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Überschwemmungsgebiet Lottbek Eingabe

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Sachverhalt

Es geht um eine Angelegenheit, die uns schon 2014 viele Nerven gekostet hat und die wir seitdem für überwunden hielten: das „Überschwemmungsgebiet (ÜSG) Lottbek“. Nun ist es wieder aufgetaucht.

Wir wohnen am Ende der Heinrich-von-Ohlendorff-Str. (ungerade 80er Hausnummern) und sind eine kleine Enklave von 8 aneinandergereihten Hamburger Grundstücken, die ringsum von Schleswig-Holsteiner Gebieten umschlungen sind. Jeder hat an seinem Grundstück 2 oder gar 3 Landesgrenzen. Das erste Grundstück wird sogar mehrfach von Landesgrenzen durchschnitten. Die Grundstücke sind alle fertig bebaut.

Die Landesgrenze im kleinen Bereich unserer Grundstücke (ca. 150m) liegt mittig in der Lottbek, im angrenzenden Bereich liegt alles auf Schleswig Holsteiner Gebiet. Hamburg ist also nur in einem kleinen Bereich für die Hälfte der Lottbek (eine Uferseite) zuständig.

Zudem ist es so, dass zum angrenzenden Schleswig-Holsteiner Gebiet eindeutiges Gefälle vorhanden ist und die dortigen Gebiete tiefer liegen. Das zeigten auch bisherige „Hochwasserereignisse“ Anfang des Jahrtausends, spez. 2002 (Wasser auf der angrenzenden Schleswig-Holsteiner Straßenseite), die uns ungerechtfertigterweise erst in die Diskussion gebracht haben. Denn diese wurden immer nur durch einen künstlichen Rückstau provoziert, den die Schleswig-Holsteiner Feuerwehr mittels einer Sandsackbarriere auf der Straße erzeugte um ein Ablaufen von Wasser auf Schleswig-Holsteiner Gebiet zu verhindern. Aber auch dieses Problem entstand damals nur, weil der Durchfluss durch den künstlich auf knapp die Hälfte verringerten Querschnitt der hintersten Bücke (das Durchflussvolumen berechnet sich bekanntlich über r4) dramatisch reduziert war. Zwischenzeitlich wurde diese Bcke mit einem sehr viel größeren Querschnitt erneuert und das Abflussproblem ist gelöst. Es gab seit Jahren nie wieder kritische Situationen.

Zusammengefasst: Ein ÜSG auf dem Hamburger Gebiet ausgerechnet in unserer kleinen Enklave ist sachlich abwegig und in keiner Weise verhältnismäßig. Und wenn es zu einer Sintflut käme, wäre Schleswig-Holstein betroffen. Aber Schleswig-Holstein will hier kein ÜSG ausweisen. Die Lottbek ist ja letztlich auch eher ein Graben im Flachland (nicht Ahrtal, Elbe, Oder etc.) und Schleswig-Holstein beschäftigt sich im Bereich Wasserwirtschaft mit anderen Dimensionen. Die Vorgaben zur Festlegung eines ÜSG, mit denen wir uns hier vertraut gemacht haben, fordern aber sogar, dass eine grenzübergreifende Koordination „zwecks Erlangung eines kohärenten Ergebnisses“ stattfinden muss!

Beschreibung des formalen Verfahrens:

Die formalen Kriterien für die Festlegung eines ÜSG (Anzahl der betroffenen Gebäude, Schadenspotential, Größe des Einzugsgebiets) versucht die Behörde hier offenbar so zu interpretieren, dass sie gerade knapp erfüllt sind. Man braucht z.B. 10 Gebäude. Dazu sollen unsere Häuser -obwohl es in der Realität nicht vorstellbar ist- alle überflutet sein und Garagen werden alle als einzelne Gebäude gezählt. Das Schadenspotential (ein neues Kriterium) leitet sich nicht über die Realität ab, sondern es werden fiktive Gebäude auf irgendeiner Fläche über ein völlig unverständliches Verfahren und abstruse Berechnungen betrachtet, am Ende soll das Kriterium auf diese Weise dann gerade erfüllt sein. Wir sind hier alle Akademiker/Naturwissenschaftler, aber das konnte noch keiner nachvollziehen. Das Einzugsgebiet muss min. 10 km2 betragen, für uns werden 10,24 km2 berechnet.

Wir hatten kürzlich sogar einen persönlichen Austausch mit Vertretern der Behörde. Das Gespräch verlief zwar in freundlicher Atmosphäre, aber unser Eindruck, dass hier mit allen Mitteln und zu unserem Schaden versucht wird, eine Vorgabe zur Festlegung eines noch fehlenden ÜSG zu erfüllen, wurde nicht entkräftet, sondern im Gegenteil eher bestärkt.

Zusammengefasst: Hier finden kafkaeske Abläufe statt und wir haben den Eindruck, dass man alles versucht, um gegen jede Vernunft und zu unserem Schaden durch Zurechtbiegen der formalen Kriterien irgendeine bürokratische Vorgabe zu erfüllen. In der Realität macht ein ÜSG hier in dieser kleinen und bereits bebauten Hamburger Enklave absolut keinen Sinn. Umgekehrt schädigt es uns aber enorm, da es mit einer Einschränkung der Nutzungsrechte verbunden ist und letztlich einer Teilenteignung gleichkommt. An einem ersten konkreten Beispiel zeigt sich hier schon, dass die Immobilie nicht mehr verkäuflich ist.

Ausgerechnet unsere kleine Enklave mit den wenigen bereits bebauten Hamburger Grundstücken zum Überschwemmungsgebiet auszuweisen ist absurd. Dadurch würde auch keine weitere Versiegelung verhindert. Eine Maßnahme, die weder sachlich noch formal nachvollziehbar ist und die nur Vermögensschäden und bürokratischen Aufwand verursacht, auf der anderen Seite aber keinerlei Nutzen bringt, kann doch nicht richtig sein!

Wir hoffen, dass wir Ihnen die Situation und unsere Einwände hier verständlich zusammengefasst haben. Für weitere Informationen oder Rückfragen sprechen Sie uns aber gerne an.

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Lokalisation Beta
Heinrich-von-Ohlendorff-Straße

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