Herr Schumacher (FDP) eröffnet die Sitzung. Er erläutert, einige Tagesordnungspunkte aufgrund der inhaltlichen Nähe zueinander, zusammen behandeln zu wollen.
Dagegen gibt es aus dem Gremium keine Einwände.
Folgende Drucksachen werden daher im weiteren Verlauf der Sitzung zusammen verhandelt:
die Eingaben unter 4.2.3 und 4.2.4 sowie die Vorlage der Bezirksamtsleitung unter 6.5
Die Tagesordnung wird mit den dargelegten Änderungen einstimmig bestätigt.
Ein Bürger aus Hoheluft Ost trägt vor, es wären insbesondere in der Umgebung des Abendrothsweg Menschen unterwegs, die er persönlich, als Denunzianten bezeichnen würde. Diese seien insbesondere nachts unterwegs, um zu überprüfen, ob jemand beispielsweise falsch geparkt habe. Von diesen Fahrzeugen würden sie dann Fotos machen und bei der Polizei zur Anzeige bringen. Dies sorge dafür, dass die betroffenen Fahrzeughalter dann einen Bußgeldbescheid erhalten würden. Aus Sicht des Bürgers machten diese Menschen das Miteinander im Stadtteil kaputt. Ihm seien durchaus Namen bekannt, die er jedoch nicht belegen könne, weshalb er diese heute nicht nennen werde. Er halte es für angebracht, dass sich das Gremium Gedanken darüber mache, wie man die Gesellschaft im Quartier Hohe Luft Ost davor bewahren könne, dass es noch tiefere Zerwürfnisse gebe. Einen Antragsvorschlag habe er heute nicht.
Eine Bürgerin meldet sich zu Wort. Sie erklärt, sie habe seit gut 20 Jahren die Grünpatenschaft für die Meenkwiese. In diesem Zusammenhang sei die Meenkwiese durch das Engagement von Freiwilligen erst zu einem Park geworden. Zu Beginn der Patenschaft galt die Vereinbarung, dass die Freiwilligen die Arbeit und die Pflege übernehmen sollten, die Pflanzen würden vom Anzuchtgarten gestellt werden. Dieser Teil der Vereinbarung sei nun gestrichen worden. Somit erhalte man keine Pflanzen mehr. Sie habe sich daraufhin an den beim Bezirksamt für Stadtgrün zuständigen Abteilungsleiter gewandt. Dieser habe ihr mitgeteilt, es handele sich um eine Grünpatenschaft, bei der man sich selbst um die Pflanzen kümmern müsse. Seit Jahren würden die Freiwilligen die Vollpflege des Parks übernehmen, wodurch der Bezirk aus Sicht der Bürgerin viel Geld einspare. Durch diese Entwicklung sei die Bürgerin sehr frustriert und kurz davor ihr freiwilliges Engagement einzustellen. Sie berichtet weiterhin von einem Vorfall, bei dem eine Baumwurzel durch Baumpfleger entfernt worden sei, wobei viele der Pflanzen durch die Vorgehensweise der Baumpfleger zu Schaden gekommen seien. Man sei im Vorhinein auch nicht darüber informiert worden.
Frau Winter (SPD) versichert der Bürgerin, man werde Kontakt mit dem Bezirksamt aufnehmen, um an einer gemeinsamen Lösung zu arbeiten. Sie ergänzt, die finanziellen Mittel für die Grünpflege seien mittlerweile nicht mehr in dem Ausmaß vorhanden, wie noch vor einiger Zeit. Ob es tatsächlich damit zusammenhänge, könne Frau Winter (SPD) zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht sagen. Sie schlägt abschließend vor, mit der Bürgerin in Kontakt zu bleiben, um die möglichen Ergebnisse der Gespräche weiterzugeben.
Herr Kroll (CDU) stellt heraus, man habe auf Bürgerschaftsebene zusammen mit der SPD und der FDP die finanziellen Mittel für die Grünpflege erhöhen können. Weiterhin schlägt er vor, diesen Punkt als Eingabe in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität (KUM) am Mittwoch zu geben, da aus seiner Sicht der gesamte Bezirk betroffen sei.
Ein weiterer Bürger berichtet von einem großen Busch an der Eppendorfer Landstraße 1 bis 9, der das Sichtfeld sehr stark einschränke und dadurch eine Gefahrenstelle darstelle. Er regt an, diesen Busch zu entfernen.
Protokollnotiz:
Die Abteilung Stadtgrün wird die recht weit gefasste Örtlichkeit hinsichtlich der Verkehrssicherheit / Sichtfeldern überprüfen und ggf. notwendige Maßnahmen ergreifen.
Ein Bürger, möchte noch einmal nachfragen, was aus seiner Anregung aus einem der Letzen Ausschüsse geworden sei, eine Fahrbahnmarkierung im Kurvenbereich des Salomon-Heine-Wegs anzubringen. Er wolle wissen, ob er die Möglichkeit habe, nachzuvollziehen, ob die Anregung durch die Verwaltung umgesetzt werde.
Herr Schumacher (FDP) sagt dem Bürger zu, man werde im Nachgang der Sitzung prüfen, ob es dazu schon Hinweise in den Protokollen gegeben habe und gegebenenfalls eine neue Protokollnotiz für die heutige Sitzung erstellen.
Der Bürger bestätigt, ihm reiche dieses Vorgehen vollkommen aus.
Protokollnotiz:
Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes steht bezüglich der Anregung des Bürgers im Austausch mit dem Polizeikommissariat 23. Ein Vor-Ort-Termin hat bereits stattgefunden.
Eine weitere Bürgerin meldet sich bezüglich eines Busches zu Wort. Dieser sei auf dem Fahrradweg von Norden nach Süden auf der Eppendorfer Landstraße bei dem Edeka.
Herr Riesle (GRÜNE) empfiehlt bei solchen Beobachtungen den dafür extra eingerichteten „Melde-Michel“ zu nutzen.
Herr Schumacher (FDP) bestätigt, der „Melde-Michel“ sei genau für solche „Kleinigkeiten“ bestens geeignet. Sollte dieser einmal nicht weiterhelfen, könne man immer noch hier im Gremium vorsprechen. Der Ausschuss sei jedoch keine allgemeine Beschwerdestelle. Er bekräftigt noch einmal, dass in der Regel spätestens dann von der Verwaltung Abhilfe geschaffen werde, wenn die Probleme hier im Ausschuss angesprochen würden.
Eine weitere Bürgerin meldet sich ebenfalls zum Bewohnerparken im Salomon-Heine-Weg zu Wort. Sie wolle wissen, wie der Sachstand dort sei. Laut Wochenblatt bzw. Abendblatt solle man schon seit dem 08.08.2025 die Ausweise beantragen können.
Weiterhin sei auch ihr ein Busch aufgefallen, dieser sei im Mühlenteichpark. Dadurch könne man als Fußgänger nicht sehen, ob ein Fahrradfahrer angefahren komme. Sie habe dies bereits im „Melde-Michel“ angegeben, worauf sie die Antwort erhalten habe, dass im Zuge einer Neuplanung die Büsche kontrolliert würden.
Protokollnotiz:
Die Abteilung Stadtgrün wird im Herbst 2025 mit der Maßnahme (die sich rund um den Mühlenteich und damit über zwei Regionalbereiche erstreckt) auf den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität (KUM) zukommen.
Frau Bartling (CDU) gibt an, dass auf der Liste der offenen Beschlüsse zum Salomon-Heine-Weg stehe, dass der Vorgang aktuell in Bearbeitung sei, weshalb sie davon ausgehe, dass das Bezirksamt daran arbeite.
Frau Böther (Verwaltung) bekräftigt noch einmal, dass der aktuelle Stand zum Salomon-Heine-Weg im Protokoll aufgenommen werde.
Protokollnotiz:
Als Teil der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) ist der Landesbetrieb Verkehr (LBV) für die Planung, Einrichtung und Bewirtschaftung der Bewohnerparkzonen in Hamburg zuständig.
Die Niederschriften vom 05.05.2025, 02.06.2025 und 07.07.2025 werden einstimmig genehmigt.
Herr Schumacher (FDP) begrüßt Herrn Bergmann und Frau Heider von der bergmanngruppe.
Herr Bergmann (bergmanngruppe) bedankt sich zunächst für die Möglichkeit heute miteinander ins Gespräch kommen zu können. Der Grund des Gesprächs seien die Ereignisse rund um das 42. Eppendorfer Landstraßenfest 2025 gewesen. An seiner Seite habe er heute Frau Heider (bergmanngruppe), die bereits seit einigen Jahren die Projektleitende für das Eppendorfer Landstraßenfest sei. Herr Bergmann (bergmanngruppe) versichert, man versuche Jahr für Jahr mit größter Mühe und Sorgfalt diese Veranstaltung zu planen, die ihm sehr am Herzen liege. Er führt aus, die Entwicklung des Landstraßenfestes habe, wie so vieles im Leben, seine Höhen und Tiefen gehabt. Er geht im Weiteren darauf ein, dass es seit vielen Jahren den Bereich des „Eppendorfer Lebens“ gebe. Hier sei es gelungen, das Vereinsleben, die Institutionen und die Kulturträger des Quartiers einzubinden, die die Möglichkeit erhielten, sich mit einem kostenlosen Stand auf dem Landstraßenfest präsentieren zu können. Früher habe man auch eine aktive Einbindung der Kindergärten, sowohl staatliche wie auch private und kirchliche, verwirklichen können. Dies sei mittlerweile aufgrund der fehlenden Bereitschaft der Mitarbeitenden zur Arbeit am Wochenende leider nicht mehr möglich. Er könne dies jedoch gut nachvollziehen und es sei in keiner Weise ein Vorwurf an die Verantwortlichen. Auch die gemeinsame Erarbeitung der Programme mit den Schulen sei immer sehr schön gewesen. Er zählt noch weitere Beispiele des Engagements von ortsansässigen Gruppen auf. Für Herrn Bergmann (bergmanngruppe) sei es außerordentlich wichtig, dass diese Veranstaltung sich dadurch kennzeichne, dass sie einen Bezug zum Quartier habe.
In diesem Jahr habe man dann vor einer Situation gestanden, die alle Beteiligten überfordert habe und mit der im Vorhinein nicht zu rechnen gewesen sei. Das Landstraßenfest sei bei gutem Wetter stets hoch frequentiert gewesen und sobald mehr als 10.000 Besuchende gleichzeitig vor Ort wären, sei die Veranstaltung entsprechend des Verfahrens nach § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) zu genehmigen. Dort sei ein umfangreiches, zentriertes Genehmigungsverfahren dargelegt, mit dem Ziel, dass alle Fachbehörden Kenntnis dieser Veranstaltung erlangen könnten. Er führt zu den Inhalten dieses Genehmigungsverfahrens aus. So seien die entsprechenden Konzepte beispielsweise bereits sechs Monate vor der Veranstaltung bei den genehmigenden Behörden vorzulegen. Dieses sei, was die Fachbehörden angehe, ein sehr öffentliches Verfahren, was er sehr begrüße. So könne und wolle er als Veranstalter nicht die gesamte Verantwortung für die Veranstaltung tragen. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens habe keine der Fachbehörden dem vorgelegten Konzept widersprochen oder Ergänzungen dazu gehabt. Dennoch sei man von dem enormen Besucheransturm an den Veranstaltungstagen selbst überrascht gewesen. Herr Bergmann (bergmanngruppe) sehe dafür zwei Hauptgründe. Zum einen sei in diesem Jahr das Osterstraßenfest ausgefallen und zum anderen habe es sich in der Nacht des Landstraßenfestes um die erste tropische Nacht des Jahres mit mehr als 20 Grad gehandelt. Hinzu käme noch, dass kein Eintrittsgeld verlangt werde und dennoch gleichzeitig ein buntes und abwechslungsreiches Programm geboten werde. Erschwerend komme noch hinzu, dass man als Veranstalter nicht das Hausrecht im öffentlichen Raum habe und dementsprechend Besuchende nicht von der Veranstaltung ausschließen könne, dies könne ausschließlich die Polizei. Die Überfüllung sei auch aus nicht im Sinne der bergmanngruppe gewesen, da man die Menschen vor Ort nicht mehr mit den Ständen habe bedienen können. Als Ergebnis dessen, hätten sich die Menschen an Kiosken und Supermärkten versorgt. Aus Sicht von Herrn Bergmann (bergmanngruppe) sei es außerordentlich schade, dass sich diese finanziell nicht an der Veranstaltung beteiligen würden. Er habe zwar in der Vergangenheit wiederholt Gespräche mit den Supermärkten geführt, sei jedoch mit seinen Anliegen regelmäßig abgeblitzt. Diese bestanden im Einzelnen darin, Toiletten aufzustellen und einen Container zur Verfügung zu stellen, für das Glas, welches durch die Kioske und Supermärkte verkauft worden sei. Er stellt klar, an den Ständen auf dem Straßenfest gebe es alles nur in Mehrwegverpackungen, so auch die Getränke. Daher könne man festhalten, dass der Müll und die zerbrochenen Glasflaschen das Ergebnis der Kioske und Supermärkte gewesen seien. Letzten Endes führe das dann dazu, dass sich der Müll und die zerbrochenen Glasflaschen über die eigentliche Veranstaltungsfläche hinaus verteilten. Dieser Bereiche vergrößere sich mit zunehmender Frequenz. Dadurch habe man es nicht geschafft, diese Masse an Müll pünktlich zum Veranstaltungsbeginn am Sonntag zu entsorgen. Er könne gut verstehen, dass dies die Menschen, die dort im Umfeld lebten, verständlicherweise sehr geärgert habe. Ein weiterer Aspekt bestünde darin, dass viele der Besucher nach dem offiziellen Ende der Veranstaltung angetrunken an andere Orte weitergezogen seien und dabei beispielsweise ihre Hinterlassenschaften in Vorgärten zurückgelassen hätten. Es stehe außer Frage, dass dies Dinge seien, die nicht passieren sollten und man zusammen daran arbeiten müsse, dies in den Griff zu bekommen. Im Grunde lasse sich für Herrn Bergmann (bergmanngruppe) jedoch festhalten, sei die Veranstaltung auf keinen Fall ungeplant gewesen.
In den Augen von Herrn Bergmann (bergmanngruppe) gehe es nun darum, wie man mit der Situation für die Zukunft umgehen wolle. Er frage sich, ob das Fest zukünftig ausfallen solle, weil es jetzt einmal so gewesen sei. Er selbst sei vehement dagegen. Die Tatsache, dass es sich um ein großes Fest handele, das auch viele Menschen besuchten, die nicht in Eppendorf wohnten, sehe er persönlich als Eppendorfer als Kompliment an. Aus seiner Sicht habe Eppendorf das Image, dass es dort lustig und schön hergehe und man gerne dort hinkomme. Durch die großartigen Gebäude und Grünanlagen sowie die Alster gebe es in Eppendorf eine hohe Qualität des Aufenthaltes, auch für Menschen, die hier nicht wohnten. Die Herausforderung liege für ihn darin, richtig mit diesen Menschen umzugehen.
Die bergmanngruppe habe im Anschluss an das Straßenfest mit vielen Menschen gesprochen und kein Schreiben von Anliegenden unbeantwortet gelassen. Insgesamt wolle Herr Bergmann (bergmanngruppe), die Geschehnisse nicht auf die leichte Schulter nehmen, er wolle sie jedoch auch nicht überbewerten. Es sei nun an allen Beteiligten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Hier unterstütze er es immer ausdrücklich, dass Bürgerinnen und Bürger sich engagieren und Einfluss auf die Veranstaltung nehmen würden. Insbesondere versuche man dies über die Vereine und Verbände zu realisieren. Er stehe aber auch Initiativen von Anwohnenden positiv gegenüber. Diese könnten seiner Meinung nach gerne kleine Stände belegen und so dazu beitragen, dass die Veranstaltung noch authentischer sei. Leider werde dies häufig nicht in die Realität umgesetzt, da es recht anstrengend sei, sich das gesamte Wochenende darum zu kümmern, was er gut nachvollziehen könne. Nun geht Herr Bergmann (bergmanngruppe) auf die örtlichen Gegebenheiten ein. Zunächst gebe es, was die Enge der Veranstaltung angehe, noch einige Punkte, die verbesserungswürdig seien. So gebe es viele wilde Flohmarkstände auf den Bürgersteigen. Diese gehörten jedoch nicht zu der Veranstaltungsfläche, weshalb die bergmanngruppe als Veranstalter keine Weisungen dort geben könne. Hier sei man auf die Unterstützung des Bezirkes angewiesen, um solche Flohmarkstände gegebenenfalls zu untersagen. Weiterhin habe man in einigen Bereichen zu viele Bestuhlungen gestellt, teilweise auch auf Bürgersteigen. Hier sei es zukünftig wichtig, dies besser zu kontrollieren und zu verhindern, dass sich die Stände zu sehr ausbreiten würden. Schließlich benötige man diese Wege, um den Besuchenden die Möglichkeit zu geben, die Veranstaltung zu passieren. In einigen Bereichen habe man eine Viertelstunde benötigt, um voranzukommen, dies sei nicht angenehm gewesen. Speziell an diesen Stellen, werde man zukünftig einige Umplatzierungen vornehmen. Ein weiterer Ansatz bestehe darin, mit der Bewerbung der Veranstaltung auf Social Media vorsichtiger umzugehen, da dies schnell außer Kontrolle geraten könne. Herr Bergmann (bergmanngruppe) habe zum Beispiel gehört, es sollen sogar Menschen aus Kiel nur für das Eppendorfer Straßenfest angereist sein. Dies sei nie der Ansatz gewesen, weshalb man schauen müsse, dies wieder zurückzufahren. Er selbst glaube nicht, dass man jedes Jahr solche Bedingungen, wie in diesem Jahr, haben werde. Auch für die bergmanngruppe als Veranstalter sei es nicht erstrebenswert, sich nach der Veranstaltung mit diesem Wahnsinn zu beschäftigen. Frustrierend sei dies auch für Frau Heider (bergmanngruppe), die sich sehr viel Mühe bei der Organisation gegeben habe und im Nachgang sehr viel negatives Feedback erhalten habe. Nichtsdestotrotz sei er fest davon überzeugt, es habe auch sehr viele Menschen gegeben, die ganz viel Spaß gehabt hätten. Es liege jedoch in der Natur der Sache, dass sich diese im Nachgang leider nicht melden würden.
Abschließend wendet sich Herr Bergmann (bergmanngruppe) an die Leittragenden der diesjährigen Veranstaltung und entschuldigt sich bei diesen für die Unannehmlichkeiten. Gleichzeitig stellt er in Aussicht, man werde alles dafür tun, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine solche Situation in Zukunft zu verhindern. Dies könne seiner Meinung nach jedoch nicht damit enden, halb Eppendorf abzusperren und die Vorgärten auszuleuchten, damit niemand mehr in diese uriniere. Es gebe schon die ein oder andere Idee. So werde man beispielsweise mit Plakaten für mehr Respekt füreinander werben. Damit habe man bei anderen Großveranstaltungen bereits sehr große Erfolge erzielen können. Dies sei zum einen ein Zeichen an die Anwohnenden, aber auch an die Veranstaltungsbesucher. Darüber hinaus sei man mit den entsprechenden Institutionen im Austausch.
Herr Schumacher (FDP) bedankt sich bei Herrn Bergmann (bergmanngruppe) für dessen Rückblick auf das Eppendorfer Landstraßenfest 2025 und gibt die Fragerunde frei.
Frau Bartling (CDU) bedankt sich zunächst und schildert anschließend ihre Eindrücke vom Landstraßenfest. Aufgrund der vielen Besucher habe sie zwischenzeitlich das Gefühl gehabt, sich auf dem Dom zu befinden. Sie fände es gut, wenn man Möglichkeiten finden könne, dies einzudämmen. Weitere Probleme bestünden aus ihrer Sicht in den bereits angesprochenen Supermärkten und Kioske und darüber hinaus in der Tatsache, dass viele Menschen, die zur Verfügung stehenden Toiletten nicht benutzen würden. Insbesondere davon sei sie irritiert und glaube nicht daran, dass man die Menschen dahingehend erziehen könne. Weiterhin gibt Sie an, sich über ein Feedback der direkten Nachbarn zu freuen.
Frau Gregor-Wielan (GRÜNE) bedankt sich im Namen der GRÜNEN. Sie möchte von Herrn Bergmann (bergmanngruppe) darüber hinaus wissen, ob es möglich wäre, eine frühzeitige Vorstellung des Konzeptes für das Landstraßenfest 2026 hier im Ausschuss präsentiert zu bekommen.
Herr Bergmann (bergmanngruppe) erläutert zunächst die zeitliche Schiene für das Eppendorfer Landstraßenfest 2026. Demnach sei es nicht so, dass die bergmanngruppe erst sechs Monate vor Veranstaltungsbeginn mit der Planung beginne. Es sei vielmehr so, dass man sechs Monate vor der Veranstaltung ein durchdachtes, fertiges Konzept einreiche, welches vorab schon von den Stellen begutachtet werde, die für die Genehmigung verantwortlich seien. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen starte man die Planungen in der Regel mindestens ein Jahr im Voraus. Herr Bergmann (bergmanngruppe) erklärt, er freue sich über das Interesse der Politik und sei gerne dazu bereit, die geplanten Veränderungen hier im Gremium vorzustellen und sich den Fragen von Politik und Öffentlichkeit zu stellen. Je mehr sich hier eingebracht werde, umso mehr werde es wieder ein Eppendorfer Fest. Er erinnert daran, die bergmanngruppe stehe als Veranstalter in der Verantwortung, die Veranstaltung abzuwickeln und zu finanzieren. Wichtig im Zusammenhang mit der Finanzierung sei aus seiner Sicht über die Höhe der Sondernutzungsgebühren zu sprechen. Diese sei mit 40.000 € wahnsinnig hoch, nur dafür, dass man die Straße nutzen dürfe. Dieses Geld würde Herr Bergmann (bergmanngruppe) lieber in andere Dinge investieren, die der Allgemeinheit zugutekommen würden. Er verweist darauf, es gehe den Veranstaltungen im Allgemeinen aktuell überhaupt nicht gut. So stünden selbst Veranstaltungen, für die Eintritt genommen werde, vor dem Aus. Beim Landstraßenfest werde, wie bereits erwähnt, kein Eintritt genommen. Dieses finanziere sich insbesondere über die Gebühren, welche durch die Standbetreiber zu zahlen seien. Auf der einen Seite sei die finanzielle Situation nicht einfach, auf der anderen Seite sehe man anhand des großen Zuspruchs, welche Sehnsucht die Menschen hätten. Insgesamt habe sich die Besucherschaft nach seinem Eindruck nicht großartig verändert. Es seien in diesem Jahr einfach nur wahnsinnig viele Menschen von auswärts gewesen, die meisten davon im Alter zwischen 16 Jahren und Mitte 20.
Eine Bürgerin bittet die Politik darum, das Eppendorfer Landstraßenfest, in der Form in der es dieses Jahr stattgefunden habe, im nächsten Jahr nicht mehr zu genehmigen. Sie berichtet im Folgenden ausführlich von ihren negativen Erlebnissen während des Landstraßenfestes. Sie wolle nicht, dass die bergmanngruppe auf ihre Kosten Profit mache. In diesem Zusammenhang finde sie es interessant, dass die Vertreter der bergmanngruppe heute mit der Politik auf Augenhöhe sitzen würden.
Herr Schumacher (FDP) stellt klar, dass die Referentinnen und Referenten aus Respekt immer bei der Politik sitzen würden. Daher wolle er die Aussage der Bürgerin vehement zurückweisen.
Frau Winter (SPD) bedankt sich für die Ausrichtung des Festes bei der bergmanngruppe. Auch für die Politik sei dies immer eine gute Gelegenheit sich zu präsentieren. Die finanziellen Hintergründe seien der Politik bekannt. Sie sei jedoch davon überzeugt, man müsse die Sicherheitsthematik für das nächste Jahr noch einmal neu aufgreifen, ohne dadurch die Kosten in die Höhe steigen zu lassen. Frau Winter (SPD) würde sich ebenfalls über eine Vorstellung des Konzeptes für 2026 im Ausschuss freuen. Sie würde insbesondere die Themen Müll und Glasflaschen noch einmal mitnehmen, um sich Gedanken darüber zu machen, wie man diese im nächsten Jahr anders gestalten könne.
Herr Domres (SPD) erklärt, er sei an beiden Tagen auf dem Fest gewesen. Was er hauptsächlich gesehen habe, seien relativ große Gruppen von jungen Menschen gewesen. Diese seien bereits am frühen Nachmittag mit Tüten voller Alkohol aus den Supermärkten gekommen und hätten sich entspannt hingesetzt und getrunken. Er nimmt anschließend Bezug auf die Aussagen von Herrn Bergmann (bergmanngruppe) zu den Flohmärkten. Er glaube die Stände könne man nicht ohne Weiteres verbieten, wenn diese auf Privatgrund stehen würden. Die größere Herausforderung liege seines Erachtens darin, die Supermärkte und Kioske dazu zu bewegen, die Flaschen zurückzunehmen oder zu bepfanden.
Frau Kültür (GRÜNE) erklärt zu Beginn, sie finde den hier an den Tag gelegten Klassismus unangemessen. Unabhängig davon, sei sie ebenfalls der Meinung, es müsse sich etwas ändern. Schwierig finde sie es jedoch, immer nur auf eine Besuchergruppe zu zeigen. Abschließend möchte sie von Herrn Bergmann (bergmanngruppe) wissen, was er dafür tun werde, damit das Eppendorfer Landstraßenfest inklusiver werde. Aus ihrer Sicht sei es dies nämlich nicht gewesen.
Herr Bergmann (bergmanngruppe) antwortet, es sei natürlich die Aufgabe des Veranstalters, die Veranstaltung inklusiv zu gestalten. Es gebe dafür klare Vorschriften. So müsse man beispielsweise mit einem Rollstuhl über die Veranstaltung fahren können. Um dies zu ermöglichen, würden spezielle Kabelbrücken mit einem geringeren Neigungswinkel eingesetzt, damit man mit einem Rollstuhl darüberfahren könne. Sollte dies im Ausnahmefall nicht möglich sein, gebe es vor Ort die Möglichkeit direkt Hinweise zu geben, damit nachgebessert werden könne. Vor Ort stünden immer Materialien dafür bereit.
Frau Kültür (GRÜNE) möchte ergänzend wissen, ob es auf der Veranstaltung auch inklusive Toiletten gegeben habe.
Herr Bergmann (bergmanngruppe) bestätigt, es habe eine ausreichende Anzahl an inklusiven Toiletten gegeben, entsprechend den behördlichen Vorgaben. Man habe eine eigene Agenda aufgebaut, mit der man sich den Themen Inklusion und Nachhaltigkeit verpflichtet habe. Im Eifer des Gefechts und bei der Masse an Menschen, könne es immer Situationen geben, in denen man den eigenen Verpflichtungen nicht nachkommen könne. Für solche Fälle gebe es mitten auf der Veranstaltungsfläche ein Produktionsbüro der bergmanngruppe. Dort könne man auf mögliche Mängel hinweisen. Zusätzlich sei beim Landstraßenfest auch ein Awareness-Team vor Ort gewesen, welches überall einen QR-Code angebracht habe, mit dessen Hilfe man sich habe melden können. Diese Möglichkeit sei auch in Anspruch genommen worden. Insofern sei man bereits gut aufgestellt, was das Thema Inklusion angehe.
Ein Bürger weist darauf hin, dass die beschriebenen Probleme, wie Müll und Glas bereits seit Jahren bekannt seien und immer schlimmer würden, dennoch nichts passiert sei. Er würde gerne wissen, ob es Überlegungen gebe, die Standflächen zu verkleinern, um mehr Wege zu ermöglichen. Aus seiner Sicht würde es auch helfen, wenn das Fest nicht so groß wäre. Er möchte daher zusätzlich wissen, was es für Überlegungen in diese Richtung gebe. Abschließend interessiere es ihn noch, wie viele Ordner eingesetzt worden seien und er stellt die Forderung an die Politik, dafür zu sorgen, dass der Veranstalter zukünftig mehr Ordner einsetzen müsse.
Herr Bergmann (bergmanngruppe) erläutert, die Anzahl der Ordner sei in den Sicherheitskonzepten dargelegt und von den zuständigen Behörden geprüft und genehmigt. Diese Anzahl sei auch vorzuhalten. Grundsätzlich entziehe sich Herr Bergmann (bergmanngruppe) nicht seiner Verantwortung für die betrunkenen Besucher, leider entgleitet es hin und wieder, wenn es zu viele Menschen seien, die sich in einer Menge nicht benehmen könnten. Genau dies sei dieses Mal der Fall gewesen. Herr Bergmann (bergmanngruppe) widerspreche den Aussagen des Bürgers, es wäre schon immer voller Glasscherben gewesen und überall wäre Müll herumgelegen. Er erläutert dazu, dass es ein extra Unternehmen gebe, welches für die Reinigung zuständig sei, so dass man die Fläche sauberer hinterlasse, als man sie vorgefunden habe. Dies sei zumindest immer das Ziel. Bei Problemen oder Beschwerden, könne man sich jederzeit direkt an die bergmanngruppe wenden. Es sei ihm noch einmal sehr wichtig zu betonen, dass es nicht so sei, dass Eppendorf nach jedem Landstraßenfest in Scherben untergehe. In diesem Jahr sei es tatsächlich ausgeufert.
Der Bürger äußert, er habe nicht von der Veranstaltungsfläche, sondern von den Vorgärten gesprochen.
Herr Bergmann (bergmanngruppe) wiederholt daraufhin, das Reinigungsteam habe es in der Nacht von Samstag auf Sonntag nicht geschafft alles zu reinigen. Darüber hinaus dürfe das Reinigungsteam auch nicht in private Vorgärten gehen, um dort zu reinigen.
Eine Bürgerin schlägt vor, am Anfang und Ende der Landstraße Ordnungskräfte einzusetzen, die die Veranstaltung dicht machen könnten, wenn zu viele Menschen dort seien.
Frau Schwarz (CDU) sei ebenfalls Anwohnerin und kenne die Problematik. Sie freue sich, dass die bergmanngruppe heute hier sei und sich weiterhin für das Landstraßenfest einsetze. Sie führt aus, das Landstraßenfest sei für sie ein wichtiger Ort der Begegnung. Darüber hinaus gebe es kaum noch solche Orte. Sie finde es wichtig, keine verhärteten Fronten zwischen den Anwohnern und Unternehmen zu schaffen. Daher begrüße sie es sehr, dass Herr Bergmann (bergmanngruppe) die Bereitschaft gezeigt habe, dass die Menschen bei Problemen und Anmerkungen jederzeit direkt auf die bergmanngruppe zugehen könnten.
Herr Schmidt (GRÜNE) geht auf das Thema der Sondernutzungsgebühr ein und erläutert, wofür diese nach seinem Verständnis erhoben werde. Demnach sei diese eine Entschädigung dafür, dass die Fläche für die Dauer der Veranstaltung nicht von der Öffentlichkeit, wie gewohnt genutzt werden könne. Daher gehe Herr Schmidt (GRÜNE) davon aus, insbesondere die Kritikerinnen und Kritiker des Festes fänden es absurd, wenn diese Gebühr zukünftig deutlich niedriger ausfallen solle. Außerdem käme die Sondernutzungsgebühr der Allgemeinheit zugute. Er hakt abschließend noch zu dem Thema der Verkleinerung des Landstraßenfestes ein und fragt, ob dies nicht eine mögliche Lösung des Problems darstellen könne.
Ein weiterer Bürger meldet sich zu Wort. Er sehe das Hauptproblem nicht bei der Organisation des Festes, sondern bei den angetrunkenen Besucherinnen und Besuchern, die nicht in der Lage seien, sich ordentlich zu benehmen. Hier fehle es an einer Institution, die sich um dieses Problem kümmere. Den Wortbeitrag der GRÜNEN zum Thema Inklusion empfinde er als weltfremd. Aus seiner persönlichen Erfahrung sei es nicht möglich, eine Veranstaltung mit so vielen Menschen vollständig inklusiv zu gestalten. So habe sich seine im Rollstuhl sitzende Frau dafür entschieden, der Veranstaltung fernzubleiben, da der Andrang zu groß gewesen sei.
Frau Kültür (GRÜNE) entgegnet, sie habe mit ihrem Wortbeitrag die Bitte des Inklusionsbeirates aufnehmen wollen, der sich an sie gewandt habe. Dieser würde gerne mehr an den Veranstaltungen teilhaben. Sie persönlich sei der Überzeugung, man könne nicht pauschal sagen, Inklusion gehe nicht, sondern man müsse Wege finden, diese möglich zu machen. Sie finde es besonders bedenklich, wenn Anwohnende sich dazu entscheiden müssten, der Veranstaltung fernzubleiben, weil sie nicht durch das Veranstaltungsgelände kommen könnten.
Herr Schumann (AfD) würde gerne von Herrn Bergmann (bergmanngruppe) wissen, ob es bereits Überlegungen gegeben habe, Eintrittsgelder zu nehmen. Diese müssten aus seiner Sicht nicht hoch sein, könnten aber dazu beitragen, eine gewisses Klientel von dem Fest fernzuhalten. Eventuell könne man ein Modell nutzen, bei dem die Anwohnenden von dem Eintritt befreit seien und lediglich externe Besucherinnen und Besucher zahlen müssten.
Herr Bergmann (bergmanngruppe) antwortet, es könne kein Eintritt verlangt werden, weil es sich bei dem Veranstaltungsgelände um öffentlichen Grund und Boden handele. Darüber hinaus widerspreche es der Maxime der bergmanngruppe, Eintritt zu verlangen. Auch aus seiner Sicht sei eine solche Veranstaltung ein Begegnungsort und somit ein hohes Gut. Er erläutert, eine Verkleinerung der Veranstaltung empfände er mutig. Er wisse nicht, was man machen solle, wenn trotz Verkleinerung die gleich Masse an Besuchenden zum Landstraßenfest erscheinen würden. Dies sei für ihn demnach keine geeignete Option. Herr Bergmann (bergmanngruppe) geht noch auf den Vorschlag einer Bürgerin ein, Musik von der Veranstaltung zu verbannen. Dies sei aus seiner Sicht spaßbefreit, denn eine Veranstaltung brauche Musik, und genau diese sei es, die viele der Menschen liebten. Es handele sich dabei um Kultur im öffentlichen Raum, die es so kaum noch wo anders gebe. Er betont, die Bühne stehe seit 25 Jahren an dieser Stelle und eine andere Stelle gebe es dafür nicht. Darüber hinaus berichtet er, seien auch keine Lärmbeschwerden bei der Polizei eingegangen. Gerne hätte sich die Bürgerin bei der bergmanngruppe melden können, diese reagiere immer auf Beschwerden. Außerdem gebe es fest vorgeschrieben Regelungen, wie laut die Musik sein dürfe, an die man sich halte. Abschließend geht Herr Bergmann (bergmanngruppe) noch auf den Wortbeitrag zu den Sondernutzungsgebühren ein. Er sehe diese in direktem Zusammenhang mit der Veranstaltung und sie seien seiner Meinung nach nicht dafür da, den Staat zu finanzieren. Es handele sich bei dem Eppendorfer Landstraßenfest um ein hohes Gut, die Kultur im öffentlichen Raum biete und eine Möglichkeit der Begegnung und Kommunikation schaffe. Er führt dazu weiter aus, eine so hohe Gebühr würde zur Folge haben, dass keine ausreichende Mittel mehr zur Verfügung stünden, um Inhalte zu finanzieren und die Besucherschichten zu unterhalten, die selbst keinen monetären Beitrag leisten könnten.
Herr Domres (SPD) möchte eine Brücke zu dem Beitrag von Frau Schwarz (CDU) schlagen. Auch er empfinde das Eppendorfer Landstraßenfest als schöne Veranstaltung und würde gerne auch im nächsten Jahr wieder dort hingehen. Er betont noch einmal, aus seiner Sicht sei der Verkauf von Alkohol durch Kioske und Supermärkte das Hauptproblem, welches es zu lösen gelte.
Herr Häffs (FDP) möchte konkret wissen, wann das Konzept für 2026 so weit stehe, dass es hier im Ausschuss vorgestellt werden könne, damit rechtzeitig eine Einladung an die bergmanngruppe versendet werden könne.
Herr Bergmann (bergmanngruppe) gibt zunächst zu bedenken, er selbst könne sich nicht in den Ausschuss einladen. Er erläutert den zeitlichen Ablauf der Konzepterstellung. Demnach sei die Planung voraussichtlich im November oder Dezember vorliegend und bis zu diesem Zeitpunkt bestehe die Möglichkeit auf das Konzept einzuwirken. Er macht weiterhin deutlich, es seien bereits einige Gespräche geführt worden, unter anderem habe eine Nachbetrachtung mit dem Bezirksamt stattgefunden. Aber auch Gesprächsrunden mit Anwohnenden hätten bereits stattgefunden. Aus diesen Erkenntnissen sei es jetzt wichtig, die richtigen Konsequenzen zu ziehen und die Veranstaltung entsprechend anzupassen. Dies sei aus seiner Sicht unumgänglich. Man könne nicht einfach so weiter machen wie immer und hoffen, es würden weniger Besucher kommen. Er sei auf jeden Fall sehr optimistisch, dass man das hinbekommen werde und verdeutlicht nochmals, dass die bergmanngruppe nicht der alleinige Entscheider sei, sondern es noch weitere Beteiligte gebe.
Herr Vollbrich (DIE LINKE) würde gerne in Erfahrung bringen, ob es eine Möglichkeit gebe, die Toiletten länger offen zu halten und kostenlos anzubieten. Er sehe dies als große Hemmschwelle, auch wenn es nur 50 Cent seien.
Herr Bergmann (bergmanngruppe) entgegnet, die Toiletten würden nicht sofort nach Veranstaltungsende geschlossen, sondern seien noch so lange geöffnet, bis der Ablauf vom Veranstaltungsgelände erfolgt sei. Darüber hinaus habe man knapp 30 zusätzliche, kostenlose Dixi-Toiletten zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich sei das Geld für die Toilettennutzung dafür da, das Personal vor Ort, welches die Toiletten betreut, zu bezahlen. Würde man auf die 50 Cent verzichten, stünden zusätzliche 8.000 Euro zu buche, die auf andere Weise erwirtschaftet werden müssten. Dies könne man sich nicht leisten. Herr Bergmann (bergmanngruppe) betont, auch wenn die Meinung vorherrsche, die bergmanngruppe würde mit der Veranstaltung unendlich viel Geld verdienen, sei es eben nicht so. Dies könne man den Kalkulationen gerne entnehmen. Darüber hinaus müsse man auch die eigenen Mitarbeiter vernünftig bezahlen, wodurch entsprechende, notwendige Agenturkosten entstehen würden. Würde man eine politische Einigung erzielen, dass beispielsweise 15.000 Euro der Sondernutzungsgebühren erlassen würden, könne dieses Geld gerne für kostenlose Toiletten genutzt werden. Man könne jedoch nicht die Schrauben festziehen, was die Gebühren angehe, gleichzeitig die Auflagen erhöhen und dennoch alles fordern. Unter diesen Umständen könne man das Landstraßenfest nicht mehr durchführen, was aus seiner Sicht sehr schade wäre.
Frau Bartling (CDU) möchte wissen, ob es helfen würde, die Veranstaltung früher zu schließen, bevor die Besuchenden stark alkoholisiert seien.
Herr Bergmann (bergmanngruppe) erläutert, aufgrund der hohen Anforderungen, sei man dazu gezwungen, jeden Cent mitzunehmen, genauso ergehe es den Standbetreibern. Daher käme eine frühere Schließung, bei Beibehalten der aktuellen Rahmenbedingungen, nicht in Betracht.
Herr Schumacher (FDP) weist darauf hin, dass man sich in der Diskussion gerade an einem Punkt befinde, an dem es mehr um Ausblick als um Rückblick gehe. Dazu habe man die Bitte der Politik, aber auch die Zusage der bergmanngruppe gehört, die Planungen für das Eppendorfer Landstraßenfest 2026 hier im Ausschuss vorzustellen. Er schlägt daher vor, sich im Folgenden auf Redebeiträge, die sich mit dem Rückblick beschäftigen, zu beschränken. Alle weiteren Fragen könne man dann bei der Vorstellung für das Landstraßenfest 2026 erörtern. Die Einladung dazu werde er als Vorsitzender zum Ende des Jahres aussprechen.
Frau Fromm (GRÜNE) möchte wissen, ob die Politik bei der Kontaktaufnahme zu den Kiosken und Supermärkten unterstützen könne. Es sei für sie ein wichtiger Punkt zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen.
Herr Bergmann (bergmanngruppe) bedankt sich zunächst für die angebotene Unterstützung. Er schildert, dass die bergmanngruppe vor der Veranstaltung alle Geschäfte zwei Mal abgehe, um mit den Besitzern zu sprechen und diese zur aktiven Teilnahme auffordere. Dies habe in diesem Jahr leider nur bedingt funktioniert. So hätten zwar viele Geschäfte teilgenommen, jedoch nicht offiziell, sondern auf eigene Faust. Hier habe er selbst keine Handhabe, dies zu unterbinden. Dies sei ein Problem, welches durchaus gelöst werden müsse. Er freue sich über jede Unterstützung um die großen Player, wie die Supermärkte dazu bewegen zu können, sich ebenfalls in der Verantwortung zu sehen. Ihm gehe es hier in erster Linie darum, dass diese Toiletten und Glascontainer zur Verfügung stellen würden. Außerdem sollten diese Personal abstellen, welches den Verpackungsmüll und die Glasflaschen wieder einsammle, die durch die Supermärkte verkauft worden seien.
Herr Schumacher (FDP) bedankt sich für den umfangreichen Rückblick, der zum Teil bereits ein Ausblick auf das nächste Jahr beinhaltet habe. Er werde die bergmanngruppe gerne am Jahresende für das nächste Jahr einladen.
Herr Schumacher (FDP) gibt das Wort an Herrn Hartwig (PK 33), der Informationen zum, vor kurzem stattgefundenen, Mühlenkampfest habe.
Herr Hartwig (PK 33) führt zunächst aus, er spreche sowohl für das Polizeikommissariat 33 wie auch das Polizeikommissariat 31, da das Fest auf beiden Zuständigkeitsbereichen stattgefunden habe. Aus rein polizeilicher Sicht sei es ein unauffälliges Fest gewesen. Wie man den Zeitungen habe entnehmen können, habe es ein bedauerliches Tötungsdelikt gegeben. Darauf werde er nicht näher eingehen, da die Ermittlungen dazu noch laufen würden. Neben einer weiteren größeren Strafsache, habe es keine weiteren erwähnenswerten Vorfälle gegeben. Am meisten hätten an diesem Abend betrunkene Jugendliche bzw. junge Erwachsene die Polizei beschäftigt. Dies seien jedoch die regelmäßigen Gegenspieler, die man bei jeder Abendveranstaltung habe. Abschließend könne er festhalten, das Mühlenkampfest sei aus polizeilicher Sicht gut verlaufen.
Herr Schumacher (FDP) begrüßt zunächst die Referenten Herrn Loibl und Frau Dr. Anthes von der Feuerwehr Hamburg.
Herr Loibl (Feuerwehr) bedankt sich für die Möglichkeit die Hintergründe zu der Entscheidung bezüglich Tempo 30 in der Geffcken- und Heilwigstraße darlegen zu können.
Zu Beginn erläutert er, das Sachgebiet Verkehrsflusskoordination sei ein relativ neues Gebiet. Im Sachgebiet seien zurzeit drei Kolleginnen und Kollegen eingesetzt. Hauptaufgabe des Sachgebietes sei es, die räumlichen Gegebenheiten im Zusammenhang mit den gesetzlichen Hilfsfristen im Rettungsdienst und im Brandschutz zu betrachten. Im Detail würde man die negativen Auswirkungen der verkehrlichen Maßnahmen auf die Eintreffzeiten am Einsatzort im Brandschutz und Rettungsdienst betrachten. Dahinter stünden zum Teil hochkomplexe Betrachtungen und Berechnungen, die in die Betrachtung und Bewertung für die jeweilige Maßnahme einfließen würden. Am heutigen Abend werde Herr Loibl (Feuerwehr) zunächst die Hilfsfristen bzw. die Schutzziele kurz erläutern. Anschließend werde er die sogenannten Feuerwehrachsen bildlich darstellen. Hier weist er daraufhin, dies geschehe noch im Entwurfsstadium, da dies eine sehr arbeitsintensive und sehr komplexe Betrachtung sei, die nicht innerhalb von einigen Wochen erstellt werden könne. Dennoch habe er versucht, diese für den heutigen Vortrag kurz bildlich darzustellen, um auch den Weg aufzuzeigen, an dem man am Ende hoffentlich sein werde. Weiterhin werde er noch eine kurze, juristische Bewertung zu den Hilfsfristen abgeben, die auf ministerieller Ebene erfolgt sei. Abschließend erfolge dann noch eine Betrachtung der Auswirkungen einer Tempo-30-Zone am Beispiel der Geffckenstraße.
Die Schutzziele und Hilfsfristen würden in Deutschland durch die sogenannte Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren in Deutschland (AGBF) betrachtet. Die Betrachtung erfolge auf Basis einer O.R.B.I.T.-Studie. Dieser Studie sei folgendes Szenario zu Grunde gelegt: Ein Wohnungsbrand im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes bei verrauchtem Rettungsweg. Eine Person befindet sich in Gefahr, die aufgrund des verrauchten Rettungsweges, sprich dem Treppenhaus, nicht mehr ins Freie gelangen könne und bei diesem kritischen Wohnungsbrand in der Wohnung gefangen sei und daher am Fenster stehe. Die Feuerwehr sei verpflichtet insgesamt 16 einzelne Funktionen bei einem Einsatz zur Verfügung zu stellen. Mittlerweile verfüge die Berufsfeuerwehr mit der Hamburger Löschgruppe noch über zehn Funktionen an den Feuer- und Rettungswachen, die verbleibenden sechs Funktionen würden über eine andere Feuer- und Rettungswache oder die Freiwillige Feuerwehr gestellt werden. Hierbei sei vorgeschrieben, dass die ersten zehn Funktionen innerhalb von acht Minuten und die verbleibenden sechs Funktionen nach weiteren fünf Minuten, also insgesamt nach 13 Minuten ab der Alarmierung an der Einsatzstelle eintreffen müssten. Herr Loibl (Feuerwehr) zeigt an einem Beispiel auf, wie eine Alarmierung in der Praxis ablaufe. Zunächst erfolge der Notruf unter der 112, woraufhin die Rettungsleitstelle 90 Sekunden Zeit habe, um den Notruf anzunehmen und nach 90 Sekunden müsse dann auch die Alarmierung der Feuer- und Rettungswache erfolgen. Sobald der Alarm dort aufläuft, hätten die Kolleginnen und Kollegen nochmals 90 Sekunden Zeit, um auszurücken, egal an welchem Ort sich diese zum Zeitpunkt der Alarmierung gerade befinden würden. Somit verblieben am Ende noch sechseinhalb Minuten reine Fahrzeit für den Brandschutz und fünf Minuten im Rettungsdienst.
Die Hilfsfristen hätten den Hintergrund, die Erträglichkeitsgrenze im Rauch darzustellen. Dies sei die entsprechende Zeit, innerhalb der zu rettende Mensch in der Lage sei, es in der Rauchatmosphäre auszuhalten. Weiterhin gebe es noch eine weitere markante Linie, die sogenannte Reanimationsgrenze. Dies sei dann der letzte Punkt, an dem die Feuerwehr, nach Einleitung der Löschmaßnahmen und Rettungsmaßnahmen den Menschen aus der Wohnung befreit haben müsse. Ansonsten würde dieser, laut Studie, versterben, weshalb man dann eine Reanimation einleiten müsse. In Hamburg gebe es einen Bürgerschaftsentscheid, nachdem die Einsatzkräfte in 85 Prozent aller Einsätze, innerhalb der entsprechenden Hilfsfrist am Einsatzort eintreffen müssten. Herr Loibl (Feuerwehr) gibt zu bedenken, man befinde sich weder im Brandschutz noch im Rettungsdienst nur ansatzweise in der Nähe. Im Rettungsdienst liege man bei 60 Prozent und weniger. Hier spreche man insbesondere von Herzinfarkten und Schlaganfällen, bei denen das Gehirn mit Sauerstoff unterversorgt sei. Man gehe davon aus, dass bereits nach drei Minuten Sauerstoffunterversorgung die ersten irreversiblen Schädigungen eintreten würden. Daher seien die fünf Minuten bis zum Eintreffen am Einsatzort so wichtig. Dies sei der ganze Hintergrund des Handelns bei der Betrachtung von Auswirkungen im Verkehrsraum auf den Rettungsdienst und auf die Feuerwehr.
Als nächstes zeigt Herr Loibl (Feuerwehr) einen Entwurf des Achsenmodells, auf dem die Geffckenstraße im oberen Bereich ersichtlich sei. Im südwestlichen Bereich sehe man die Feuer- und Rettungswache Rotherbaum, diese sei für die Geffckenstraße zuständig. Aufgezeigt seien zusätzlich auch die entsprechenden Nachbarreviere. Bei der Feuerwehr spreche man von Feuerwehr-Magistralen. Dies seien die Hauptverkehrsachsen, auf denen sich die Rettungskräfte bewegten. Herr Loibl (Feuerwehr) geht kurz auf das Magistralen-Konzept der Stadt Hamburg ein, wonach bestehender Verkehrsraum zugunsten von mehr Lebensqualität zurückgebaut werden solle. In der Regel von zwei Fahrbahnen pro Richtung zu einer Fahrbahn pro Richtung, plus Fahrradstreifen und Busspur. Hier habe die Feuerwehr den Begriff Magistral adaptiert und ganz klar gemacht, dass dies die Hauptachsen seien, auf denen man sich bewege. Man habe nicht die Möglichkeit „Google“ nach dem Weg zu fragen, da man zum Teil durch die Wohnquartiere geleitet werden würde. Man nähere sich von den Magistralen über die Feuerwehrnebenachsen an die kleinteiligen Straßen in den Wohnquartieren an. Daher seien die Hauptverkehrsachsen für die Feuerwehr elementar wichtig, um sich in dem zunehmend komplexer werdenden Verkehr sicher und zügig zu bewegen. Er nennt ein Beispiel aus Harburg, bei dem der Kurvenradius so stark zugeparkt gewesen sei, dass sich der Löschzug 200 Meter vor dem Einsatzort festgefahren habe, weshalb die Personen zur Rettung aus dem Gebäude gesprungen seien und sich dabei zum Teil schwere Verletzungen zugezogen hätten.
Auch zu beachten sei, die Anzahl der Fahrzeuge und Baumaßnahmen hätten in den letzten Jahren exponentiell zugenommen. Dadurch werde der Widerstand im Verkehrsfluss zunehmend größer und die Rettungskräfte könnten sich entsprechend nur langsamer fortbewegen.
Ein weiterer wichtiger Punkt, den man bei der Betrachtung nicht außer Acht lassen dürfe sei, dass die Feuerwache Rotherbaum nicht nur das Schutzziel 1, sondern auch die Ergänzungskomponente Schutzziel 2 für die Feuer- und Rettungswache Alsterdorf, Barmbek, Berliner Tor und die Rettungswache Innenstadt darstellen müsse. Man dürfe daher nicht den Fehler machen ein Quartier nur kleinteilig als Wohnquartier zu betrachten, sondern auch als Durchgangsachse, um in die weiteren Quartiere gelangen zu können und somit die Vorgaben des Schutzziels 2 zeitgerecht erfüllen zu können. Genau dies sei das Achsenmodell, welches bereits in verschiedenen Bezirken vorgestellt worden sei. Diese Bezirke hätten das Achsenmodell sehr begrüßt, nachdem die Vorstellung stattgefunden habe. Man habe von Seiten der Feuerwehr zugesagt, dieses Modell weiter auszuarbeiten, jedoch lediglich unter Beachtung der aktuellen Personalsituation. Herr Loibl (Feuerwehr) erläutert kurz, der einzige Personalaufwuchs bei der Feuerwehr, der in den Doppelhaushaltsverhandlungen 2024 beschlossen worden sei, seien fünf zusätzliche Stellen im Sachgebiet Verkehrsflusskoordination, die aktuell ausgeschrieben seien bzw. demnächst in die Ausschreibung gehen sollten. Anhand dessen könne man sich ungefähr vorstellen, in welcher personellen Situation man bei dem hohen Arbeitsumfang gerade sei. Daher zeige man heute auch nur ein Entwurfsstadium, mit dem Hauptziel darzustellen, dass dieses Revier sowohl kleinteilig, aber auch überregional zu betrachten sei.
Anschließend stellt Herr Loibl (Feuerwehr) einen Ausschnitt aus dem FH-Atlas vor. Dort sei das bestehende Netz der Tempo-30-Zonen aufgezeigt. Man könne nun anhand der nicht grün eingefärbten Achsen erkennen, auf welchen Achsen sich die Feuerwehr weiterhin mit einer vorgegebenen Geschwindigkeit von 50 km/h bewegen könne. Er führt weiter aus, man dürfe in Anlehnung an die Dienstvorschriften der Polizei die zulässige Geschwindigkeit bei Alarmfahrten um 50 Prozent überschreiten. Dies sei in der Realität, jedoch aufgrund des Verkehrs, in der Regel nur nachts möglich. Auf den Hauptverkehrsachsen habe man am Tag eine durchschnittliche Geschwindigkeit von gerade einmal 38 km/h bei Alarmfahrten mit Blaulicht und Martinshorn. Liege nun eine Tempo-30-Zone vor, wo vorher Tempo-50 erlaubt gewesen sei und der motorisierte Individualverkehr halte sich an die 30 km/h, müsste dieser ein heranfahrendes Einsatzfahrzeug erst einmal realisieren. Aus der Erfahrung von Herrn Loibl (Feuerwehr) herrsche bei den Fahrerinnen und Fahrern im ersten Moment Konfusion am Steuer. Grundsätzlich dürfe man in diesem Fall mit 45 km/h fahren, was jedoch vollkommen illusorisch sei. Er erläutert, dass dieses vorhandene Netz bereits vor langer Zeit, ohne die heute zur Verfügung stehende Technik, erstellt worden sei. Grundsätzlich verteufle er Tempo-30-Zonen nicht. Diese seien im Bereich von sensiblen Einrichtungen, wie Kindergärten, Krankenhäusern, Seniorenheimen und Behinderteneinrichtungen wichtig. Würde man das Netz jedoch heute noch einmal komplett neu erstellen, sehe es anders aus. Es würde mehr durchgehende Achsen geben. Aufgrund der Verkehrsverdichtung und der bestehenden Baustellen müsse man mit dem leben, was man habe, und könne daher keine Tempo-30-Zonen widmen, auch wenn man es gerne würde.
Herr Loibl (Feuerwehr) verweist auf den Abschnitt, in dem die Heilwigstraße in die Geffckenstraße übergeht. Dies sei der Bereich, der noch nicht mit Tempo-30 belegt sei. Wichtig sei, über Redundanzen zu verfügen, also nicht nur eine Achse freizuhalten. Sollte nämlich auf dieser einen Achse etwas passieren, habe man keine Ausweichroute mehr.
Anschließend fährt Herr Loibl (Feuerwehr) mit der juristischen Bewertung fort. Er erläutert zunächst, dass ein Gutachten von der Juristischen Fachabteilung der Feuerwehr in Auftrag gegeben worden sei. In dem Gutachten sei aufgeführt, dass wenn im Fall einer Überschreitung der Hilfsfrist und einem dadurch bedingten zu spät kommen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes Patienten versterben oder zu Schaden kommen obwohl die Hilfsfrist hätte eingehalten werden können, verschiedene Straftatbestände erfüllt sein könnten. Beispielsweise die Tötung, Unterlassungsdelikte, Garantenstellung und fahrlässige Körperverletzung. Hinzu komme, man habe in diesen Fällen persönlich zu haften. Somit stehe man ständig mit einem Bein im Gefängnis. Er verdeutlicht damit noch einmal die Wichtigkeit einer sorgfältigen Abwägung bevor über Anträge entschieden werde.
Abschließend geht Herr Loibl (Feuerwehr) auf die Situation in der Geffckenstraße ein. Wichtig sei zunächst einmal eine geobasierte Fahrzeuganalyse durchzuführen. Dies sei nicht einfach „Google Maps“, sondern dahinter stünden verschiedene Verkehrsachsen mit entsprechend hinterlegten Zeiten. Die Fragestellung sei insbesondere „Wie schnell könne man sich wo bewegen?“. Er nennt ein Beispiel, wonach man grundsätzlich auf einer Hauptverkehrsachse nicht links abbiegen dürfe, da man dann den Verkehr kreuzen würde. Dort müsse man immer geradeaus fahren, teilweise anderthalb Kilometer, bis man das erste Mal wieder links abbiege. Die Feuerwehr dürfe auch nicht einfach gegen Einbahnstraßen fahren. Bei dem verwendeten System sind verschiedene Restriktionen herausgenommen, wie U-Turns oder das Fahren entgegen Einbahnstraßen. Weiterhin unterscheide das System bei den Fahrzeugen zwischen Großfahrzeugen, Rettungswagen und Notarztwagen. Für die Geffckenstraße habe man für die Berechnung einen Werktag, 14:00 Uhr angenommen. Zu diesem Zeitpunkt komme dies einer mittleren Verkehrsbelastung gleich. Man würde von der Feuerwehr- und Rettungswache Rotherbaum in der Seelandstraße geroutet werden und für die Strecke von 3,3 Kilometer würde der Löschzug an diesem Tag 9 Minuten benötigen. Der Rettungswagen würde 7 Minuten benötigen. Wenn man sich nun die Hilfsfristen von 5 Minuten und sechseinhalb Minuten vor Augen halte, müsse man feststellen, dass diese bereits überschritten seien, obwohl das Ziel noch nicht erreicht sei. Aufgrund des Verkehrs und der Baumaßnahmen halte man die Hilfsfristen bereits nicht mehr ein.
Weiter geht er auf die Auswirkungen der Tempo-30-Zonen ein. Dort sei man mit dem Fachbereich im Austausch und mit allen Bezirksämtern, auch dem Bezirksamt Nord, um zu versuchen ein Tempo-30-Zonen-Netz in Hamburg umzusetzen, aber dabei nicht die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger Hamburgs aus den Augen zu verlieren. Man habe zwei Feldversuche durchgeführt, einmal im Bereich Poppenbüttel, Langenstücken, 400 Meter und Walddörferstraße, Teilstück, 450 Meter. Bei Langenstücken habe man an einem Vormittag um 11:00 Uhr real für die 400 Meter 1:05 Minuten benötigt. Es wurden weitere drei Versuche durchgeführt, bei denen maximal fünf Fahrzeuge entgegengekommen seien und man dennoch einen Verzug von 1:20 Minuten hatte. Bei dem zweiten Feldversuch in der Walddörferstraße sei die Frequenz der Fahrzeuge etwas höher gewesen. Hier habe man einen zeitlichen Verzug im Rahmen von 1:20 Minuten bis 3:00 Minuten gehabt. Wenn man diese Ergebnisse nun auf die Geffckenstraße übertrage, würde dies bedeuten, dass auf die Zeit von sieben Minuten, die man bei einer normalen Verkehrsdichte benötigen würde, mindestens noch 1:20 Minuten dazukommen würden. Schon alleine auf Grund dieses zeitlichen Verzugs, konnte man bei der Geffckenstraße zu Tempo 30 nicht „Ja“ sagen. Für die Heilwigstraße, die weiter östlich gelegene Achse zum Kanal, habe man „Ja“ gesagt, hatte aber für die Geffckenstraße aufgrund der kleinteiligen zeitlichen Überschreitung aber auch für die Ergänzungsachse im nordöstlichen Bereich Richtung Barmbeker Revier die Maßnahme verneint und noch einmal begründet und bestätigt.
Herr Schumacher (FDP) bedankt sich für die Präsentation und ergänzt, er habe dadurch wieder einige neue Dinge gelernt. Anschließend gibt er die Fragerunde frei.
Herr Kroll (CDU) verdeutlicht, es sei sehr wichtig gewesen, die Begrifflichkeit der Feuerwehrachse heute erläutert zu bekommen, insbesondere auch für die Diskussion um weitere zukünftige Tempo-30-Zonen. Er würde weiterhin gerne wissen, ob es die aufgezeigte Übersicht mit den Feuerwehrachsen irgendwo zum Herunterladen gebe oder diese zur Verfügung gestellt werden könne. Diese würde es der Politik aus Sicht von Herrn Kroll (CDU) zukünftig erleichtern eine sachliche Einschätzung durchzuführen.
Herr Wersich (CDU) macht ganz deutlich, der eigentliche Skandal bestünde aus seiner Sicht darin, dass die Feuerwehr bei Einsatzfahrten maximal 50 Prozent schneller fahren dürfe, als dort eigentlich erlaubt sei. Er würde daher gerne von Herr Loibl (Feuerwehr) wissen, ob er der Meinung sei, die Politik müsse sich damit auseinandersetzen, ob diese Regelung heutzutage noch angemessen sei.
Frau Fromm (GRÜNE) gibt Herrn Wersich diesbezüglich Recht. Sie bedankt sich insbesondere dafür, dass die Präsentation mit dem Irrglauben aufgeräumt habe, der Antrag sei deshalb abgelehnt worden, weil die Feuerwehrleute bei Einsätzen zunächst von zu Hause zur Feuerwache gelangen müssten. Weiterhin habe sie der Präsentation vernommen, eines der Probleme seien auch falsch parkende Autos. Dies müsse ebenfalls thematisiert werden. Frau Fromm (GRÜNE) spricht sich weiterhin klar für Tempo-30 aus, da dadurch Menschenleben auf andere Weise gerettet werden könnten. Abschließend möchte sie wissen, ob es eine Verbesserung darstellen würde, wenn zukünftig wieder alle 16 Funktionen durch eine Feuer- und Rettungswache abgedeckt werden könnten.
Herr Riesle (GRÜNE) habe eine Frage zu der Geffckenstraße und den durchgeführten Vergleichsmessungen. Ihn interessiere, ob zwischen der Geffckenstraße und den anderen Straßen überhaupt eine Vergleichbarkeit hergestellt werden könne. Beispielsweise gehe er davon aus, in der Geffckenstraße werde korrekter geparkt als in einer Straße, in der im Gegensatz zur Geffckenstraße, keine Parkraumbewirtschaftung vorliege. Herr Riesle (GRÜNE) stellt heraus, er würde sich damit schwertun, eine Tempo-30-Zone zu verhindern auf einer Grundlage, die seiner Meinung nach nicht miteinander vergleichbar sei.
Herr Loibl (Feuerwehr) geht zunächst auf die Bitte ein, die Übersicht zur Verfügung gestellt zu bekommen. Er berichtet in diesem Zusammenhang von der sehr konstruktiven Zusammenarbeit mit der Leiterin des Tiefbauamtes des Bezirksamtes Nord. Auch diese habe bereits nach der Übersicht gefragt, da diese als Planungsinstrument außerordentlich hilfreich sei. Er habe ihr daraufhin dargelegt, er unterstütze diesen Ansatz, jedoch sei man aktuell nicht in der Lage, diese zur Verfügung zu stellen. Sobald die zeitlichen und personellen Ressourcen da seien, dies umzusetzen, werde man die Bereitstellung jedoch realisieren. Dies sei bereits innerhalb der Feuerwehr kommuniziert. Auf die angesprochenen 50 Prozent von Herrn Wersich (CDU) entgegnet er, wie froh er wäre, wenn man in der Realität in der Lage wäre, diese 50 Prozent überhaupt auszuführen. Abschließend bedankt er sich bei Frau Fromm (GRÜNE) für deren Ausführungen. Tatsächlich sei der von ihr aufgeworfene Aspekt ein Teil der Begründung gewesen, dies habe Herr Loibl (Feuerwehr) vergessen zu erwähnen. Insbesondere die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren würden zu den Einsätzen zu Hause losfahren und müssten sich in der Regel an die herrschenden Verkehrsvorgaben halten. Je länger diese für den Weg zum Gerätehaus bräuchten, je weniger Zeit stünde dem Löschzug später für den Weg zum Einsatzort zur Verfügung. Dieses Problem bestünde jedoch nicht nur bei Tempo-30-Zonen, sondern auch bei Baustellen. Insbesondere der Bau der U5 stelle die Feuerwehr zukünftig noch vor große Herausforderungen. Zuletzt geht Herr Loibl (Feuerwehr) noch auf die Frage von Herrn Riesle (GRÜNE) ein. Nach Information der Feuerwehr, sei geplant den Verkehrsraum der Geffckenstraße zu verkleinern. Dadurch werde die aktuell vorhandene Breite zukünftig nicht mehr zur Verfügung stehen.
Herr Riesle (GRÜNE) hakt ein und möchte wissen, ob die Feuerwehr der Planung zustimmen würde, wenn die aktuelle Breite der Geffckenstraße beibehalten würde und ob es sich hier auszahlen könnte, wenn die Feuerwehr mit der Verwaltung noch einmal in die Planung gehe.
Herr Loibl (Feuerwehr) nennt dazu ein Beispiel aus der Haakestraße in Harburg. Dort habe es zunächst ebenfalls eine Verneinung zu einer Tempo-30-Zone gegeben. Nach intensiven und sehr konstruktiven Gesprächen sei der Vorgang im Sinne einer Tempo-30-Zone abmoderiert worden. Aufgrund dessen sei Herr Loibl (Feuerwehr) am Donnerstagabend in der Bezirksversammlung Harburg und stelle dort ebenfalls die Arbeit der Fachabteilung Verkehr der Feuerwehr Hamburg vor. Ziel sei es, für die nächsten Baumaßnahmen ein Verständnis bei Verwaltung und Politik zu schaffen um zukünftig bereits im Vorhinein mögliche Friktionen entsprechend zu beseitigen. Man wolle von Seiten der Feuerwehr nicht verneinen, dass man sich noch einmal mit der Verwaltung konstruktiv zusammensetzen könne. Dies ändere jedoch nichts an der bestehenden Achse, die aufrechterhalten werden müsse.
Herr Schmidt (GRÜNE) geht darauf ein, dass Herr Loibl (Feuerwehr) mehrfach betont habe, das Achsenkonzept befinde sich noch in der Entwurfsfassung. Daher verstehe er es so, dass das finale Ergebnis am Ende noch anders aussehen könne. Er würde gerne wissen, ob er das so richtig verstanden habe.
Herr Loibl (Feuerwehr) antwortet, Herr Schmidt (GRÜNE) habe den Entwurfsstatus falsch verstanden. Er geht darauf ein, es werde sich an dem gerade aufgezeigten Modell nichts mehr ändern. Lediglich fehle es noch an der redaktionellen Fassung für die Bezirke. Der Begriff Entwurfsstadium beziehe sich ausschließlich darauf, dass es noch kein finales, offiziell vorlegbares Modell gebe. Er führt weiter aus, es gebe die Drucksache „Tiefbau Perspektive 2.0“, wonach das erste Mal behördlich festgelegt sei, dass die Feuerwehr bei allen verkehrsrechtlichen Fragen zu beteiligen sei.
Ein Bürger möchte wissen, ob bei der Entscheidung das Thema Verhältnismäßigkeit zu kurz gekommen sei. Er gehe davon aus, es werde eine Verkehrsverlagerung stattfinden, wenn in der Heilwigstraße Tempo-30 eingeführt werde, in der Geffckenstraße jedoch nicht. Dies werde Auswirkungen auf den Verkehrsschutz und die Sicherheit haben. Als Anwohner habe er nicht das Gefühl, die Achse in der Geffckenstraße werde viel genutzt. Da die durchschnittliche Geschwindigkeit 38 km/h betrage, spiele das Thema Tempo-30 oder Tempo-50 aus Sicht des Bürgers keine Rolle. Was hingegen eine Rolle spiele, seien die Rahmenbedingungen, beispielsweise wie dicht der Verkehr sei, sprich komme die Feuerwehr durch oder nicht.
Herr Loibl (Feuerwehr) geht auf die Verhältnismäßigkeit ein und stellt fest, die Verantwortung sei durch andere zu tragen. Der Unterschied zwischen der Heilwigstraße und der Geffckenstraße liege darin, dass die Heilwigstraße weniger befahren werde als die Geffckenstraße. Die Tempo-30-Zone in der Heilwigstraße sei bereits ein Entgegenkommen der Feuerwehr gewesen. Hier sei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit angewendet worden.
Herr Kroll (CDU) schlägt vor am heutigen Tag keinen Antrag zu beschließen, sondern in die nächste Sitzung einen abgestimmten Antrag einzubringen, wie mit den beiden Straßen verfahren werden solle. Aus seiner Sicht könne man die beiden Straßen nicht trennen. Er sei bei der Feuerwehr, dass man mindestens eine Achse beibehalten müsse, gegebenenfalls auch beide mit Tempo 50. Grundsätzlich müsse man sich alle Tempo-30-Zonen in Hamburg Nord anschauen, dazu wäre es sehr hilfreich, wenn die Übersicht der Achsen noch in diesem Jahr an die Politik gehen könne.
Herr Riesle (GRÜNE) habe die Feuerwehr nicht so verstanden, dass die Tempo-30-Zonen das Hauptproblem seien, sondern der Ruhende Verkehr und falsch abgestellte Fahrzeuge. Er sehe die Durchschnittsgeschwindigkeit von 38 km/h bei Tempo 30 plus 50 % als erreichbar an.
Herr Loibl (Feuerwehr) entgegnet, dass die 38 km/h auf einer zweispurigen Hauptverkehrsstraße die Durchschnittsgeschwindigkeit seien, nicht in einer Wohnstraße.
Herr Riesle (GRÜNE) äußert, man werde die 38 km/h in der Geffckenstraße aus seiner Sicht sicher erreichen können. Daher sei der Schluss, Tempo-30 behindere die Feuerwehr und sei daher nicht möglich, für ihn nicht zulässig.
Frau Fromm (GRÜNE) schließt sich der Meinung von Herrn Riesle (GRÜNE) an.
Herr Loibl (Feuerwehr) geht auf den Unterschied von Tempo-30-Zone und Tempo-30-Strecke ein.
Herr Hartwig (PK 33) ergänzt, dass es aus seiner eigenen Erfahrung tatsächlich darauf ankomme, wie schnell die Menschen in einer Straße fahren würden. Er unterstütze die Auffassung der Feuerwehr und sehe es aus polizeilicher Sicht ebenso, dass unter den aktuellen Gegebenheiten keine Möglichkeit bestehe eine Tempo-30-Zone einzurichten. Dazu komme noch, dass die Polizei im Gegensatz zur Feuerwehr keine besonderen Zielerreichungszeiten habe und auch von der 50 % Regelung bei Einsatzfahrten befreit sei, wenn es der Einsatz zulasse. Dies seien Handicaps, die die Feuerwehr im Gegensatz zur Polizei habe.
Herr Schumacher (FDP) bedankt sich noch einmal für die Präsentation.
Die Petentin ist heute nicht anwesend.
Die Eingabe wird zur Kenntnis genommen.
Der Petent ist heute nicht anwesend.
Die Eingabe wird zur Kenntnis genommen.
Im Rahmen des TOP 1 „Bestätigung der Tagesordnung“ wurde festgelegt, dass der TOP 4.2.3 zusammen mit dem TOP 4.2.4 und dem TOP 6.5 behandelt wird.
Eine Bürgerin meldet sich zu der Eingabe zu Wort. Sie merkt an, die Eingaben seien nicht neu, jedoch habe sich an der Situation bisher nichts geändert. Insbesondere seien es die schnellfahrenden Zweiräder, die eine große Gefahr darstellen würden. Dazu zählten beispielsweise Roller, Lastenräder, E-Bikes und Lieferdienste. Aus der Zeitung habe sie vernommen, es sei geplant, die Respekt-Schilder zu reinigen und eine Absperrung an der Brücke im Haynspark zu errichten. Die 5.000 Euro, die dafür eingeplant seien, wären aus Ihrer Sicht herausgeschmissenes Geld, da es die Radfahrer nicht interessiere. Zum Schluss ihrer Ausführungen verdeutlicht sie, man habe grundsätzlich nichts gegen Radfahrer, solange diese auf die Fußgängerinnen und Fußgänger Rücksicht nehmen würden. Anderenfalls sei es ihrer Meinung nach unausweichlich den Park für Radfahrende zu sperren.
Eine weitere Bürgerin meldet sich zu Wort. Sie sei mittlerweile auch der Meinung, einige Strecken im Park müssten für Radfahrende gesperrt werden. Sie sei sehr gespannt, ob heute Maßnahmen vorgestellt würden, die tatsächlich in der Lage seien, Wirkung zu erzielen.
Frau Winter (SPD) bedankt sich bei den Bürgerinnen und Bürgern zunächst dafür, dass das Thema erneut durch die neuerlichen Eingaben auf die Tagesordnung gekommen sei und gleichzeitig bei der Verwaltung, dass diese die geplanten und abgestimmten Maßnahmen dargelegt habe. Aus ihrer Sicht seien hier erfolgsversprechende Maßnahmen dabei, insbesondere für das Hauptproblem, die Brücke. Bisher habe man vor allem daraufgesetzt, dass sich Radfahrende und Fußgänger gegenseitig respektierten, hierzu waren u.a. die Respekt-Schilder vorgesehen. Sie verdeutlicht jedoch, man habe bereits in der Vergangenheit angedeutet, dass man im Falle eines Scheiterns der heute vorgestellten Maßnahmen härtere Maßnahmen ergreifen werde. Im schlimmsten Fall müsse man doch ein Verbot für Fahrradfahrende aussprechen. Dieser letzte Schritt sei in ihren Augen sehr schade, jedoch notwendig, um die Parks zu schützen. Schade sei auch, dass die Maßnahmen erst jetzt nach der Sommersaison umgesetzt würden, dies ließe sich nun leider nicht ändern.
Herr Riesle (GRÜNE) bedankt sich ebenfalls für die Eingaben. Er zeigt auf, man habe sich die Situation vor Ort bereits mit der Verwaltung sowie Bürgerinnen und Bürgern angeschaut und zusammen die heute vorgestellten Maßnahmen erarbeitet. Ob diese Maßnahmen den gewünschten Erfolg erzielen könnten, werde man sehen, sobald sie umgesetzt seien. Er verdeutlicht auch noch einmal, man wolle zunächst mit den niedrigschwelligen Maßnahmen beginnen und nicht direkt ein Verbot aussprechen. Er würde in diesem Zusammenhang gerne die 5.000 € für die Umlaufsperre beantragen, die die Verwaltung als dafür notwendig beziffert habe.
Eine weitere Bürgerin ergreift das Wort. Sie merkt an, es gebe die gleiche Problematik auch am Mühlenteich. Sie führt weiter dazu aus, dass sie bereits vor einem Jahr eine Eingabe bezüglich der Verlegung der Hundeauslaufstelle im Mühlenpark getätigt hätte und seitdem nichts passiert sei. Sie fühle sich am Mühlenteich mit ihren beiden kleinen Hunden zunehmend unsicher. Abschließend verweist sie auf eine Begehung, die sie mit Frau Bartling (CDU) durchgeführt habe.
Frau Bartling (CDU) bedankt sich für die Anmerkung der Bürgerin. Anschließend bezieht sie sich auf den Wortbeitrag von Frau Winter (SPD). Diese habe damit recht, zunächst abzuwarten was die Maßnahmen bewirken könnten, sich aber auch offen zu halten, den Fahrradverkehr einzuschränken, wenn die Maßnahmen erfolglos blieben. Bezüglich des Mühlenteichs schlägt sie vor, einen separaten Antrag zu stellen.
Frau Winter (SPD) bestätigt, dass einem Antrag für den Mühlenteich aus ihrer Sicht ebenfalls nichts entgegenstehe. Sie kritisiert anschließend die GRÜNEN dafür, dass diese den Anschein erweckten, das Thema von Anfang an unterstützt zu haben, obwohl sie sich dagegen gewährt hätten, es überhaupt erst auf die Agenda zu nehmen.
Herr Schmidt (GRÜNE) geht direkt auf die Kritik von Frau Winter (SPD) ein. Demnach sei es die GRÜNEN-Fraktion gewesen, die zuerst den Antrag für die Umlaufsperre an der Brücke gestellt habe. Genau diese sei nun das Ergebnis, welches vorgeschlagen werde, nach diesem etwas längeren Verfahren. Daher könne man den GRÜNEN nicht vorwerfen, sich von Anfang an gegen Lösungen gestellt zu haben. Genau diese Lösung sei frühzeitig von den GRÜNEN beantragt worden. Anschließend geht er auf die praktische Umsetzung ein. Demnach stünde im Grünbereich kein Budget für Investitionen zur Verfügung, sondern lediglich für Unterhaltungsmaßnahmen. Im vorliegenden Fall beabsichtige man jedoch eine Investition in den Grünanlagen zu tätigen. Dafür stehe dem Bezirksamt grundsätzlich kein Geld zur Verfügung, sondern es müsse dieses erst bereitstellen. Der Regionalausschuss sei zwar nicht in der Lage, über Gelder zu verfügen, seine Beschlüsse würden jedoch an den Hauptausschuss weitergeleitet werden. Daher habe er eine Beschlussempfehlung vorbereitet, die er im Folgenden verliest.
Herr Kroll(CDU) entgegnet, es sei in diesem Fall nicht der Hauptausschuss zuständig, sondern zunächst sei der Haushaltsausschuss zu beteiligen. Er geht auf den entsprechenden Passus in der Satzung ein.
Herr Schmidt (GRÜNE) erläutert, in der nächsten Woche würde der Haushaltsausschuss tagen, daher sollte es zu schaffen sein, dort die 5.000 Euro einzubringen.
Herr Schumacher (FDP) wendet sich an die Mitglieder des RegA EWi, die gleichzeitig im Haushaltausschuss sitzen. Weiterhin wendet er sich mit Blick auf die Zeit an das Publikum. So habe man den Tagesordnungspunkt 6.5 mit den verschiedenen Maßnahmen besprochen und das Anliegen zum Mühlenteich aufgegriffen, bzw. sei man dazu so verblieben, dass ein eigener Antrag dazu gestellt werde. Daher möchte er aufgrund der fortgeschrittenen Zeit, nur noch Fragen des Publikums zulassen, die neue Aspekte liefern könnten, ansonsten den Tagesordnungspunkt schließen.
Eine Bürgerin, die sich bereits in der Vergangenheit sehr für das Thema eingesetzt hat, erklärt, ihr falle zunächst ein kleiner Stein vom Herzen, dass man nun die aufgezeigten Maßnahmen angehe. Sie geht darauf ein, bei ihrer originären Eingabe aus April letzten Jahres seien auch noch der Mühlenteich und die Bebelallee berücksichtigt gewesen. Man habe sich dann dazu entschieden, mit einem Projekt zu beginnen und dieses beispielhaft abzuarbeiten. Sie plädiert dafür, zunächst den ersten Schritt zu machen und die Erfahrungen in die weiteren Maßnahmen einfließen zu lassen. Sie sei davon überzeugt, mittlerweile habe man von Seiten der Verwaltung verstanden, dass das Thema immer wieder auf die Tagesordnung komme und daher nach und nach vollumfänglich abgearbeitet werden müsse. Sie spricht sich ebenfalls dafür aus, dass für die Respekt-Schilder kein Geld mehr ausgegeben werde. Diese hätten ihren Zweck definitiv verfehlt. Da es sich bei dem Thema um ein so umfassendes Thema handele, spreche sie sich dafür aus, einen Infoabend oder ein Treffen zu veranstalten, um die Menschen mitzunehmen.
Die nächste Bürgerin teilt mit, sie sei sehr verärgert darüber, dass die GRÜNEN-Fraktion für sich beanspruche, die Idee mit der Absperrung zuerst gehabt zu haben. In ihren Augen seien es die GRÜNEN gewesen, die das Radfahren in Parks überhaupt erst gestattet hätten. Sie weist weiter darauf hin, dass man auf der Internetseite der Stadt Hamburg immer noch lesen könne, dass Radfahren in den Hamburger Parks grundsätzlich verboten sei.
Herr Kroll (CDU) erklärt, er habe sich noch einmal die Geschäftsordnung angeschaut und dabei festgestellt, dass der RegA EWi durchaus eine Empfehlung an den Haushaltsausschuss abgeben könne. Man könne folglich heute beschließen, dass die 5.000 Euro Sondermittel zur Verfügung gestellt würden. Der Antrag würde dann automatisch auf der Tagesordnung des nächsten Haushaltsausschusses landen. Eine andere Möglichkeit bestünde darin, dass die beiden besagten Mitglieder des RegA EWi, die ebenfalls im Haushaltsausschuss seien, den Punkt dorthin mitnehmen würden.
Herr Riesle (CDU) nimmt Bezug auf die Aussage der Bürgerin zum Verbot von Radfahren in Hamburger Grünanlagen. Danach sehe die Grünanlagenverordnung vor, dass Radfahren in Grünanlagen grundsätzlich zulässig sei, es sei denn, es sei ausdrücklich verboten.
Herr Schumacher (FDP) schlägt vor, dass die beiden Mitglieder des Haushaltsausschusses das Thema mit den 5.000 Euro mitnehmen sollten.
Im Rahmen des TOP 1 „Bestätigung der Tagesordnung“ wurde festgelegt, dass der TOP 4.2.4 zusammen mit dem TOP 4.2.3 und 6.5 behandelt wird, zur Diskussion siehe daher TOP 4.2.3.
Herr Riesle (GRÜNE) erläutert den Antrag. Die GRÜNEN-Fraktion halte es weiterhin für richtig, den Antrag jetzt zu stellen.
Frau Winter (SPD) macht deutlich, Ihre Fraktion sei heute dafür, den Antrag abzulehnen. Sie begründet dies damit, dass der Antrag heute bereits zum dritten Mal behandelt werde und es immer noch keine neue Rechtslage für Hamburg gebe. Sie bittet darum, den Antrag erneut zu stellen, sobald die Rechtslage klar sei.
Herr Schmidt (GRÜNE) geht noch einmal auf die speziell eingebaute Sicherheitsformulierung im Antrag ein und möchte wissen, wie die anderen Fraktionen dazu stünden. Auch er sei weiterhin davon überzeugt, es wäre das Beste, den Antrag bereits heute zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Für-Stimmen: DIE GRÜNEN, Volt
Gegen-Stimmen: SPD, CDU, FDP, AfD
Enthaltungen: DIE LINKE
Somit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Für-Stimmen |
: DIE GRÜNEN, Volt |
Gegenstimmen |
: SPD, CDU, FDP, AfD |
Stimmenthaltungen |
: DIE LINKE |
Somit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Frau Winter (SPD) erläutert den Antrag.
Herr Talleur (Volt) möchte wissen, ob das aufgezeigte Problem tatsächlich in einem nennenswerten Umfang vorliege. Er bezieht sich auf den Antrag selbst, in dem aufgeführt sei, dass das Zusammenspiel zwischen Disc-Golfern und Hundebesitzern bis Sommer 2024 reibungslos von Statten gegangen sei. In diesem Zusammenhang würde er gerne wissen, ob es eine erhöhte Beschwerdelage gebe, die dem Bezirksamt bekannt sei. Diese müsse aus seiner Sicht so gravierend sein, um damit einen Widerruf des Nutzungsvertrages zu rechtfertigen. Er sei selbst begeisterter Disc-Golfspieler und nach seinem Verständnis kämen die Probleme eher von den verstärkt kommerziell genutzten Flächen durch Hundeschulen zustande. Was man zudem nicht vergessen dürfe, sei, dass alle Nutzer des Parks unter der U5-Baustelle leiden würden. Dadurch gebe es weniger Flächen für alle, was zu mehr Gedränge und entsprechend zu einer erhöhten Anzahl an Nutzungskonflikten führe. Er stelle die Frage in den Raum, ob man Sport- und Freizeitangebote noch weiter zurückfahren wolle oder sich stattdessen mehr bemühen sollte, dass sich alle Gruppen besser arrangieren könnten. Diesen Ansatz könne er in dem vorliegenden Antrag nicht sehen. Er stellt sich auf den Standpunkt, der Antrag solle abgelehnt werden, da der Nutzungsvertrag sowieso Ende des Jahres auslaufe.
Ein Bürger meldet sich zu Wort. Er spreche für den Disc-Golf-Club Hamburg. Er könne aus eigener Erfahrung berichten, über die vielen Jahre sei die Koexistenz von Hundehaltern und Disc-Golfspielern unproblematisch verlaufen. Er bestätigt, man sei aufgrund der U5-Baustelle dazu gezwungen gewesen, den Kurs umzubauen. Er führt weiter aus, die Bahn 8, um die es ginge, sei nach Rücksprache mit dem Bezirksamt genauso erbaut worden. Aus verschiedenen Gründen sei der Verein von je her dazu gezwungen gewesen, den Kurs mindestens einmal im Jahr umzubauen. Er versichert, hätte sich im Vorhinein jemand bei dem Verein bezüglich der Probleme gemeldet, wäre man auf das Bezirksamt zugegangen, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Er geht darauf ein, dass der Verein den kompletten Kurs bezahlt habe und auch ein Umbau in kompletter Eigenregie stattfinden müsse. Aus diesem Grund könne man den Kurs nicht von heute auf morgen ändern, nur weil jemand dies fordere. Sollte das Bezirksamt darauf bestehen, würde man einen Umbau in Absprache mit diesem natürlich durchführen. Eine zusätzliche Überprüfung durch das Bezirksamt sei aus seiner Sicht ebenfalls nicht notwendig, da diese demnächst im Rahmen der Erteilung der Sondernutzung sowieso wieder anstehe. Der Bürger äußert den Wunsch, das Bezirksamt aufzufordern, Schilder bezüglich der Hundeauslaufzone aufzustellen. Der Verein habe bereits Schilder aufgestellt und auf dem Internetauftritt darüber informiert. Dennoch könne der Verein die Schilder nochmals nachkontrollieren und prüfen, wie man die Hundeauslaufzone deutlicher machen könne.
Protokollnotiz:
Das Anbringen von Schildern bezüglich der Hundeauslaufzone durch das Bezirksamt Hamburg-Nord ist aufgrund des hohen Aufwandes (Vielzahl von Teilflächen, viele Zugangsmöglichkeiten) und fehlender Haushaltsmittel gegenwärtig nicht geplant.
Herr Riesle (GRÜNE) beantragt die Vertagung des Antrages. Seines Erachtens sollte das Gesprächsangebot des Disc-Golf-Clubs auf eine einvernehmliche Lösung abgewartet werden.
Herr Luther (SPD) führt aus, er sei Anwohner und es sei kein Geheimnis, dass sich die Hundehalter vor Ort am meisten eine eingezäunte Fläche wünschten. Dies sei leider nicht möglich, da es sich um ein Gartendenkmal handele. Er wolle verdeutlichen, niemand würde verdrängt werden, es würde lediglich der Status Quo wieder hergestellt, der über Jahre funktioniert habe. Auf dieser Wiese habe es bis letzten Sommer fast täglich spontane Treffen von Hundehaltern gegeben. Diese seien nicht in einem Verein organisiert, der hier heute vorsprechen könne, dennoch seien sie da, beziehungsweise bis letzten Sommer da gewesen. Er führt weiter aus, dass Hundesport, genauso wie Disc-Golf ein Sport sei. Die besagte Gruppe gebe es mittlerweile nicht mehr, da die Wiese nicht mehr nutzbar sei. Der Vorhalt, es hätten keine Gespräche stattgefunden, stimme in seinen Augen nicht. Das erste Gespräch sei letztes Jahr im August geführt worden, als die Fähnchen für den Kurs gesteckt worden seien. Dort habe man deutlich gemacht, dass das so nicht gehe, da die Wiese auch durch die Hundehalter genutzt werde. Vor einigen Wochen seien dann neue Schilder an den Bahnen aufgestellt worden, ohne Hinweise darauf, dass es sich um Hundeauslaufzonen handele. Er empfinde den vorliegenden Antrag als guten Kompromiss, die Situation so wieder herzustellen, wie sie jahrelang funktioniert habe. Gerne könne man auch bei der Suche nach neuen Routen unterstützen. Er selbst finde es großartig, dass es einen solchen Parkour gebe, aber man benötige auch Raum für die Hundehalter. Herr Luther (SPD) bekräftigt, man benötige im Rahmen des Interessensaustausches diese Wiese wieder zurück für die Hundehalter.
Herr Schumacher (FDP) erklärt, es habe im Raum eine Verständigung darüber gegeben, dass der Antrag vertagt werden solle.
Ein weiterer Bürger meldet sich zu Wort. Er sei Disc-Golfspieler und Hundebesitzer. Er gibt an, sich eigentlich gar nicht zu dem Thema hätte äußern wollen, doch da das Gespräch aus dem letzten August angesprochen worden sei, wolle er gerne auch etwas dazu beitragen, wie dieses abgelaufen sei. Zunächst erläutert er, man habe insgesamt ein Jahr benötigt, um die Genehmigung zur Erweiterung des Disc-Golf-Kurses zu erhalten und umzusetzen. Dies sei mit der zuständigen Behörde abgestimmt worden. An dem besagten Tag habe man den Bereich gebaut, an dem man die Scheiben abwirft. Man sei noch keine 20 Minuten da gewesen, als Herr Luther (SPD) lautstark aufgetaucht sei und gefragt habe, was man dort mache und ob man eine Genehmigung dafür habe. Dieses Verhalten von Herrn Luther (SPD) veranlasse den Bürger dazu, zu vermuten, dass hier eine private Angelegenheit vorgetragen werde und der Antrag daher gestellt worden sei. Auch die Tatsache, dass der Verein nicht im Vorhinein dazu angehört worden sei, finde er ein wenig merkwürdig.
Der erste Bürger erläutert, der Antrag ziele darauf hinaus, die Bahn 8 ersatzlos zu streichen. Dies hätte zur Folge, dass auf dem Kurs keine ernsthaften Turniere mehr stattfinden dürften, denn dazu benötige man 18 Bahnen. Mit 17 verbleibenden Bahnen sei der Kurs nicht vollständig. Sollte die Bahn dort tatsächlich ein Problem sein, könne man diese an eine andere Stelle verlegen. Dies wäre nicht einfach und würde eine Weile dauern, aber irgendwie würde man dies hinbekommen. Nach dem Verständnis des Disc-Golf-Clubs, könne der Antrag, so wie er formuliert sei, das Bezirksamt nur dazu zwingen, die Bahn 8 ersatzlos zu streichen.
Herr Schumacher (FDP) stellt den Antrag auf Vertagung zur Abstimmung.
Antrag auf Vertagung
Abstimmungsergebnis:
Für-Stimmen: SPD, CDU, DIE GRÜNEN, FDP, DIE LINKE, AfD, Volt
Gegen-Stimmen: /
Enthaltungen: /
Damit ist der Antrag einstimmig vertagt.
Abstimmungsergebnis:
Antrag auf Vertagung:
Für-Stimmen |
: SPD, CDU, DIE GRÜNEN, FDP, AfD, DIE LINKE, Volt |
Gegenstimmen |
: / |
Stimmenthaltungen |
: / |
Frau Winter (SPD) erläutert den Antrag.
Frau Fromm (GRÜNE) führt aus, die Sprunginsel nehme einen Schutzstreifen für Radfahrer weg. Daher bitte sie die Verwaltung darum, ein oder zwei Fahrradpiktogramme auf die Fahrbahn bei der Sprunginsel anzubringen.
Protokollnotiz:
Der Wunsch ist durch das zuständige Polizeikommissariat zu prüfen und ggf. anzuordnen. Der Bezirk ist in dieser Angelegenheit lediglich ausführend tätig.
Herr Hartwig (PK 33) erklärt, ihm stünden die Pläne ebenfalls zur Verfügung, wie die Sprunginsel zukünftig aussehen solle. Demnach verbliebe auf jeder Seite eine Restfahrbahnbreite von 3,50 Meter, welche zwischen Fahrradverkehr und sonstigem Verkehr aufzuteilen wäre. Grundsätzlich würde der Baumaßnahme baulich aus verkehrspolizeilicher Sicht nichts entgegenstehen. Jedoch habe er im Laufe des Tages die Möglichkeit gehabt, mit der Verkehrsdirektion 5 die Thematik Tempo-30 in der Alten Wöhr zu besprechen. In diesem Gespräch sei ihm mitgeteilt worden, dass es keine Planungen mehr für Tempo-30-Strecken für 2025 gebe. Dies sei das Ergebnis eines Beschlusses der Bezirksversammlung Hamburg-Nord vom 12.12. des letzten Jahres. Die Drucksachennummer sei die 22-0537 gewesen. Dort seien alle Strecken aufgeführt gewesen, die von der Verkehrsdirektion identifiziert worden seien, beziehungsweise benannt worden seien für Streckenänderungen auf Tempo-30. Die Alte Wöhr sei in der Auflistung explizit nicht aufgeführt gewesen. Aus Sicht von Herrn Hartwig (PK 33) müsse an diesem Punkt eventuell nachgebessert werden, damit sich mit der Thematik befasst werden könne. Ein weiteres Problem, welches die Verkehrsdirektion 5 sehe, bestünde darin, dass für die Reduzierung auf Tempo-30 gewisse Voraussetzungen vorliegen müssten. Zum Beispiel, dass es in der Straße Soziale Einrichtungen, Gefahrenmomente, ein Bestreben den Lärmschutz auszuführen oder ein Bürgerbegehren gebe. All dies liege hier jedoch nicht vor. Auch die Durchfahrtszahlen, die Verkehrsunfallstatistik und sonstige polizeiliche Auffälligkeiten in der Straße würden nicht ohne Weiteres zulassen, dort Tempo-30 zu begründen. Es käme letzten Endes auch auf die Antragsstellung an, auch könne sich noch einiges ändern, wenn die neue Gesetzgebung erscheine. Es bleibt jedoch festzuhalten, würde die Verkehrsdirektion 5 morgen über den Antrag entscheiden müssen, würde sie ihn aus Sicht von Herrn Hartwig (PK 33) ablehnen.
Ein Bürger meldet sich zu Wort und bedankt sich zunächst bei den Fraktionen, die den Antrag eingebracht haben. Er gibt an, die Bewohner des Pergolenviertel, direkt an der Alten Wöhr, zu vertreten. Diese fragten sich, weshalb dieses Thema nun erst angegangen werde. Der entsprechende Bebauungsplan stünde seines Erachtens bereits seit mehreren Jahren zur Verfügung. Er erläutert die baulichen Gegebenheiten vor Ort. Demnach gebe es aus Sicht der Anwohnenden verschiedene Gründe, weshalb Tempo-30 oder Tempo-50 mit Springinsel und Zebrastreifen notwendig seien. Er führt weiter aus, dass die Wege für die Nahversorgung recht weit seien und man große Umwege gehen müsse, um in Richtung des Alten Güterbahnhofes zu gelangen. Dies sei insbesondere für Menschen mit Beeinträchtigungen ein schwieriges Unterfangen. Auch sei die Straße recht breit und stark frequentiert, weshalb die Überquerungszeiten ebenfalls zu beachten seien. Bei dem Pergolenviertel handele es sich außerdem um ein sehr junges Viertel, weshalb dort viele Kinder unterwegs seien. Das Argument mit den Unfallstatistiken könne er nachvollziehen, doch wäre es seines Erachtens schade, wenn man so lange warten müsse, bis diese höher seien und man dieses Argument dann anbringen könne. Weiterhin seien die Fußwege an der Alten Wöhr wahnsinnig stark frequentiert, insbesondere an Wochenenden, an warmen Tagen oder wenn Konzerte im Stadtpark stattfinden würden. Dies führe dazu, dass die Fußgängerinnen und Fußgänger auf die Fahrradwege ausweichen würden, was zur Folge habe, dass die Radfahrenden wiederum auf die Straße ausweichen müssten. Dies führe regelmäßig zu Verkehrschaos, was insbesondere bei erhöhten Geschwindigkeiten höhere Risiken für alle Verkehrsteilnehmenden verursache.
Ein weiterer Bewohner des Pergolenviertel betont noch einmal, dass es dort sehr viele Kinder gebe und er in der vorliegenden Zeichnung keinen Zebrastreifen habe finden können.
Der erste Bürger ergänzt, es wäre durchaus wünschenswert, die Maßnahme so zeitnah umzusetzen, dass man diese mit der sowieso gerade stattfindenden Baustelle Alte Wöhr - Saarlandstraße verbinden könne. Er frage sich, wie man den Menschen erklären wolle, dass kurz nach Fertigstellung der ersten Baustelle eine weitere Baustelle im gleichen Bereich für Einschränkungen sorge. Seines Wissens dauere die aktuelle Baustelle noch bis November an.
Eine Bürgerin ergänzt noch, in der besagten Gegend würde sich auch eine Kindertagesstätte befinden.
Herr Schmidt (GRÜNE) erklärt, er habe in der Zwischenzeit in die von Herrn Hartwig (PK 33) genannte Drucksache schauen können. Es handele sich dabei jedoch lediglich um eine Anfrage der GRÜNEN aus dem Frühjahr. Auf diese Anfrage habe die Polizei geantwortet, sie habe keine weiteren Planungen bezüglich Tempo-30-Zonen für das Jahr 2025 geplant. Es sei somit kein Beschluss der Bezirksversammlung. Er geht im weiteren Verlauf darauf ein, dass die vorgelegte Planung bereits aus dem Jahr 2016 stamme. Im ersten Moment erscheine dieser große zeitliche Abstand immer etwas irritierend. Er könne jedoch verstehen, dass zwischen Planung und Umsetzung ein recht großer Zeitraum liege, da die Straßenplanung die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen in dem Neubauquartier sei. Er sehe an der Stelle ebenfalls einen großen Bedarf, die Straße zu überqueren. Er wolle das Gremium an dieser Stelle jedoch schon auf zukünftige Beschwerden vorbereiten. Grund dafür sei, dass man eine solche Situation mit einem unterbrochenen Schutzstreifen für eine Springinsel schon an vielen anderen Stellen im Bezirk habe. Dort sei es häufig zu Beschwerden gekommen. Insbesondere Radfahrende würden sich dadurch häufig unsicher fühlen. Daher hätte er sich an dieser Stelle zusätzlich einen Zebrastreifen oder eine Fußgänger-Ampel gewünscht. Die erwähnte Kindertagesstätte sei weit entfernt von der Alten Wöhr, weshalb diese aus Sicht von Herrn Schmidt (GRÜNE) voraussichtlich von der Polizei nicht als Argument berücksichtigt werden könne. Die GRÜNEN unterstützten den Antrag auf Tempo-30 sehr, er gehe jedoch davon aus, es werde so ausgehen, wie von Herrn Hartwig (PK 33) dargestellt.
Frau Fromm (GRÜNE) führt aus, sie wäre auch dafür, diese Maßnahmen mit der bereits laufenden Maßnahme zu verbinden. Was daran problematisch werden könne, sei die Tatsache, dass es sich hierbei um zwei verschiedene Behörden handele, die für die Maßnahmen zuständig seien. Der Bezirk könne den Landesbetrieb jedoch bitten, dies mitzumachen. Daher wäre es aus ihrer Sicht einen Versuch wert, die Sprunginsel bereits in diesem Quartal zu realisieren.
Herr Riesle (GRÜNE) hat noch folgende Fragen an Herrn Hartwig (PK 33).
1. Könnte der Fahrradschutzstreifen aufgrund der vorliegenden Planungen realisiert werden?
2. Wäre ein Zebrastreifen an dieser Stelle genehmigungsfähig?
3. Sehen Sie Tempo-30 mit der Umsetzung der neuen Hamburgischen Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) als realistischer an?
Herr Hartwig (PK 33) startet mit der dritten Frage. Er sehe Tempo-30 mit der neuen HRVV als aussichtsreicher an. Bei der Frage der unbedingten Notwendigkeit, werde die Polizei in Zukunft mit der neuen Regelunge mehr Spielraum erhalten. Nach seinem persönlichen Eindruck sei die neue Verordnung zielführender als die bisherige.
Frau Winter (SPD) würde es für heute gerne bei dem Antrag belassen, so wie er vorliege. Sie begründet es damit, sie wolle nicht durch einen zusätzlichen unbedachten Beschluss mehr Chaos stiften, welches man im Nachhinein wieder korrigieren müsse. Aus ihrer Sicht könne man es riskieren, eine negative Rückmeldung auf den Antrag durch die Verkehrsdirektion 5 zu erhalten und diese gegebenenfalls als neuen Ansatzpunkt zu nutzen.
Herr Riesle (GRÜNEN) führt aus, seine Fraktion werde dem Antrag zustimmen. Gleichzeitig möchte er es sich nicht nehmen lassen darauf hinzuweisen, dass man den Antrag für die Sierichstraße mit genau der gleichen Begründung abgelehnt habe. Hier stelle er sich die Frage, ob man dies gemacht habe, weil die HRVV dagegen sei oder man inhaltlich dagegen wäre. Er empfiehlt ebenfalls, den Passus mitaufzunehmen, den die GRÜNEN bereits bei der Sierichstraße verwendet hätten.
Herr Riesle stellt einen Änderungsantrag mit folgendem zusätzlichen Passus:
„Sollten Teile der obenstehenden Maßnahmen absehbar erst nach Umsetzung der jüngsten Änderung der StVO in die Hamburgischen Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) umsetzbar sein, wird die Polizei gebeten, die Prüfung dieser Maßnahmen bis zum Erscheinen der Neufassung/Ergänzung der HRVV zurückzustellen".
Abstimmungsergebnis Änderungsantrag:
Für-Stimmen: DIE GRÜNEN, VOLT, DIE LINKE
Gegen-Stimmen: SPD, CDU, FDP AfD
Enthaltungen: /
Somit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmungsergebnis Ursprungsantrag:
Für-Stimmen: SPD, CDU, DIE GRÜNEN, FDP, DIE LINKE, AfD, Volt
Gegen-Stimmen: /
Enthaltungen: /
Somit ist der Ursprungsantrag einstimmig beschlossen.
Abstimmungsergebnis Änderungsantrag:
Für-Stimmen |
: DIE GRÜNEN, Volt, DIE LINKE |
Gegenstimmen |
: SPD, CDU, FDP, AfD |
Stimmenthaltungen |
: / |
Somit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmungsergebnis Ursprungsantrag:
Für-Stimmen |
: SPD, CDU, DIE GRÜNEN, FDP, DIE LINKE, AfD, Volt |
Gegenstimmen |
: |
Stimmenthaltungen |
: |
Somit ist der Ursprungsantrag einstimmig beschlossen.
Frau Winter (SPD) erläutert den Antrag.
Herr Schmidt (GRÜNEN) gibt zu bedenken, dass durch den Antrag im Stadtpark Kfz-Verkehr erlaubt werde. Dadurch seien insbesondere Jogger und Spaziergänger beeinträchtigt. Der Park sei aus seiner Sicht zur Erholung da. Aus diesem Grund sehe er diesen Punkt skeptisch. Er verdeutlicht weiterhin, die nächstgelegene Bushaltestelle zum Planetarium sei nicht die an der Otto-Wels-Straße, sondern die an der Ohlsdorfer Straße. Dort fahre der Bus mit einer sehr hohen Taktung. Den dritten Punkt könne er verstehen und diesem könne er auch zustimmen. Aus diesem Grund beantragt er eine punktweise Abstimmung.
Frau Heimfeld (DIE LINKE) zeigt auf, man habe bereits im letzten Jahr einen Vor-Ort-Termin mit dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport (BKS) gemacht. Dort sei verdeutlicht worden, dass der Weg trotz der Bushaltestelle in der Ohlsdorfer Straße, beispielsweise mit einem Rollator, zu weit sei. Man habe von Seiten der Fraktion daher die Überlegung angestellt, hier Transferfahrzeuge einzusetzen. Sie empfinde es als sehr wichtig, allen Menschen die Möglichkeit zu geben, an das Planetarium zu gelangen. DIE LINKE würde dem Antrag entsprechend zustimmen.
Herr Kroll (CDU) verdeutlicht, es gehe hier ausschließlich um On-Demand-Verkehre, mit denen man hier für Inklusion sorgen könnte. Es gebe bereits Anbieter, die diese Möglichkeit anbieten würden. Zusammengefasst gebe der Antrag vor allem Menschen mit entsprechenden Einschränkungen die Möglichkeit zum Planetarium zu gelangen, darüber hinaus vereinfache man damit allen Menschen den Weg zum Planetarium und auch abends im Dunkeln von dort wegzukommen.
Herr Talleur (Volt) halte die Straße für zu schmal für einen Gegenverkehr. Grundsätzlich sehe er den Antrag sehr positiv, sehe ihn aber noch nicht als ganz ausgereift an.
Herr Riesle (GRÜNEN) möchte daran erinnern, dass sich auf der Zufahrt eine Schranke befindet, die dann abgebaut werden müsste. In diesem Fall würden seiner Meinung nach auch andere Fahrzeuge die Möglichkeit nutzen und in den Stadtpark fahren. Dies halte er für keine gute Idee.
Punktweise Abstimmung
Abstimmungsergebnis:
Punkt 1: mehrheitlich beschlossen
Für-Stimmen |
: SPD, CDU, FDP, DIE LINKE, AfD |
Gegenstimmen |
: DIE GRÜNEN, Volt |
Stimmenthaltungen |
: / |
Punkt 2: mehrheitlich beschlossen
Für-Stimmen : SPD, CDU, FDP, DIE LINKE, AfD, Volt |
|
Gegenstimmen |
: DIE GRÜNEN |
Stimmenthaltungen |
: / |
Punkt 3: einstimmig beschlossen
Für-Stimmen : SPD, CDU, DIE GRÜNEN, FDP, DIE LINKE, AfD, Volt |
|
Gegenstimmen |
: / |
Stimmenthaltungen |
: / |
Abstimmungsergebnis:
Punktweise Abstimmung:
Punkt 1: mehrheitlich beschlossen
Für-Stimmen |
: SPD, CDU, FDP, DIE LINKE, AfD |
Gegenstimmen |
: DIE GRÜNEN, Volt |
Stimmenthaltungen |
: / |
Punkt 2: mehrheitlich beschlossen
Für-Stimmen |
: SPD, CDU, FDP, DIE LINKE, AfD, Volt |
Gegenstimmen |
: DIE GRÜNEN |
Stimmenthaltungen |
: / |
Punkt 3: einstimmig beschlossen
Für-Stimmen |
: SPD, CDU, DIE GRÜNEN, FDP, DIE LINKE, AfD, Volt |
Gegenstimmen |
: / |
Stimmenthaltungen |
: / |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Für-Stimmen |
: |
Gegenstimmen |
: |
Stimmenthaltungen |
: |
Die Vorlage der Bezirksamtsleitung wird zur Kenntnis genommen.
Die Vorlage der Bezirksamtsleitung wird zur Kenntnis genommen.
Die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung wird zur Kenntnis genommen.
Die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung wird zur Kenntnis genommen.
Die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung wird zur Kenntnis genommen.
Die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung wird zur Kenntnis genommen.
Die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung wird zur Kenntnis genommen.
Die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung wird zur Kenntnis genommen.
Die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung wird zur Kenntnis genommen.
Frau Fromm (GRÜNE) erläutert, sie begrüße die Planung.
Herr Domres (SPD) bittet um Vertagung der Drucksache, da er noch mehr Zeit für eine mögliche Stellungnahme der Politik benötige.
Antrag auf Vertagung:
Für-Stimmen |
: SPD, CDU, FDP, DIE LINKE, AfD, Volt |
Gegenstimmen |
: DIE GRÜNEN |
Stimmenthaltungen |
: / |
|
|
Damit ist die Drucksache vertagt.
Abstimmungsergebnis:
Antrag auf Vertagung
Für-Stimmen |
: SPD, CDU, FDP, AfD, DIE LINKE, Volt |
Gegenstimmen |
: DIE GRÜNEN |
Stimmenthaltungen |
: / |
Im Rahmen des TOP 1 „Bestätigung der Tagesordnung“ wurde festgelegt, dass der TOP 6.5 zusammen mit dem TOP 4.2.3 und 4.2.4 behandelt wird, zur Diskussion siehe daher TOP 4.2.3.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Für-Stimmen |
: |
Gegenstimmen |
: |
Stimmenthaltungen |
: |
Die Vorlage des vorsitzenden Mitglieds der Bezirksversammlung wird zur Kenntnis genommen.
Die Liste der aktuell offenen Beschlüsse wird zur Kenntnis genommen.
Herr Lütten (CDU) hat eine Anmerkung zur Protokollnotiz der letzten Sitzung vom 07.07.2025 bezüglich der Leuchtreklame des Fitnessstudios Fitness-First. Er führt aus, dass laut Protokollnotiz nur dann eine Messung durchgeführt werde, wenn Zweifel bestünden oder Beschwerden von Anliegern eingehen würden. Genau eine solche Beschwerde von dem Hochhaus gegenüber sei bei Herrn Lütten (CDU) geäußert worden, weshalb er hiermit um Durchführung einer Messung bittet.
Protokollnotiz:
Das Bezirksamt Hamburg-Nord wird der Sache nachgehen.
Herr Domres (SPD) führt aus, an der Meenkwiese sei vor einiger Zeit eine Kastanie gefällt worden, wobei auch das Brückengeländer in Mitleidenschaft gezogen worden sei. Er fragt, ob das Brückengeländer zeitnah repariert werde.
Protokollnotiz:
Aufgrund der Beschreibung geht die Verwaltung davon aus, dass es sich um die Borsteler Brücke handelt. Hier hat der Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer übernommen. Die konkrete Terminplanung ist dem Bezirksamt Hamburg -Nord nicht bekannt.
Herr Kroll (CDU) gibt an, er sei von einem Bürger angesprochen worden. Dieser habe Probleme mit der Abholung des Mülls. Es gehe um die Geibelstraße 22 c / Knickweg. Es seien auch bereits die Polizei und die Stadtreinigung eingeschaltet worden. Herr Kroll (CDU) würde gerne wissen, wie das weitere Vorgehen des Bezirksamtes sei. Es habe seines Erachtens auch bereits eine Begehung vor Ort stattgefunden bzw. solle demnächst stattfinden. Er hätte gerne einen aktuellen Sachstand.
Protokollnotiz:
Das Bezirksamt Hamburg - Nord hat keine Kenntnis über einen Vor-Ort-Termin. Grundsätzlich ist das Thema „Müllproblematik“ als erstes bei der Stadtreinigung zu platzieren.
Herr Wersich (CDU) erklärt, er werde sein Mandat im RegA EWi niederlegen. Er bedankt sich für die gute Zusammenarbeit der vergangenen Jahre und verdeutlicht, die Arbeit habe ihm sehr viel Spaß gemacht.
Herr Schumacher (FDP) schließt die Sitzung um 21.59 Uhr.