22-1300

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 12.08.2025 Greflingerstraße 1 ggü. AO 123/2025

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 08.09.2025 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.3.6

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

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Datum/Gremium
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Anhänge

- Anordnung

- Skizze

Lokalisation Beta

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