Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 22.07.2025 Eppendorfer Landstraße/ Haynstraße
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Ergänzung
der Beschilderung für den Radverkehr bei Einbahnstraßen an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg