Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 08.07.2025: Ohlsdorfer Straße zwischen Winterhuder Marktplatz und Baumkamp
Letzte Beratung: 08.09.2025 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.3.1
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Zeit von 22:00 – 06:00 Uhr (Nachtzeit) zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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