22-1263

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 08.07.2025: Ohlsdorfer Straße zwischen Winterhuder Marktplatz und Baumkamp

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 08.09.2025 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.3.1

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Zeit von 22:00 06:00 Uhr (Nachtzeit) zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Anhänge

- Anordnung

- Skizze

Lokalisation Beta
Winterhuder Marktpl.

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