Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 07.08.2025 Martinistraße 93
Letzte Beratung: 08.09.2025 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.3.5
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Wegordnung der Radverkehrsableitung an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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