Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 22.07.2025 Eppendorfer Landstraße/ Haynstraße
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Änderung der Haltverbotsbeschilderungan.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg