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Hundeauslaufzonen und Disc Golf Parcours im City-Nord-Park besser aufeinander abstimmen - gemeinsamer Antrag von SPD-, CDU- und FDP-Fraktion

gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 08.09.2025 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 5.2

Sachverhalt

Im City-Nord-Park verschmelzen gegenwärtig mehrere Hundeauslaufzonen zu einer großen Hundeauslaufzone, die sich seit Jahren bei Hunden und ihren Haltern aus dem ganzen Bezirk großer Beliebtheit erfreut. Gleichzeit beheimatet der Park einen Disc-Golf-Parcours. Obwohl man denken könnte, dass fliegende Frisbees und freilaufende Hunde potenziell zu Konflikten führen, gab es bis zum Sommer 2024 nur wenige Probleme. Dies gelang durch gegenseitige Rücksichtnahme und war nicht unwesentlich der Tatsache geschuldet, dass die große Wiese vor der EDEKA Zentrale (New-York-Weg / Manilaweg) nicht bespielt wurde. Die Hundehalter konnten bei hohen Spieleraufkommen auf diese Wiese ausweichen.

Aufgrund der Veränderungen im City-Nord Park durch die Baustelleneinrichtungsfläche der U5 beantragte im Sommer 2024 der Disc Golf Club Hamburg (DCCH) einen veränderten Parcours und erhielt hierfür vom Bezirksamt Hamburg-Nord eine entsprechend angepasste Sonder-nutzungserlaubnis. Es stellte sich jedoch heraus, dass insbesondere die nördlich des New-York-Weges gelegene Bahn (Korb 8 im Parcours-Plan) zu zunehmenden Problemen mit den Hunden und den Haltern führt.

Dies mag mit einer veränderten Bereitschaft zur Rücksichtnahme, aber auch mit fehlender Kenntnis freier, nicht vereinszugehörige Disc-Golfer zusammenhängen, die sich nicht bewusst sind, dass sie auf einer Hundeauslaufzone spielen.

Das Einzäunen von Hundeauslaufzonen ist im Gartendenkmal City-Nord Park nicht möglich.Da sich zudem die meisten Disc-Golfer rücksichtvoll verhalten, sollte eine Lösung angestrebt werden, die den grundsätzlichen Erhalt des Disc-Golf-Parcours ermöglicht und gleichzeitig eine sichere Nutzung für Hundehalter gewährleistet.

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhunde mögen beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht,

  1. die Sondernutzungserlaubnis des Disc Golf Club Hamburg (DCCH) für den Disc-Golf-Parcours in Bezug auf die Bahn 8 ersatzlos zu widerrufen.
  2. den DCCH als Betreiber des Disc-Golf-Parcours zu bitten, an jedem Startpunkt, zumin-dest am Startpunkt der Bahn 1, der sich auf dem Gebiet einer Hundeauslaufzone befindet, durch ein Schild auf die Erfordernis der Rücksichtnahme auf freilaufende Hunde und deren Halter hinzuweisen, sowie einen entsprechenden Hinweis auf ihrer Website zu platzieren.
  3. die Entwicklung zu beobachten und dem Regionalausschuss für den Fall, dass sich die Situation nicht entspannt, darüber zu berichten und weitergehende Maßnahmen vorzu-schlagen.
  4. zu prüfen, ob und wo in der City-Nord oder deren näheren Umgebung eine eingezäunte Hundeauslaufzone geschaffen werden könnte.

r die SPD-Fraktion: Carsten Gerloff, Felix Luther, Tina Winter

r die CDU-Fraktion: Philipp Kroll, Katharina Schwarz

r die FDP-Fraktion: Ron Schumacher, Marvin Häffs

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