22-1327

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 20.11.2024 Frickestraße 1 / Martinistraße

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 08.09.2025 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.3.7

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung von Parkplätzen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

- Anordnung

- Skizze

Lokalisation Beta
Martinistraße

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.