Maßnahmen zur Entschleunigung des Radverkehrs im Haynspark und an der Meenkwiese, hier: Antwort zu Drucksache: 22-0399
Letzte Beratung: 08.09.2025 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.5
Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat am 11.11.2024 beschlossen, dass das Bezirksamt verschiedene Ansatzpunkte darstellen soll, wie das Miteinander im Park deutlich verbessert und rücksichtsloses Radfahren im Park eingeschränkt wird.
Besonderes Augenmerk soll dabei auf den Konflikten rund um die Brücke zwischen Haynspark und Meenkwiese sowie der Beschilderung liegen.
Zudem sollen weitere Maßnahmen im Umfeld des Parks betrachtet werden, die geeignet sind, die Nutzung der Radwege um die Parkanlage herum attraktiver zu machen.
Am 10.06.2025 haben sich Vertreter der in der BV vertretenden Fraktionen mit Vertretern des Fachamtes „Management des öffentlichen Raumes“ (MR) im Haynspark getroffen, um bei einem Rundgang ein gemeinsames Verständnis für die Situation vor Ort, aber auch die Möglichkeiten und Grenzen behördlichen Handelns an dieser Stelle zu entwickeln.
Haynspark und Meenkwiese sind beides öffentliche Grünanlagen.
Den rechtlichen Rahmen bildet daher die Hamburger „Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen“ die im §1, Abs 1 u.a. festlegt: Rad fahren geschieht auf eigene Gefahr; dabei ist auf die Belange der anderen dort Erholung Suchenden Rücksicht zu nehmen.
Zudem ermächtigt das Hamburger „Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen“ im §3, Abs 2 die zuständige Behörde in den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen durch Gebote und Verbote, Anordnungen über die Benutzung der Anlagen oder Teile zu treffen, was auch ein generelles Radfahrverbot (wie es z.B. im Alster-Vorland herrscht) umfasst.
Im Ergebnis des Termins sollen innerhalb der Grünanlage folgende Punkte weiterverfolgt werden:
1.) Errichtung einer festen, barrierefreien Umlaufsperre an der Brücke zwischen Haynspark und Meenkwiese.
In der Grünanlage Meenkwiese soll unmittelbar nördlich des kleinen Pavillons an der Ecke der Ufermauer eine feste, barrierefreie Umlaufsperre errichtet werden und das Umfeld der Sperre in Fortführung der Platzfläche gepflastert werden, um eine Pfützenbildung im Verschwenkbereich zu vermeiden.
Zudem sollen auf der Brücke taktile Aufmerksamkeitsstreifen aufgetragen werden.
Das Bezirksamt hat inzwischen die Kosten hierfür mit 5.000 € ermittelt.
Falls die Maßnahme umgesetzt werden soll, wären entsprechende Sondermittel von der BV zu beschließen.
2.) Überprüfen der „Respekt“-Beschilderung
MR wird im Rahmen der Regelunterhaltung die entsprechende Beschilderung überprüfen und ggf. reinigen bzw. austauschen.
Zudem sollen im Umfeld folgende weitere Punkte geprüft werden:
3.) Zufahrt zum Alsterwanderweg östlich der Meenkbrücke
Kann die gegenwärtig nur schlecht erkennbare Zufahrt zum Alsterwanderweg so aufgewertet werden, dass sie zuverlässig frei bleibt und Radfahrende hier zukünftig sicher die Straße erreichen können?
Es gibt keine offizielle Überfahrt zum nördlichen Weg entlang der Alster (östlich der Meenkbrücke). Bezirksamtsintern wird geprüft, ob dieser Weg für die Unterhaltungsarbeiten von Stadtgrün besser anfahrbar sein und ggf. mit abschließbaren Absperrpfosten gesichert werden muss. Spätestens mit dem Umbau der Straße Meenkwiese im Rahmen der bezirklichen Radroute kann eine bessere Zugänglichkeit für Radfahrende berücksichtigt werden (siehe hierzu auch Drs. 22-0521.1.1).
4.) Beschilderung der umgebenden Radrouten verbessern
Für die Ausschilderung der Radrouten (ehem. Velorouten) ist die BVM zuständig. Die benachbarte Radroute 4 (Bebelallee) ist bereits beschildert. MR wird das Interesse der Bezirkspolitik zu einer verbesserten Ausschilderung an die BVM weitergeben.
Zusammenfassung:
Mit den zuvor dargestellten Maßnahmen soll das Miteinander im Park deutlich verbessert und das rücksichtslose Radfahren im Park eingeschränkt werden, wobei ein generelles Radfahrverbot im Haynspark gegenwärtig seitens der am Ortstermin teilnehmenden politischen Vertreter noch nicht angestrebt wird.
Weitere geeignete Maßnahmen können nicht identifiziert werden. Wenn die dargestellten Maßnahmen nicht die gewünschte Wirkung zeigen, würde nur ein generelles Radfahrverbot im Haynspark die Belange der Erholung Suchenden sichern.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
Keine
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