Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 10.06.2025 Martinistraße 52 (zwischen dem alten Eingang, und der Zufahrt zum Kinder-UKE)
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Einrichtung eines Taxenstandes mit 10 Stellplätzen für Taxen an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg