22-1298

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 10.06.2025 Martinistraße 52 (zwischen dem alten Eingang, und der Zufahrt zum Kinder-UKE)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Einrichtung eines Taxenstandes mit 10 Stellplätzen für Taxen an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

- Anordnung

- Skizze

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

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