Die Frage zweier Bürgerinnen nach dem Zeitpunkt der Aufhebung der Maskenpflicht in Kitas und Schulen wird mit der Bitte um direkte Beantwortung an die Behörde für Arbeit, Gesundheit Soziales, Familie und Integration weitergeleitet.
Weitere Fragen werden nicht gestellt.
Es liegt nichts vor.
Herr Fischer führt aus, der gedankenlose Umgang der Gesellschaft mit Trinkwasser müsse überdacht werden. Hamburg beziehe große Anteile des Trinkwassers aus Schleswig-Holstein und der Nordheide. Er verweist auf bestehende Rechtsstreitigkeiten zwischen Hamburg und dem Landkreis Harburg zu den Entnahmemengen. Die Versorgungssicherheit hätten Vertreter von Hamburg Wasser auch für die Region Heimfeld als gefährdet bezeichnet. Es sei an der Zeit, eine Sicherstellung der Versorgung ohne Vergrößerung ökologischer Probleme in Hamburg und dem Umland einzufordern und auch über Alternativen wie die Nutzung von Elbwasser nachzudenken.
Herr Richter wendet ein, Heimfeld werde nicht mit Heidewasser versorgt, vielmehr seien Harburg Kern und Teile von Wilstorf betroffen. Er verweist auf die Bürgerschaftsdrucksache 21-5404 zu Prognosen der Trinkwasserversorgung bis 2045 und erklärt, in Hamburg würden 17 Mio. Kubikmeter weniger gefördert als noch vor 25 Jahren. Der Wasserverbrauch sei demnach rückläufig. Zudem würden in Hamburg keine Erhöhungen der Fördermengen ohne Prüfung der ökologischen Auswirkungen vorgenommen. Auch mit einer Verminderung der Trinkwasserförderung im der Lüneburger Heide sei aktuell keine Trinkwasserkrise für Hamburg erkennbar.
Herr Arft geht auf Aussagen in einer Pressekonferenz Hamburg Wasser aus dem Jahr 2020 ein und erklärt, Investitionen seien nötig. Zudem sei mit einer Verteuerung von Trinkwasser zu rechnen. Ursache sei u. a. der Bevölkerungsanstieg. Die Versorgung mit Heidewasser sei keineswegs sichergestellt, denn unter bestimmten Voraussetzungen könne der Landkreis die Entnahme versagen. Aus seiner Sicht sei vor Bebauungen großer Flächen nicht nur die soziale Infrastruktur sondern wegen des durch die Bebauung entstehenden Bevölkerungszuwachses auch die Wasserversorgung sicherzustellen.
Herr Marek betont, es bestehe kein Anlass für überzogene Besorgnis. Gleichwohl sei ein sorgsamer Umgang mit Wasser unverzichtbar und es sei vor dem Hintergrund des Bevölkerungszuwachses, der hohen Zahl an Singlehaushalten und des veralteten Kanalsystems von Bedeutung, Alternativen zu finden und beispielsweise Systeme für Regenwassernutzung sowie die Nutzung von Uferfiltraten aus der Elbe zu entwickeln.
Herr Dose führt aus, wegen der dichten Bebauung, der durch ca. fünftausend Fahrzeuge täglich entstehenden Lärmbelästigung sowie der Nutzung als Schulweg müsse erneut angestrebt werden, für den Bereich eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen.
Herr Ritter stimmt Herrn Dose zu, die Umsetzung sei sinnvoll, werde aber leider die Lärmbelästigung wohl nur um wenige Dezibel vermindern.
Frau Ehlers (FDP) erklärt, es sei nicht erwiesen, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung positive Auswirkungen mit sich bringe und verweist auf entsprechende Untersuchungen und Bürgerschaftsdrucksachen. Ihre Fraktion halte eine Reduzierung der Geschwindigkeit an dieser Stelle für entbehrlich.
Herr Sander macht deutlich, er sehe in dem Bereich ein großes Potenzial für nichtmotorisierten Verkehr. Leider habe die Straßenverkehrsbehörde bisher trotz vorliegender Beschlüsse der Temporeduzierung nicht zugestimmt. Er empfehle der Fachbehörde, ihren Standpunkt zu überprüfen.
Herr Bischoff verweist auf die Antwort der Fachbehörde zur Drucksache 20-2987, wonach die Einführung von Tempo 30-Bereichen nur dann rechtlich zulässig sei, wenn der Durchgangsverkehr von untergeordneter Bedeutung sei.
Frau Ost nimmt Bezug auf eine Untersuchung der Fachbehörde und erklärt, ohne Rückbau der B73 werde die Verlagerung des Verkehrs auf die A 26 deutlich geringer ausfallen. Sie geht auf Berechnungen für das Jahr 2030 mit bei Rückbau deutlich niedriger zu erwartenden Verkehrszahlen für Neugraben ein
Herr Bliefernicht regt an, mit Bedacht zu handeln bevor die A 26 nicht fertiggestellt sei.
Herr Wiesner macht deutlich, Sinn des Antrages sei, sich mit den verschiedenen Szenarien im Fachausschuss auseinanderzusetzen.
Frau Ehlers (FDP) bittet darum, bis zur Fertigstellung der A 26 zu warten und keine verfrühten Maßnahmen zu ergreifen.
Frau Ehlers verweist auf ein geplantes Pilotprojekt für Lieferdienste in Hamburg-Mitte und macht deutlich, sie halte auch die Berücksichtigung von Handwerkern für wichtig. Der Antrag werde in einen Berichtsantrag umgewandelt.
Herr Wiesner führt aus, er halte die Idee für gut und regt an, auch Pflegedienste zu berücksichtigen. Es seien noch viele Fragen offen, daher sei ein Bericht im Ausschuss zu begrüßen.
Herr Klabunde begrüßt die Vorstellung der Rahmenbedingungen im Ausschuss und die Berücksichtigung von Handwerkern.
Herr Frommann befürwortet ebenfalls die Berücksichtigung von Handwerkern. Die Parkplatzsuche sei für das Handwerk umständlich und teuer.
Herr Bartels nimmt Bezug auf den im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellten Gewinnerentwurf und erklärt, zum Thema Barrierefreiheit sei wenig Substanzielles berichtet worden. Der öffentliche Raum sei so zu gestalten, dass u.a. Menschen mit Handicap und Mütter mit Kleinkindern sich so barrierefrei wie möglich bewegen können.
Frau Ehlers (FDP) wirft den Antragstellern vor, ihren durch die Bezirksversammlung am 28.09.2021 abgelehnten Antrag kopiert zu haben.
Herr Bliefernicht stimmt Frau Ehlers zu und regt außerdem an, den Bahnhof vandalismussicher zu gestalten.
Herr Sander wendet ein, der vorliegende Antrag sei bereits während der Debatte um den Antrag der FDP angekündigt worden, da der FDP-Antrag nur auf sehbehinderte Menschen ausgerichtet gewesen sei.
Herr Marek führt aus, Ziel des in fünf Jahren entwickelten Masterplans sei es, Menschen zu einem zukunftsfähigen Denken anzuregen und zu befähigen. Bildung werde dabei zum Katalysator für die Sicherung einer nachhaltigen Zukunft. Der Bildungsbereich Bezirke werde dabei als Bereich von hoher Bedeutung angesehen. Entsprechende Mittel könnten von den Bezirken beantragt werden.
Die CDU tritt dem Zusatzantrag bei. Der Antrag ist damit erledigt.
Es liegt nichts vor.
Mit einer Änderung zu TOP 26 (einvernehmliche Änderung des Petitums) wird die Niederschrift genehmigt.