Gem. Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion betr. Bericht der BVM zur Umsetzung der Einstreifigkeit auf der B 73
Letzte Beratung: 16.06.2022 Ausschuss für Mobilität und Inneres Ö 2
Im Stadtentwicklungsausschuss am 20. September 2021 berichtete die Verwaltung zum aktuellen Stand der Magistralenentwicklung der B 73. Unter anderem stellte sie eine BVM-Untersuchung anhand des Hamburger Verkehrsmodells zu unterschiedlichen Planfällen vor (Analysefall 2018; Nullfall 2030 mit A 26 West und Ost ohne Reduzierung von Fahrspuren auf der B 73; Planfall 2030 mit A 26 West und Ost und Fahrspuren-Reduzierung auf der B 73). Der Planfall „A 26 West ist realisiert, A 26 Ost noch nicht“ sei ebenfalls betrachtet worden, hierzu wurde aber nicht berichtet.
Als Ergebnis der Untersuchung war festzustellen, dass es durch die Verlagerung des Verkehrs von der B 73 auf die A 26 und einen folgenden Rückbau der B 73 zu einer erheblichen Verringerung der Verkehrsbelastung auf der B 73 kommen kann. Hervorzuheben ist hier, dass die Reduzierung der Fahrspuren die Verkehrsbelastung auf der B 73 viel stärker verringert als die Verkehrsverlagerung auf die A 26. So ist die modellierte prozentuale Verkehrsminderung an vier der fünf betrachteten Punkte auf der B 73 (Neugraben, Hausbruch, Heimfeld, Harburg) durch die Einstreifigkeit deutlich größer als die durch die Verkehrsverlagerung. Am fünften Punkt (Fischbek) sind beide Effekte etwa gleich groß.
Die ermittelten Zahlen zeigen zudem, dass eine Einstreifigkeit auf der B 73 in weiten Teilen problemlos möglich sein wird.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird aufgefordert, Vertreter*innen der BVM in den Ausschuss für Mobilität und Inneres einzuladen, um
1. detailliert über die untersuchten Varianten der Magistralenentwicklung B 73 zu berichten und dabei auch den Planfall „A 26 West ist realisiert, A 26 Ost noch nicht“ zu berücksichtigen,
2. die zu erwartenden Aspekte einer Einstreifigkeit auf die Verkehrsmengen zu erläutern und dabei auch auf den Aspekt von Verkehrsverschiebungen auf Nebenstraßen und deren Vermeidung einzugehen,
3. vorzustellen, in welchen Bereichen aus Sicht der BVM eine Einstreifigkeit der B 73 realisierbar ist, und wie zeitnah nach Realisierung der A 26 West mit einem Rückbau dieser Passagen der B 73 gerechnet werden könnte,
4. zu berichten, welche Schritte erforderlich sind, um die im Hamburger Koalitionsvertrag vereinbarte Abstufung der B 73 von einer Bundesstraße zu einer städtischen Hauptverkehrsstraße umzusetzen,
5. zu berichten, ob und wenn ja, welche Pläne es auf niedersächsischer Seite für den Rückbau des Abschnitts von der Landesgrenze bis in die Ortsmitte von Neu Wulmstorf gibt.
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