Antwort auf Anfrage der GRÜNE-Fraktion betr. Verbesserung der Busbeschleunigung und Pünktlichkeit des ÖPNV im Bezirk Harburg
Letzte Beratung: 18.11.2025 Hauptausschuss Ö 3.1
Ein attraktiver und zuverlässiger ÖPNV ist eine Grundvoraussetzung für das Gelingen der Mobilitätswende. In Harburg teilen sich viele Buslinien der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) und der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) weiterhin die Fahrspuren mit dem motorisierten Individualverkehr. Buspriorisierungen an Ampeln sind nur punktuell vorhanden, Busspuren stellen bisher die Ausnahme dar.
Dies führt regelmäßig zu betrieblichen Verzögerungen, die sowohl die Anschlussqualität als auch die Pünktlichkeit beeinträchtigen. Neben dem negativen Einfluss auf die Fahrgastzufriedenheit erschwert dies auch eine effiziente Einsatzplanung für die Verkehrsunternehmen. Eine gezielte Busbeschleunigung kann hier sowohl zu Zeitgewinnen für Fahrgäste als auch zu einer wirtschaftlicheren Linienbedienung führen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Welche Buslinien im Bezirk Harburg wiesen im Jahr 2024 die höchsten Verspätungswerte auf? (Bitte benennen Sie die fünf verspätungsanfälligsten Linien sowie deren durchschnittliche Pünktlichkeitsquote.)
2. An welchen konkreten Straßenabschnitten und Knotenpunkten traten bei den in Frage 1 genannten Linien die größten Verzögerungen auf?
3. Welche weiteren Stellen im Harburger Straßennetz identifizieren VHH und HOCHBAHN als wiederkehrende Problemzonen im Betriebsablauf, unabhängig von einzelnen Linien?
4. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Betriebsqualität schlagen VHH und HOCHBAHN für die unter Frage 2 und 3 genannten Stellen vor?
5. An welchen Stellen im Bezirk Harburg sehen die Verkehrsunternehmen (VHH und HOCHBAHN) sowie die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) kurz-, mittel- oder langfristig Potenzial für Maßnahmen zur Busbeschleunigung (z. B. Busspuren, Vorrangschaltungen, bauliche Anpassungen)?
6. Welche konkreten Schritte sind für die unter Frage 5 genannten Potenzialflächen vonseiten der BVM bzw. in Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen bereits geplant, beantragt oder in Vorbereitung?
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
16. Oktober 2025
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt teilweise auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) und der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) zu der o.g. Anfrage, Drs. 22-0957, wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Die fünf verspätungsanfälligsten HOCHBAHN-Linien im Bezirk Harburg waren im Jahr 2024:
Linie |
Mittlere Pünktlichkeit |
Stadtbuslinie 250 |
88,5 % |
Stadtbuslinie 150 |
89,1 % |
Stadtbuslinie 146 |
91,0 % |
Stadtbuslinie 543 |
91,1 % |
Expressbuslinie X40 |
91,5 % |
Die VHH verkehrt lediglich mit der Expressbuslinie X30 im Bezirk Harburg. Im Zeitraum des letzten Jahres hat ca. jede fünfte Fahrt eine Verspätung aufgewiesen, sodass die Pünktlichkeitsquote auf dem Harburger Gebiet in etwa bei 80% liegt.
Zu Frage 2 und 3:
Kennzeichnend für den Verkehr im Bezirk Harburg ist, dass Störungen in besonderem Maße von externen Faktoren abhängen. Die Expressbuslinie X30 leidet aktuell unter Verspätungen und Einschränkungen, die vor allem durch die Baustellen und die daraus resultierenden Staus auf der Bundesautobahn A1 verursacht werden. Dies stellt nicht nur die größte Störungsquelle dar, sondern gefährdet auch die Attraktivität des Angebots für die Fahrgäste.
Auch führen Sperrungen oder Behinderungen auf den Autobahnen A1 und A7 immer wieder zu erheblichen Behinderungen des innerbezirklichen Verkehrs, da in derartigen Fällen viele Verkehrsteilnehmer:innen von den Autobahnen auf die Stadtstraßen ausweichen. Ergänzend führen Baumaßnahmen auf den wenigen vorhandenen Ausfallstraßen des Bezirks in der Folge zu Stauerscheinungen und Verzögerungen im Busverkehr, da es kaum alternative Fahrwege für den Individualverkehr gibt.
Darüber hinaus wird seitens der Verkehrsunternehmen auf folgende weitere Beeinträchtigungen hingewiesen:
- vor allem auf dem Harburger Ring kommt es wiederholt zu Verzögerungen des Busbetriebs
- entlang des Linienwegs der Expressbuslinie X30 in Harburg ist keine Lichtsignalanlage (LSA) beeinflussbar
- beide Querungshilfen in der Moorstraße führen dazu, dass Fußgänger:innen den Verkehrsfluss der Expressbuslinie X30 regelmäßig verzögern. Während des derzeit laufenden Umbaus der Busanlage Harburg stellt dies für die HOCHBAHN kein schwerwiegendes Problem dar, da derzeit vergleichsweise wenige HOCHBAHN-Buslinien die Moorstraße befahren. Sobald die Busanlage Harburg aber wieder wieder in Betrieb genommen wird, steigt auch für die HOCHBAHN die Bedeutung der Moorstraße wieder
- sowohl in der Moorstraße als auch im Harburger Ring wird regelmäßig überdurchschnittlich häufig in Bushaltestellen, auf der Busspur sowie in zweiter Reihe geparkt.
Zu Frage 4:
Die Verkehrsunternehmen schlagen folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Betriebsqualität vor:
- Es sollte geprüft werden, ob die Möglichkeit besteht, die Verkehrslast durch den Individualverkehr auf dem Harburger Ring weiter zu reduzieren und gleichzeitig die Lichtsignalanlagen (LSA)-Steuerung zugunsten des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu optimieren. Es wäre aus Sicht der Verkehrsunternehmen zu begrüßen, wenn der Individualverkehr vom Harburger Ring weitestmöglich auf die parallellaufende Buxtehuder Straße verlagert werden könnte
- Darüber hinaus wäre die Abmarkierung einer Busspur im Verlauf des Finkenwerder Ringes (sowie überwiegend außerhalb der Bezirksgrenzen auch in der Finkenwerder Straße) sinnvoll, um im Falle von Rückstaueffekten nach Autobahnstörungen den Busverkehr nicht übermäßig zu behindern.
- Hinsichtlich der Baustellensituation auf den Autobahnen A1 und A7 ist bekannt, dass der Bezirk keine direkte Einflussnahme in der Angelegenheit hat. Dennoch könnte es sinnvoll sein, das Thema politisch stärker gegenüber dem Bund bzw. der Autobahn GmbH zu adressieren. Denkbar wäre aus Sicht der VHH die Einrichtung temporärer Bedarfs-Busspuren auf dem Standstreifen zu prüfen – eine Lösung, die in anderen europäischen Ländern bereits erfolgreich praktiziert wird.
Zu Frage 5:
Bussonderfahrstreifen sind in der Verkehrsplanung ein probates Mittel, um Reisezeiten im ÖPNV zu optimieren. In der Regel setzt die Einführung von Bussonderfahrstreifen jedoch entsprechende Querschnittbreiten voraus. Zudem sollte die Anzahl an potenziellen Busfahrten in einem verträglichen Verhältnis zum gesamten Verkehrsaufkommen auf den möglichen Straßenabschnitten für Bussonderfahrstreifen stehen.
Auf Basis dieser sowie weiterer Ansätze hat die HOCHBAHN in 2024 eine Untersuchung zu Potentialstrecken für Bussonderfahrstreifen im Hamburger Stadtnetz erstellt. Für den Bezirk Harburg wurden folgende Potentialstrecken ermittelt.
Cuxhavener Straße
- zw. An de Geest und Im Fischbeker Heidbrook
- zw. Am Neugrabener Bahnhof und Fischbeker Heuweg
Stader Straße
- zw. Moorburger Bogen und Eißendorfer Straße
- zw. Eißendorfer Pferdeweg und Bissingstraße
Buxtehuder Straße
- zw. Bissingstraße und Seehafenbrücke
- zw. Seehafenbrücke und Schloßmühlendamm
- von Moorstraße bis Goldtschmidtstraße (nach Fertigstellung des ZOB Harburg)
Winsener Straße
- zw. Hannoversche Straße und Jägerstraße
Die BVM hat im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung eine Vielzahl von Abschnitten entlang der B 73 zur Einrichtung von Bussonderfahrstreifen identifiziert
Neben Bussonderfahrstreifen sind Busvorrangschaltungen an LSA ein wichtiges Instrument, um die Reisezeiten für Busse positiv zu beeinflussen. Im Bestand ist ein Großteil der Knotenpunkte im Bezirk Harburg noch ohne Busvorrangschaltung. Darunter auch relevante Straßen bzw. Straßenzüge mit hohen Busfrequenzen, wie der Cuxhavener Straße/ Stader Straße/ Buxtehuder Straße, der Eißendorfer Straße oder auch der Winsener Straße. Hier besteht z.T. nur vereinzelt eine Busbevorrechtigung an den betreffenden LSA.
Zu Frage 6:
Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung der PTV Group zu einer Zweistreifigkeit der B73 auf dem Straßenzug Cuxhavener Straße/ Stader Straße/ Buxtehuder Straße in 2023 sind die Bedarfe an Bussonderfahrstreifen für den gesamten Abschnitt bereits in die Betrachtungen eingeflossen. Sollte es zu einer Umplanung des Straßenzugs oder auch nur einzelnen Abschnitte kommen, wäre vor diesem Hintergrund die Realisierbarkeit von Bussonderfahrstreifen zu konkretisieren.
Hinsichtlich einer Busbevorrechtigung besteht in Hamburg mittlerweile der Planungsgrundsatz, dass, sobald eine LSA von einer Neu- oder Umplanung betroffen ist, diese mit einer Vorrangschaltung ausgestattet wird. Darüber hinaus gibt es seitens des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) ein LSA-Ausbauprogramm, welchem eine Prioritätenliste für LSA mit hohem Anpassungsbedarf zugrunde liegt. Bedarfsmeldungen sind in dieser Hinsicht daher nicht mehr notwendig.
Konkret sind in den nächsten 1-2 Jahren LSA-Anpassungen mit Busbeeinflussung an über 20 Knotenpunkten im Bezirk Harburg vorgesehen. Darunter die Knotenpunkte um den ZOB Harburg herum, einzelne Knotenpunkte an der Cuxhavener Straße sowie an der Waltershofer Straße.
Weitere konkreten Schritte sind für das o.g. Potenzial derzeit nicht vorgesehen.
gez. Böhm
f.d.R. Leptien
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