Stellungnahme zum NEU Gem. Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion betr. Falschparker*innen-Problematik im ÖPNV-Bereich
Laut Antwort der BVM (Drs. 22-0957.01) wird sowohl in der Moorstraße als auch im Harburger Ring regelmäßig überdurchschnittlich häufig in Bushaltestellen, auf der Busspur sowie in zweiter Reihe geparkt. Diese Falschparker*innen-Problematik führt zu erheblichen Verzögerungen im Busverkehr und beeinträchtigt die Pünktlichkeit des ÖPNV massiv.
Neben den direkten Auswirkungen auf die Fahrgastzufriedenheit erschwert regelwidriges Parken auch eine effiziente Einsatzplanung für die Verkehrsunternehmen. Eine konsequente Durchsetzung der Parkregeln in ÖPNV-relevanten Bereichen ist daher von großer Bedeutung für die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs.
In Wiesbaden (seit Herbst 2024) und Frankfurt (seit Dezember 2025) sind bereits Busse mit entsprechenden Frontkameras im Einsatz. Busfahrer*innen können per Tastendruck im Falle eines Verstoßes per Tastendruck ein Foto der Situation aufnehmen, das an die zuständige Verkehrsbehörde gesendet wird.
Die Akzeptanz der Bevölkerung ist hoch; datenschutzrechtliche Bedenken konnten ausgeräumt werden. In Wiesbaden wurden laut Presseberichten in den ersten Monaten zwischen 200 und 700 Verstöße dokumentiert. Davon führten monatlich zwischen 100 und 300 zu Bußgeldbescheiden und in einigen Fällen zu „einem Punkt in Flensburg“ (vgl. https://www.tagesschau.de/inland/regional/hessen/hr-pilotprojekt-in-frankfurt-wer-busse-blockiert-wird-fotografiert-100.html).
Die Bezirksversammlung bittet das Präsidium, mindestens eine auskunftsfähige Person der Verkehrsdirektion und der Hochbahn in den Ausschuss für Mobilität und Inneres einzuladen. Es sollen Kontrollstrategien und Sanktionsmöglichkeiten bei Falschparker*innen in ÖPNV-Bereichen vorgestellt werden und dabei auf folgende Aspekte eingegangen werden:
• Häufigkeit und Schwerpunkte von Kontrollen in Bushaltestellen und auf Busspuren
• Sanktionsmöglichkeiten und deren praktische Anwendung
• Personalressourcen für entsprechende Kontrollmaßnahmen
• Präventive Maßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit
• Möglichkeiten technischer Überwachung (z. B. Kameraüberwachung)
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DER VORSITZENDE
09. Juli 2026
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Dem PK 46 sowie der Verkehrsdirektion liegen keinerlei Beschwerden der Hochbahn vor, die auf besagte Parkverstöße hinweisen. Darüber hinaus ist in den Betreuungsgebieten der Stadtteilpolizisten keine Örtlichkeit bekannt, die einen herausragenden Brennpunkt in dieser Thematik darstellt.
Natürlich werden diesbezügliche Parkordnungswidrigkeiten durch die operativen Kräfte des PK 46 in Bushaltestellen oder Busspuren festgestellt, die eine entsprechende Sanktionierung nach dem Opportunitätsprinzip durch die Einsatzkräfte zur Folge hat.
Aufgrund der vorstehenden Erläuterung entfällt somit ein Antwortbeitrag zur Personalressource von Kontrollmaßnahmen, den präventiven Maßnahmen und der Öffentlichkeitsarbeit sowie den Möglichkeiten der technischen Überwachung.
Die in der Drucksache 22/0957.01 von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) genannte Parksituation kann seitens des PK 46 nicht geteilt werden. Es werden in der Moorstraße und im Harburger Ring sehr wohl Parkverstöße durch die Stadtteilpolizisten, die Dienstgruppe Operative Einheiten oder den Verkehrsordnungsdienst geahndet, jedoch nicht in einem auffälligen Maß. Darüber hinaus ist uns keine Beschwerde der Hochbahn bekannt, die explizit die beiden Örtlichkeiten Moorstraße und Harburger Ring zu einer solchen Problematik betrifft.
Vertreter des PK 46 sind ständige Teilnehmer des Ausschusses für Mobilität und Inneres.
gez. Böhm f.d.R.
Schulz
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