22-1250.01

Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Bessere Fahrt für Busse: Ausbau der Lichtsignalanlagen mit Vorrangschaltung in Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 10.09.2026 Ausschuss für Mobilität und Inneres Ö 10.1

Sachverhalt

Laut Antwort der BVM auf die Anfrage zur Busbeschleunigung (Drs. 22-0957.01) sind in den nächsten ein bis zwei Jahren LSA-Anpassungen mit Busbeeinflussung an über 20 Knotenpunkten im Bezirk Harburg vorgesehen. Dies stellt einen wichtigen Baustein zur Verbesserung der ÖPNV-Pünktlichkeit dar, da bisher ein Großteil der Knotenpunkte im Bezirk noch ohne Busvorrangschaltung betrieben wird.

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) führt ein entsprechendes LSA-Ausbauprogramm durch, dem eine Prioritätenliste für LSA mit hohem Anpassungsbedarf zugrunde liegt. Für die Bezirksversammlung ist es wichtig, über die konkreten Planungen und Zeitabläufe informiert zu sein, um begleitende politische Maßnahmen koordinieren zu können.

Petitum/Beschluss


Die Verwaltung wird gebeten, eine Vertreter*in des LSBG in den Ausschuss für Mobilität und Inneres einzuladen, um das LSA-Ausbauprogramm für Busvorrangschaltungen vorzustellen. Dabei soll insbesondere auf folgende Aspekte eingegangen werden:

Detaillierter Zeitplan für die 20+ geplanten Knotenpunkte in Harburg

Prioritätenliste und Auswahlkriterien für die Maßnahmen

Technische Umsetzung und erwartete Zeitgewinne für den ÖPNV

Koordination mit anderen Baumaßnahmen und Verkehrsprojekten

Erfolgskriterien und Evaluierung

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

DER VORSITZENDE

3. August 2026

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

In Harburg gibt es ca. 155 Lichtsignalanlagen (LSA). Bis heute sind davon 21 LSA mit einer Busbeschleunigung ausgestattet.

Detaillierter Zeitplan für die 20+ geplanten Knotenpunkte in Harburg

In 2026/2027 sollen 18 LSA grundinstandgesetzt und mit einer Busbeschleunigung ausgestattet werden. Acht LSA sind bereits in Betrieb.

Die LSA-Maßnahmen werden vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) geplant und durch die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) als Realisierungsträgerin auf der Straße umgesetzt. Die folgende Terminplanung obliegt der HHVA in Zusammenarbeit mit dem LSBG:


Vorhandene Busbevorrechtigung (Stand 28.07.2026)

21x Anlagen

  1. Knoten-Nr.
  1. Straßennamen
  1. Inbetriebnahme
  1. 43
  1. Cuxhavener Str. / Hausbrucher Bahnhofstr.
  1. 14.12.2020
  1. 90
  1. Hannoversche Str. / Westlicher Bahnhofsvorplatz Harburg
  1. 19.05.2011
  1. 401
  1. Buxtehuder Str. / Schloßhlendamm
  1. 12.07.2026
  1. 736
  1. Cuxhavener Straße / Im Fischbeker Heidbrook (Ost)
  1. 08.02.2018
  1. 867
  1. Stader Str. / Eißendorfer Pferdeweg
  1. 27.06.2026
  1. 943
  1. Cuxhavener Str. / Ehestorfer Heuweg
  1. 03.05.2026
  1. 962
  1. Cuxhavener Str. / Försterkamp / Stader Str.
  1. 20.07.2025
  1. 997
  1. Hannoversche Str. / Schlachthofbrücke
  1. 05.04.2018
  1. 1121
  1. Eißendorfer Straße / Weusthoffstraße
  1. 21.05.2021
  1. 1186
  1. Ehestorfer Weg / Triftstr.
  1. 31.05.2026
  1. 1217
  1. Eißendorfer Str. / Am Irrgarten
  1. 29.07.2025
  1. 1505
  1. Schloßhlendamm / Sand
  1. 12.08.2012
  1. 2025
  1. Georg-Heyken-Str. / BAB A7 S / Westrampe
  1. 10.05.2026
  1. 2026
  1. rstenmoordamm / BAB A7 S / Ostrampe
  1. 19.04.2026
  1. 2029
  1. rstenmoordamm / Moorburger Bogen
  1. 16.11.2025
  1. 2059
  1. Cuxhavener Straße / Im Fischbeker Heidbrook (West)
  1. 06.10.2017
  1. 2098
  1. Eißendorfer Str. / Mehringweg / Kirchenhang
  1. 14.07.2026
  1. 2274
  1. Neuländer Str. / Neuländer Kamp
  1. 25.07.2026
  1. 2324
  1. Hohenwischer Str. / Hinterdeich
  1. 21.06.2022
  1. 2361
  1. Hannoversche Str. / Phoenix - Center
  1. 19.04.2024
  1. 2462
  1. Am Rosengarten / Rosengarten
  1. 16.04.2008

GeplanteBusbevorrechtigung (Stand 28.07.2026)

10x Anlagen

  1. Knoten-Nr.
  1. Straßennamen
  1. Inbetriebnahme
  1. 675
  1. Harburger Rathausstr. / Bremer Str.
  1. 2026 Q4
  1. 1020
  1. Neuländer Str. / Großmoorbogen
  1. 2026 Q4
  1. 1093
  1. Friedhofstr. / Große Str. / Göhlbachtal
  1. In Planung
  1. 1221
  1. Heimfelder Str. / Eißendorfer Pferdeweg
  1. 19.09.2026
  1. 1502
  1. Denickestr. / Weusthoffstr.
  1. In Planung
  1. 1708
  1. Neuwiedenthaler Str. / Hardauring / Albershof
  1. 09.10.2026
  1. 1805
  1. derelbebogen / Ackerweg
  1. 2026 Q4
  1. 1813
  1. Seehafenbrücke / Süd
  1. 2026 Q4
  1. 1818
  1. Karnapp / Harburger Schloßstr.
  1. 2026 Q3
  1. 1968
  1. Großmoordamm / Schlachthofstr. / Walter-Dudek-Brücke / Hörstener Str.
  1. 2026 Q4

Prioritätenliste und Auswahlkriterien für die Maßnahmen

LSA-Erneuerungen werden entweder im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen oder als separate LSA-Maßnahme geplant. Das Bauprogramm für reine LSA-Maßnahmen (Grundinstandsetzungen) wird zwischen der HHVA und dem LSBG abgestimmt. Grundlage dazu bilden diverse Auswahlkriterien (bspw. Alter der Anlage bzw. Instandsetzungsbedarf, ÖPNV-Bedeutung, technische Aspekte, weitere LSA-Anpassungsbedarfe bzw. -Bauprogramme, Sicherheitsaspekte). Die o. g. ÖPNV-Bedeutung erfolgt gemäß der Prioritätenliste, die die Verkehrsunternehmen für alle LSA in Hamburg erstellt haben. Die Verkehrsunternehmen (VU) haben dazu sämtliche relevante Kriterien ausgewertet und für jede LSA einen eigenen ÖPNV-Wert berechnet. Verteilung auf die Bezirke spielt bei Auswahl der LSA keine Rolle, sondern es erfolgt eine Betrachtung des gesamten Stadtgebietes.

Technische Umsetzung und erwartete Zeitgewinne für den ÖPNV

Bei grundhaften Erneuerung einer LSA wird immer der aktuelle Stand der Technik hergestellt (z. B. sind LED-Technik, Busbeschleunigung, Blindensignalisierung und Vorbereitung auf ITS-Technik (Installation einer Road Side Unit) mittlerweile Standard). Konkrete Zielwerte zum Wirkungsgrad der Busbeschleunigung sind nicht hinterlegt. Jede LSA wird mit dem Ziel der größtmöglichen Busbeschleunigung unter Berücksichtigung aller Randbedingen (Sicherheit, Technik, Regelwerke, Verkehrsfluss etc.) programmiert. Die dabei entstehenden Zeitgewinne sind an jeder LSA individuell. Eine Evaluierung kann nicht erfolgen, da keine Daten vor der Umrüstung einer LSA vorliegen. Grund ist, dass ohne Beschleunigungstechnik die Busse nicht erfasst werden und daher keine auswertbaren Daten vom Ursprungszustand vorliegen.

Koordination mit anderen Baumaßnahmen und Verkehrsprojekten

Auswahl der LSA wie oben beschrieben. Anschließend erfolgt ein Abgleich mit den Straßenbaumaßnahmen des LSBG und der Bezirke. Wenn Maßnahmen identifiziert werden, wird die betroffene LSA-Maßnahme in der Regel zurückgestellt bis ein Umbau innerhalb der Straßenbaumaßnahme erfolgt. So können Kosten gespart, Synergieeffekte erzielt und Verkehrseinschnkungen reduziert werden.

Erfolgskriterien und Evaluierung

Nach Inbetriebnahme werden die Anlagen sowohl durch die Busunternehmen als auch durch die jeweiligen Verkehrsingenieur*in des LSBG kontrolliert. Dabei achten die Busunternehmen im täglichen Betrieb auf der Straße als auch in ihren Betriebssystemen auf den Verkehrsfluss der Busse an den neuen Anlagen. Im LSBG erfolgt das unter Zuhilfenahme der LSA-Betriebsdaten und des ÖPNV-Auswertungsmoduls QuasiBus (Qualitätssicherung Bus). Sollte noch Optimierungsbedarf bestehen, wird dieser ausgearbeitet und bei der HHVA beauftragt (Feinjustierung).

Aufgrund der detaillierten schriftlichen Stellungnahme sieht die BVM von einer Entsendung eines Referenten ab.

gez. Böhm f.d.R.

Schulz