Herr Reiffert eröffnet die Sitzung mit der Bestätigung der Tagesordnung und schlägt vor, die Drucksachen zum Thema Toiletten - die Eingabe des Stadtteilrats sowie die Anträge der Fraktionen Die Linke und Grüne (Punkte 6.3 und 6.4) - gemeinsam zu diskutieren. Er merkt an, dass es sich um zwei Anträge zum Thema Toilettenbetriebe handele, die zusammengefasst werden könnten.
Frau Fuchs widersprecht dem und führt aus, dass die Eingabe des Stadtteilrats ein anderes Thema sei als die Punkte 6.3 und 6.4, weshalb diese nicht gemeinsam behandelt werden sollten.
Herr Reiffert schlägt daraufhin vor, die Punkte 6.3 und 6.4 gemeinsam zu diskutieren, da diese Toiletten an Bahnhöfen betreffen, während die Eingabe des Stadtteilrats (Punkt 5.4) bereits vorher unter den Eingaben behandelt werde.
Herr Reiffert schlägt außerdem vor, dass die Punkte 6.1 und 6.2 wie beim letzten Mal gemeinsam behandelt würden.
Die Tagesordnung wird bestätigt.
1) Radfahrstreifen an der Richard-Wagner-Brücke - Änderungen der Markierungen und Schutzstreifen
Frau Kupke trägt eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung aus Wandsbek vor, die den Radverkehr im Norden des PK 31 betreffe. Konkret gehe es um die Richard-Wagner-Brücke und die dortige Führung des Radfahrstreifens. Sie erklärt, dass der Radfahrstreifen derzeit vor der Brücke in einen Schutzstreifen übergeleitet werde, damit Radfahrende auch auf der Fahrbahn bleiben könnten, beispielsweise um in die Uferstraße abzubiegen. Die Anordnung sehe jedoch vor, dass die entsprechenden Markierungen entfernt werden sollen, um Konflikte auf der verengten Brücke zu vermeiden. Frau Kupke spricht sich entschieden gegen diese Maßnahme aus und schlägt vor, stattdessen Kontrollen und ein Überholverbot einzuführen, da das Problem eher im Fehlverhalten der Autofahrenden liege.
Herr Reiffert bedauert, dass die Bezirksversammlung über die Anordnung nicht informiert worden sei. Frau Hoppe erklärt, sie könne die Angelegenheit nur mitnehmen und berichten, warum keine Information erfolgte.
Protokollnotiz: Der Abschnitt der Wagnerstraße, um den es hier geht, befindet sich noch im Bezirk Wandsbek. Die entsprechende Straßenverkehrsbehördliche Anordnung stand am 1.10.2025 auf der Tagesordnung des dortigen Regionalausschusses (vgl. <http://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1023669)>."
Frau Kupke ergänzt, dass die Maßnahme bereits am Morgen umgesetzt worden sei. Herr Reiffert weist darauf hin, dass die Fraktionen frei seien, dazu Anträge einzubringen oder sich zu äußern.
2) Zustand der Fußwege in der Berthastraße 7 - Unkraut, Büsche und Bäume
Eine Bürgerin spricht das Thema Fußwege in der Berthastraße 7 an. Sie beklagt, dass der Fußweg zu schmal sei, da auf der rechten Seite hohes Unkraut wachse und auf der linken Seite Büsche nicht geschnitten würden. Außerdem seien Bäume im Durchgang von der Berthastraße zur Fesslerstraße so weit in den Weg hineingewachsen, dass man kaum durchkomme.
Herr Reiffert schlägt vor, das Bezirksamt solle prüfen, ob es sich um öffentliche oder private Flächen handele und gegebenenfalls die Eigentümerinnen an ihre Pflicht zum Rückschnitt erinnern.
Die Bürgerin teilt mit, die Hecke sei privat und die Eigentümer würden nichts unternehmen. Herr Reiffert bittet daraufhin Herrn Bode, die Information weiterzugeben, damit das Bezirksamt gegebenenfalls weitere Schritte einleite.
Protokollnotiz: Die Wegeaufsicht prüft die Örtlichkeit und fordert - wenn nötig - die Grundeigentümer zum Heckenschnitt auf.
Frau Hoppe kündigt an, den Stadtteilpolizisten einzuschalten.
3) Fahrradstellplätze im Komponistenviertel - Umsetzung des Beschlusses zur Entfernung von Schrotträdern
Ein weiterer Bürger fragt nach dem Stand der Fahrradstellplatzsituation im Komponistenviertel, insbesondere in der Bachstraße. Es sei in einer früheren Sitzung beschlossen worden, Schrotträder auf öffentlichem Grund zu entfernen und mehr Fahrradstellplätze auf privatem Grund zu schaffen.
Herr Pönitz berichtet, dass schon im Juni rote Hinweisschilder mit einer Frist von zwei Wochen an den Rädern angebracht worden seien. Er fragt, warum diese Schrotträder bislang noch nicht entsorgt wurden. Herr Bode teilt mit, dass diese Information zu Protokoll genommen werde.
Protokollnotiz: Die in der Bachstraße genannten Fahrräder wurden durch das Bezirksamt frühzeitig an die Stadtreinigung Hamburg (SRHH) zur Abholung gemeldet. Nach erfolgter Kennzeichnung und Weiterleitung der Meldung liegt die Verantwortung für die Entfernung bei der SRHH. Aktueller Sachstand ist, dass - bis auf ein Fahrrad - bereits alle gemeldeten Räder entfernt wurden.
Herr Artus ergänzt, dass das Bezirksamt keine Kapazitäten habe, um weitere Maßnahmen umzusetzen, außer bei Neubauten oder Sanierungen Gespräche zu führen. Das Ergebnis sei bisher enttäuschend.
Herr Reiffert erläutert, dass der Beschluss so lange gelte, bis etwas anderes beschlossen werde.
4) Bücherschrank an der Vogelweide und Zustand des ehemaligen Polizeikommissariats an der Weidestraße - Graffiti und Verkehrsunfälle
Ein weiterer Bürger gibt ein Update zum Thema Bücherschrank an der Vogelweide und weist auf den Zustand des ehemaligen Polizeikommissariats an der Weidestraße hin. Dort gebe es zunehmende Schäden durch Graffiti und Verkehrsunfälle.
Herr Reiffert führt aus, dass solange keine unmittelbare Gefahr für die Öffentlichkeit bestehe, die Eigentümerin zuständig sei, und schlägt vor, eine E-Mail zu verfassen, die möglicherweise Beachtung finde. Herr Bode bietet an, Kontakt zur Senatskanzlei aufzunehmen, um weitere Informationen zu erhalten.
Protokollnotiz: Herr Reiffert wird sich per E-Mail direkt an die Nutzerin des Gebäudes, das Türkische Generalkonsulat, wenden und um eine bessere Pflege des Grundstücks bitten.
5) Rückschnitt von Büschen am Radweg Richtung Hamburger Straße (Oberaltenallee)
Herr Artus weist auf Büsche am Radweg Mundsburg Richtung Hamburger Straße hin, die stark in den Weg hineinragen. Herr Reiffert erinnert daran, dass es regelmäßig Rückschnittaktionen gebe und man darauf hoffen könne, dass diese demnächst erfolgen.
Herr Bode erfragt die genaue Örtlichkeit, die Herr Artus als Oberaltenallee beschreibt.
Die Niederschrift der Sitzung vom 14.07.2025 wird unverändert genehmigt.
Herr Reiffert erläutert, dass diese Eingabe eine Gefährdungssituation auf der Strecke von der Langenzugbrücke bis zur Fährhausstraße für den gegenläufigen Rad- und Fußverkehr betreffe.
Die Petentin erklärt, dass es sich um die Strecke zwischen Bellevue und Fährhausstraße handele, die jedem bekannt sei, insbesondere die Langenuugbrücke. Sie legt dar, dass es auf dem Abschnitt von der Brücke bis zur Fährhausstraße einen sehr engen Bereich gebe, in dem der Fußweg etwa 1,50 Meter breit sei und der Radweg zum Teil 1,90 Meter. Beide Wege seien aber gegenläufig angelegt. Der Fußweg sei einer der meistbegangenen, während die Radfahrer inzwischen auch Lastenräder und E-Bikes benutzten, die teilweise sehr schnell unterwegs seien. Sie betont, dass die Geschwindigkeit der E-Bikes (ca. 25 km/h) und die Enge des Weges ein hohes Unfallrisiko berge, auch für Kinder. Die Situation habe sie beobachtet und sogar die Anzahl der Personen und Fahrzeuge gezählt. Sie führt zudem an, dass die Sperrung eines Fahrstreifens zur Überwachung der russischen Botschaft dort zu keinerlei Verkehrsbehinderungen geführt habe und keine Staus entstanden seien. Aus ihrer Sicht spreche nichts dagegen, auf der Fahrbahn einen Radstreifen anzulegen, um die Sicherheit zu verbessern.
Herr Reiffert ergänzt, dass es sich hierbei um die Lücke zwischen den beiden Alster-Fahrradachsen in Uhlenhorst und Winterhude handele.
Herr Pönitz fragt, ob es Bestrebungen gebe, die derzeitige wechselnde Einbahnstraßenregelung der Herbert-Weichmann-Straße, die in Deutschland eher selten sei, zu ändern. Er stimme der Maßnahme zu, sofern die Einbahnstraßenregelung bestünde.
Frau Hoppe führt aus, dass eine Änderung in Hamburg nicht gewollt sei. Sie erläutert, dass es sich um eine sogenannte unechte Einbahnstraße handele, in der keine Einbahnstraßenbeschilderung angebracht sei, sondern nur Einfahrtverbotszeichen. Abschnittsweise sei daher entgegenkommender Verkehr möglich. Solange dies so sei, bestünde keine Möglichkeit, eine sichere Radfahranlage auf der Straße einzurichten, die den Rechtsnormen entspreche. Dies stelle ein großes Problem dar, da der Gegenverkehr viele Gefährdungssituationen verursache. Außerdem könne man die Fahrstreifen nicht einfach reduzieren, da Anwohner beim Ausparken entgegenkommenden Verkehr haben dürften. Sie betont, dass eine Änderung ein großes, aufwändiges Projekt wäre, das Hamburg derzeit nicht plane und an der bestehenden Regelung festhalte.
Die Petentin weist drauf hin, dass es sich letztlich nur um ein kleines Stück Straße mit wenigen Anwohnern handele. Eine Bürgerin merkt an, dass dies machbar wäre, wenn man wolle, und es schade, dass dies offenbar kein Diskussionsgrund sei.
Frau Hoppe erwidert, dass sie nicht Entscheidungsträgerin sei und die Regelung bereits mehrfach geprüft worden sei. Es sei bekannt, dass zwei Fahrradrouten verbunden werden sollten, weshalb man lange über die Lösung nachgedacht habe. Die Alternative wäre eine zeitlich gesteuerte Einbahnstraßenregelung für Radfahrer und Fahrzeuge gewesen, die man aber nicht gewählt habe. Sie erklärt, dass Rechtsnormen und Vorschriften bezüglich Breiten und Gegenverkehr bestünden und man durch Änderungen keine größere Gefährdung erzeugen wolle. Diese "hamburgensische" Regelung gebe es europaweit kein zweites Mal und mache das Ganze sehr schwierig.
Herr Reiffert fast zusammen, dass aus polizeilicher Sicht eine große Lösung nötig sei, eine kleine Lösung an dieser Stelle aber nicht rechtssicher umsetzbar sei und leicht angefochten werden könne.
Herr Andrikos fragt, ob es konkrete Fälle gebe, in denen tatsächlich Unfälle passiert seien, und nicht nur gefährliche Situationen.
Frau Hoppe berichtet, dass sie eine Unfallauswertung für die letzten fünf Jahre durchgeführt habe und nur einen einzigen Unfall gefunden habe, bei dem zwei Radfahrer frontal kollidiert seien. Dabei seien die Verletzungen leicht gewesen. Schwere Unfälle habe es in dem Zeitraum nicht gegeben.
Herr Bulawa fragt, ob der Bezirk überhaupt Einfluss habe, da es sich um eine Angelegenheit handele, die eher auf Landesebene geregelt sei.
Herr Bode fügt hinzu, dass es sich um eine Hauptverkehrsstraße handele, für die der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) zuständig sei.
Herr Reiffert erklärt, dass man daher als Ausschuss keine bindenden Beschlüsse fassen könne, sondern nur Empfehlungen geben dürfe.
Die Petentin fragt, ob bei mehreren Unfällen im letzten Jahr eine Änderung wahrscheinlicher wäre.
Frau Hoppe vermutet, dass dann wohl der gegenläufige Radverkehr verboten würde, dies aber auch nur eine Vermutung sei. Sie weist darauf hin, dass es an Mitteln und Planung fehle und eine Umsetzung nicht von heute auf morgen möglich sei. Zunächst würde man wahrscheinlich den Radverkehr aus dem Bereich entfernen, um die akute Gefahr zu beseitigen, und danach über eine Umplanung nachdenken, die aber oft lange dauere.
Herr Pönitz weist auf zahlreiche Bagatellunfälle im Bereich der unechten Einbahnstraße hin, etwa durch Ausparkmanöver und Abbiegen.
Frau Hoppe bestätigt, dass es viele solche Unfälle gebe, jedoch keine schweren. Die Situation sei wegen der besonderen Verkehrsführung sehr komplex.
Herr Pönitz fragt, ob es möglich sei, eine umfassende Unfallauswertung für das Protokoll zu erhalten.
Frau Hoppe erklärt, dass dies bei Anregung durch die Fraktionen durch die Verkehrsabteilung möglich sei.
Herr Reiffert weist auf die Möglichkeit hin, dass Fraktionen Anfragen stellen könnten, um die Daten öffentlich zu machen.
Frau Seelis äußert, dass sie die Antwort unbefriedigend finde, und fragt, ob eine Schiebestrecke (für Fahrräder) das Problem lösen könne.
Die Petentin antwortet, dass dies wohl kaum umsetzbar sei, da der Radverkehr sich nicht daran halten würde. Außerdem fahre auf der Fahrbahn ohnehin schon eine Art Fahrradspur, weil Autos dort nicht überholen könnten.
Eine weitere Bürgerin regt an, dass es bei der Planung der Alsterachsen bereits vorausgesehen worden sei, dass der Zwei-Richtungs-Radweg nicht funktioniere, und sie habe vorgeschlagen, eine Brücke von Bellevue zur Schönen Aussicht zu errichten.
Herr Reiffert erklärt, dass solche Anregungen von den Fraktionen aufgenommen werden könnten, sofern sie unterstützt würden. Er bedankt sich bei der Petentin für den Hinweis auf das Problem und weist darauf hin, dass die weitere Verantwortung bei den Parteien und der engagierten Bürgerschaft liege.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Reiffert bittet Herrn Bode um eine Stellungnahme, da die Verwaltung bereits per E-Mail auf die Eingabe reagiert habe.
Herr Bode erklärt, die Situation sei zwischen den zuständigen Straßenverkehrsbehörden abgestimmt worden. Eine Umleitung für den Schwerlastverkehr sei eingerichtet und umgesetzt worden. Vom Jahnring kommend werde der Verkehr bereits frühzeitig über Großtafeln auf eine Umleitung Richtung Ring 2 hingewiesen. Wer dennoch weiter in Richtung Saarlandstraße fahre, werde spätestens an der Kreuzung Wiesendamm erneut nach rechts Richtung Winterhuder Weg umgeleitet. Die in der Eingabe genannte Strecke werde nicht offiziell ausgeschildert. Ein Eingriff in Navigationssysteme sei der Stadt nicht möglich, weshalb einzelne Fahrzeuge trotzdem diese Route wählten. Eine vollständige Sperrung der Strecke sei nicht umsetzbar, da das Gebiet weiterhin für den gewerblichen Zielverkehr, etwa für ansässige Betriebe und Baustellen, erreichbar bleiben müsse.
Frau Hoppe ergänzt, die Situation sei für den Stadtteil nachvollziehbar belastend. Der LSBG habe gemeinsam mit der Verkehrsdirektion 5 intensiv an der Umleitungsplanung gearbeitet. Eine vollständige Sperrung sei jedoch nicht möglich, da es sich um eine wichtige Nord-Süd-Achse handle. Die hohe Verkehrsbelastung sei insbesondere auf die Baustelle in der City Nord zurückzuführen, im Zusammenhang mit dem Projekt U5. Sie schlägt vor, gezielt auf beteiligte Firmen zuzugehen, um für eine freiwillige Umleitung zu sensibilisieren, etwa durch entsprechende Hinweise. Dies könne eine kleine, aber mögliche Maßnahme sein. Sie berichtet außerdem, dass nach dem Austausch mit der Petentin ein weiterer Kontakt über eine Mitarbeiterin des Bezirksamts hergestellt worden sei, unter anderem mit dem LSBG. Ob sich daraus konkrete Schritte ergeben hätten, sei ihr nicht bekannt.
Herr Reiffert merkt an, dass die Schleidenbrücke aufgrund von baulichen Mängeln für den Schwerlastverkehr gesperrt worden sei, was die Umleitung notwendig mache. Er kündigt an, Frau Taaks - die Beauftragte für das U5-Projekt - per E-Mail zu kontaktieren, um auf die Situation aufmerksam zu machen. Je nach Rückmeldung wolle er prüfen, ob sich daraus weitere Hinweise für das Anliegen der Petentin ergeben könnten.
Protokollnotiz: Die Hochbahn führt verpflichtende Schulungen durch, die alle Personen, die beim U5-Bau Lkw fahren, machen müssen. Dabei geht es um Fahrweise, Verminderung von Lärm und Staub etc. Die hat zugesagt, in diese Schulungen nun auch aufzunehmen, dass vorgesehene Umleitungen eingehalten werden sollen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Petent schildert, er wohne seit etwa anderthalb Jahren im Harzensweg. Die Straße sei schmal und alt, mit dauerhaft zugeparkten Seitenbereichen. Der Gehweg werde regelmäßig durch parkende Fahrzeuge blockiert. Besonders problematisch sei dies, da der Weg als Fußverbindung zur Bushaltestelle und zu weiteren Straßen genutzt werde. Auch Müllfahrzeuge hätten zunehmend Schwierigkeiten, die Tonnen (für ca. 184 Wohneinheiten) wöchentlich zu erreichen, was zu Müllansammlungen führe. Man habe bereits Kontakt zum Bezirksamt und zur Polizei aufgenommen. Seitens der Polizei sei mitgeteilt worden, es würden mehr Kontrollen erfolgen. Ob das tatsächlich geschehe, könne er nicht nachvollziehen. Die Situation bleibe unverändert, parkende Fahrzeuge blockierten weiterhin die Wege. Er sehe die Lage zunehmend kritisch und habe Fotos zur Veranschaulichung mitgebracht. Auch die Stadtreinigung komme in den frühen Morgenstunden häufig nicht durch. Gleiches gelte für Rettungsfahrzeuge, die durch zugeparkte Kreuzungsbereiche behindert würden.
Frau Hoppe bestätigt, dass das Thema im Bezirksamt bereits länger bekannt sei. Die Kontrolle vor Ort reiche jedoch nicht aus, um das Problem dauerhaft zu lösen. Für die kommende Woche sei daher eine Befahrung mit der Feuerwehr geplant, um die Gefährdungssituation im Straßenraum zu überprüfen. Auch ein Vertreter der Straßenverkehrsbehörde werde teilnehmen. Ziel sei es, auf Grundlage dieser gemeinsamen Befahrung mögliche straßenverkehrsbehördliche Anordnungen zu prüfen.
Frau Hoppe führt aus, dass Anordnungen (wie Haltverbote) nur aus Gründen der Verkehrssicherheit gemäß § 45 StVO getroffen werden dürften. Müllabfuhr allein stelle keinen ausreichenden Grund dar. Im Fokus stünden daher vor allem Rettungswege sowie Sichtbeziehungen an Einmündungen und Kurvenverläufen. In bestimmten Bereichen, etwa bei scharfen Kurven, könnten sich daraus ggf. Anordnungen ergeben. Man erhoffe sich von der Befahrung aussagekräftige Dokumentationen (z. B. mit Drehleiterfahrzeugen), die ggf. auch Abschleppmaßnahmen begründen könnten.
Auf Nachfrage erläutert Frau Hoppe, dass Einmündungsbereiche mit abgesenktem Bordstein bereits ohne Zusatzbeschilderung als Parkverbotszonen gelten würden. Eine zusätzliche Beschilderung sei in diesen Fällen nicht üblich und auch rechtlich nicht zwingend erforderlich. Die Kontrolle in solchen Fällen erfolge im Rahmen des Ermessensspielraums.
Herr Schönleben fragt, ob nach einer eventuellen straßenverkehrsbehördlichen Anordnung zukünftig auch regelmäßig abgeschleppt werde, wie in anderen Stadtteilen üblich. Frau Hoppe entgegnet, dass es auf konkrete Abschleppgründe ankomme und dass auch im Harzensweg künftig mit Abschleppmaßnahmen zu rechnen sei - vorausgesetzt, es lägen eindeutige Verstöße vor. Eine regelmäßige Kontrolle könne jedoch nicht in jedem Straßenzug dauerhaft garantiert werden. Es handele sich immer auch um Einzelfallentscheidungen im Rahmen des Ermessensspielraums.
Herr Bode bietet seitens des Bezirksamts an, zu prüfen, ob an geeigneten Stellen z. B. Fahrradbügel installiert werden könnten, um bestimmte Bereiche abzugrenzen. Sollte Frau Hoppe bei der Befahrung entsprechende Orte identifizieren, werde um einen Hinweis gebeten.
Protokollnotiz: Die Befahrung hat vielfältige Ergebnisse ergeben und wir prüfen aktuell, was wir durch Anordnungen verbessern können. Da die meisten vom Eingebenden geschilderten Problematiken durch behinderndes Parken auf der Fahrbahn ausgelöst werden, helfen Fahrradanlehnbügel nicht weiter.
Im Ergebnis kommt für einige Örtlichkeiten die Anordnung von Haltverboten in Frage, außerdem werden wir diese Befahrung mit der Feuerwehr zeitnah weiderholen.
Im Rahmen der Befahrung am 19.09.2025 in Barmbek Nord sind fast 30 Fahrzeuge abgeschleppt worden.
Herr Bulawa erkundigt sich, ob auch markierte Sperrflächen als Ergebnis der Prüfung möglich seien. Frau Hoppe erwidert, dies sei auf dem vorhandenen Kopfsteinpflaster technisch schwierig umzusetzen. Markierungen hielten dort nicht lange, weswegen man vermutlich auf Blechlösungen (z. B. Schilder) zurückgreifen müsse. Wichtig sei jedoch, dass solche Maßnahmen auch regelmäßig kontrolliert würden, um Wirkung zu entfalten.
Herr Reiffert fasst abschließend zusammen, dass der Ausschuss das Anliegen zur Kenntnis nehme. Über das Ergebnis der Feuerwehrbefahrung und mögliche Anordnungen werde man informiert, sobald konkrete Rückmeldungen vorliegen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Reiffert begrüßt die anwesenden Gäste zum Tagesordnungspunkt und bittet um eine kurze Vorstellung und Erläuterung der Eingabe.
Die Petentinnen stellen sich als Mitglieder des Stadtteilrats Barmbek-Nord vor und erläutern, dass sie die Einführung des Projekts „Nette Toilette“ als einjährige Pilotphase im Stadtteil Barmbek-Nord anregen würden. Ziel sei es, die sanitäre Versorgung im öffentlichen Raum zu verbessern. Das Konzept sehe vor, dass Gastronomiebetriebe und gegebenenfalls auch andere Einrichtungen ihre Toiletten öffentlich zugänglich machen. Diese würden dafür eine kleine Aufwandsentschädigung erhalten, unter anderem zur Deckung von Reinigungs- und Verbrauchskosten. Im Gegenzug erhielten teilnehmende Betriebe einen Türaufkleber sowie einen Eintrag in eine zugehörige App und Infomaterialien.
Die Petentinnen führen aus, dass die Umsetzung einer „Netten Toilette“ im Vergleich zu Errichtung und Betrieb klassischer öffentlicher Toiletten deutlich kostengünstiger sei. Für die Pilotphase seien 10 teilnehmende Betriebe vorgesehen, wovon bereits Zusagen oder Interessensbekundungen vorlägen. Die geschätzten Kosten beliefen sich dabei auf ca. 13.000 Euro für ein Jahr, inklusive Öffentlichkeitsarbeit, App-Nutzung und organisatorischer Begleitung. Die Konzeption basiere auf einem bestehenden Lizenzmodell, bei dem sich die Lizenzgebühr nach der Einwohnerzahl berechne.
Eine weitere Petentin ergänzt, dass sich der Stadtteilrat bereits seit längerer Zeit im Rahmen einer Arbeitsgruppe mit Fragen gerechter Stadtplanung befasse. Das Thema fehlender Toiletten sei dort regelmäßig aufgekommen. Die bestehende Infrastruktur in Barmbek-Nord sei unzureichend, häufig kostenpflichtig und in den Öffnungszeiten eingeschränkt. Die „Nette Toilette“ biete einen niedrigschwelligen, kostenfreien Zugang, der dezentral und quartiersnah realisiert werden könne.
Frau Fuchs merkt an, dass ähnliche Initiativen bereits mehrfach in Hamburg diskutiert worden seien, jedoch häufig an unklarer Zuständigkeit oder fehlender Finanzierung gescheitert seien. Sie verweist auf entsprechende Vorstöße in Bergedorf sowie auf bestehende Förderprogramme in anderen Bundesländern. Der vorliegende Vorschlag sei pragmatisch und verdiene Unterstützung. Ein Sondermittelantrag zur Erprobung im Rahmen eines Pilotprojekts sei aus ihrer Sicht sinnvoll und könne gegebenenfalls perspektivisch zu einer dauerhaften Lösung führen.
Auf Nachfrage zur Barrierefreiheit erläutern die Petentinnen, dass ein Teil der vorgesehenen Betriebe entsprechende Standards erfülle, insbesondere im Bereich von Neubauten, jedoch nicht alle. Es handele sich um eine Übergangslösung, die keine neu gebauten, barrierefreien Toiletten ersetzen solle, sondern vorhandene Ressourcen nutzbar mache.
Herr Artus bekräftigt, dass auch andere Bezirke mit vergleichbaren Problemen zu kämpfen hätten. Die Idee eines Pilotprojekts in Barmbek-Nord könne eine realistische Grundlage schaffen, um das Thema weiter voranzutreiben, sowohl fachlich als auch haushälterisch.
Herr Bulawa lobt die Initiative und fragt nach der räumlichen Verteilung der geplanten Standorte sowie nach den Öffnungszeiten. Die Petentinnen erklären, dass die Standorte bewusst über den Stadtteil verteilt ausgewählt worden seien, etwa entlang von Hauptwegen und Richtung Stadtpark. Die Öffnungszeiten seien naturgemäß unterschiedlich, abhängig vom jeweiligen Betrieb. Einige Einrichtungen hätten längere Öffnungszeiten, andere seien nur tagsüber geöffnet. Insgesamt strebe man jedoch eine möglichst durchmischte Abdeckung an.
Eine Bürgerin regt an, ergänzend zur App-basierenden Information auch auf eine Papierform der Darstellung (z. B. Flyer, Pläne) zu setzen.
Frau Seelis ergänzt, dass die Reinigung einer einzelnen öffentlichen Toilette ähnliche Kosten verursache wie das hier vorgestellte Jahresbudget für das Pilotprojekt. Der Ansatz sei daher wirtschaftlich und gleichzeitig inklusiv. Das Thema betreffe viele Menschen im Alltag, darunter insbesondere Senior*innen, Familien mit Kindern sowie Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Herr Reiffert weist darauf hin, dass der Ausschuss formal keine Haushaltsmittel beschließen könne. Die finanzielle Förderung eines Pilotprojekts müsse über den Haushalts- oder Hauptausschuss oder gegebenenfalls die Bezirksversammlung erfolgen. Die Anwesenden nehmen die Anregung zur Kenntnis. Es liege nun an den Fraktionen, ggf. eine entsprechende Initiative in die zuständigen Gremien einzubringen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Die Petentin Frau Kupke erläutert, dass seit der Änderung der Straßenverkehrsordnung im Januar 2017 Fußgängerampeln für den Radverkehr nicht mehr gelten würden. Ursprünglich seien an gemeinsamen oder getrennten Rad- und Fußwegen Fußgängerampeln installiert gewesen, doch diese seien für Radfahrende nicht mehr relevant. In Hamburg seien jedoch an vielen Stellen die Ampeln mit Kombisymbolen für Fußgänger und Radfahrende versehen worden, sodass kein Vorteil für Radfahrende entstünde. Sie befürworte, dass zumindest auf den Hauptradrouten eigene Fahrradampeln installiert werden sollten, um längere Grünphasen für Radfahrende zu ermöglichen und so die Verkehrssicherheit und Regelakzeptanz zu erhöhen. An der Drosselstraße und der Heitmannstraße nennt sie konkrete Beispiele, bei denen eine zusätzliche Fahrradampel sinnvoll wäre.
Herr Jessen dankt für die Eingabe und äußert, dass er gedanklich bereits lange an dem Thema arbeite. Er verweist darauf, dass die zuständige Behörde bei Lichtsignalanlagen oft von „schwarzer Magie“ spreche, was auf die Komplexität des Themas hinweise. Man arbeite jedoch daran, das Thema besser zu verstehen.
Herr Andrikos gibt zu bedenken, dass er die Radroute 5 oft befahren würde und dort kaum Probleme sehe. Er zeigt sich skeptisch gegenüber dem Argument, dass eine längere Grünphase die Attraktivität der Route steigern könne.
Ein Bürger äußert, er fahre die Veloroute 5 fast täglich und sei vor allem während der Hauptverkehrszeiten frustriert. Er fühle sich benachteiligt, da der Autoverkehr stark bevorzugt werde und die häufigen kurzen Streckenabschnitte mit roten Ampeln den Radverkehr unattraktiv machten.
Herr Oltrogge merkt an, dass viele Radfahrende bereits heute rote Ampeln ignorierten, weshalb er skeptisch sei, ob eine neue Schaltung die Regelakzeptanz verbessern könne.
Herr Reiffert stellt klar, dass es nicht um eine Änderung der Ampelschaltung gehe, sondern lediglich um die Ergänzung durch ein zusätzliches Fahrradampelsignal, das wie die Fahrbahnampel geschaltet sei.
Frau Kupke bestätigt, dass an der Drosselstraße nur ein zusätzliches Signal benötigt werde, ohne die Schaltung zu verändern. Dadurch entstehe für den Autoverkehr kein Nachteil, die Grünphase für Radfahrende könne aber leicht verlängert werden.
Frau Fuchs fragt, wie viel Zeit mit einer solchen Fahrradampel eingespart werden könne und ob dafür eine bestimmte Fahrgeschwindigkeit zugrunde gelegt werde. Frau Kupke antwortet, dass es nicht um eine grüne Welle gehe, sondern um wenige Sekunden längere Grünphasen. Die Geschwindigkeit der Radfahrenden liege zwischen 12 und 30 km/h. Ziel sei es, zumindest das herauszuholen, was ohne Beeinträchtigung des Autoverkehrs möglich sei.
Herr Artus bestätigt aus eigener Erfahrung, dass es sinnvoll sei, da Autofahrer oft sehr knapp an roten Ampeln bremsten und dadurch Unsicherheiten für Radfahrende entstünden. Er fragt zudem nach dem Unterschied zur geplanten Umgestaltung einer Kreuzung in der Nähe.
Ein Bürger ergänzt, dass Radfahrende an Ampeln oft zwei bis drei Minuten warten müssten, was sich bei fünf Ampeln schnell zu einer erheblichen Verzögerung summiere, unabhängig von der Fahrgeschwindigkeit.
Herr Pönitz dankt für die Initiative und bezeichnet die vorgeschlagene Maßnahme als minimalen, aber sinnvollen Schritt zur Verbesserung.
Herr Bode erläutert, dass die Ampelschaltungen auf Hauptverkehrsstraßen Aufgabe der Landesbehörde (LSBG bzw. BVM) seien. Aus fachlicher Sicht würden die vorgeschlagenen Maßnahmen durch das Bezirksamt begrüßt und könnten auf Wunsch des Ausschuss entsprechend weitergeleitet werden.
Frau Seelis hebt hervor, dass neben der Verkehrs- und Sicherheitssituation auch die Regelakzeptanz und das soziale Miteinander zwischen Verkehrsteilnehmern durch die Maßnahme verbessert würden.
Herr Bulawa fragt, ob von Seiten des Ausschusses ein mündlicher Antrag nötig sei, damit die Landesbehörde die Angelegenheit prüfe, oder ob die Weiterleitung im Protokoll ausreichend sei.
Herr Bode bietet an, die Eingabe weiterzuleiten, merkte aber an, dass ein Antrag ein stärkeres Signal sei.
Herr Reiffert fragt nach, ob eine Fraktion einen Prüfauftrag stellen wolle. Mehrere Mitglieder nicken zustimmend.
Herr Reiffert stellt den Prüfauftrag zur Weiterleitung der Eingabe 5.5 an die zuständigen Stellen mit der Bitte um wohlwollende Prüfung zur Abstimmung. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Frau Kupke erklärt, sie kenne die Ampel an der Krüsistraße/Ecke Hufnerstraße und wisse, dass diese vor allem von Radfahrenden, die dort in der Hufnerstraße fahren, kaum akzeptiert werde. Die Einmündung liege direkt am Barmbeker Bahnhof. Radfahrende würden vom Radweg kurz auf einen Radfahrstreifen geführt, dann käme eine Ampel, danach wieder ein Radweg. Viele Radfahrer würden bei Rot an der Ampel vorbeifahren. Sie berichtet, dass sie persönlich etwa jeden zweiten Tag an dieser Ampel anhalten müsse. Es entstehe der Eindruck, Radfahrende würden für das Einhalten der Regeln „bestraft“. Es gebe viel Querung von Fußgängern, weshalb die Ampel oft gedrückt werde, aber durch große Lücken im Verkehr auf der Fahrbahn würden viele Fußgänger ohne Gefährdung einfach die Straße überqueren, sodass Radfahrende oft unnötig anhalten müssten. Sie schlägt vor, die Ampel so zu schalten, dass sie zumindest in einer Reihe mit denjenigen davor und danach geschaltet sei, wovon auch der Autoverkehr profitieren könnte. Außerdem erwähnt sie Probleme mit parkenden Fahrzeugen, die den dortigen kurzen Radfahrstreifen als Haltepunkt nutzen, was das Einfädeln erschwere. Es sei zu prüfen, ob Schutzmaßnahmen eingebaut werden könnten, die das Parken an dieser Stelle verhindern.
Herr Andrikos berichtet, er habe sich die Stelle bei Google Street View angesehen und festgestellt, dass sich die Situation vor drei Jahren deutlich anders dargestellt habe. Der Fahrradweg sei früher eher auf dem Bürgersteig gewesen, nun liege er auf der Straße. Er fragte, warum der Umbau erfolgt sei.
Herr Reiffert fragt, ob sich jemand konkret an den Umbau erinnere und ob auch die Ampel verändert worden sei.
Herr Andrikos erklärt, die Ampel sei so geblieben wie zuvor. Vorher hätten Fahrradfahrer frei fahren können, da die Ampel auf der linken Seite des Radwegs gelegen habe.
Frau Kupke ergänzt, es sei für Fußgänger angenehmer, wenn diese separat Grün bekämen und sich nicht nach dem Radverkehr richten müssten. Wenn viel Radverkehr herrsche, könne es sinnvoll sein, Fußgängern zuerst Grün zu geben. Sie vermutet, das sei die Intention der Maßnahme gewesen, merkt aber an, dass es dennoch Probleme gebe.
Herr Reiffert stellt klar, dass die Forderung nicht die Abschaffung der Ampel sei.
Herr Reiffert erläutert, der Konflikt liege wohl eher in Höhe der Krüsistraße. Er schlägt vor, die Eingabe formal zur Kenntnis zu nehmen und den Fraktionen die Möglichkeit zu geben, bei Bedarf für die nächste Sitzung einen Antrag zu stellen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Reiffert führt zu den Anträgen unter den Punkten 6.1 und 6.2 aus, dass es sich dabei um die beim letzten Mal vertagten Anträge handele, welche beide die Einrichtung einer gesicherten Querungsmöglichkeit auf der Adolf-Schönfelder-Straße betreffen. Er weist darauf hin, dass diese Thematik bereits im Juni im Ausschuss behandelt worden sei, jedoch damals noch kein abschließendes Ergebnis erzielt werden konnte.
Eine Bürgerin merkt an, dass unmittelbar nach der letzten Sitzung vom LSBG die Einschätzung vertreten worden sei, dass die Querungsmöglichkeit kommen könne. Die Lage habe sich inzwischen jedoch etwas verändert, weshalb man die Sache noch einmal klar und deutlich positionieren müsse.
Frau Hoppe erklärt, dass der LSBG sich bereits sehr früh positioniert und das Thema positiv bewertet habe. Die örtliche Straßenverkehrsbehörde habe dem ebenfalls grundsätzlich zugestimmt, jedoch seien für eine Anordnung bestimmte rechtliche Voraussetzungen zu erfüllen, an denen es bisher gescheitert sei. Sie erläutert, dass die Verkehrsdirektion (VD) der Polizei, die eine übergeordnete Instanz zum lokalen Kommissariat sei, hier zuständig sei und dass der LSBG bereits Zählungen starten wollte, um die Maßnahme mit Daten zu untermauern, jedoch kein weiterer Rücklauf erfolgt sei. Sie weist außerdem darauf hin, dass es schwierig sei, Querungswillige über eine vierspurige Straße zu erfassen.
Herr Artus fragt nach, ob es eine rechtliche Möglichkeit gebe, eine Übergangslösung ähnlich wie bei Baustellenampeln temporär anzuordnen, um so eine zeitnahe praktische Prüfung zu ermöglichen. Frau Hoppe erwidert, dass Baustellenbedarfsampeln nach ihrem Kenntnisstand nur im Zusammenhang mit tatsächlichen Baumaßnahmen anordnungsfähig seien.
Eine Bürgerin betont, dass eine Verkehrsregelung erst dann wirklich wirksam sein könne, wenn ein entsprechender Aufruf erfolge, und verweist, dass über diese Querung seit Jahrzehnten gesprochen werde.
Frau Fuchs äußert ihre Zweifel, wie Querungswillige überhaupt gezählt werden könnten, wenn die Straße derzeit nicht gefahrlos überquert werden könne. Sie schlägt vor, eine Umfrage bei Schulkindern und Anwohnern zu machen, um den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln.
Herr Pönitz erläutert, dass frühere Zählungen im November durchgeführt wurden, was wegen der kalten Jahreszeit möglicherweise nicht den tatsächlichen Bedarf abbilden könne. Er schlägt vor, angrenzende Kreuzungen zu beobachten, um daraus Rückschlüsse auf das Querungsverhalten zu ziehen. Zudem weist er darauf hin, dass das Wohngebiet am Mesterkamp weiter wachse und damit auch der Bedarf steigen werde. Er zeigt sich unsicher, ob ein Konsens zwischen den beiden Antragsvarianten möglich sei.
Frau Hoppe betont nochmals, dass außerhalb von Baustellen keine provisorischen Ampeln anordnungsfähig seien, da dies strengen Verwaltungsvorschriften unterliege.
Frau Seelis merkt an, dass es schwierig sei, sich zu den beiden vorliegenden Anträgen nicht zu positionieren, da ein deutlicher Bedarf erkennbar sei. Sie schlägt vor, dass der Ausschuss zumindest eine gemeinsame Stellungnahme erarbeite, um den Bürgerinnen und Bürgern Gehör zu verschaffen.
Herr Artus erläutert, dass nach Kontakt mit der Grünen-Fraktion die Übergangslösung unterstützt werde und schlägt vor, diese explizit in den Antrag aufzunehmen, auch wenn sie aktuell nicht anordnungsfähig sei. Man könne das Wording so gestalten, dass der Wunsch nach einer Übergangslösung klar zum Ausdruck komme und diese gegebenenfalls später noch einmal eingereicht werde.
Herr Baumann unterstützt die Idee von Herrn Artus und weist darauf hin, dass es bereits Fälle gebe, in denen Maßnahmen trotz fehlender Anordnungsfähigkeit umgesetzt worden seien. Er habe die Situation an der Baustelle in der Nähe als Chance für eine flexiblere Herangehensweise bezeichnet.
Frau Fuchs schlägt vor, dass der LSBG eine länger andauernde Zählung der Querungswilligen durchführen solle, um dann gegebenenfalls für eine gewisse Zeit eine provisorische Ampel einzurichten, die als Zählmaschine diene und so die Anordnungsfähigkeit überprüft werden könne.
Eine Bürgerin betont, dass bei allen Entscheidungen unbedingt das neue Wohngebiet und die Situation der Schulwege berücksichtigt werden müssten, da in einigen Jahren Kinder in diesem Gebiet zur Schule gehen würden. Sie finde es schade, wenn das Thema weiter vertagt werde.
Herr Reiffert regt an, mit Frau Hoppe zu klären, ob das Wort „Übergangslösung“ möglicherweise zu eng gefasst sei und ob eine offenere Formulierung, etwa „temporäre alternative Lösung“ oder „Verkehrsversuch“, aus verkehrspolizeilicher Sicht möglich sei.
Frau Hoppe verweist auf das Instrument des Verkehrsversuchs, sei sich jedoch unsicher, inwieweit dies hier angewandt werden könne. Sie weist außerdem darauf hin, dass die Maßnahme des LSBG im Zusammenhang mit der U5-Baustelle im nächsten Jahr stattfinden solle, weshalb es zeitlich dringend sei, jetzt aktiv zu werden.
Herr Reiffert schlägt vor, den Antrag um den Punkt zu erweitern, dass die Behörde gebeten werde, eine temporäre alternative Lösung - beispielsweise in Form eines Verkehrsversuchs - umzusetzen, falls ein dauerhafter Umbau aufgrund des U5-Baus nicht zeitnah möglich sei.
Herr Artus bittet darum, die Sitzung kurz zu unterbrechen. Er kündigt an, den erweiterten Antrag in das Abstimmungsverfahren einzubringen und hofft, damit ein Signal zu setzen. Parallel könne man weitere Aktionen wie Unterschriftensammlungen weiterverfolgen.
Die Sitzung wird für wenige Minuten unterbrochen.
Herr Reiffert fasst zusammen, dass der Antrag von SPD, CDU und FDP (TOP 6.2) um den Punkt 3 erweitert worden sei: „Sollte bedingt durch den Bau der U5 ein dauerhafter Umbau nicht zeitnah möglich sein, wird die Behörde gebeten, eine temporäre alternative Lösung (z.B. in Form eines Verkehrsversuchs oder einer Erprobung) umzusetzen.“
Er stellt zunächst den Antrag unter TOP 6.1 zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.
Für-Stimmen |
: GRÜNE, Volt, DIE LINKE |
Gegenstimmen |
: CDU, FDP, SPD, AfD |
Stimmenthaltungen |
: - |
Die entsprechenden Ausführungen sind unter TOP 6.1 protokolliert.
Herr Reiffert stellt den wie beschrieben um einen Punkt 3 ergänzten Antrag zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Herr Reiffert kündigt an, dass die Punkte 6.3 und 6.4 zusammen diskutiert, aber getrennt abgestimmt werden.
Frau Fuchs führt aus, dass das Thema Toiletten im öffentlichen Raum heute sehr stark beschäftige und es generell zu wenig öffentliche Toiletten gebe. Am Bahnhof Alte Wöhr fehle es daran, obwohl dieser ein Zubringer zum Stadtpark, zur Freiluftbühne und zu Konzerten sei. Sie weist darauf hin, dass es zwar gastronomische Angebote gebe, aber keine Möglichkeit, eine Toilette zu nutzen. Öffentliche Toiletten seien gerade für körperlich eingeschränkte Menschen wichtig, damit diese nicht vom Parkbesuch oder Konzerten abgehalten würden. Deshalb wolle man eine öffentliche Toilette inklusive Wickelmöglichkeit und Trinkwasserversorgung eingerichtet wissen.
Herr Dr. Kaputanoglu erläutert, dass der Grüne Antrag sich auf die Toilettennutzung am neuen Zugang zur U-Bahn-Haltestelle Habichtstraße beziehe, der bald gebaut werden solle. Die Hochbahn habe das Projekt im Stadtteilrat vorgestellt und signalisiert, die Einrichtung einer Toilette prüfen zu wollen. Zudem habe man eine frühere Idee zur Umgestaltung des Bereichs an der Dieselstraße wieder aufgegriffen, welche damals aus baulichen Gründen abgelehnt worden sei. Der Bau des U-Bahn-Zugangs an der Dieselstraße könne nun neue Möglichkeiten schaffen. Beide Punkte seien Teil des Antrags.
Herr Baumann erklärt, dass die Situation am Bahnhof Alte Wöhr sehr schwierig sei. Es sei schwer vorstellbar, eine Toilette an den derzeitigen Standorten einzurichten, obwohl das Anliegen verständlich sei. Er regt an, die historische Debatte erneut aufzugreifen und den Antrag zu vertagen, um eine bessere Lösung zu finden. Dem Antrag zur Habichtstraße stimmt er hingegen zu, da die Chancen auf Umsetzung realistisch erschienen.
Herr Pönitz signalisiert seine Zustimmung zu beiden Anträgen, aber weist auf die Notwendigkeit der Priorisierung hin. Es sei sinnvoll, Vertreter der Landesbehörde einzuladen, um die Umsetzbarkeit besser zu verstehen und gezielter vorzugehen.
Frau Seelis berichtet, dass bei anderen Projekten die Hochbahn Schalterhallen mit Ecken für Toiletten vorgesehen habe und vermutet, dass es am Bahnhof Alte Wöhr ähnliche Möglichkeiten geben könnte, die man mit der S-Bahn klären sollte.
Herr Reiffert führt aus, dass man das Thema grundsätzlich angehen könne, aber dazu einen Beschluss benötige. Er empfiehlt, vorab genau festzulegen, welche Informationen man einholen wolle, da Landesbehörden häufig nur bei einem formalen Beschluss erscheinen würden. Daher schlage er die Erstellung eines Antrags vor, der dann beraten werden könne.
Frau Fuchs überlegt, ob es sinnvoller wäre, direkt die Betreiber einzubeziehen, die eine Alternative zur Toilette anbieten könnten, also beispielsweise die S-Bahn. Sie habe nicht genau gewusst, wer den kleinen Laden am Bahnhof betreibe, ob dort eventuell auch zwei Personaltoiletten vorhanden seien, die man eventuell nutzen könne. Sie betont, dass es sonst ein „Ping-Pong-Spiel“ gebe und es besser wäre, beide Betreiber gemeinsam zu befragen.
Frau Seelis weist darauf hin, dass bereits vor zwei Sitzungen das Thema „Alte Wöhr“ im Zusammenhang mit Tauben diskutiert worden sei. Dort habe man festgestellt, dass man die S-Bahn an den Tisch bringen müsse, um mit ihnen Gespräche zu führen. Das Thema Bahnhof Alte Wöhr habe demnach mehrere Aspekte, die berücksichtigt werden sollten.
Herr Reiffert stellt sodann einen Vertagungsantrag zum Antrag der Linken bezüglich der Toilette am Bahnhof Alte Wöhr zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Der Antrag wird bei Enthaltung der Volt-Fraktion einstimmig auf die nächste Sitzung vertagt.
Die entsprechenden Ausführungen sind unter TOP 6.3 protokolliert.
Herr Reiffert stellt den Antrag zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Der Antrag wird einstimmig angenommen, bei einer Gegenstimme der AfD-Fraktion.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Baumann betont, dass insbesondere auf dem Ring 3 auch Gewerbeverkehr stattfinde und viele bereits vor 6 Uhr morgens unterwegs seien. Aus seiner Sicht sehe er die praktische Umsetzung daher durchaus kritisch. Er räumt ein, dass dies kein Thema sei, das man in der aktuellen Sitzung ändern könne, wolle es aber dennoch anmerken, da er die Situation als herausfordernd einschätze.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Reiffert weist darauf hin, dass der Punkt bis Ende Oktober beschlossen werden müsse, da dies von der BV-Vorsitzenden für die Planungssicherheit im kommenden Jahr gewünscht worden sei. Falls eine Diskussion heute noch nicht möglich sei, könne man die Entscheidung auf die Oktobersitzung vertagen
Er habe die Planung bereits durchgesehene und Änderungsvorschläge, die er im Nachgang den Fraktionen senden werde. Beim nächsten Treffen könne man sich dann dazu austauschen.
Abstimmungsergebnis:
Die Drucksache wird einstimmig vertagt.
1) Fahrradampel an der Adolph-Schönfelder-Straße - U-Turn Zulässigkeit und Gefahren
Herr Jessen fragt ob an der Radampel an der Adolph-Schönfelder-Straße ein U-Turn zulässig sei. Falls ja, solle geprüft werden, ob ein Verbotsschild aufgestellt werden könne, da es durch die U-Turns bereits zu gefährlichen Situationen mit dem gerade losfahrenden Fahrradverkehr gekommen sei.
Frau Hoppe erklärt, dass ein U-Turn zulässig sei, sofern kein entsprechendes Schild vorhanden sei. Sie wolle die genaue Beschilderung vor Ort überprüfen.
Herr Reiffert regt an, bei Bedarf einen Beschluss zu fassen.
2) Beschwerden zu Lärm und Müll im Bereich Mundsburgtower - Einladung von Fördern und Wohnen
Herr Baumann weist darauf hin, dass man bereits vor längerer Zeit Vertreter von Fördern und Wohnen zum Thema Unterkunft Mundsburgtower eingeladen habe. Er habe von Anwohnern Beschwerden über Lärm und Müll erhalten und schlägt vor, nochmals die zuständigen Bereichsleiter Unterkunft sowie Liegenschaften einzuladen. Das Bezirksamt solle den Kontakt herstellen.
Herr Artus teilt mit, er habe bereits mit der Verwaltung abgestimmt, dass das Thema nochmals koordiniert werde. Es müsse geklärt werden, ob der Regionalausschuss oder eine andere Instanz zuständig sei.
Herr Reiffert fragt, ob jemand im Ausschuss Einwände gegen eine erneute Einladung von Fördern und Wohnen habe. Da keine Bedenken geäußert worden seien, solle der Vorschlag weiterverfolgt werden.
3) Unklare Situation zu ungenutzten Boxen im Straßenraum
Herr Pönitz fragt nach dem aktuellen Stand zu den nach Abschluss des Versuchszeiraums derzeit ungenutzten Rad-Boxen im Straßenraum. Er bittet um Informationen.
Herr Reiffert erläutert, dass der Bezirk nur im Rahmen der Sondernutzung zuständig sei und den genauen Stand nicht kenne. Er schlägt vor, dies im Protokoll festzuhalten.
Protokollnotiz: Die Zuständigkeit für die Radboxen liegt bei der P+R Betriebsgesellschaft. Von dort wurde zurückgemeldet, dass der Testbetrieb der Radboxen im Rahmen der Pilotphase am 31. Juli 2025 beendet wurde und aktuell die Vorbereitung der betreffenden Radboxen für den Regelbetrieb läuft. Dazu wird die Pilotphase ausgewertet, um Entscheidungen für den Regelbetrieb abzuleiten. Aktuell läuft die Abstimmung des Miet- und Preismodells. Wenn alle erforderlichen Rahmenbedingungen geklärt sind, erfolgt die erneute Vermietung, ein konkreter Zeitpunkt kann derzeit aber nicht benannt werden.
4) Bebauungsplan Mesterkamp - Verfügbarkeit und Status
Herr Pönitz fragt außerdem nach dem Bebauungsplan für das Gebiet Mesterkamp, da kein aktueller Plan im Geoportal zu finden sei, obwohl bereits gebaut werde. Er bittet um Auskunft zum Stand.
Herr Reiffert berichtet, dass der Bebauungsplan in Aufstellung sei und bei entsprechender Reife bereits gebaut werden könne. Der Plan sei bereits vor längerer Zeit gestartet worden und müsste im Planportal auffindbar sein. Er betont, dass es sich um ein Stadtentwicklungsthema handele, zu dem dieser Ausschuss daher keine detaillierteren Kenntnisse habe.
Protokollnotiz: Informationen zum Bebauungsplan Barmbek-Süd 2 finden sich online unter <https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/bezirke/hamburg-nord/barmbek-sued2-73168>
5) Antrag Straßburger Platz - Bankaufstellung
Herr Pönitz fragt ferner nach dem Zwischenstand eines Antrags zum Straßburger Platz bezüglich einer dort geplanten Bank.
Herr Artus erklärt, dass es eine Initiative des Dulsberger Stadtteilrats gebe, mit der Verwaltung habe ein Austausch stattgefunden. Weitere Rückmeldungen lägen bislang nicht vor, der Prozess sei aber angelaufen.
Herr Reiffert weist darauf hin, dass die Drucksache im System ALLRIS einsehbar sei und bei Bedarf chronologisch durchgesehen werden könne.
Herr Bode teilt mit, dass die entsprechende Abstimmung noch ausstehe.
Herr Reiffert schließt die Sitzung um 20:08 Uhr.