22-1278

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 29.07.2025: Graudenzer Weg 1

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVOr den o.g. BereichdieGrenzmarkierung, Verkehrszeichen (VZ) 299 StVOan.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

- Anordnung

- VZ-Plan

Lokalisation Beta
Graudenzer Weg

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