Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 29.07.2025: Graudenzer Weg 1
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVOfür den o.g. BereichdieGrenzmarkierung, Verkehrszeichen (VZ) 299 StVOan.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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