22-1339

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 22.08.2025: Landwehr zw. Wandsbeker Chaussee u. S-Bahnbrücke

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 15.09.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.6

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Anbringen der Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Zeit von 22:00 – 06:00 Uhr (Nachtzeit) zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

- Anordnung

- VZ-Plan

Lokalisation Beta
Wandsbeker Chaussee Landwehr

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Themen Beta

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