Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 28.07.2025: Dulsberg Nord 13
Letzte Beratung: 15.09.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.1
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVOfür den o.g. BereichdieBeseitigung des
eingeschränkten Halteverbotesan.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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