Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 28.07.2025: Dulsberg Nord 13
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVOfür den o.g. BereichdieBeseitigung des
eingeschränkten Halteverbotesan.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg