Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 17.07.2025: Mildestieg 2
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Änderung der Fahrbahnmarkierung im Bereich der Parkstände in Höhe Hausnummer 2 an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg