22-1320

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 21.08.2025: Lauensteinstraße ab Jahnbrücke bis Nordschleswiger Straße / Alter Teichweg

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Zeit von 22:00 06:00 Uhr (Nachtzeit) zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

- Anordnung

- Pläne

Lokalisation Beta
Lauensteinstraße Nordschleswiger Str. Alter Teichweg

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