22-1321

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 22.08.2025: Theodor-Rumpel-Stieg ggü. 2

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 15.09.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.4

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Anbringen des VZ 1022-10 StVO unter dem VZ 214 StVO (Fahrtrichtung geradeaus u. rechts) am VZ-Träger (im Theodor-Rumpel-Stieg ggü. 2) an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

Anordnung

Lokalisation Beta
Theodor-Rumpel-Stieg

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