Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 22.08.2025: Theodor-Rumpel-Stieg ggü. 2
Letzte Beratung: 15.09.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.4
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Anbringen des VZ 1022-10 StVO unter dem VZ 214 StVO (Fahrtrichtung geradeaus u. rechts) am VZ-Träger (im Theodor-Rumpel-Stieg ggü. 2) an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
Anordnung
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