Fußgängerfreundlichkeit steigern - Querungsmöglichkeit auf der Adolph-Schönfelder-Straße prüfen - Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, CDU und FDP
Letzte Beratung: 14.07.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 6.8
Die Adolph-Schönfelder-Straße, die eine Landesstraße ist, erstreckt sich von der Kreuzung an der Hamburger Straße bis zur Kreuzung Weidestraße / Beethovenstraße / Schleidenstraße (Biedermannplatz) und hat eine Länge von 550 Meter. Auf ihrer gesamten Länge gibt es, außer an ihren Enden, leider keine Überquerungsmöglichkeit für Fußgänger. Da im Umfeld des Elsaparks weitere Wohnquartiere entstehen, und die Westseite der Adolph-Schönfelder-Straße mittels Fußwegs in Wohnquartiere, zu Restaurants und das nahgelegene EKZ Hamburger Meile führt, ist ein Bedarf für eine Querungsmöglichkeit mit einer Fußgängerlichtsignalanlage (FLSA) sicher anzunehmen. Als geeignete Stelle für das Anbringen einer Querung wird ungefähr die Stelle zwischen der Hausnummer 33 (Gastronomiebetrieb) und 49 (auch Gastronomiebetrieb) genannt.
Vor diesem Hintergrund beschließt der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg:
Für die CDU-Fraktion: Stefan Baumann, Gunther Herwig
Für die SPD-Fraktion: Frederic Artus
Für die FDP-Fraktion: Lars Jessen, Teresa Stubley
keine
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