Frau Oestreich eröffnet die Sitzung und teilt mit, dass diese zu Protokollzwecken aufgezeichnet wird.
Von der öffentlichen Fragestunde wird kein Gebrauch gemacht.
Herr Mathe stellt den aktuellen Projektstand des Bebauungsplan-Verfahrens Rothenburgsort 19 (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung abrufbar) unter Verweis auf die Drucksache des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung vor.
Herr Mathe stellt anschließend die zwei Varianten des Bebauungsplan-Entwurfs vor, und verweist auf die intensiven Gespräche zwischen dem Bezirksamt Hamburg-Mitte, BBEG und die heute im nordwestlichen Bereich des Plangebiets ansässigen Wassersportvereine. Mit Blick auf die wichtige Bedeutung der Vereinsarbeit für das nähere Umfeld des Plangebiets und den Stadtteil Rothenburgsort soll die Laufzeit des bestehenden Sportrahmenvertrags zwischen Bezirksamt und den Wassersportvereinen langfristig verlängert werden. Der Bebauungsplan-Entwurf des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung sieht für das betreffende Grundstück eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Wassersport, Soziale Zwecke" vor.
Für mögliche Entwicklungsperspektiven der RV Bille am heutigen Standort prüft das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung aktuell die Machbarkeit im Rahmen von Planungsvarianten. Des Weiteren schließen das Bezirksamt Hamburg-Mitte, die BBEG und die RV Bille zeitnah ein LOI ab.
Auf Basis einer Zustimmung des Hauptausschusses beabsichtig das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung die ÖPD im Rahmen einer Abendveranstaltung und zusätzlicher Übertragung über einen Live-Stream im 3. Quartal 2024 durchzuführen.
Auf Nachfrage von Herrn Sträter erläutert Herr Mathe die aktuellen B-Plan-Entwürfe für die Wassersportvereine.
Herr Neubauer ergänzt, dass ein entsprechender Letter of Intent (LOI) vorbereitet sei.
Herr Mathe stellt den aktuellen Projektstand des Bebauungsplan-Verfahrens Billstedt 117 (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung abrufbar) unter Verweis auf die Drucksache des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung vor.
Herr Mathe geht zunächst kurz auf den zurückliegenden B-Plan-Prozess ein, und erinnert an die intensive und zeitaufwändigen Abstimmungsprozesse mit beteiligten Fachbehörden und zentralen Klärungsbedarfen mit dem Vorhabenträger. In diesem Kontext verweist er auch auf aktuelle Berichterstattungen in der Presse, die zu großen Irritationen im Bezirksamt geführt haben. Zu den diversen Klärungsbedarfen zählen neben der städtebaulichen Neuordnung der bislang als reiner Gewerbestandort genutzten Fläche zu einem Mischquartier mit ca. 165 Wohnungen, die schwierige Erschließungsthematik über eine private Straße, der Brandschutz und die Versorgung mit Kita-Plätzen nach den Zielvorgaben der Sozialbehörde. Zu diesen Themen hat es in der Zwischenzeit eine Grundsatzklärung zwischen der Vorhabenträgerin und den unterschiedlichen Fachressorts gegeben. Der Bebauungsplan-Entwurf des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung bildet die Grundlage für den weiteren Planungsprozess. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung plant auf Basis einer Zustimmung des Hauptausschusses nun die ÖPD im Rahmen einer Abendveranstaltung und zusätzlicher Übertragung über einen Live-Stream am 25. Juli 2024 durchzuführen.
In der anschließenden Diskussionsrunde fragen Frau Dahlgaard und Herr Dahlgaard, ob die geplanten Wohnungen barrierefrei seien, ob die transparente Lärmschutzwand der Wohnbebauung südwestlich des Plangebiets im Zuge der Planung abgebaut werden könne und ob eine direkte Wegeverbindung vom Plangebiet zum östlichen Schwimmbad vorgesehen sei.
Herr Mathe verweist bezüglich der Barrierefreiheit der Wohnungen auf die Anforderungen IFB. Darüber hinaus sind die bauordnungsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
Die transparente Lärmschutzwand wurde im Rahmen des im Jahr 2020 festgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplans Billstedt 110 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung festgesetzt und war seinerzeit eine wichtige Voraussetzung für die Realisierung der Wohneinheiten. Aufgrund der Neuplanung im Zuge des Bebauungsplan-Entwurfs Billstedt 117 und des inzwischen verlagerten Betriebshofs ins Industriegebiet Billbrook reduziert sich die Gewerbelärmimmission im Plangebiet Billstedt 110 nennenswert. Der kostenintensive Rückbau der Lärmschutzwand muss zwischen dem Bestandshalter im Westen und dem Vorhabenträger bilateral zunächst erörtert werden.
Eine direkte Wegeverbindung vom Plangebiet zum Schwimmbad sieht der aktuelle Funktionsplan-Entwurf nicht vor.
Herr Hoitz schlägt vor, den Termin des Bauausschusses am 17.07.2024 um eine Woche zu verschieben, und auf den 24.07.2024 zu verlegen.
Aus Anlass der letzten Sitzung des Hauptausschusses in dieser Legislatur dankt Frau Oestreich den bisherigen Ausschussmitgliedern für die gute und konstruktive Zusammenarbeit.