22-4588.2

Starke Quartiere durch gemeinsames Erinnern - Anpassung der Gebührenordnung für anerkannte Stadtteilinitiativen und Geschichtswerkstätten

Mitteilung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
18.06.2024
Ö 3.15
Sachverhalt

 

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 09.04.2024 dem Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-4588 in der nachfolgend aufgeführten Fassung einstimmig zugestimmt.

 

Die Bezirksversammlung hat den Beschluss des Ausschusses in der Sitzung am 18.04.2024 bestätigt und die zu Grunde liegende Drucksache damit einstimmig beschlossen.

 

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte setzt sich für eine lebendige, gemeinschaftlich getragene Erinnerungskultur auch in den Quartieren ein. Deutlich wird dies auch durch die regelhafte und substanzielle materielle Unterstützung zahlreicher Vereine, Geschichtswerkstätten und Initiativen der Stadtteilkultur, die mit ihrer Arbeit vor Ort einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung und zur Festigung des Charakters sowie des Gemeinschaftsgefühls der Quartiere leisten. Insbesondere die Geschichtswerkstätten liefern einen unverzichtbaren Beitrag, wenn es um die intensive Auseinandersetzung mit Fragen nach dem Zusammenhang von Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft unserer Stadtteile geht. Denn das gemeinsame Erinnern und Gedenken spielt eine wichtige Rolle für die Identität unserer Quartiere.

 

Derzeit stößt dieses wichtige gesellschaftliche Engagement jedoch auf unnötige Hürden durch die bestehende Praxis. Die momentane Handhabung, in der öffentliche Fördermittel zur Begleichung von Sondernutzungsgebühren für die Errichtung von Gedenktafeln verwendet werden, konterkariert das Ziel dieser Förderung. So muss etwa das St. Pauli Archiv für eine historisch bedeutende Gedenktafel (Chinesenviertel) Gebühren entrichten, trotz deren Finanzierung aus eben jenen öffentlichen Mitteln. Eine solche Praxis mindert die Wirksamkeit der zur Verfügung gestellten Ressourcen und widerspricht dem Förderzweck, wodurch eine Anpassung der Gebührenordnung im Sinne einer effizienteren Mittelverwendung angezeigt ist.

 

Denn faktisch fließen öffentliche Gelder, die zur Förderung der lokalen Kultur- und Erinnerungsarbeit gedacht sind, zurück in den Haushalt, indem sie für Gebühren ausgegeben werden. Eine Befreiung von der Erhebung derartiger Sondernutzungsgebühren ist nach derzeitiger Gebührenordnung der Freien und Hansestadt Hamburg jedoch nicht vorgesehen. Es wäre allerdings im überbezirklichen Interesse, hier eine Änderung herbeizuführen. Eine solche Anpassung würde nicht nur die finanzielle Last für gemeinnützige Organisationen reduzieren, sondern auch ein Signal setzen, dass Hamburg die Bedeutung von Gedenkarbeit und die Pflege der Erinnerungskultur anerkennt und aktiv unterstützt. Denn mit diesem Schritt schaffen wir günstige Rahmenbedingungen, die unserer Quartiere durch eine gemeinschaftlich getragene Erinnerungskultur stärken.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Cityausschuss daher beschließen: 

 

Die zuständige Fachbehörde wird aufgefordert, dass die übergeordnete Gebührenordnung dahingehend geändert werde, dass das Bezirksamt bei Vorliegen eines überbezirklichen Interesses (und auf Beschluss der Bezirksversammlung oder eines ihr unmittelbar nachgeordneten Gremiums) einzelne Projekte von Stadtteilinitiativen, Geschichtswerkstätten oder Institutionen von Sondernutzungsgebühren befreien kann, solang dies in unmittelbaren Zusammenhang mit der direkten Arbeit der Initiative steht.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) vom 21.05.2024:

Grundsätzlich ist die Sondernutzung öffentlicher Wegeflächen gebührenpflichtig. Auf diese Weise wird auch die durch den Sachverhalt eingeschränkte Nutzbarkeit des öffentlichen Weges im Sinne des Gemeingebrauchs verdeutlicht.             


Die einschlägige Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung öffentlicher Wege, Grün- und Erholungsanlagen (WegeBenGebO) sieht jedoch unter § 2 zahlreiche Gebührenbefreiungstatbestände vor. Insbesondere werden hierbei Nutzungsarten gebührenbefreit, bei denen eine Gewerbeausübung mit Gewinnerzielungsabsicht nicht im Vordergrund steht, sondern gemeinnützige bzw. nichtgewerbliche Ziele verfolgt werden.

 

Bei dem im Beschluss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte genannten Beispiel (Errichtung einer Gedenktafel durch eine Geschichtswerkstatt) wäre eine Erhebung von Sondernutzungsgebühren nicht erforderlich gewesen, da gemäß § 2 Absatz 1 Ziffer 10 der WegeBenGebO Aufstellungen von Denkmälern, Plastiken oder anderen Kunstgegenständen von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren befreit sind.

 

Die WegeBenGebO sieht Gebührenbefreiungen für bestimmte Nutzungsarten vor, nicht jedoch pauschale Gebührenbefreiungen für bestimmte Personen oder Institutionen. Diese Gebührensystematik hat sich als praktikabel erwiesen und trägt durch die zahlreichen Befreiungstatbestände auch den nichtkommerziellen Nutzungen ausreichend Rechnung. Aus diesem Grund wird eine Änderung der WegeBenGebO im Sinne des Beschlusses der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte nicht als erforderlich angesehen.

 

 

Stellungnahme des Bezirksamtes vom 14.06.2024:

Das Bezirksamt wird bei der Gebührenerhebung für die oben angesprochene Gedenktafel und artgleiche Sachverhalte die vorstehende Stellungnahme der BVM ab jetzt berücksichtigen.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.