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Förderfonds Bezirke - Prämienzahlungen 2024

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 18.06.2024 Hauptausschuss Ö 3.11

Sachverhalt

 

Die Verteilung der Mittel des Förderfonds Bezirke erfolgt grundsätzlich nach den Ergebnissen der Wohnungsbau- und Gewerbeförderung des Vorjahres anhand der Anzahl der erteilten Wohnungsbaugenehmigungen in Höhe von 350 Euro pro Genehmigung, der Gebühren für Baugenehmigungen für produzierendes Gewerbe (500.000) und der Bewertung von Bebauungsplänen zur Sicherung, Qualifizierung und Neuausweisung von Gewerbegebieten (500.000).

 

r den Bereich des Wohnungsbaus erhalten die Bezirksämter nach dem Vertrag für Hamburg Wohnungsbau zu Jahresanfang eine Abschlagszahlung, zur Jahresmitte wird dann für den gesamten Förderfonds genau abgerechnet. Etwaige Überzahlungen sind nicht zurückzufordern, sondern zu verrechnen: erst mit den Beträgen für Wirtschaftsförderung, dann ggf. mit den Abschlägen des kommenden Jahres.

 

2023 haben allerdings auch die Bezirksämter einen deutlichen Rückgang an Wohnungsbauanträgen gemerkt. Dies haben sie jedoch nicht zu verantworten, sondern es ist einem Rückgang der Bautätigkeit insgesamt geschuldet. Dies ändert aber nichts an der Notwendigkeit, dass die Bezirksversammlungen Initiativen, Vereine, Verbände, Projekte usw. unterstützen, um das Leben im Bezirk für die Menschen besser zu machen und ggf. auch integrativ zu wirken. Eine Einbuße bei diesen Mitteln, die außerhalb der Einflusssphäre der Bezirksämter und Bezirksversammlungen liegt, soll daher vermieden werden.

 

Vor diesem Hintergrund soll ausnahmsweise auf eine Verrechnung mit den Abschlägen verzichtet werden. Nach Auskehrung der Abschläge sind noch 607.080 €r Wohnungsbau im Förderfonds, die gemäß der Planzahlen im Vertrag für Hamburg ausgekehrt werden. Hinzu kommen nach den üblichen Kriterien die Aspekte der Gewerbeförderung. Zusammen ergeben sich damit folgende Zuweisungen:

 

 

 

 

Abzüglich aller bereits gefassten Beschlüsse der Bezirksversammlung bzw. des Hauptausschusses stehen ab sofort Gelder in folgender Höhe zur Verfügung:

 

rderfonds konsumtiv: 231.669,91 €

rderfonds investiv:       71.779,75 €

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

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