Kinderschutz in sozialen Netzwerken fängt auf dem Spielplatz an - QR-Codes auf Spielplätzen
Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.06.2022 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der FDP-, SPD- und -CDU-Fraktion Drs. Nr. 22-3058 einstimmig zugestimmt.
Gemäß Artikel 16 der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder ein Recht auf Privatsphäre. Dies schließt ebenso das Recht am eigenen Bild und das Recht auf Selbstbestimmung ein. Vor diesem Hintergrund hat die Stiftung "Kinderschutz Schweiz" QR-Codes für Spielplätze entwickelt. Diese QR-Codes kleben auf Rutschen, Schaukeln sowie Klettergerüsten und sollen dem Verbreiten von Kinderbildern im Internet entgegenwirken.
Fotos des eigenen Kindes sind schnell gemacht – als Erinnerung, für die Großeltern oder eben auch als Beitrag auf sozialen Netzwerken. Die möglichen Folgen und die Reichweite eines im sozialen Netzwerk geteilten Fotos sind kaum jemandem bewusst. Über E-Stalking, dem Darknet, Cyber-Mobbing oder Pädokriminalität wird im Zusammenhang mit solchen vermeintlich harmlosen Fotos kaum nachgedacht.
Um Eltern für das Thema Kinderschutz zu sensibilisieren und Kinder nicht schutzlos darzustellen, soll zukünftig beim Foto-Knipsen auf dem Spielplatz eine Warnung erscheinen. Dies geschieht durch auf dem Spielplatz aufgeklebte QR-Codes, die beim Foto-Knipsen automatisch erfasst werden. Über den QR-Code erhält man einen kurzen eingeblendeten Warnhinweis und wird, wenn man das aktiviert, auf eine Präventionswebsite weitergeleitet, die rund um das Thema Kinderfotos im Netz informiert.
Hamburgweit gibt es noch keine Spielplätze, die mit QR-Codes auf das Thema Kinderschutz aufmerksam machen. Daher soll ein Modellprojekt ins Leben gerufen werden, wo je ein gut frequentierter Spielplatz in den Stadtteilen Billstedt, Hamm, Wilhelmsburg und der City ausgewählt wird, um dort QR-Codes auf Spielgeräten anzubringen. Zusätzlich sollen auch Schilder im Aufenthaltsbereich der begleitenden Betreuungspersonen angebracht werden.
Während des Modellprojekts sollen verlässliche Daten gesammelt werden, um eine Evaluation durchführen zu können. Dazu müssen die Besucherzahlen und die Zahl der QR-Code Aufrufe erfasst werden.
Das Bezirksamt macht den folgenden Vorschlag zur Umsetzung dieses Beschlusses:
Es wird vorgeschlagen, die QR-Codes auf diesen intensiv genutzten Spielplätzen anzubringen:
Billstedt: Kinderspielplatz Horner Landstraße
Hamm: Kinderspielplatz Caspar-Voght-Straße
Wilhelmsburg: Geheimnisvolle Insel im Inselpark
City: Bullerberge in Planten un Blomen
Die Sticker sollen auf den Spielgeräten in der Größe Din A 4 aufgeklebt werden, so dass sie schnell ins Auge fallen. Der QR-Code soll auf eine Hamburg.de-Website des Bezirksamtes weiterleiten, auf der Informationen zu Kinderrechten in Bezug auf Privatsphäre und Privatleben hinterlegt sind. Für den „Design-entwurf“ siehe Anhang.
Es müssen vor dem Scan des QR-Codes ausreichend Informationen über den Inhalt ersichtlich sein (i.S.d. Art. 13 DSGVO). Von dem Design nach Schweizer Vorbild, bei dem die QR-Codes in Bildern „getarnt“ werden, wird daher Abstand genommen.
Es wird eine Auswertung der Anzahl der QR-Code-Aufrufe pro Spielplatz erfolgen. Das Bezirksamt berichtet hierüber im vierten Quartal 2024.
Um Zustimmung des Vorschlages wird gebeten.
Anlage
Design-Entwurf