Kinderschutz in sozialen Netzwerken fängt auf dem Spielplatz an - QR-Codes auf Spielplätzen Interfraktioneller Antrag der FDP-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen
Letzte Beratung: 15.12.2022 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 7.2
Gemäß Artikel 16 der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder ein Recht auf Privatsphäre. Dies schließt ebenso das Recht am eigenen Bild und das Recht auf Selbstbestimmung ein. Vor diesem Hintergrund hat die Stiftung "Kinderschutz Schweiz" QR-Codes für Spielplätze entwickelt. Diese QR-Codes kleben auf Rutschen, Schaukeln sowie Klettergerüsten und sollen dem Verbreiten von Kinderbildern im Internet entgegenwirken.
Fotos des eigenen Kindes sind schnell gemacht - als Erinnerung, für die Großeltern oder eben auch als Beitrag auf sozialen Netzwerken. Die möglichen Folgen und die Reichweite eines im sozialen Netzwerk geteilten Fotos sind kaum jemandem bewusst. Über E-Stalking, dem Darknet, Cyber-Mobbing oder Pädokriminalität wird im Zusammenhang mit solchen vermeintlich harmlosen Fotos kaum nachgedacht.
Um Eltern für das Thema Kinderschutz zu sensibilisieren und Kinder nicht schutzlos darzustellen, soll zukünftig beim Foto-Knipsen auf dem Spielplatz eine Warnung erscheinen. Dies geschieht durch auf dem Spielplatz aufgeklebte QR-Codes, die beim Foto-Knipsen automatisch erfasst werden. Über den QR-Code erhält man einen kurzen eingeblendeten Warnhinweis und wird, wenn man das aktiviert, auf eine Präventionswebsite weitergeleitet, die rund um das Thema Kinderfotos im Netz informiert.
Hamburgweit gibt es noch keine Spielplätze, die mit QR-Codes auf das Thema Kinderschutz aufmerksam machen. Daher soll ein Modellprojekt ins Leben gerufen werden, wo je ein gut frequentierter Spielplatz in vier Stadtteilen im Bezirk ausgewählt wird, um dort QR-Codes auf Spielgeräten anzubringen. Zusätzlich sollen auch Schilder im Aufenthaltsbereich der begleitenden Betreuungspersonen angebracht werden.
Während des Modellprojekts sollen verlässliche Daten gesammelt werden, um eine Evaluation durchführen zu können. Dazu müssen die Besucherzahlen und die Zahl der QR-Code Aufrufe erfasst werden.
Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:
keine Anlage/n
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