Situation auf der Grünfläche an der Gorch-Fock-Halle - Prüfantrag Öffentliche Toiletten
Letzte Beratung: 18.06.2024 Hauptausschuss Ö 3.2
Der Regionalausschuss Finkenwerder hat in seiner Sitzung am 22.11.2022 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der Fraktion DIE LINKE und der GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 22-3368 einstimmig - bei Enthaltung der AfD-Fraktion - zugestimmt.
Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 15.12.2022 bestätigt.
Im Zuge der Diskussion über die Entfernung der Bank vor dem Rewe-Markt wurde unter anderem das Argument vorgebracht, dass die dort verweilenden Menschen auch gelegentlich ihre Notdurft in der Umgegend verrichtet haben. Dies führte zu einer erneuten Diskussion über das Fehlen öffentlicher WCs im Ortskern von Finkenwerder.
Zusätzlich ist dazu zu vermerken, dass nach Ankunft jeder nahezu halbvollen Fähre mindestens eine Person den Weg durch die Grünfläche an der Gorch-Fock-Halle (zukünftig Eduard-Bargheer-Park) wählt, um dort geschützt von Bäumen, Sträuchern, den Mauern der Gorch-Fock-Halle oder den Bunkerruinen ihre Notdurft zu verrichten. Die Anzahl solcher Vorfälle scheint sich in den letzten Jahren deutlich erhöht zu haben. Dabei gibt es keine bestimmte Personengruppe, sondern es sind sowohl Finkenwerder als auch Auswärtige, junge und alte Menschen, mit jeglicher Herkunft. Das ist nicht nur für Anwohner:innen und Passant:innen ein störendes Bild, es führt auch dazu, dass vor allem an warmen Sommertagen eine enorme Geruchsentwicklung entsteht und dass überall entsprechende Hinterlassenschaften inklusive Taschentüchern liegen, sodass die Nutzung der Grünfläche dadurch erheblich beeinträchtigt wird.
Die Grünfläche an der Gorch-Fock-Halle (zukünftig Eduard-Bargheer-Park) hat für Finkenwerder mehrerlei Bedeutung. Zum einen befindet sich dort der Eingang der Gorch-Fock-Halle und Sporttreibende kommen auf verschiedenen Wegen durch die Grünfläche zum Sport. Zum anderen bindet ein Weg durch die Grünfläche die Bushaltestellen Finkenwerder (Fähre) an die dahinterliegenden Straßen und Wohngebiete an. Hundebesitzer:innen nutzen die Fläche zum Auslauf für ihre Vierbeiner. Die Bänke der Grünanlage werden gern zum Verweilen genutzt, zum Teil auch als Treffpunkt bestimmter Gruppen. Für Kinder und Jugendliche ist die Bunkeranlage eine Art Abenteuerspielplatz – aus vorgenannten Gründen nicht mehr wie früher frequentiert. Vor allem aber handelt es sich um die grüne Lunge des nördlichen Finkenwerder Ortseingangs zwischen Hafen, Eurogate Terminal, Finkenwerder Metall- und Maschinenbau und Werften, der fest versiegelten Hochwasserschutzanlage, der für ein derartiges Wohngebiet mit engen Straßen hochfrequentierten Bushalteanlage und den umliegenden Wohnblocks. Von der Fähre kommende Menschen erfreuen sich am Blick auf diese grüne Insel mit Blumen und Bäumen und die Anwohner:innen sind dankbar, dass sie in der oben ausgeführten Wohnlage zumindest auch ein wenig grün vor Augen haben.
Die zunehmende Nutzung der Grünfläche als WC-Anlage in Ermangelung einer öffentlichen Toilettenanlage in ganz Finkenwerder steht dem eklatant entgegen.
Dabei gibt es im näheren Umfeld mehrere öffentliche Gebäude (Gorch-Fock-Halle, Feuerwehr, Ortsamt/Polizei), das Häuschen am Wochenmarkt, in dem sich eine zu Marktzeiten geöffnete Toilettenanlage befindet, zwei Gastronomiebetriebe (Dampfer-Imbiss, Finkenwerder Landungsbrücke) und seit neuestem ein Toilettencontainer der Hochbahn für die Busfahrer:innen.
Ein früherer Antrag zur Errichtung einer öffentlichen Toilette im Finkenwerder Ortszentrum scheiterte an der Finanzierbarkeit.
Dies vorausgeschickt möge der Regionalausschuss beschließen:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zu dem Beschluss unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) sowie des Bezirksamtes mit Schreiben vom 06.02.2022 wie folgt Stellung:
„Aufgrund der hohen Kosten, die mit Bau und Unterhaltung von öffentlichen Toiletten verbunden sind, wird immer nur eine begrenzte Anzahl von Vorhaben umsetzbar sein, sodass die bestehenden Bedarfe insgesamt zu priorisieren und auf Umsetzbarkeit zu überprüfen sein werden.
Obwohl prioritäre, sowohl aus dem Bezirk Hamburg-Mitte aber auch aus anderen Bezirken signalisierte Bedarfe noch nicht berücksichtigt werden konnten, sind die im gesamten Zeitraum des Haushaltsplanes 2023/2024 zur Verfügung stehenden investiven Ermächtigungen für den Bau öffentlicher Toiletten bereits überwiegend durch konkrete Aufträge gebunden.
Im Beschluss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte wird u.a. auf die Markttoilette am Wochenmarkt Finkenwerder hingewiesen, für die das Verbraucherschutzamt des Bezirksamtes Hamburg-Mitte zuständig ist. Die Anlage beinhaltet unter anderem eine barrierefreie WC-Kabine, welche mit einer EURO-Behinderten-WC-Schließanlage und einem Notrufsystem ausgestattet ist. Dieses WC kann bisher – nur vom Berechtigtenkreis – auch außerhalb der Marktzeit genutzt werden.
Insbesondere diese WC-Kabine könnte erweitert als öffentliche Toilette zur Verfügung gestellt werden, betrieben und unterhalten von der SRH im Auftrag der BUKEA.
Vorbehaltlich der Finanzierbarkeit der durch den Betrieb als öffentliche Toilettenanlage zusätzlich entstehenden strukturellen Betriebskosten wird die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte um ein Votum gebeten, ob diese Lösung der Beschlussempfehlung entspräche.“
Auf Nachfrage des Bezirksamtes Hamburg-Mitte hat die BUKEA mit Schreiben vom 20.02.2023 ergänzend mitgeteilt:
Für eine finale Aussage der Finanzierungbarkeit müsste die Stadtreinigung Hamburg (SRH) zunächst die WC-Anlage von Innen und Außen begutachten und eine qualifizierte Kostenschätzung abgeben, damit eine verlässliche Aussage seitens der BUKEA getroffen werden kann, ob der Umbau und die ggf. nötige Sanierung der WC-Kabine auskömmlich finanziert werden kann.
Das Bezirksamt teilt ergänzend Folgendes mit:
Der unter Finanzierungsvorbehalt stehende Vorschlag der BUKEA ist aus Sicht des Bezirksamtes grundsätzlich denkbar, sofern sichergestellt ist, dass die bauliche Abtrennung des Behinderten-WCs von den restlichen Räumen zu Lasten der BUKEA/SRH hergestellt wird und die Nebenkosten für das Behinderten-WC separat erfasst und abgerechnet, also nicht aus Marktmitteln bezahlt werden.
Ob der Vorschlag eine Lösung für die im Beschluss genannte Problemlage in der Grünanlage um die Gorch-Fock-Halle bietet, erscheint aus Sicht des Bezirksamtes jedoch zweifelhaft. Es dürfte zu befürchten sein, dass ein in der Grünanlage häufig anzutreffender Personenkreis („Trinkerszene“) bei einem erweiterten Betrieb der Marktoilette diese gleichwohl nicht nutzen, sondern die Notdurft weiterhin in der Grünanlage verrichten wird. Auch für ankommende Nutzerinnen und Nutzer der HADAG-Fährlinien dürfte die WC-Anlage Finkenwerder Norderdeich/Finksweg mit einer Wegeentfernung von ca. 400 Metern zu weit entfernt sein.
Die Bezirksversammlung hat die Vorlage (Stellungnahmen der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft und des Bezirksamtes) in ihrer Sitzung am 23.03.2023 mehrheitlich – gegen die Stimmen der AfD-Fraktion – zur Beratung und Abgabe einer Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung in den Regionalausschuss Finkenwerder überwiesen.
Der Regionalausschuss Finkenwerder hat die Vorlage in seiner Sitzung am 28.03.2023 beraten und folgende Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung abgegeben:
Der Regionalausschuss Finkenwerder folgt der Einschätzung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte einstimmig und bittet das Bezirksamt darum unter Einbeziehung weiterer zuständiger Stellen eine Umsetzung im Sinne der eigenen Stellungnahme zu verfolgen.
Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 20.04.2023 bestätigt.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat auf Nachfrage zum Sachstand per E-Mail vom 05.02.204 folgende Rückmeldung gegeben:
„Nach erfolgter grundsätzlicher positiver Klärung der Umsetzbarkeit steht die Übernahme der barrierefreien WC-Kabine weiterhin unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit sowohl der Aufwendungen für die räumliche Trennung und den Umbau als auch der durch den Betrieb als öffentliche Toilettenanlage zusätzlich entstehenden strukturellen Betriebskosten.
Bis zur Klärung der Finanzierbarkeit musste die Übernahme daher ausgesetzt werden.“
Auf erneute Nachfrage hat die BUKEA per E-Mail vom 16.05.2024 mitgeteilt, dass weiterhin offen ist, ob eine Finanzierbarkeit abschließend geklärt werden kann.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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