Bebauungsplan-Entwurf Billstedt 117 "Standortentwicklung Archenholzstraße" Zustimmung zur Durchführung der Öffentlichen Plandiskussion
Das in Rede stehende Bebauungsplan-Verfahren Billstedt 117 ist dem Stadtplanungsausschuss am 04. Oktober 2021 durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung ausführlich im Kontext des B-Plan-Prozesses (Drucksache 22-2313, Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens; s. Anlage 3) vorgestellt worden. Zwischenzeitlich wurde seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung kontinuierlich zum Projektstand berichtet. Nach intensiver Prüfung und Abstimmung der aktuellen Klärungsbedarfe mit der Vorhabenträgerin wird nunmehr der Hauptausschuss auf Basis dieser Drucksache des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung um Zustimmung zur Durchführung der Öffentlichen Plandiskussion gebeten.
Das Plangebiet befindet sich in zentraler Lage im Stadtteil Billstedt südlich der Archenholzstraße. Die U-Bahn-Station Billstedt und das Einkaufszentrum Billstedt liegen südwestlich des Plangebiets und sind beide fußläufig gut erreichbar. In direkter Nachbarschaft befinden sich die Grundschule Archenholzstraße mit einer Kindertagestätte und das Kurt-Körber-Gymnasium. Ebenfalls noch in fußläufiger Entfernung liegen der Kulturpalast Wasserwerk sowie weitere Schulen und Kindertagesstätten.
Das Plangebiet ist circa 2,2 ha groß. Es ist begrenzt durch die Westseite des Flurstücks 4317, Westseite des Flurstücks 4327, Westseite des Flurstücks 3630 – Archenholzstraße – Ostseite des Flurstücks 866, Ostseite des Flurstücks 4327, Ost- und Südseite des Flurstücks 4317 (Gemarkung Schiffbek).
Das städtebauliche Konzept nimmt die Baustruktur des Umfeldes auf und fügt sich in der Bauweise, der Höhenentwicklung und der Dichte grundsätzlich in den Bestand ein.
Mit der Standortsicherung des Firmensitzes Otto Wulff Bauunternehmung im mittleren Bereich des Plangebiets ist eine Bürofläche mit etwa 8.700 m² BGF für etwa 230 Beschäftigte Teil der Funktionsplanung. Der östlich gelegene bereits baugenehmigte Erweiterungsbau wurde zu großen Teilen zwischenzeitlich realisiert. Westlich des Verbindungsbaukörpers mit Durchfahrt im zentralen Bereich des Plangebietes wird eine perspektivische Nachverdichtung für gewerbliche / Büronutzungen mit vier Vollgeschossen ermöglicht.
Entlang der Archenholzstraße werden mit der vorliegenden Planung eine Nachverdichtung in offener Bauweise mit größeren Baufeldern als im Bestand und die Festsetzung von vier Vollgeschossen unterstützt. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse ist hier von einer mittelfristigen Umsetzung auszugehen.
Mit der aktuellen städtebaulichen Neuordnung des ehemals als Bauhof genutzten Areals wird in den südlichen Bereichen die Realisierung von ca. 165 neuen Wohnungen mit einem Anteil öffentlich geförderten Mietwohnungsbau von mindestens 35 % verfolgt. Von den geplanten Wohnungen sollen ca. 75 Einheiten als sog. Mikroapartments für Auszubildende und Studierende realisiert werden. Die erforderlichen Kinderspielflächen für die übrigen 90 Wohnungen können nach überschlägiger Ermittlung innerhalb des Plangebietes nachgewiesen werden.
Die Erschließung des Quartiers soll über eine Privatstraße von der Archenholzstraße aus erfolgen. Es handelt sich hierbei um eine sog. Mittelbare Erschließung in Gestalt der durch Baulast gesicherten Privaterschließung nach § 4 HBauO. Zur Vorabstimmung der Erschließung und diverser brandschutztechnischer Fragestellungen wurde in 2023 eine gutachterliche Stellungnahme erstellt. Ziel war es die grundsätzliche Umsetzbarkeit der privaten Erschließung und die Ausgestaltung der Zuwegungen für die Feuerwehr sowie die Rettungswege im Einklang der wesentlichen gesetzlichen Grundlagen insbesondere der HBauO und der Bauprüfdienste sicherzustellen. Verschiedene Dienststellen sowie der vorbeugende Brandschutz bei der Feuerwehr Hamburg wurden dabei durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingebunden. Aufgrund der Anordnung von Sicherheitstreppenhäusern an den südlich gelegenen Gebäuden besteht kein Erfordernis der Anleiterbarkeit durch die Feuerwehr. Eine Zufahrt bis zum südlichsten Baukörper ist dennoch für den Löschangriff sichergestellt.
Im März 2024 wurde ein Mobilitätskonzept erstellt, dass sich derzeitig in Abstimmung befindet. Die generelle Pflicht zur Herstellung von Kfz-Stellplätzen bei Wohnungsbauvorhaben wurde aufgehoben. Bei der Ermittlung des Stellplatzbedarfs wurde daher auf den stadtteiltypischen Pkw-Besitz von etwa 0,7 Pkws je Haushalt als Stellplatzschlüssel zurückgegriffen und dieser bei den ca. 90 Wohnungen angesetzt. Bei den Mikroapartments wurde aufgrund der Bewohnenden (Auszubildende und Studierende) ein deutlich geringer Stellplatzschlüssel von 0,1 angenommen. Insgesamt sind so laut Nachweis ca. 206 Stellplätze für das Gesamtvorhaben notwendig. Insgesamt sieht die Vorhabenträgerin 224 Pkw-Stellplätze überwiegend in einer zusammenhängenden Tiefgarage (184 Stellplätze) vor. Weitere Stellplätze sollen oberirdisch angeordnet werden. Anzahl und konkrete Lage der oberirdischen Stellplätze sind Gegenstand lfd. Prüfungen und Abstimmungen.
In enger Abstimmung mit der Sozialbehörde wurde der Bedarf an Kinderbetreuung auf 25 Betreuungsplätze festgelegt. Ein Nachweis dieser Plätze innerhalb des Plangebiets konnte seitens der Vorhabenträgerin zunächst nicht erbracht werden. Nach intensiver Prüfung von Alternativstandorten außerhalb des Plangebietes soll der Kita-Nachweis letztlich durch die Errichtung einer Kita in dem Erdgeschoss des Bestandsgebäudes Archenholzstraße 40 mit entsprechender Außenspielfläche geführt werden. Im Rahmen des bereits erfolgten Büroneubaus wurde seitens der Vorhabenträgerin zudem eine Tagespflegestelle mit 10 Plätzen im Plangebiet eingerichtet.
Der Bebauungsplan-Entwurf des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung verfolgt entsprechend des angestrebten Nutzungsmixes aus gewerblichen Nutzungen und Büronutzungen einerseits und Wohnnutzungen andererseits die Festsetzung eines Urbanen Gebiets (MU) als Art der baulichen Nutzung.
Zur Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzungen werden aktuell die zulässigen Vollgeschosse als Höchstmaß festgesetzt. Über eine textliche Festsetzung soll für weite Bereiche die Errichtung eines zusätzlichen Nicht-Vollgeschosses als Staffelgeschoss ausgeschlossen werden. Im weiteren Prozess soll zudem die konkrete Gebäudehöhe festgesetzt werden. Es wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,7 festgesetzt, die auch bei einer möglichen Realteilung auskömmlich wäre.
Die überbaubaren Grundstückflächen werden aufgrund des konkreten Projektbezugs über baukörperbezogene Baugrenzen entsprechend des Funktionsplan-Entwurfs definiert, um nutzbare Freiflächen für die Bewohnenden und eine Durchgrünung zu sichern. Die Baufenster für die bestehende straßenbegleitende Bebauung an der Archenholzstraße sind etwas weiter gefasst, um mittelfristige Nachverdichtungen zu ermöglichen. Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs werden Flächen für die Tiefgarage mit unterirdischen Baugrenzen definiert. Die oberirdischen Stellplatzanlagen, werden im Zuge der weiteren Konkretisierung durch zeichnerische Festsetzung beschränkt, um die übrigen Grundstücksflächen vom ruhenden Verkehr freizuhalten.
Weitere Festsetzungen wie z. B. zum Schutz von Natur und Landschaft, zum Erhalt bzw. zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern, zur Versickerung des Regenwassers auf dem Grundstück usw. werden im weiteren Planverfahren geprüft. Vorgesehen sind u.a. die Regelung der Dachbegrünung der Hochbauten und nicht überbauten Flächen der Tiefgaragen sowie eine Begrünung der oberirdischen Stellplatzanlagen.
Der Bebauungsplan des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird als projektbezogener Angebotsbebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchgeführt. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung wird einen städtebaulichen vertrag mit der Vorhabenträgerin schließen.
Die städtebauliche Neuordnung des Plangebietes stellt angesichts der komplexen Rahmenbedingungen eine Herausforderung dar. Auf Basis der am 11. April 2022 stattgefundenen Grobabstimmung wurde seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung ein umfangreicher Bedarf an folgenden Gutachten festgestellt, die größtenteils bereits beauftragt wurden oder inzwischen vorliegen:
Baumgutachten (vorliegend vom 28.03.2024)
Mobilitätskonzept inkl. Verkehrstechnischer Stellungnahme (Entwurf vorliegend vom 14.03.2024)
Artenschutzfachliche Untersuchung (vorliegend vom 24.01.2024)
Schalltechnische Untersuchung (Entwurf vorliegend vom 15.12.2023)
Brandschutztechnische Stellungnahme (vorliegend vom 07.12.2023)
Entwässerungsgutachten (vorliegend vom 17.11.2023)
Erschütterungstechnische Stellungnahme (vorliegend vom 04.05.2022)
Baugrunduntersuchung (vorliegend vom 24.02.2022)
Verschattungsscreening (vorliegend vom 27.11.2020, ggf. Aktualisierung)
ggf. Energiefachplan (lfd. Abstimmung mit BUKEA zum Erfordernis)
04. Okt. 2021 – Stadtplanungsausschuss: Zustimmung zur Einleitung des
B-Plan-Verfahrens auf Basis der Drucksache des Fachamtes
Stadt- und Landschaftsplanung
11. April 2022 – Grobabstimmung des B-Plan-Entwurfs
2022/2023 – Abstimmung und Überarbeitung Funktionsplanung, Erarbeitung
von Gutachten, Klärungen u.a. zum Kita-Nachweis und der
inneren Erschließung und Brandschutz
18. Juni 2024 – Hauptausschuss: Zustimmung zur Durchführung
der Öffentlichen Plandiskussion
Die weitere vorläufige Zeitplanung:
25. Juli 2024 – Durchführung der Öffentlichen Plandiskussion
3. Quartal 2024 – Verschickung an die Träger öffentlicher Belange
4. Quartal 2024 – Arbeitskreis I
4. Quartal 2024 – Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages zwischen dem
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und der
Vorhabenträgerin
1. Quartal 2025 – Stadtplanungsausschuss: Zustimmung zur Durchführung der
Öffentlichkeitsbeteiligung, Kenntnisnahmeversendung und
Rechtsprüfung
1./2. Quartal 2025 – Öffentlichkeitsbeteiligung zum B-Plan-Entwurf
2. Quartal 2025 – Arbeitskreis II
2. Quartal 2025 – Stadtplanungsausschuss: Empfehlung zum Beschluss der
Vorweggenehmigungsreife
2./3. Quartal 2025 – Bezirksversammlung: Beschluss Vorweggenehmigungs-
reife
Petitum/Beschluss:
Auf Basis der Drucksache und des Bebauungsplan-Entwurfs des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird um Zustimmung zur Durchführung der öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) des Bebauungsplanverfahrens Billstedt 117 „Standortentwicklung Archenholzstraße“ gebeten.
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung sieht aktuell vor, die ÖPD am 25. Juli 2024 durchzuführen. Es wird um Bestätigung des Termins gebeten.
Anlagen:
Anlage 1 – Entwurf des Funktionsplans (Stand: Juni 2024)
Anlage 2 – Bebauungsplan-Entwurf Billstedt 117 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (Stand: Juni 2024)
Anlage 3 – Vorlage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung zum Stadtplanungsausschuss vom 04.10.2021
Sachverhalt:
Das in Rede stehende Bebauungsplan-Verfahren Billstedt 117 ist dem Stadtplanungsausschuss am 04. Oktober 2021 durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung ausführlich im Kontext des B-Plan-Prozesses (Drucksache 22-2313, Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens; s. Anlage 3) vorgestellt worden. Zwischenzeitlich wurde seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung kontinuierlich zum Projektstand berichtet. Nach intensiver Prüfung und Abstimmung der aktuellen Klärungsbedarfe mit der Vorhabenträgerin wird nunmehr der Hauptausschuss auf Basis dieser Drucksache des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung um Zustimmung zur Durchführung der Öffentlichen Plandiskussion gebeten.
Das Plangebiet befindet sich in zentraler Lage im Stadtteil Billstedt südlich der Archenholzstraße. Die U-Bahn-Station Billstedt und das Einkaufszentrum Billstedt liegen südwestlich des Plangebiets und sind beide fußläufig gut erreichbar. In direkter Nachbarschaft befinden sich die Grundschule Archenholzstraße mit einer Kindertagestätte und das Kurt-Körber-Gymnasium. Ebenfalls noch in fußläufiger Entfernung liegen der Kulturpalast Wasserwerk sowie weitere Schulen und Kindertagesstätten.
Das Plangebiet ist circa 2,2 ha groß. Es ist begrenzt durch die Westseite des Flurstücks 4317, Westseite des Flurstücks 4327, Westseite des Flurstücks 3630 – Archenholzstraße – Ostseite des Flurstücks 866, Ostseite des Flurstücks 4327, Ost- und Südseite des Flurstücks 4317 (Gemarkung Schiffbek).
Das städtebauliche Konzept nimmt die Baustruktur des Umfeldes auf und fügt sich in der Bauweise, der Höhenentwicklung und der Dichte grundsätzlich in den Bestand ein.
Mit der Standortsicherung des Firmensitzes Otto Wulff Bauunternehmung im mittleren Bereich des Plangebiets ist eine Bürofläche mit etwa 8.700 m² BGF für etwa 230 Beschäftigte Teil der Funktionsplanung. Der östlich gelegene bereits baugenehmigte Erweiterungsbau wurde zu großen Teilen zwischenzeitlich realisiert. Westlich des Verbindungsbaukörpers mit Durchfahrt im zentralen Bereich des Plangebietes wird eine perspektivische Nachverdichtung für gewerbliche / Büronutzungen mit vier Vollgeschossen ermöglicht.
Entlang der Archenholzstraße werden mit der vorliegenden Planung eine Nachverdichtung in offener Bauweise mit größeren Baufeldern als im Bestand und die Festsetzung von vier Vollgeschossen unterstützt. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse ist hier von einer mittelfristigen Umsetzung auszugehen.
Mit der aktuellen städtebaulichen Neuordnung des ehemals als Bauhof genutzten Areals wird in den südlichen Bereichen die Realisierung von ca. 165 neuen Wohnungen mit einem Anteil öffentlich geförderten Mietwohnungsbau von mindestens 35 % verfolgt. Von den geplanten Wohnungen sollen ca. 75 Einheiten als sog. Mikroapartments für Auszubildende und Studierende realisiert werden. Die erforderlichen Kinderspielflächen für die übrigen 90 Wohnungen können nach überschlägiger Ermittlung innerhalb des Plangebietes nachgewiesen werden.
Die Erschließung des Quartiers soll über eine Privatstraße von der Archenholzstraße aus erfolgen. Es handelt sich hierbei um eine sog. Mittelbare Erschließung in Gestalt der durch Baulast gesicherten Privaterschließung nach § 4 HBauO. Zur Vorabstimmung der Erschließung und diverser brandschutztechnischer Fragestellungen wurde in 2023 eine gutachterliche Stellungnahme erstellt. Ziel war es die grundsätzliche Umsetzbarkeit der privaten Erschließung und die Ausgestaltung der Zuwegungen für die Feuerwehr sowie die Rettungswege im Einklang der wesentlichen gesetzlichen Grundlagen insbesondere der HBauO und der Bauprüfdienste sicherzustellen. Verschiedene Dienststellen sowie der vorbeugende Brandschutz bei der Feuerwehr Hamburg wurden dabei durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingebunden. Aufgrund der Anordnung von Sicherheitstreppenhäusern an den südlich gelegenen Gebäuden besteht kein Erfordernis der Anleiterbarkeit durch die Feuerwehr. Eine Zufahrt bis zum südlichsten Baukörper ist dennoch für den Löschangriff sichergestellt.
Im März 2024 wurde ein Mobilitätskonzept erstellt, dass sich derzeitig in Abstimmung befindet. Die generelle Pflicht zur Herstellung von Kfz-Stellplätzen bei Wohnungsbauvorhaben wurde aufgehoben. Bei der Ermittlung des Stellplatzbedarfs wurde daher auf den stadtteiltypischen Pkw-Besitz von etwa 0,7 Pkws je Haushalt als Stellplatzschlüssel zurückgegriffen und dieser bei den ca. 90 Wohnungen angesetzt. Bei den Mikroapartments wurde aufgrund der Bewohnenden (Auszubildende und Studierende) ein deutlich geringer Stellplatzschlüssel von 0,1 angenommen. Insgesamt sind so laut Nachweis ca. 206 Stellplätze für das Gesamtvorhaben notwendig. Insgesamt sieht die Vorhabenträgerin 224 Pkw-Stellplätze überwiegend in einer zusammenhängenden Tiefgarage (184 Stellplätze) vor. Weitere Stellplätze sollen oberirdisch angeordnet werden. Anzahl und konkrete Lage der oberirdischen Stellplätze sind Gegenstand lfd. Prüfungen und Abstimmungen.
In enger Abstimmung mit der Sozialbehörde wurde der Bedarf an Kinderbetreuung auf 25 Betreuungsplätze festgelegt. Ein Nachweis dieser Plätze innerhalb des Plangebiets konnte seitens der Vorhabenträgerin zunächst nicht erbracht werden. Nach intensiver Prüfung von Alternativstandorten außerhalb des Plangebietes soll der Kita-Nachweis letztlich durch die Errichtung einer Kita in dem Erdgeschoss des Bestandsgebäudes Archenholzstraße 40 mit entsprechender Außenspielfläche geführt werden. Im Rahmen des bereits erfolgten Büroneubaus wurde seitens der Vorhabenträgerin zudem eine Tagespflegestelle mit 10 Plätzen im Plangebiet eingerichtet.
Der Bebauungsplan-Entwurf des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung verfolgt entsprechend des angestrebten Nutzungsmixes aus gewerblichen Nutzungen und Büronutzungen einerseits und Wohnnutzungen andererseits die Festsetzung eines Urbanen Gebiets (MU) als Art der baulichen Nutzung.
Zur Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzungen werden aktuell die zulässigen Vollgeschosse als Höchstmaß festgesetzt. Über eine textliche Festsetzung soll für weite Bereiche die Errichtung eines zusätzlichen Nicht-Vollgeschosses als Staffelgeschoss ausgeschlossen werden. Im weiteren Prozess soll zudem die konkrete Gebäudehöhe festgesetzt werden. Es wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,7 festgesetzt, die auch bei einer möglichen Realteilung auskömmlich wäre.
Die überbaubaren Grundstückflächen werden aufgrund des konkreten Projektbezugs über baukörperbezogene Baugrenzen entsprechend des Funktionsplan-Entwurfs definiert, um nutzbare Freiflächen für die Bewohnenden und eine Durchgrünung zu sichern. Die Baufenster für die bestehende straßenbegleitende Bebauung an der Archenholzstraße sind etwas weiter gefasst, um mittelfristige Nachverdichtungen zu ermöglichen. Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs werden Flächen für die Tiefgarage mit unterirdischen Baugrenzen definiert. Die oberirdischen Stellplatzanlagen, werden im Zuge der weiteren Konkretisierung durch zeichnerische Festsetzung beschränkt, um die übrigen Grundstücksflächen vom ruhenden Verkehr freizuhalten.
Weitere Festsetzungen wie z. B. zum Schutz von Natur und Landschaft, zum Erhalt bzw. zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern, zur Versickerung des Regenwassers auf dem Grundstück usw. werden im weiteren Planverfahren geprüft. Vorgesehen sind u.a. die Regelung der Dachbegrünung der Hochbauten und nicht überbauten Flächen der Tiefgaragen sowie eine Begrünung der oberirdischen Stellplatzanlagen.
Der Bebauungsplan des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird als projektbezogener Angebotsbebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchgeführt. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung wird einen städtebaulichen vertrag mit der Vorhabenträgerin schließen.
Die städtebauliche Neuordnung des Plangebietes stellt angesichts der komplexen Rahmenbedingungen eine Herausforderung dar. Auf Basis der am 11. April 2022 stattgefundenen Grobabstimmung wurde seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung ein umfangreicher Bedarf an folgenden Gutachten festgestellt, die größtenteils bereits beauftragt wurden oder inzwischen vorliegen:
Baumgutachten (vorliegend vom 28.03.2024)
Mobilitätskonzept inkl. Verkehrstechnischer Stellungnahme (Entwurf vorliegend vom 14.03.2024)
Artenschutzfachliche Untersuchung (vorliegend vom 24.01.2024)
Schalltechnische Untersuchung (Entwurf vorliegend vom 15.12.2023)
Brandschutztechnische Stellungnahme (vorliegend vom 07.12.2023)
Entwässerungsgutachten (vorliegend vom 17.11.2023)
Erschütterungstechnische Stellungnahme (vorliegend vom 04.05.2022)
Baugrunduntersuchung (vorliegend vom 24.02.2022)
Verschattungsscreening (vorliegend vom 27.11.2020, ggf. Aktualisierung)
ggf. Energiefachplan (lfd. Abstimmung mit BUKEA zum Erfordernis)
04. Okt. 2021 – Stadtplanungsausschuss: Zustimmung zur Einleitung des
B-Plan-Verfahrens auf Basis der Drucksache des Fachamtes
Stadt- und Landschaftsplanung
11. April 2022 – Grobabstimmung des B-Plan-Entwurfs
2022/2023 – Abstimmung und Überarbeitung Funktionsplanung, Erarbeitung
von Gutachten, Klärungen u.a. zum Kita-Nachweis und der
inneren Erschließung und Brandschutz
18. Juni 2024 – Hauptausschuss: Zustimmung zur Durchführung
der Öffentlichen Plandiskussion
Die weitere vorläufige Zeitplanung:
25. Juli 2024 – Durchführung der Öffentlichen Plandiskussion
3. Quartal 2024 – Verschickung an die Träger öffentlicher Belange
4. Quartal 2024 – Arbeitskreis I
4. Quartal 2024 – Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages zwischen dem
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und der
Vorhabenträgerin
1. Quartal 2025 – Stadtplanungsausschuss: Zustimmung zur Durchführung der
Öffentlichkeitsbeteiligung, Kenntnisnahmeversendung und
Rechtsprüfung
1./2. Quartal 2025 – Öffentlichkeitsbeteiligung zum B-Plan-Entwurf
2. Quartal 2025 – Arbeitskreis II
2. Quartal 2025 – Stadtplanungsausschuss: Empfehlung zum Beschluss der
Vorweggenehmigungsreife
2./3. Quartal 2025 – Bezirksversammlung: Beschluss Vorweggenehmigungs-
reife
Beschluss:
Auf Basis der Drucksache und des Bebauungsplan-Entwurfs des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird um Zustimmung zur Durchführung der öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) des Bebauungsplanverfahrens Billstedt 117 „Standortentwicklung Archenholzstraße“ gebeten.
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung sieht aktuell vor, die ÖPD am 25. Juli 2024 durchzuführen. Es wird um Bestätigung des Termins gebeten.
Anlagen:
Anlage 1 – Entwurf des Funktionsplans (Stand: Juni 2024)
Anlage 2 – Bebauungsplan-Entwurf Billstedt 117 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (Stand: Juni 2024)
Anlage 3 – Vorlage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung zum Stadtplanungsausschuss vom 04.10.2021