22-4715

Bebauungsplan-Entwurf Billstedt 117 "Standortentwicklung Archenholzstraße" Zustimmung zur Durchführung der Öffentlichen Plandiskussion

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
18.06.2024
Sachverhalt

Das in Rede stehende Bebauungsplan-Verfahren Billstedt 117 ist dem Stadtplanungsausschuss am 04. Oktober 2021 durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung ausführlich im Kontext des B-Plan-Prozesses (Drucksache 22-2313, Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens; s. Anlage 3) vorgestellt worden. Zwischenzeitlich wurde seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung kontinuierlich zum Projektstand berichtet. Nach intensiver Prüfung und Abstimmung der aktuellen Klärungsbedarfe mit der Vorhabenträgerin wird nunmehr der Hauptausschuss auf Basis dieser Drucksache des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung um Zustimmung zur Durchführung der Öffentlichen Plandiskussion gebeten.

 

  1. Lage und Größe des Plangebiets

Das Plangebiet befindet sich in zentraler Lage im Stadtteil Billstedt südlich der Archenholzstraße. Die U-Bahn-Station Billstedt und das Einkaufszentrum Billstedt liegen südwestlich des Plangebiets und sind beide fußufig gut erreichbar. In direkter Nachbarschaft befinden sich die Grundschule Archenholzstraße mit einer Kindertagestätte und das Kurt-Körber-Gymnasium. Ebenfalls noch in fußufiger Entfernung liegen der Kulturpalast Wasserwerk sowie weitere Schulen und Kindertagesstätten.

Das Plangebiet ist circa 2,2 ha groß. Es ist begrenzt durch die Westseite des Flurstücks 4317, Westseite des Flurstücks 4327, Westseite des Flurstücks 3630 Archenholzstraße Ostseite des Flurstücks 866, Ostseite des Flurstücks 4327, Ost- und Südseite des Flurstücks 4317 (Gemarkung Schiffbek).

 

  1. Aktuelle Funktionsplanung

Das städtebauliche Konzept nimmt die Baustruktur des Umfeldes auf und fügt sich in der Bauweise, der Höhenentwicklung und der Dichte grundsätzlich in den Bestand ein.

Mit der Standortsicherung des Firmensitzes Otto Wulff Bauunternehmung im mittleren Bereich des Plangebiets ist eine Bürofläche mit etwa 8.700 m² BGF für etwa 230 Beschäftigte Teil der Funktionsplanung. Der östlich gelegene bereits baugenehmigte Erweiterungsbau wurde zu großen Teilen zwischenzeitlich realisiert. Westlich des Verbindungsbaukörpers mit Durchfahrt im zentralen Bereich des Plangebietes wird eine perspektivische Nachverdichtung für gewerbliche / ronutzungen mit vier Vollgeschossen ermöglicht.

Entlang der Archenholzstraße werden mit der vorliegenden Planung eine Nachverdichtung in offener Bauweise mit größeren Baufeldern als im Bestand und die Festsetzung von vier Vollgeschossen unterstützt. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse ist hier von einer mittelfristigen Umsetzung auszugehen.

Mit der aktuellen städtebaulichen Neuordnung des ehemals als Bauhof genutzten Areals wird in den südlichen Bereichen die Realisierung von ca. 165 neuen Wohnungen mit einem Anteil öffentlich geförderten Mietwohnungsbau von mindestens 35 % verfolgt. Von den geplanten Wohnungen sollen ca. 75 Einheiten als sog. Mikroapartments für Auszubildende und Studierende realisiert werden. Die erforderlichen Kinderspielflächen für die übrigen 90 Wohnungen können nach überschlägiger Ermittlung innerhalb des Plangebietes nachgewiesen werden.

Die Erschließung des Quartiers soll über eine Privatstraße von der Archenholzstraße aus erfolgen. Es handelt sich hierbei um eine sog. Mittelbare Erschließung in Gestalt der durch Baulast gesicherten Privaterschließung nach § 4 HBauO. Zur Vorabstimmung der Erschließung und diverser brandschutztechnischer Fragestellungen wurde in 2023 eine gutachterliche Stellungnahme erstellt. Ziel war es die grundsätzliche Umsetzbarkeit der privaten Erschließung und die Ausgestaltung der Zuwegungen für die Feuerwehr sowie die Rettungswege im Einklang der wesentlichen gesetzlichen Grundlagen insbesondere der HBauO und der Bauprüfdienste sicherzustellen. Verschiedene Dienststellen sowie der vorbeugende Brandschutz bei der Feuerwehr Hamburg wurden dabei durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingebunden. Aufgrund der Anordnung von Sicherheitstreppenhäusern an den südlich gelegenen Gebäuden besteht kein Erfordernis der Anleiterbarkeit durch die Feuerwehr. Eine Zufahrt bis zum südlichsten Baukörper ist dennoch für den Löschangriff sichergestellt.

Im März 2024 wurde ein Mobilitätskonzept erstellt, dass sich derzeitig in Abstimmung befindet. Die generelle Pflicht zur Herstellung von Kfz-Stellplätzen bei Wohnungsbauvorhaben wurde aufgehoben. Bei der Ermittlung des Stellplatzbedarfs wurde daher auf den stadtteiltypischen Pkw-Besitz von etwa 0,7 Pkws je Haushalt als Stellplatzschlüssel zurückgegriffen und dieser bei den ca. 90 Wohnungen angesetzt. Bei den Mikroapartments wurde aufgrund der Bewohnenden (Auszubildende und Studierende) ein deutlich geringer Stellplatzschlüssel von 0,1 angenommen. Insgesamt sind so laut Nachweis ca. 206 Stellplätze für das Gesamtvorhaben notwendig. Insgesamt sieht die Vorhabenträgerin 224 Pkw-Stellplätze überwiegend in einer zusammenhängenden Tiefgarage (184 Stellplätze) vor. Weitere Stellplätze sollen oberirdisch angeordnet werden. Anzahl und konkrete Lage der oberirdischen Stellplätze sind Gegenstand lfd. Prüfungen und Abstimmungen.

In enger Abstimmung mit der Sozialbehörde wurde der Bedarf an Kinderbetreuung auf 25 Betreuungsplätze festgelegt. Ein Nachweis dieser Plätze innerhalb des Plangebiets konnte seitens der Vorhabenträgerin zunächst nicht erbracht werden. Nach intensiver Prüfung von Alternativstandorten außerhalb des Plangebietes soll der Kita-Nachweis letztlich durch die Errichtung einer Kita in dem Erdgeschoss des Bestandsgebäudes Archenholzstraße 40 mit entsprechender Außenspielfläche geführt werden. Im Rahmen des bereits erfolgten Büroneubaus wurde seitens der Vorhabenträgerin zudem eine Tagespflegestelle mit 10 Plätzen im Plangebiet eingerichtet.

 

  1. Planinhalte des Bebauungsplan-Entwurfs

Der Bebauungsplan-Entwurf des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung verfolgt entsprechend des angestrebten Nutzungsmixes aus gewerblichen Nutzungen und Büronutzungen einerseits und Wohnnutzungen andererseits die Festsetzung eines Urbanen Gebiets (MU) als Art der baulichen Nutzung.

Zur Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzungen werden aktuell die zulässigen Vollgeschosse als Höchstmaß festgesetzt. Über eine textliche Festsetzung soll für weite Bereiche die Errichtung eines zusätzlichen Nicht-Vollgeschosses als Staffelgeschoss ausgeschlossen werden. Im weiteren Prozess soll zudem die konkrete Gebäudehöhe festgesetzt werden. Es wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,7 festgesetzt, die auch bei einer möglichen Realteilung auskömmlich wäre.  

Die überbaubaren Grundstückflächen werden aufgrund des konkreten Projektbezugs über baukörperbezogene Baugrenzen entsprechend des Funktionsplan-Entwurfs definiert, um nutzbare Freiflächen für die Bewohnenden und eine Durchgrünung zu sichern. Die Baufenster für die bestehende straßenbegleitende Bebauung an der Archenholzstraße sind etwas weiter gefasst, um mittelfristige Nachverdichtungen zu ermöglichen. Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs werden Flächen für die Tiefgarage mit unterirdischen Baugrenzen definiert. Die oberirdischen Stellplatzanlagen, werden im Zuge der weiteren Konkretisierung durch zeichnerische Festsetzung beschränkt, um die übrigen Grundstücksflächen vom ruhenden Verkehr freizuhalten.

Weitere Festsetzungen wie z. B. zum Schutz von Natur und Landschaft, zum Erhalt bzw. zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern, zur Versickerung des Regenwassers auf dem Grundstück usw. werden im weiteren Planverfahren geprüft. Vorgesehen sind u.a. die Regelung der Dachbegrünung der Hochbauten und nicht überbauten Flächen der Tiefgaragen sowie eine Begrünung der oberirdischen Stellplatzanlagen.

Der Bebauungsplan des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird als projektbezogener Angebotsbebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchgeführt. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung wird einen städtebaulichen vertrag mit der Vorhabenträgerin schließen.

 

  1. Gutachten und Untersuchungen

Die städtebauliche Neuordnung des Plangebietes stellt angesichts der komplexen Rahmenbedingungen eine Herausforderung dar. Auf Basis der am 11. April 2022 stattgefundenen Grobabstimmung wurde seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung ein umfangreicher Bedarf an folgenden Gutachten festgestellt, die größtenteils bereits beauftragt wurden oder inzwischen vorliegen:

 

      Baumgutachten (vorliegend vom 28.03.2024)

      Mobilitätskonzept inkl. Verkehrstechnischer Stellungnahme (Entwurf vorliegend vom 14.03.2024)

      Artenschutzfachliche Untersuchung (vorliegend vom 24.01.2024)

      Schalltechnische Untersuchung (Entwurf vorliegend vom 15.12.2023)

      Brandschutztechnische Stellungnahme (vorliegend vom 07.12.2023)

      Entwässerungsgutachten (vorliegend vom 17.11.2023)

      Erschütterungstechnische Stellungnahme (vorliegend vom 04.05.2022)

      Baugrunduntersuchung (vorliegend vom 24.02.2022)

      Verschattungsscreening (vorliegend vom 27.11.2020, ggf. Aktualisierung)

      ggf. Energiefachplan (lfd. Abstimmung mit BUKEA zum Erfordernis)

 

  1. Bebauungsplanverfahren (Rück- und Ausblick)

04. Okt. 2021    Stadtplanungsausschuss: Zustimmung zur Einleitung des

   B-Plan-Verfahrens auf Basis der Drucksache des Fachamtes

  Stadt- und Landschaftsplanung 

11. April 2022   Grobabstimmung des B-Plan-Entwurfs

2022/2023    Abstimmung und Überarbeitung Funktionsplanung, Erarbeitung
                                              von Gutachten, Klärungen u.a. zum Kita-Nachweis und der
                                              inneren Erschließung und Brandschutz

18. Juni 2024  Hauptausschuss: Zustimmung zur Durchführung

  der Öffentlichen Plandiskussion

Die weitere vorläufige Zeitplanung:

25. Juli 2024   Durchführung der Öffentlichen Plandiskussion

3. Quartal 2024   Verschickung an die Träger öffentlicher Belange

4. Quartal 2024   Arbeitskreis I

4. Quartal 2024   Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages zwischen dem

  Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und der
     Vorhabentgerin

1. Quartal 2025    Stadtplanungsausschuss: Zustimmung zur Durchführung der
                                               Öffentlichkeitsbeteiligung, Kenntnisnahmeversendung und
                                               Rechtsprüfung

1./2. Quartal 2025   Öffentlichkeitsbeteiligung zum B-Plan-Entwurf

2. Quartal 2025   Arbeitskreis II

2. Quartal 2025    Stadtplanungsausschuss: Empfehlung zum Beschluss der
                                               Vorweggenehmigungsreife

2./3. Quartal 2025  Bezirksversammlung: Beschluss Vorweggenehmigungs-

  reife

 

 

Petitum/Beschluss:

Auf Basis der Drucksache und des Bebauungsplan-Entwurfs des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird um Zustimmung zur Durchführung der öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) des Bebauungsplanverfahrens Billstedt 117 „Standortentwicklung Archenholzstraße“ gebeten.

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung sieht aktuell vor, die ÖPD am 25. Juli 2024 durchzuführen. Es wird um Bestätigung des Termins gebeten.

 

 

 

Anlagen:

         Anlage 1 Entwurf des Funktionsplans (Stand: Juni 2024)

         Anlage 2 Bebauungsplan-Entwurf Billstedt 117 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (Stand: Juni 2024)

         Anlage 3 Vorlage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung zum Stadtplanungsausschuss vom 04.10.2021

 

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

Das in Rede stehende Bebauungsplan-Verfahren Billstedt 117 ist dem Stadtplanungsausschuss am 04. Oktober 2021 durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung ausführlich im Kontext des B-Plan-Prozesses (Drucksache 22-2313, Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens; s. Anlage 3) vorgestellt worden. Zwischenzeitlich wurde seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung kontinuierlich zum Projektstand berichtet. Nach intensiver Prüfung und Abstimmung der aktuellen Klärungsbedarfe mit der Vorhabenträgerin wird nunmehr der Hauptausschuss auf Basis dieser Drucksache des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung um Zustimmung zur Durchführung der Öffentlichen Plandiskussion gebeten.

 

  1. Lage und Größe des Plangebiets

Das Plangebiet befindet sich in zentraler Lage im Stadtteil Billstedt südlich der Archenholzstraße. Die U-Bahn-Station Billstedt und das Einkaufszentrum Billstedt liegen südwestlich des Plangebiets und sind beide fußufig gut erreichbar. In direkter Nachbarschaft befinden sich die Grundschule Archenholzstraße mit einer Kindertagestätte und das Kurt-Körber-Gymnasium. Ebenfalls noch in fußufiger Entfernung liegen der Kulturpalast Wasserwerk sowie weitere Schulen und Kindertagesstätten.

Das Plangebiet ist circa 2,2 ha groß. Es ist begrenzt durch die Westseite des Flurstücks 4317, Westseite des Flurstücks 4327, Westseite des Flurstücks 3630 Archenholzstraße Ostseite des Flurstücks 866, Ostseite des Flurstücks 4327, Ost- und Südseite des Flurstücks 4317 (Gemarkung Schiffbek).

 

  1. Aktuelle Funktionsplanung

Das städtebauliche Konzept nimmt die Baustruktur des Umfeldes auf und fügt sich in der Bauweise, der Höhenentwicklung und der Dichte grundsätzlich in den Bestand ein.

Mit der Standortsicherung des Firmensitzes Otto Wulff Bauunternehmung im mittleren Bereich des Plangebiets ist eine Bürofläche mit etwa 8.700 m² BGF für etwa 230 Beschäftigte Teil der Funktionsplanung. Der östlich gelegene bereits baugenehmigte Erweiterungsbau wurde zu großen Teilen zwischenzeitlich realisiert. Westlich des Verbindungsbaukörpers mit Durchfahrt im zentralen Bereich des Plangebietes wird eine perspektivische Nachverdichtung für gewerbliche / ronutzungen mit vier Vollgeschossen ermöglicht.

Entlang der Archenholzstraße werden mit der vorliegenden Planung eine Nachverdichtung in offener Bauweise mit größeren Baufeldern als im Bestand und die Festsetzung von vier Vollgeschossen unterstützt. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse ist hier von einer mittelfristigen Umsetzung auszugehen.

Mit der aktuellen städtebaulichen Neuordnung des ehemals als Bauhof genutzten Areals wird in den südlichen Bereichen die Realisierung von ca. 165 neuen Wohnungen mit einem Anteil öffentlich geförderten Mietwohnungsbau von mindestens 35 % verfolgt. Von den geplanten Wohnungen sollen ca. 75 Einheiten als sog. Mikroapartments für Auszubildende und Studierende realisiert werden. Die erforderlichen Kinderspielflächen für die übrigen 90 Wohnungen können nach überschlägiger Ermittlung innerhalb des Plangebietes nachgewiesen werden.

Die Erschließung des Quartiers soll über eine Privatstraße von der Archenholzstraße aus erfolgen. Es handelt sich hierbei um eine sog. Mittelbare Erschließung in Gestalt der durch Baulast gesicherten Privaterschließung nach § 4 HBauO. Zur Vorabstimmung der Erschließung und diverser brandschutztechnischer Fragestellungen wurde in 2023 eine gutachterliche Stellungnahme erstellt. Ziel war es die grundsätzliche Umsetzbarkeit der privaten Erschließung und die Ausgestaltung der Zuwegungen für die Feuerwehr sowie die Rettungswege im Einklang der wesentlichen gesetzlichen Grundlagen insbesondere der HBauO und der Bauprüfdienste sicherzustellen. Verschiedene Dienststellen sowie der vorbeugende Brandschutz bei der Feuerwehr Hamburg wurden dabei durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingebunden. Aufgrund der Anordnung von Sicherheitstreppenhäusern an den südlich gelegenen Gebäuden besteht kein Erfordernis der Anleiterbarkeit durch die Feuerwehr. Eine Zufahrt bis zum südlichsten Baukörper ist dennoch für den Löschangriff sichergestellt.

Im März 2024 wurde ein Mobilitätskonzept erstellt, dass sich derzeitig in Abstimmung befindet. Die generelle Pflicht zur Herstellung von Kfz-Stellplätzen bei Wohnungsbauvorhaben wurde aufgehoben. Bei der Ermittlung des Stellplatzbedarfs wurde daher auf den stadtteiltypischen Pkw-Besitz von etwa 0,7 Pkws je Haushalt als Stellplatzschlüssel zurückgegriffen und dieser bei den ca. 90 Wohnungen angesetzt. Bei den Mikroapartments wurde aufgrund der Bewohnenden (Auszubildende und Studierende) ein deutlich geringer Stellplatzschlüssel von 0,1 angenommen. Insgesamt sind so laut Nachweis ca. 206 Stellplätze für das Gesamtvorhaben notwendig. Insgesamt sieht die Vorhabenträgerin 224 Pkw-Stellplätze überwiegend in einer zusammenhängenden Tiefgarage (184 Stellplätze) vor. Weitere Stellplätze sollen oberirdisch angeordnet werden. Anzahl und konkrete Lage der oberirdischen Stellplätze sind Gegenstand lfd. Prüfungen und Abstimmungen.

In enger Abstimmung mit der Sozialbehörde wurde der Bedarf an Kinderbetreuung auf 25 Betreuungsplätze festgelegt. Ein Nachweis dieser Plätze innerhalb des Plangebiets konnte seitens der Vorhabenträgerin zunächst nicht erbracht werden. Nach intensiver Prüfung von Alternativstandorten außerhalb des Plangebietes soll der Kita-Nachweis letztlich durch die Errichtung einer Kita in dem Erdgeschoss des Bestandsgebäudes Archenholzstraße 40 mit entsprechender Außenspielfläche geführt werden. Im Rahmen des bereits erfolgten Büroneubaus wurde seitens der Vorhabenträgerin zudem eine Tagespflegestelle mit 10 Plätzen im Plangebiet eingerichtet.

 

  1. Planinhalte des Bebauungsplan-Entwurfs

Der Bebauungsplan-Entwurf des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung verfolgt entsprechend des angestrebten Nutzungsmixes aus gewerblichen Nutzungen und Büronutzungen einerseits und Wohnnutzungen andererseits die Festsetzung eines Urbanen Gebiets (MU) als Art der baulichen Nutzung.

Zur Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzungen werden aktuell die zulässigen Vollgeschosse als Höchstmaß festgesetzt. Über eine textliche Festsetzung soll für weite Bereiche die Errichtung eines zusätzlichen Nicht-Vollgeschosses als Staffelgeschoss ausgeschlossen werden. Im weiteren Prozess soll zudem die konkrete Gebäudehöhe festgesetzt werden. Es wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,7 festgesetzt, die auch bei einer möglichen Realteilung auskömmlich wäre.  

Die überbaubaren Grundstückflächen werden aufgrund des konkreten Projektbezugs über baukörperbezogene Baugrenzen entsprechend des Funktionsplan-Entwurfs definiert, um nutzbare Freiflächen für die Bewohnenden und eine Durchgrünung zu sichern. Die Baufenster für die bestehende straßenbegleitende Bebauung an der Archenholzstraße sind etwas weiter gefasst, um mittelfristige Nachverdichtungen zu ermöglichen. Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs werden Flächen für die Tiefgarage mit unterirdischen Baugrenzen definiert. Die oberirdischen Stellplatzanlagen, werden im Zuge der weiteren Konkretisierung durch zeichnerische Festsetzung beschränkt, um die übrigen Grundstücksflächen vom ruhenden Verkehr freizuhalten.

Weitere Festsetzungen wie z. B. zum Schutz von Natur und Landschaft, zum Erhalt bzw. zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern, zur Versickerung des Regenwassers auf dem Grundstück usw. werden im weiteren Planverfahren geprüft. Vorgesehen sind u.a. die Regelung der Dachbegrünung der Hochbauten und nicht überbauten Flächen der Tiefgaragen sowie eine Begrünung der oberirdischen Stellplatzanlagen.

Der Bebauungsplan des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird als projektbezogener Angebotsbebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchgeführt. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung wird einen städtebaulichen vertrag mit der Vorhabenträgerin schließen.

 

  1. Gutachten und Untersuchungen

Die städtebauliche Neuordnung des Plangebietes stellt angesichts der komplexen Rahmenbedingungen eine Herausforderung dar. Auf Basis der am 11. April 2022 stattgefundenen Grobabstimmung wurde seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung ein umfangreicher Bedarf an folgenden Gutachten festgestellt, die größtenteils bereits beauftragt wurden oder inzwischen vorliegen:

 

      Baumgutachten (vorliegend vom 28.03.2024)

      Mobilitätskonzept inkl. Verkehrstechnischer Stellungnahme (Entwurf vorliegend vom 14.03.2024)

      Artenschutzfachliche Untersuchung (vorliegend vom 24.01.2024)

      Schalltechnische Untersuchung (Entwurf vorliegend vom 15.12.2023)

      Brandschutztechnische Stellungnahme (vorliegend vom 07.12.2023)

      Entwässerungsgutachten (vorliegend vom 17.11.2023)

      Erschütterungstechnische Stellungnahme (vorliegend vom 04.05.2022)

      Baugrunduntersuchung (vorliegend vom 24.02.2022)

      Verschattungsscreening (vorliegend vom 27.11.2020, ggf. Aktualisierung)

      ggf. Energiefachplan (lfd. Abstimmung mit BUKEA zum Erfordernis)

 

  1. Bebauungsplanverfahren (Rück- und Ausblick)

04. Okt. 2021    Stadtplanungsausschuss: Zustimmung zur Einleitung des

   B-Plan-Verfahrens auf Basis der Drucksache des Fachamtes

  Stadt- und Landschaftsplanung 

11. April 2022   Grobabstimmung des B-Plan-Entwurfs

2022/2023    Abstimmung und Überarbeitung Funktionsplanung, Erarbeitung
                                              von Gutachten, Klärungen u.a. zum Kita-Nachweis und der
                                              inneren Erschließung und Brandschutz

18. Juni 2024  Hauptausschuss: Zustimmung zur Durchführung

  der Öffentlichen Plandiskussion

Die weitere vorläufige Zeitplanung:

25. Juli 2024   Durchführung der Öffentlichen Plandiskussion

3. Quartal 2024   Verschickung an die Träger öffentlicher Belange

4. Quartal 2024   Arbeitskreis I

4. Quartal 2024   Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages zwischen dem

  Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und der
     Vorhabentgerin

1. Quartal 2025    Stadtplanungsausschuss: Zustimmung zur Durchführung der
                                               Öffentlichkeitsbeteiligung, Kenntnisnahmeversendung und
                                               Rechtsprüfung

1./2. Quartal 2025   Öffentlichkeitsbeteiligung zum B-Plan-Entwurf

2. Quartal 2025   Arbeitskreis II

2. Quartal 2025    Stadtplanungsausschuss: Empfehlung zum Beschluss der
                                               Vorweggenehmigungsreife

2./3. Quartal 2025  Bezirksversammlung: Beschluss Vorweggenehmigungs-

  reife

 

 

Beschluss:

Auf Basis der Drucksache und des Bebauungsplan-Entwurfs des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird um Zustimmung zur Durchführung der öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) des Bebauungsplanverfahrens Billstedt 117 „Standortentwicklung Archenholzstraße“ gebeten.

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung sieht aktuell vor, die ÖPD am 25. Juli 2024 durchzuführen. Es wird um Bestätigung des Termins gebeten.

 

 

 

Anlagen:

         Anlage 1 Entwurf des Funktionsplans (Stand: Juni 2024)

         Anlage 2 Bebauungsplan-Entwurf Billstedt 117 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (Stand: Juni 2024)

         Anlage 3 Vorlage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung zum Stadtplanungsausschuss vom 04.10.2021

 

 

Anhänge