Grillkohlebehälter Horner Moor und Schiffbeker Moor, hier: Beiratsempfehlung Quartiersbeirat Horner Geest vom 12.06.2023
Letzte Beratung: 18.06.2024 Hauptausschuss Ö 3.3
Der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde hat in seiner Sitzung am 19.09.2023 der nachfolgend aufgeführten Beiratsempfehlung Drs. Nr. 22-4001 einstimmig zugestimmt.
Die Bezirksversammlung hat den Beschluss in ihrer Sitzung am 14.12.2023 bestätigt.
An warmen Tagen, vor allem an Wochenenden, wird der Park Horner Moor stark von Besuchern frequentiert. Viele Besucher:innen halten sich dort längere Zeit auf, und sind mit Grillausrüstung, Grillgut und anderen Lebensmitteln und Getränken ausgestattet. Dies führt dazu, dass am Wochenbeginn meist der Park stark verschmutzt ist.
An jedem Wochenende werden die glühende Grillkohle zurückgelassen und teilweise in der Nähe von Bäumen weggeworfen.
Der Quartiersbeirat Horner Geest formuliert vor diesem Hintergrund folgende Empfehlung an den Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde / Rothenburgsort:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachabteilung Management des öffentlichen Raumes, wird darum gebeten, in den Monaten von Mai bis Ende September Behälter/Container zur Rückgabe glühender Grillkohle in den Parkanlagen Horner Moor und Schiffbeker Moor aufgestellt werden.
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Alle Anwesenden |
Stimmberechtigte Mitglieder |
Politik |
Dafür |
12 |
8 |
1 |
Dagegen |
0 |
0 |
0 |
Enthaltung |
1 |
1 |
0 |
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 27.11.2023 wie folgt Stellung:
Für das Aufstellen der Grillaschebehälter liegt die Zuständigkeit bei der Stadtreinigung. Aktuell gibt es weder im Horner Moor, noch im Schiffbeker Moor einen Ausweis von offiziellen Grillplätzen. Im Vorwege sollte daher die Stadtreinigung über die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft befragt werden, ob es überhaupt entsprechende Möglichkeiten der Aufstellung gibt.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zu dem Beschluss mit Schreiben vom 17.05.2024 wie folgt Stellung:
„Die SRH hat unter Beteiligung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte die Betreibbarkeit von Grillkohlebehältern im Horner Moor und Schiffbeker Moor geprüft. Beide Grünanlagen können nicht mit den Fahrzeugen für die Aufstellung und die regelmäßige Leerung von Grillkohlebehältern befahren werden. Befahrbare Standplätze wären nur im Umfeld bzw. in Randlage der Grünanlagen umsetzbar. Nach der Betriebserfahrung der SRH würden die Behälter dort aber nicht oder nur in geringem Maße genutzt werden.
Da es nicht möglich ist, Grillkohlebehälter in den Grünanlagen Horner Moor und Schiffbeker Moor zu betreiben, fehlt es an der Grundvoraussetzung, um dort bezirklich offizielle Grillzonen ausweisen zu können.“
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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