22-4595.2

Eingabe Parken am Freibad Billstedt

Mitteilung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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18.06.2024
Ö 3.13
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung hat die nachstehende Vorlage, Drs. 22-4595.1 in ihrer Sitzung am 18.04.2024 einstimmig beschlossen und den Beschluss des Regionalausschusses Billstedt damit bestätigt.

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Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:

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In Kürze geht die Freibadsaison in Hamburg wieder los, und damit auch das Parkplatzproblem am

Hallen- und Freibad in Billstedt in der Archenholzstraße. Insbesondere an sehr warmen Tagen ist der Besucherandrang sehr hoch. Da der Parkplatz zu wenig Stellfläche bietet, und eine andere Anreise nicht möglich erscheint, wird wild und ordnungswidrig geparkt, siehe Fotos in der Anlage. Dazu wird einfach der Gehweg der Parkanlage genutzt und es wird auf den Grünflächen geparkt. Die Fotos sind vom letzten Sommer (Juni). Insgesamt standen dort über 60 Kfz ordnungswidrig auf oder neben dem Gehweg der Parkanlage. Der Gehweg zum Freibad ist aber auch der Rettungsweg für Feuerwehr und Krankenwagen. Da der Gehweg über keine Modalfilter (Schranke oder Poller) verfügt, wird es auch in diesem Sommer wieder zu solchen katastrophalen Park-Zuständen kommen. Es bietet sich daher an, kurzfristig, und noch vor Beginn der Freibadsaison, entsprechende Filter einzubauen.“

 

 

Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 16.04.2024 die Eingabe einstimmig unterstützt und bittet die zuständige Fachbehörde, die Beschwerdepunkte umzusetzen. Darüber hinaus soll die Behörde für Inneres und Sport / Polizei gebeten werden, den in der Eingabe genannten Bereich bereits in diesem Sommer verstärkt zu kontrollieren und Parkverstöße zu ahnden.

 

 

 

Die Polizei hat mit Schreiben vom 10.05.2024 folgende Stellungnahme abgegeben:

Petitum/Beschluss

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat mit Schreiben vom 07.06.2024 folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Die Zufahrt zum Park wird durch den zeitnah geplanten Einbau geeignete Absperrelemente (voraussichtlich Poller oder ähnlich) verhindert werden.

 

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.