Es wurden Fragen (Anlage) eingereicht, die unter TOP 4 beantwortet werden.
Herr Wesselkamp Holzerund Herr Bolaños Gonzálezäußern ihre Verwunderung über die schnelle Abnutzung des Bodens.
Herr Stehnke erläutert, eigentlich sei der Boden für eine fünfzehnjährige Nutzung ausgelegt. Entgegen den Feststellungen eines ersten Gutachtens gebe es nun neue Erkenntnisse. Diese würden in der Sitzung des Beirates Bezirklicher Sportstättenbau im November 2025 durch das Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau des Bezirksamtes Hamburg-Mitte (M/BS) vorgestellt. Eine durch M/BS finanzierte Belagserneuerung sei nun bereits für das Jahr 2026 geplant. Ob der Hersteller im vorliegenden Fall hafte, könne er nicht beantworten.
Der Ausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Der:die Petent:in stellt die Eingabe vor. So seien während der Covid-19-Pandemie erste Überlegungen für die Installation einer öffentlichen Tanzfläche, wie es sie bereits in anderen Ländern gebe, aufgekommen. Ziel sei, dass die Tanzszene eine erhöhte Sichtbarkeit erhalte. Auch ein Schild oder eine Plastik seien hierzu hilfreich. Dort könnte beispielsweise auch ein Hinweis angebracht werden, wann das Tanzen auf der Fläche erlaubt sei. Abgelegene Orte seien mit Verweis auf die Sicherheitslage schlechter geeignet. Wunsch der Tänzer:innen sei es, auf einer Fläche bis abends Musik spielen zu dürfen. Diese Musik solle frei von Rechten der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte sein. Wünschenswert sei ebenfalls ein Stromanschluss. Auch eine öffentliche Toilette, beispielsweise durch ein nahegelegenes Café oder Restaurant, sei wichtig. In einer Sitzung des City-Ausschusses der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte seien bereits 15 für den Verkehr ungefährliche Flächen gemeldet worden. Für Altona sei bislang nur die Fläche Teufelsbrück in Überlegung. Der dortige Boden sei hinreichend glatt.
Frau Werdung führt aus, in einem vorab stattgefundenen Gespräch mit dem:der Petent:in sei sich darauf geeinigt worden, dass die Fläche Teufelsbrück ein guter Anfang sei. Der Platz sei in der Vergangenheit bereits als geeignete Fläche zum Musikspielen identifiziert worden. Das Aufstellen von Schildern sollte unkompliziert möglich sein. Da sich an dem Standort auch immer wieder Essensstände befänden, sei vermutlich auch die Stromversorgung gesichert. Eine öffentliche Toilette befinde sich im nahegelegenen Restaurant Engel. Aufgrund dessen sollten keine neuen Flächen gesucht, sondern die Bemühungen auf diesen Platz konzentriert werden.
Herr Schaefer äußert seine Skepsis darüber, ob der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport der richtige Ausschuss für das Anliegen sei. Bei der Fläche Teufelsbrück handele es sich um eine Tiefbaufläche, sodass der Mobilitätsausschuss (Mobi) zu involvieren sei. Bei demAusbau von öffentlichen Tanzflächen plädiere er jedoch für ein zurückhaltendes Vorgehen, da andernfalls schnell Forderungen anderer Initiativen laut werden könnten. Er sehe kein Problem bei der Nutzung von öffentlichen Flächen zum Tanzen in Form von Gemeingebrauch, sofern diese der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen nicht entgegenständen. Aufgrund dessen müsse gegebenenfalls über eine Lösung mit Kopfhörern nachgedacht werden. Geeignete öffentliche Flächen wie im Heine-Park seien vorhanden. Er weist auf die Drucksache 21-4418 hin, mit welcher das Amt geeignete Flächen vorgeschlagen habe. An der gut befestigten Fläche am Blankeneser Marktplatz sei nun auch Strom vorhanden.
Frau Werdung macht darauf aufmerksam, dass in der letzten Befassung zu dem Thema bereits festgestellt worden sei, dass Anwohner:innen ohne entsprechende Regelungen vor Ort die Polizei riefen. Eine Nutzung des öffentlichen Raumes zum Tanzen sei nur bedingt möglich. Aufgrund dessen sei ein Schild notwendig, welches darauf hinweise, dass das Tanzen erlaubt sei.
Herr Steffen führt aus, er hege Sympathien für das Anliegen, welches bereits Unterstützung in der letzten Wahlperiode gefunden habe. Der Aufwand solle jedoch möglichst geringgehalten werden. Insofern könne das Amt um Prüfung gut erreichbarer Standorte gebeten werden und einen gemeinsamen Termin mit den Petent:innen vereinbaren.
Herr Andersen schlägt vor, der Mobi könne um Stellungnahme gebeten werden.
Der Ausschuss bittet den Mobilitätsausschuss einstimmig um Stellungnahme, ob sich die Flächen Teufelsbrück und Blankeneser Markt als Tanzmöglichkeiten im öffentlichen Raum eignen.
Herr Wesselkamp Holzer führt aus, der Boulesport habe in Altona Tradition. Ein richtiger Platz für Ligaspiele sei jedoch nicht vorhanden. Deshalb befürworte er eine Prüfung des Amtes, welche Flächen möglichst im Altonaer Kerngebiet geeignet seien. Gegebenenfalls könne auch der frühere Bundesligist Hamburger Rugby-Club von 1950 e.V. beraten.
Herr von Borries erläutert, auf den aktuell für den Boulesport vorgesehenen Plätzen gebe es keine Nutzungskonflikte. Bei der Erschließung einer Fläche für Ligaspiele müsse jedoch ein Verein die Verantwortung für die Nutzung und die Pflege übernehmen.
Herr Schaefer weist darauf hin, dass es neben den von Herrn Wesselkamp Holzer genannten Flächen am Platz der Republik oder in der Louise-Schroeder-Straße auch Flächen im Sternschanzenpark und im Fischers Park gebe. Zunächst müssten Bedarfe und auch die Zuständigkeit für die Pflege eines Platzes geklärt werden. Bei den Ligaspielen handele es sich um einen Sport mit professionellem Anspruch, der bei dem Bau von Sportanlagen mitgedacht werden sollte. Auch bei Betrachtung der notwendigen zusätzlichen Infrastruktur wie beispielsweise Toiletten biete eine Sportanlage Vorteile durch Synergieeffekte.
Frau Feder stimmt dem Vorschlag zu. Es stelle sich die Frage, ob es einen Dachverband gebe, mit dem die Anforderungen erörtert werden könnten.
Frau Werdung pflichtet ihrer Vorrednerin bei. Die Abteilung Sport könne um eine Stellungnahme bis zur nächsten Ausschusssitzung gebeten werden.
Herr Andersen macht darauf aufmerksam, dass es wohl einen regulären Spielbetrieb gebe. Insofern schließe er sich der Prüfungsbitte an das Amt an.
Der Ausschuss bittet die Abteilung Sport einvernehmlich darum, bis zur nächsten Sitzung am 16.09.2025 eine Stellungnahme zu verfassen, welche Perspektiven es zum Ausbau von Bouleplätzen im Bereich von Sportanlagen gibt.
Der:die Petent:in weist darauf hin, dass entgegen den Ausführungen in der Eingabe nur drei Flächen an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) gemeldet worden seien. Aufgrund der bereits erfolgten Entfernung von über 1.000 Pflanzen am Helmuth-Schaack-See habe sich jenes Anliegen bereits erübrigt. Es stelle sich die Frage, wie zukünftig mit demProblem umgegangen werde. Springkraut könne einfach aus dem Boden gezogen werden, aufgrund des großen Wurzelwerkes sei dies beim Japanischen Staudenknöterich jedoch nicht möglich. Zwar handele es sich bei den Flächen wie jener am Luruper Moorgraben teilweise nicht um Naturschutzflächen, trotzdem hätten diese einen hohen Wert.
Herr Schaefer erläutert, das Amt sei sich des Problems bewusst. Springkraut werde regulär gezogen. Zudem würden verschiedene Methoden ausprobiert, gegen den Knöterich vorzugehen. Wenn dieser jedoch nicht vollständig entfernt werde, wachse er weiter. Seit dem Jahr 2024 seien als weitere Methode fast 400 Stunden lang Elektrolanzen eingesetzt worden. Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 40.000 Euro habe die BUKEA bereitgestellt. Zwar habe sich der Knöterich weniger ausgebreitet, sei jedoch weitergewachsen. Das Amt agiere im Rahmen seiner Möglichkeiten und begrenzten Mittel, komme gegen den Knöterich jedoch nicht an.
Frau von Ehren betont, das Problem sei nicht zu unterschätzen, da heimische Pflanzen den invasiven Arten teilweise unterlägen. Eine effiziente Lösung sei notwendig für das, was der Bezirk angesichts begrenzter Mittel nicht bewerkstelligen könne.
Frau Werdung stimmt Frau von Ehren zu. Das Problem müsse größer betrachtetet werden. Insofern stelle sich die Frage, ob zusätzliche Bundesmittel eingeworben werden könnten. Ein Monitoring sowie die Aufklärung der Bevölkerung seien notwendig.
Herr Andersen konstatiert, der Kampf gegen den Knöterich könne nicht mehr gewonnen werden. Das Engagement der Bürger:innen sei zwar sehr löblich, das Problem jedoch nicht lösbar. Das Amt solle gebeten werden, im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen.
Herr Sörensen widerspricht der Aussage, die Wurzeln des Knöterichs seien vier bis fünf Meter tief. Seine eigenen Erfahrungen zeigten, dass dieser bei mehrfacher Entfernung im Jahr bekämpft werden könne. Die Entsorgung des Knöterichs in einer Müllverbrennungsanlage sei ebenfalls übertrieben. Es müsse beachtet werden, dass der Knöterich ein Bienenmagnet sei.
Herr von Borries führt aus, für den in der Eingabe angesprochenen Bambusbestand, welcher von einer privaten Fläche ausgehe, müsse der:die Eigentümer:in haftbar gemacht werden.
Herr Bolaños González erläutert dem:der Petent:in, seine Eingabe führe zu Taten. Das Amt agiere im Rahmen seiner Möglichkeiten und auch fraktionsintern werde das Thema weiterhin beraten.
Der Ausschuss bittet das Amt einstimmig darum, im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Bekämpfung der Neophyten zu unterstützen.
Frau Kölln (PLANULA Planungsbüro für Naturschutz und Landschaftsökologie) und Herr Lehmbergstellen mithilfe einer Präsentation (Anlage) die gutachterlichen Ergebnisse vor und betonen auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder das Folgende:
Frau Feder bittet darum, über das Ergebnis der internen Abstimmungen informiert zu werden.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Zum Beratungsgegenstand liegen Fragen aus der öffentlichen Fragestunde (siehe TOP 1) vor.
Frau Pohle (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, BUKEA) stellt das Naturschutz-Großprojekt „Natürlich Hamburg!“ mithilfe einer Präsentation (Anlage) vor und betont auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder sowie der Fragestellerin Folgendes:
Herr Schaefer führt aus, es handele sich um ein gutes Zusammenspiel auf Augenhöhe. In Zeiten der Mangelverwaltung sei die grobe Richtung zwar klar, eine kleinteilige Steuerung jedoch nicht möglich. Hierfür seien andere Voraussetzungen seien notwendig.
Frau Werdung betont, es handele sich um ein tolles Projekt.
Herr Bolaños González erläutert, das Bezirksamt und der:die Betreiber:in des Schanzenzelts hätten sich bereits auf eine Lösung geeinigt.
Die Fraktionen von SPD und DIE LINKE ziehen ihren Antrag zurück.
Angemeldet von der Fraktion GRÜNE.
Herr Wesselkamp Holzer führt aus, es bestehe politische Einigkeit darüber, dass der ursprüngliche Mietvertrag geändert werden solle. Jedoch stelle sich bei einer Änderung die Frage, ob die Höhe des Mietpreises hiervon unberührt bleibe und die Grünflächen weiterhin genutzt werden dürften.
Herr Bolaños González erläutert, die Anträge unter den TOPs 6.1 und 6.2 seien inhaltlich deckungsgleich. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE stelle jedoch klar, dass der Vermieter dem Mieter nur ein Angebot machen könnte, welches dann wiederum vom Mieter angenommen werden könnte. Der Vertrag könne nur mit Zustimmung beider Parteien geändert werden. Die Pflege sei – auch wenn sie nicht jährlich anfalle – nicht für den Verein tragbar. Auch bei der weiteren Arbeit sei der Verein stark auf ehrenamtliche Arbeit angewiesen. Aufgrund dessen sehe er die Politik in der Verantwortung, eine Lösung zu finden. Die von Herrn Wesselkamp Holzer gestellten Fragen stellten sich ihm nicht.
Herr Schaefer betont, es handele sich um keine öffentliche Grünfläche, die insofern auch nicht öffentlich gepflegt werde. Eigentümer des Grundstücks sei das Fachamt Interner Service (IS), welches keine Mittel für den Ausgleich der Kosten für die Baumpflege zur Verfügung stellen könne. Eine Deckelung der Miete sehe IS angesichts des alten Mietvertrags aus den 90er-Jahren mit sehr günstigen Konditionen ebenfalls kritisch. Dementsprechend sei eine nachträgliche Änderung des Vertrags zu Lasten des Eigentümers nicht vermittelbar und auch in Anbetracht der Vorgaben der Landeshaushaltsordnung (LHO) fragwürdig. Die Baum- und Grünpflege koste jedes Jahr bis zu 20.000 Euro.
Herr Bolaños González stellt klar, es solle lediglich die Zuständigkeit der Grünpflege geändert werden.
Frau Werdung weist darauf hin, dass die Pflege in der Vergangenheit ohnehin schon durch bezirkliche Mittel finanziert worden sei.
Frau Feder macht darauf aufmerksam, dass nur die Baumpflege und nicht auch die Grünpflege zukünftig vom Eigentümer übernommen werden solle. Die Grünpflege wie das Jäten von Unkraut sowie die Pflege von Blumen und Rasen solle der Verein weiterhin selbst übernehmen.
Herr Dr. Glau stimmt Frau Feder zu. In den vergangenen Beratungen sei nur von der weitaus günstigeren Baumpflege die Rede gewesen.
Herr von Borries betont, die Volt-Fraktion unterstütze das Vorhaben, da der Verein die notwendigen Mittel nicht selbst aufbringen könne. Im Falle eines Schadens zahle aufgrund der unterlassenen Baumpflege keine Versicherung – ein solcher Haftungsfall müsse ausgeschlossen werden. Insofern solle sich auch nur auf die Baumpflege, und nicht zusätzlich auf die Grünpflege konzentriert werden.
Herr Andersen schließt sich seinen Vorredner:innen an. Eine Möglichkeit sei ein Nachtrag zum Mietvertrag.
Herr Wesselkamp Holzerergänzt, hierbei könne die Miethöhe nicht verändert werden. Wenn das Bezirksamt einen Konflikt mit der LHO sehe, werde dies mit einer Beschlussrückmeldung entsprechend kommuniziert.
Herr Dr. Glau schlägt vor, zunächst prüfen zu lassen, ob ein entsprechender Nachtrag zum Mietvertrag haushaltsrechtlich möglich sei und die Kompetenz der Bezirksversammlung gemäß BezVG hiervon erfasst werde.
Herr Bolaños González spricht sich dagegen und stattdessen für eine Beschlussrückmeldung, wie von Herrn Wesselkamp Holzer vorgeschlagen, aus.
Herr Ridders äußert, die Abteilung Stadtgrün könne rechtlich die Baumpflege zwar übernehmen, stelle sie jedoch dem Eigentümer – in diesem Fall IS – in Rechnung. IS gebe die Kosten gegebenenfalls weiter an den Verein.
Frau Werdung fügt hinzu, müsse der Verein schlussendlich doch die Kosten übernehmen, sei ein anderer Ausschuss zu adressieren.
Der Ausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, gemäß § 15 Abs. 3 BezVG anstelle der Bezirksversammlung zu beschließen, das Bezirksamt nach § 19 Abs. 2 BezVG aufzufordern, dem Mieter HausDrei e.V. kurzfristig ein Angebot für einen Nachtrag zum Mietvertrag vorzulegen, welcher beinhaltet, dass die Baumpflege bezüglich der zur Nutzung überlassenen Fläche und die daraus entstehenden Kosten vom Vermieter zu übernehmen sind. Eine Mieterhöhung soll hierbei nicht erfolgen.
Siehe TOP 6.
Die CDU-Fraktion zieht ihren Antrag zurück.
Der TOP mit der Drucksache 22-1224 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Beratung und Beschluss siehe TOP 6.
Es liegen ein Antrag der Fraktion DIE LINKE (Anlage) sowie zwei Eingaben (Anlage) als Tischvorlagen vor, die vor Eintritt in die Tagesordnung aufgenommen werden.
Die Fraktion DIE LINKE zieht ihren als Tischvorlage vorliegenden Antrag (Anlage) zurück. Der Ausschuss nimmt die Eingaben zur Kenntnis. Beratung siehe TOP 7.2.
Anlagen
TV DIE LINKE Planungen Wildgehege (40 KB)
TV Eingabe 1 vom 13.07.2025 (43 KB)
TV Eingabe 2 vom 13.07.2025 (1497 KB)
Siehe TOP 7.2.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache mehrheitlich bei Ablehnung der Fraktion DIE LINKE positiv zur Kenntnis.
Auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder erläutert Herr Fischer Folgendes:
Herr Ridders weist darauf hin, dass die Mittel durch einen bindenden Beschluss der Bürgerschaft zur Verfügung gestellt würden.
Ein:e Petent:in führt aus, die Initiativen wollten beteiligt werden. Über Neuerungen erfuhren sie zumeist nur durch die entsprechenden Drucksachen, was enttäuschend sei.
Frau Werdung moniert die Qualität der Drucksache. Sie erwarte, dass dem Ausschuss Alternativvorschläge und ergänzende Informationen schriftlich vorgelegt würden. Dazu sei die WC-Anlage überdimensioniert. Pro Tag verzeichne das Wildgehege entgegen den Ausführungen von Herrn Fischer nur 100 bis 200 Besucher:innen. Sie schlage vor, den als Tischvorlage vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE (TOP 7), mit weiteren Fragen der Ausschussmitgliederzu ergänzen und als Neufassung zu beraten.
Herr Andersen entgegnet, er befürworte die Planungen für die WC-Anlage. Aufgrund dessen spreche er sich dafür aus, die Drucksache in dieser Sitzung zur Kenntnis zu nehmen. Bei der Drucksache 22-1203 zum geplanten Hofladen sei er hingegen weitaus skeptischer und folge dem Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.
Frau Werdung schlägt vor, den Antrag so zu ändern, dass sich dieser nur noch auf den Hofladen und den Außenzaunanlage (TOP 7.1) beziehe.
Frau Feder führt aus, zu der Zaunanlage bestehe für sie kein weiterer Klärungsbedarf.
Frau Schwabe stimmt dem zu. Die Möglichkeit, Fragen zum Hofladen zu stellen, befürworte sie.
Herr Ridders erläutert, bei den zur Kenntnis gegebenen Sachverhalten werde das Amt ohnehin tätig. Nichtsdestotrotz schlage er vor, dass das Amt Erläuterungen zur Drucksache zeitnah an den Ausschuss weiterleite.
Herr Dr. Glau weist darauf hin, dass es keinen Beschluss brauche, um dem Amt Fragen zu stellen. Er schlage vor, die Beschlussempfehlung unter TOP 7.3 zu vertagen.
Frau Werdung führt aus, sofern nicht nur eine mündliche Beantwortung der Fragen erfolge, könne der Antrag der Fraktion DIE LINKE zurückgezogen werden. Jedoch wolle die Fraktion DIE LINKE die Mitteilungsdrucksachen unter TOP 7.1 und 7.2 nicht, wie von Herrn Andersen vorgeschlagen, positiv zur Kenntnis nehmen und lehne die Planungen ab.
Frau Neumann bittet darum, dass der Ausschuss bei weiteren Konkretisierungen der WC-Anlage nicht nur in Kenntnis darüber gesetzt werde, sondern auch eine Vorlage zur Abstimmung erhalte. Maßnahmen, die durch den Sanierungsfonds Hamburg 2030 finanziert würden, reichten zur Kenntnis aus.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache mehrheitlich bei Ablehnung der Fraktion DIE LINKE positiv zur Kenntnis.
Herr Andersen bittet um Erhalt einer Kosten-Nutzen-Rechnung.
Herr Bolaños Gonzálezäußert, es seien umfangreichere Informationen notwendig.
Die Drucksache wird einvernehmlich vertagt.
Herr Dr. Glau äußert, den Zuwendungsantrag sehe er kritisch. Schließlich habe der Antragsteller ursprünglich behauptet, dass keine Anschubfinanzierung notwendig sei. Zudem sei das angebotene Programm hochpreisig. Für eine weitere Beratung bitte er darum, den Antragsteller einzuladen.
Herr Bolaños González stimmt seinem Vorredner zu.
Herr Wesselkamp Holzer meldet für die Fraktion GRÜNE Beratungsbedarf an.
Herr Dr. Glau stimmt Herrn Wesselkamp Holzer zu, dass es sich um ein wichtiges Projekt handele. Jedoch handele es sich um einen Bereich des Sozialrechts, weshalb sich die Frage stelle, ob es nicht auch noch andere Finanzierungsmöglichkeiten auf Landesebene gebe. Er sei verwundert, dass hierfür Politikmittel eingesetzt werden sollten.
Herr Stehnke sichert einen Nachtrag zu Protokoll zu.
[Nachtrag des Amtes:
Das Fachreferat Sport der Behörde für Schule und Berufsbildung verfügt im Rahmen seines derzeitigen Etats nicht über die finanziellen Mittel, um diesen Zuwendungsantrag zu unterstützen.]
Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig zu.
Die AFD-Fraktion ist während der Abstimmung nicht anwesend.
Der TOP mit der Drucksache 22-1215 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig zu.
Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 17.06.2025.
Herr Bolaños González stellt die Frage, ob die investive Mitteldisposition in Höhe von 50.000 Euro durch den Haushaltsausschuss aufgehoben werden solle, da die reservierten Politikmittel nicht mehr in der Finanzierungsaufstellung der Beschlussrückmeldung genannt würden.
Herr Wesselkamp Holzer macht darauf aufmerksam, dass der Hamburger Sport-Verein e.V. zwar Förderkredite beantragt habe, deren Bewilligung jedoch noch ausstehe. Dies solle abgewartet werden.
Der Ausschuss vertagt die Drucksache einvernehmlich, bis neue Informationen vorliegen.
Angemeldet von der Fraktion DIE LINKE.
Herr Stehnke erläutert, für Defibrillatoren finde keine zentrale Mittelbewirtschaftung statt. Im Jahr 2025 sei es nicht mehr möglich tätig zu werden, allerdings würden die Defibrillatoren im Jahr 2026 aus dem Rahmenvertag bestellt. Auch die Vereine hätten hierzu bereits aufgrund aktueller Fälle angefragt.
Frau Werdung bittet darum, bei neuem Sachstand zu berichten.
Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 17.06.2025.
Auf Nachfrage von Frau Neumann erläutert Herr Schaefer, dass kein Zeitdruck bestehe.
Die Drucksache wird einvernehmlich vertagt.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Angemeldet von der Fraktion GRÜNE.
Herr Andersen erläutert, die Gesellschaft für ökologische Planung habe festgestellt, dass im Schöns Park und Klövensteen fälschlicherweise Naturschutzschilder mit Verhaltenshinweisen angebracht worden seien.
Herr Schaefer berichtet, die fehlerhaften Schilder seien mittlerweile ausgetauscht worden.
.
Herr Ridders macht darauf aufmerksam, dass das Fachamt Management des öffentlichen Raums noch Mittel zur Verfügung habe, um das nicht von der Behörde für Kultur und Medien finanzierbare baufachliche Gutachten für den Probenraum im ehemaligen WC-Gebäude im Fischers Park (siehe Drucksache 22-1035) zu beauftragen. Wie lange es dauere, bis das Gutachten vorliege, könne er nicht beantworten. Allerdings sei der Prozess nun zumindest dadurch beschleunigt, dass keine zusätzlichen Mittel beantragt werden müssten.
Herr Wesselkamp Holzer dankt dem Amt, dass es sich dem Sachverhalt annehme. Viele junge Menschen kämpften sehr aktiv für den Standort.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes mehrheitlich bei Ablehnung der Fraktion DIE LINKE zu.
Herr Schaefer erläutert, die Antwort auf vorab eingereichten Fragen der Fraktionen von GRÜNE und DIE LINKE würden zu Protokoll nachgereicht.
[Nachtrag des Amtes:
Frage:
Fällung von 70 Bäumen in der Luruper Chaussee 149: In Zusammenhang mit welchem Bauvorhaben steht das? Warum werden nur 18 Bäume nachgepflanzt? Geht es hier um ein Vorhaben der Universität? Wir möchten darum bitten, dieses Vorhaben im Ausschuss kurz vorzustellen und zu erläutern, warum nicht mehr Nachpflanzungen möglich sein sollen oder mehr Bäume erhalten bleiben können.
Antwort:
Die Fällung der Bäume erfolgt aufgrund der Erstellung des Forschungsneubaus für die Universität Hamburg im Bereich der Science City Hamburg-Bahrenfeld. Die Planung der Außenanlagen mit Ersatzbäumen orientiert sich an der verbleibenden, unversiegelten und für eine Bepflanzung geeigneten Fläche, die nach der Fertigstellung des Gebäudes mit mehr als 1.600 qm Grundfläche und der erforderlichen Anlieferstraßen übrigbleiben.
Frage:
Fällung von 24 Bäumen in der Ohnhorststraße 18: Geht es hier um den Bau des Tropenhauses auf dem Gelände des Loki-Schmidt-Gartens? Wir möchten darum bitten, dieses Vorhaben im Ausschuss kurz vorzustellen.
Antwort:
Die Fällung der 24 Bäume und Gehölze erfolgt zur Freistellung der Baufläche für das geplante Tropenhaus (Interimsgewächshaus) für die Unterbringung der Pflanzen aus dem Tropenhaus im Planten und Blomen. Bauherr ist die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke, vertreten durch GMH. Die Ersatzpflanzung erfolgt im Botanischen Garten. Das Bauvorhaben wurde bereits am 25.03.2025 im Bauausschuss beraten und zur Kenntnis genommen. Eine Vorstellung des Projektes müsste ggf. über die Behörde oder die Uni Klein Flottbek veranlasst bzw. durchgeführt werden.]
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Bolaños González führt aus, die Initiative „Fischi Haus Bleibt“ habe gefragt, ob es möglich sei, an der aktuellen Absperrung des ehemaligen WC-Gebäudes im Fischers Park Paneelen aus Holz oder Plastik anzubringen, damit diese als Sprayfläche nutzbar seien.
Herr Schaefer entgegnet, es handele sich um ein falsches Signal, da widersprüchliche Interessen zwischen den Nutzer:innen des Spielplatzes und den Sprayer:innen beständen. Auch habe es regelmäßige Konflikte zwischen letzteren und den Musiker:innen, die die Innenräume des Gebäudes genutzt hätten, gegeben. Zwar seien die Kosten für die Anbringung von Paneelen vertretbar, jedoch sei die Stelle zum Sprayen ungeeignet. DasSprayen an diesem Standort sei zwar geduldet, jedoch nie gefördert worden.
Auf Nachfrage von Herrn Andersen erläutert Herr Ridders, die Leitung der Dezernate Steuerung und Service sowie Bürgerservice stehe in Kontakt zu den Initiativen.
Auf Vorschlag von Herrn Bolaños González, über eine kostengünstige Spraymöglichkeit am ehemaligen WC-Gebäude abzustimmen, entgegnet Frau Neumann, der Antrag sei nicht für die Tagesordnung angemeldet worden. Das Amt könne die Anregung in den weiteren Planungen berücksichtigen.
Auf Bitten von Herrn Fischer sichert Frau Feder ein Foto von einer nicht mehr passierbaren Wegeverbindung im Klövensteen parallel zum Uetersener Weg zu.