Sondervermögen Naturschutz II Kleine Anfrage von Dr. Ulrike von Criegern (CDU-Fraktion)
Letzte Beratung: 08.07.2025 Bauausschuss Ö 1.2
Es gibt verschiedene Finanztöpfe hinsichtlich der Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur. Einer davon ist das sogenannte Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege, welches bei der BUKEA gehalten wird.
Hier gab es verschiedene Nachfragen, welche z.T. nur unbefriedigend beantwortet wurden, weshalb der vorliegende neuerliche Fragenkatalog ausgelöst wurde.
Um dessen Beantwortung wird gebeten.
Ist es zutreffend, dass zu keinem Zeitpunkt Steuergelder in das Sondervermögen geflossen
sind?
Zu der Beschlussempfehlung Drucksachen-Nr. 22-0440:
Soweit eine dauerhafte Kostenübernahme der BUKEA für Pflegemaßnahmen in den bezirklichen Gebieten Naturschutz und Landschaftspflege (Maßnahmenbereiche A und B) nicht gesichert ist, stellt sich die Frage, wie die Kosten gedeckt werden können, da die RZ permanent unterfinanziert ist und laut Amt eine dauerhafte Übernahme der Kosten durch die BUKEA nicht gesichert ist.
Auf welche der geplanten Maßnahmen könnte notfalls verzichtet werden bzw. welche Maßnahmen haben oberste Priorität? Was hat Vorrang, Maßnahmen betreffend Flora und Fauna oder Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensumstände von Insekten und Tieren? Findet im Hinblick auf die verstärkt auftretenden Starkregen eine Abstimmung mit Hamburg Wasser statt, wie Überschwemmungen durch die Bildung von „Flutungsflächen“ vorgebeugt werden kann?
Die ergänzenden Fragen haben sich aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 22-0931 ergeben.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Die eingezahlten Ersatzzahlungen werden für Naturschutzmaßnahmen nur im Bezirk Altona verwendet. Die verkürzte Rückmeldung mit „Nein“ bezog sich auf den Satzteil „…ausgeschüttet für Ausgleichsmaßnahmen“.
Zu 2:
Die Mittel aus dem Sondervermögen werden nach Abstimmung zwischen den zuständigen Abteilungen im Bezirksamt Altona, Landschaftsplanung und Management des Öffentlichen Raumes, für naturschutzfachliche Aufwertungs- und Erhaltungsmaßnahmen in Anspruch genommen. Eine Prioritätenliste dazu gibt es nicht.
Zu 3:
Einzahlungen auf das Sondervermögen erfolgen abhängig von den jeweiligen genehmigten größeren Eingriffen, welche sich unregelmäßig ergeben. Ein unmittelbarer Zusammenhang mit der jeweiligen Entwicklung im Bausektor kann gegeben sein, ist hier aber nicht unmittelbar ablesbar.
Regelhaft erfolgen geringere und nicht projektgebundene Ersatzzahlungen von den privaten Eingreifenden auf das bezirkliche Konto der zuwachsenden Einnahmen Naturschutz (siehe Seite 4-5 der Drs. 22-0440).
Die Umsetzung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen i. S. der §§ 14 ff. des BNatSchG steht damit nicht in direkter Verbindung. Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen z. B. für Bebauungspläne wurden auch 2024 weiter hergestellt.
Zu 4:
Aus den nicht projektgebundenen Mitteln des Sondervermögens wurden in den letzten Jahren keine Mittel entnommen, weil für entsprechende Naturschutzmaßnahmen andere Mittel herangezogen werden konnten bzw. geplante Maßnahmen sich verzögert haben.
Zinserträge werden von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) quartalsweise verbucht. Nach den Verwaltungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung legt die Finanzbehörde für die Geschäftskonten bei der Kasse Hamburg per Zinsbescheid die Guthabenzinsen pro Quartal fest.
Als „projektgebunden“ werden Zahlungen eingestuft, wenn diese nur für bestimmte Maßnahmen zu verwenden sind oder nur für bestimmte Gebiete verwendet werden sollen.
Zu 5:
Ersatzzahlungen werden beispielsweise gezahlt bei nicht möglichen Ausgleichsmaßnahmen oder Ersatzpflanzungen (vgl. § 8 BaumschutzVO), vergleichbaren Eingriffen in Landschaftsschutzgebieten oder in Einzelfällen auch zur Ablösung von privaten Ausgleichsmaßnahmen auf städtischen Flächen zur weiteren Pflege durch den Bezirk.
Eine „Kontrolle“ der Ausgaben aus dem Sondervermögen erfolgt durch die zuständigen Dienststellen des Bezirks. Über geplante Zahlungen aus dem Sondervermögen wird jährlich dem Grünausschuss berichtet (siehe Seite 5 der Drs. 22-0440).
Zu 6:
Seit 2020 wurden folgende Einzahlungen vorgenommen:
Die Höhe der Zahlungen werden durch die zuständige Dienststelle festgelegt und orientiert sich entweder an der BaumschutzVO (siehe Anlage der BaumschutzVO) oder den geschätzten Kosten zur Herstellung und dauerhaften Pflege der jeweiligen notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Zu 7:
Siehe Antwort zu Frage 4.
Zu 8:
Das Guthaben des Bezirksamtes Altona im Sondervermögen ist mit dem ersten Eingang einer Ersatzzahlung gestartet und es gab kein „Anfangsvermögen“ o. ä., welches aus anderen Zahlungen eingerichtet wurde.
Zur Drucksachen-Nr. 22-0440:
Fachlich notwendige und sinnvolle Maßnahmen in den bezirklichen Naturschutzgebieten werden regelhaft aus anderen Mitteln bezahlt. So ist z.B. im Pflege- und Entwicklungsplan zum Naturschutzgebiet (NSG) Schnaakenmoor seit langem die Neuherstellung der Amphibienleiteinrichtung am Klövensteenweg vorgesehen, welche aus Mitteln des Sondervermögens bezahlt werdensoll (siehe Seite 5 Drs. 22-0440 sowie Drs. 22-0758 und 21-3162). Notwendige Maßnahmen in den NSG werden jeweils in den NSG-AG mit den betreuenden Verbänden und der BUKEA zusammen abgestimmt.
Die Flächen in den NSG dienen auch dem natürlichen Klimaschutzund der Klimaanpassung, da hier z. B. Moorrenaturierungsmaßnahmen durchgeführt werden, die der natürlichen Wasserrückhaltung und -versickerung dienen.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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