22-1164

Sondervermögen Naturschutz II Kleine Anfrage von Dr. Ulrike von Criegern (CDU-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 08.07.2025 Bauausschuss Ö 1.2

Sachverhalt

Es gibt verschiedene Finanztöpfe hinsichtlich der Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur. Einer davon ist das sogenannte Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege, welches bei der BUKEA gehalten wird.

Hier gab es verschiedene Nachfragen, welche z.T. nur unbefriedigend beantwortet wurden, weshalb der vorliegende neuerliche Fragenkatalog ausgelöst wurde.

Um dessen Beantwortung wird gebeten.

  1. Frage 2: Weshalb werden die Gelder nicht bezirksbezogen für Ausgleichsmaßnahmen ausgeschüttet, wenn sie bezirksbezogen verwaltet und verbucht werden?
  1. Frage 3: Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl? Gibt es eine Prioritätenliste?
  1. Frage 4: Weshalb hat es keine Ersatz- bzw. Ausgleichszahlungen gegeben? Besteht hier ein Zusammenhang mit der Konjunkturflaute im Bausektor? Bedeutet der Umstand, dass keine Ersatz- bzw. Ausgleichszahlungen erfolgt sind, dass keine Ausgleichsmaßnahmen stattgefunden haben?
  1. Frage 6: Was geschieht mit den nicht projektgebundenen Mitteln? Wieso sind diese Mittel so hoch? Wie werden die Zinszahlungen generiert (Tagesgeld, festverzinsliche Wertpapiere etc.)? Wer entscheidet, wie die Mittel angelegt werden? Wie sind die Begrifflichkeiten "projektgebunden" bzw. "nicht projektgebunden" zu verstehen?
  1. Frage 7: Wenn Ersatzzahlungsbeträge für entsprechende Ausgleichs- und Aufwertungsmaßnahmen gezahlt werden, stellt sich die Frage, wie es dann zu nicht projektgebundenen Mittel kommen kann. Oder erfolgen „Blankozahlungen“, ohne dass der Bezirk konkrete Ausgleichs- und Aufwertungsmaßnahmen nachweisen muss?
  1. Frage 8: Es fehlt die erbetene Auflistung. Existieren Muster für die vertraglichen Vereinbarungen mit den Eingriffverursachenden? Wie werden die Höhe der Zahlungen festgesetzt und durch wen?
  1. Frage 9: In welcher Form werden die Zinszahlungen generiert (s. auch oben Ziffer 4.)?
  1. Frage 10: Wenn bei der Begründung des Sondervermögens keine Haushaltsmittel der FHH geflossen sind, stellt sich die Frage, wie die Startfinanzierung aussah. Sind Mittel aus Unternehmen, an denen die FHH die Mehrheit der Anteile hält, in das Anfangsvermögen geflossen bzw. fließen noch heute, weil z. B. die Unternehmen für Projekte Ersatzzahlungen leisten mussten/müssen? Was passiert, wenn die Ersatzzahlungen nicht ausreichen sollten?

Ist es zutreffend, dass zu keinem Zeitpunkt Steuergelder in das Sondervermögen geflossen

sind?

Zu der Beschlussempfehlung Drucksachen-Nr. 22-0440:

Soweit eine dauerhafte Kostenübernahme der BUKEA für Pflegemaßnahmen in den bezirklichen Gebieten Naturschutz und Landschaftspflege (Maßnahmenbereiche A und B) nicht gesichert ist, stellt sich die Frage, wie die Kosten gedeckt werden können, da die RZ permanent unterfinanziert ist und laut Amt eine dauerhafte Übernahme der Kosten durch die BUKEA nicht gesichert ist.

Auf welche der geplanten Maßnahmen könnte notfalls verzichtet werden bzw. welche Maßnahmen haben oberste Priorität? Was hat Vorrang, Maßnahmen betreffend Flora und Fauna oder Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensumstände von Insekten und Tieren? Findet im Hinblick auf die verstärkt auftretenden Starkregen eine Abstimmung mit Hamburg Wasser statt, wie Überschwemmungen durch die Bildung von „Flutungsflächen“ vorgebeugt werden kann?

Die ergänzenden Fragen haben sich aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 22-0931 ergeben.

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu 1:

Die eingezahlten Ersatzzahlungen werden für Naturschutzmaßnahmen nur im Bezirk Altona verwendet. Die verkürzte Rückmeldung mit „Nein“ bezog sich auf den Satzteil „…ausgeschüttet für Ausgleichsmaßnahmen“.

Zu 2:

Die Mittel aus dem Sondervermögen werden nach Abstimmung zwischen den zuständigen Abteilungen im Bezirksamt Altona, Landschaftsplanung und Management des Öffentlichen Raumes, für naturschutzfachliche Aufwertungs- und Erhaltungsmaßnahmen in Anspruch genommen. Eine Prioritätenliste dazu gibt es nicht.

Zu 3:

Einzahlungen auf das Sondervermögen erfolgen abhängig von den jeweiligen genehmigten größeren Eingriffen, welche sich unregelmäßig ergeben. Ein unmittelbarer Zusammenhang mit der jeweiligen Entwicklung im Bausektor kann gegeben sein, ist hier aber nicht unmittelbar ablesbar.
Regelhaft erfolgen geringere und nicht projektgebundene Ersatzzahlungen von den privaten Eingreifenden auf das bezirkliche Konto der zuwachsenden Einnahmen Naturschutz (siehe Seite 4-5 der Drs. 22-0440).
Die Umsetzung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen i. S. der §§ 14 ff. des BNatSchG steht damit nicht in direkter Verbindung. Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen z. B. für Bebauungspläne wurden auch 2024 weiter hergestellt.

Zu 4:

Aus den nicht projektgebundenen Mitteln des Sondervermögens wurden in den letzten Jahren keine Mittel entnommen, weil für entsprechende Naturschutzmaßnahmen andere Mittel herangezogen werden konnten bzw. geplante Maßnahmen sich verzögert haben.
Zinserträge werden von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) quartalsweise verbucht. Nach den Verwaltungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung legt die Finanzbehörde für die Geschäftskonten bei der Kasse Hamburg per Zinsbescheid die Guthabenzinsen pro Quartal fest.
Als „projektgebunden“ werden Zahlungen eingestuft, wenn diese nur für bestimmte Maßnahmen zu verwenden sind oder nur für bestimmte Gebiete verwendet werden sollen.

Zu 5:

Ersatzzahlungen werden beispielsweise gezahlt bei nicht möglichen Ausgleichsmaßnahmen oder Ersatzpflanzungen (vgl. § 8 BaumschutzVO), vergleichbaren Eingriffen in Landschaftsschutzgebieten oder in Einzelfällen auch zur Ablösung von privaten Ausgleichsmaßnahmen auf städtischen Flächen zur weiteren Pflege durch den Bezirk.
Eine „Kontrolle“ der Ausgaben aus dem Sondervermögen erfolgt durch die zuständigen Dienststellen des Bezirks. Über geplante Zahlungen aus dem Sondervermögen wird jährlich dem Grünausschuss berichtet (siehe Seite 5 der Drs. 22-0440).

Zu 6:

Seit 2020 wurden folgende Einzahlungen vorgenommen:

  • 2020: Ersatzzahlung für Baumfällungen nach Städtebaulichen Vertrag für Baumaßnahme Iserbarg (B-Plan Iserbarg 51)
  • 2020: Ersatzzahlung für Baumfällungen nach Vertrag zwischen DB und FHH zur Umsetzung der Ersatzmaßnahmen für Bhf Diebsteich / Altona
  • 2022: Ersatzzahlung für Baumfällungen Deckel A7
  • 2023: Ersatzzahlung für Baumfällungen nach Städtebaulichen Vertrag für Baumaßnahmen Björnsonweg (B-Plan Blankenese 52)
  • 2023: Ersatzzahlung für Baumfällungen Erschließungsmaßnahmen Bauabschnitt II Suurheid (B-Plan Rissen 45 / Sülldorf 22)

Die Höhe der Zahlungen werden durch die zuständige Dienststelle festgelegt und orientiert sich entweder an der BaumschutzVO (siehe Anlage der BaumschutzVO) oder den geschätzten Kosten zur Herstellung und dauerhaften Pflege der jeweiligen notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Zu 7:

Siehe Antwort zu Frage 4.

Zu 8:

Das Guthaben des Bezirksamtes Altona im Sondervermögen ist mit dem ersten Eingang einer Ersatzzahlung gestartet und es gab kein „Anfangsvermögen“ o. ä., welches aus anderen Zahlungen eingerichtet wurde.

Zur Drucksachen-Nr. 22-0440:

Fachlich notwendige und sinnvolle Maßnahmen in den bezirklichen Naturschutzgebieten werden regelhaft aus anderen Mitteln bezahlt. So ist z.B. im Pflege- und Entwicklungsplan zum Naturschutzgebiet (NSG) Schnaakenmoor seit langem die Neuherstellung der Amphibienleiteinrichtung am Klövensteenweg vorgesehen, welche aus Mitteln des Sondervermögens bezahlt werdensoll (siehe Seite 5 Drs. 22-0440 sowie Drs. 22-0758 und 21-3162). Notwendige Maßnahmen in den NSG werden jeweils in den NSG-AG mit den betreuenden Verbänden und der BUKEA zusammen abgestimmt.
Die Flächen in den NSG dienen auch dem natürlichen Klimaschutzund der Klimaanpassung, da hier z. B. Moorrenaturierungsmaßnahmen durchgeführt werden, die der natürlichen Wasserrückhaltung und -versickerung dienen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
08.07.2025
Ö 1.2
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Björnsonweg Sülldorf

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