22-1031

Stand der Umsetzung des Beschlusses zum Erhalt der Haubachhalle Auskunftsersuchen von Gregor Werner, Oliver Schmidt und Patrick Müller-Constantin (alle SPD-Fraktion)

Auskunftsersuchen

Letzte Beratung: 15.07.2025 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 15.1

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung am 28.09.2023 die Drucksache 21-4075.1B beschlossen. Ziel des Beschlusses ist es, die Zukunft der Haubachsporthalle zu sichern und dauerhaft eine Nutzung durch den Sportverein der Polizei e.V. zu gewährleisten

Die dazugehörige Mitteilungsdrucksache trägt die Drucksachennummer : 21-4512 mit folgendem Inhalt:

Zu 1: Die Drs. 22/12776, mit der die Einführung eines Mieter-Vermieter-Modells (MVM) für abgemietete Schul- und bislang von den Bezirksämtern betriebene Sporthallen erfolgen soll, befindet sich derzeit in der Befassung der Hamburgischen Bürgerschaft. Vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft werden in einem ersten Schritt 12 Sporthallen zum 01.01.2024 in dieses MVM überführt. Mit diesem Modell soll darüber hinaus eine Möglichkeit geschaffen werden, zukünftig gegebenenfalls weitere Sportimmobilien, die von einer Beendigung bestehender Betreiberstrukturen (insbesondere auf Grund der Abmietung von Schulsporthallen durch die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB)) betroffen sind, im Sinne der Active City Strategie für Sport und Bewegung zu erhalten. Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) wird nach Umsetzung des o.g. ersten Schrittes gemeinsam mit der Gebäudemanagement Hamburg (GMH) und den jeweils zuständigen Bezirksämtern die Prüfung und Mietmodellentwicklung für mögliche weitere Sporthallenstandorte vornehmen. Die Sporthalle Haubachstraße 62 ist in Abstimmung mit dem Bezirksamt Altona bereits für diesen Prozess vorgesehen. Vor einer Entscheidung zur Überführung der Halle in das o.g. MVM sind jedoch eine detaillierte Untersuchung des baulichen Zustands der Halle, eine darauf aufbauende Sanierungsplanung und die hierauf beruhende Mietberechnung notwendig. Ebenso ist vor dem Hintergrund der aktuell intensiven schulischen Nutzung der Sporthalle Haubachstraße 62, die bei den bislang in das MVM überführten Hallen nicht gegeben ist, eine Prüfung der zukünftigen schulischen Nutzungsbedarfe notwendig. Die BSB ist somit in diesen Prozess einzubeziehen.

Zu 2: Im Rahmen des unter 1. dargestellten MVM ist regelhaft eine Weiternutzung der Sporthallen Die Nutzungszeitenvergabe erfolgt (auch weiterhin) durch die jeweils zuständigen Bezirksämter. Aufgrund der Überlassung der Sporthalle Haubachstraße 62 per Sportrahmenvertrag (SRV) an den SV Polizei ist derzeit eine Vergabe von Nutzungszeiten durch das Bezirksamt Altona nicht erforderlich. Dies würde sich bei einer Überführung der Halle in das MVM ändern.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:

  1. Welche Maßnahmen aus der Mitteilungsdrucksache 21-4512 wurden bisher umgesetzt? Für die Maßnahmen die nicht umgesetzt wurden, bitte die Nennung des Zeitplans zur Umsetzung und die Nennung der Gründe für den Zeitverzug, bzw. die Nichtumsetzung
  1. In welchem Stadium befindet sich die Übertragung der Halle in das Mieter-Vermieter-Modells (MVM)?
  1. Welche Untersuchungen hinsichtlich des baulichen Zustandes und den notwendigen Sanierungsmaßnahmen wurden durch die öffentliche Hand durchgeführt?
  1. Welche Bedarfe hat die BSB angemeldet?
  1. Wie wird die Nutzung durch den Sportverein der Polizei für die Zukunft sichergestellt, nachdem dieser seit 1952 die Halle nutzt und instand hält?

Die Berde für Inneres und Sport (BIS) beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu 1:

Im 1. Quartal 2025 fand zwischen den bezirklichen Sportabteilungen und dem Landessportamt eine Abstimmung zu weiteren Sporthallenstandorten statt, die potenziell für eine Überführung in das seit dem 1. Januar 2024 laufende Mieter-Vermieter-Modell (MVM) in Frage kommen. Eine detaillierte Untersuchung des baulichen Zustands, eine darauf aufbauende Sanierungsplanung und anschließende Mietberechnung sind r die Haubachhalle bislang nicht erfolgt.

Zu 2:

Die Halle ist weiterhin per Sportrahmenvertrag an den SV Polizei überlassen. Dieser ist somit auch weiterhin bis zu einer Beendigung des Sportrahmenvertrags r die ordnungsgemäße Instandhaltung der Halle auf eigene Kosten verantwortlich. Für eine Übertragung der Halle in ein MVM müsste der Sportrahmenvertrag gekündigt werden.

Zu 3:

Keine. Das Landessportamt befindet sich mit der Gebäudemanagement Hamburg GmbH im Austausch darüber, wie die nächsten Schritte bei den potenziellen weiteren Sporthallenstandorten (siehe 1.) eingeleitet und die notwendigen Untersuchungen und Planungen finanziert werden können.

Zu 4:

Über Schulbau Hamburg wurde dem Landessportamt im letzten Jahr mitgeteilt, dass seitens der Theodor-Haubach-Schule weiterhin ein Interesse an der Nutzung der Sporthalle im bisherigen Umfang besteht. Aus diesem Grunde wurde der Mitnutzungsvertrag zwischen dem SV Polizei und Schulbau Hamburg im letzten Jahr verlängert.

Zu 5:

Hierzu wurden noch keine Überlegungen angestellt. Grundsätzlich ist im Rahmen des MVM r die Sporthallen regelhaft eine Weiternutzung durch die bisherigen Nutzer vorgesehen.

Die Nutzungszeitenvergabe rde nach einer Überführung ins MVM durch das Bezirksamt Altona erfolgen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

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Lokalisation Beta
Haubachstraße

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