Nur Konzeptstudie oder doch Arbeitsgrundlage? Der Weg zum Gutachten Gestaltungs- und Maßnahmenkonzept Elbuferwanderweg in Altona Große Anfrage von Karsten Strasser, Yavuz Fersoglu, Julia Koppke, Andrea Benkert, Claudia Dyroff, Ricardo Bolaños Gonzáles (alle Fraktion DIE LINKE)
Letzte Beratung: 26.06.2025 Bezirksversammlung Ö 6.1
Am 19. November 2024 wurde im Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport überraschend das Gutachten „Gestaltungs- und Maßnahmenkonzept Elbuferwanderweg in Altona“ als Sachstandsbericht präsentiert. Das von den Berliner Landschaftsarchitekten Topotek entwickelte Konzept wurde in der Sitzung mit einer 29-seitigen Präsentation vorgestellt, bei der der Fokus auf der Erschaffung von diversen neuen "Highlights" zur Aufwertung des Elbuferweges lag. Die nachfolgende, rein digitale Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 5. Dezember 2024 bis 9. Januar 2025 statt. Die Bürgervereine der Elbvororte brachten ihre Unzufriedenheit mit dem Konzept und der öffentlichen Beteiligung mit Eingaben zum Ausdruck, die in der Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport am 18. März 2025 behandelt wurden.
Laut Protokoll gab das Bezirksamt an: "Es sei nichts in Stein gemeißelt – vor allem auch nicht das im Ausschuss vorgestellte Konzept. Jedoch sei die vorgestellte Analyse tiefgreifend gewesen und es seien Visionen für einzelne Orte vorgeschlagen worden. Hierdurch sei der falsche Eindruck einer Vorfestlegung vermittelt worden." Es handele sich um eine "Konzeptstudie".
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte per E-Mail am 25.05.2023 an fünf Büros.
2.a Zu welchem Termin ist der Architektenvertrag zwischen Topotek und dem Bezirksamt
Altona zur Erstellung eines Gutachtens „Gestaltungs- und Maßnahmenkonzept
Elbuferwanderweg in Altona“ zustande gekommen?
Zu 2.a;
28.08.2023
2.b Welcher Termin wurde zur Fertigstellung des Gutachtens vereinbart?
Zu 2.b:
28.02.2024
2.c Wurde dieser Termin eingehalten? Wenn nein, warum nicht?
Zu 2.c:
Nein, aufgrund von Personalengpässen beim Auftragnehmer.
2.d Wann erfolgte die finale Fertigstellung des Gutachtens?
Zu 2.d:
Das Maßnahmenkonzept ist nicht abgeschlossen, es handelt sich um einen Arbeitsstand.
2.e Wer unterschrieb den Vertrag seitens des Bezirksamtes und welche Abteilung war
federführend?
Zu 2.e:
Unterschriften: Baudezernent und Fachamtsleiter Management des öffentlichen Raumes (MR), Federführung: Fachamt MR, Abteilung Stadtgrün
3.a Inwiefern war das Thema "Resilienz des Elbuferwanderweges bei Hochwasser/
Hochwasserschutz" Bestandteil des Architektenvertrages und Thema in den nachfolgenden
Arbeitstreffen?
Zu 3.a:
Hochwasserschäden am Elbuferweg waren ein Anlass die Konzeptstudie zu veranlassen. Dies betrifft u.a. die Art und Weise der Wegebefestigung.
3.b Warum spielt das Thema Hochwasserschutz keine Rolle bei der finalen Konzeptstudie?
Zu 3.b:
Hochwasserschutz ist im Rahmen einer solchen Konzeptstudie nicht zu lösen. Hierzu sind übergeordnete Klärungen seitens der Fachbehörden oder der Hamburg Port Authority (HPA) erforderlich. Für Hochwasserschutz stehen im Bezirksamt keine Ressourcen und kein Fachverstand zur Verfügung und es wird hierfür auch keine Zuständigkeit im Bezirksamt gesehen.
Zu 4:
Die im Vertrag vereinbarten Stundensätze betreffen unternehmensbezogene Informationen, die als Geschäftsgeheimnisse einzustufen sind. Die Offenlegung der vereinbarten Stundensätze könnte die berechtigten Interessen des Auftragnehmers am Schutz seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beeinträchtigen, sodass das Bezirksamt die gewünschte Information nicht erteilen kann.
5.a Welche Abteilungen des Bezirksamtes und welche Behörden wurden wann genau zu der
Planung hinzugezogen?
Zu 5.a:
Noch keine, da das Konzept sich, bis zum Beschluss der Bezirksversammlung (BV), der fordert die Weiterführung der Arbeiten mit dem Büro Topotek zu stoppen, lediglich als Arbeitsstand und noch nicht abgestimmt vorlag.
5.b Wann und wie erfolgte die Beteiligung der Abteilung "Gartendenkmalpflege"?
Zu 5.b:
Siehe Antwort 5.a.
6.a Wie viele Arbeitstreffen (auch online) zwischen Mitarbeiter:innen des Bezirksamtes und
Mitarbeiter:innen von Topotek und/oder Urbanista fanden ab der Vertragsunterzeichnung
bis zum 19. November 2024 statt und wie viele Arbeitsstunden und Mitarbeitende waren
involviert? Bitte mit Datum, Stundenzahl und Personenzahl auflisten.
Zu 6.a:
15.08.2023: 1,5 Std, 2 Personen Bezirksamt, Auftakt;
22.08.2023: 4 Std, 2 Personen Bezirksamt, Ortsbesichtigung;
24.10.2023: 2 Std, 2 Personen Bezirksamt, Abstimmung/Beteiligung;
23.02.2024: 2 Std, 2 Personen Bezirksamt, Abstimmung/ Arbeit;
06.03.2024: 1 Std, 2 Personen Bezirksamt, Abstimmung/ Arbeit;
15.05.2024: 2 Std, 1 Person Bezirksamt, Abstimmung/ Arbeit;
04.07.2024: 1 Std, 2 Personen Bezirksamt, Abstimmung/ Arbeit;
17.02.2025: 1,5 Std, 1 Person Bezirksamt, Beteiligung;
22.04.2024: 1,5 Std, 2 Personen Bezirksamt, Abstimmung/ Arbeit;
06.05.2025: 1 Std, 2 Personen Bezirksamt, Abstimmung/ Arbeit.
6.b Bei welchem dieser Treffen war die Bezirksamtsleitung anwesend?
Zu 6.b:
Keinem
6.c Wie viele Arbeitssachstände zum Gutachten wurden im Umlaufverfahren abgestimmt und
wann?
Zu 6.c:
Dies erfolgte noch nicht, da sich das Konzept im Arbeitsstand befindet und noch nicht abstimmungsreif war.
7.a Wurden bei den einzelnen Treffen in zunehmender Detailtiefe Planungen z.B. zum
Bodenbelag, Art der Leuchten, Banktypologien, Art der Mülleimer, Details zur zukünftigen
Bepflanzung und den Baumarten etc. diskutiert und festgelegt?
Zu 7.a:
Nein
7.b Wenn ja, welche dieser Details?
7.c Wenn ja, wie verträgt sich das mit der Aussage vom 18. März 2025, dass es sich lediglich
um eine "Konzeptstudie" gehandelt hat?
8.a Welche "Highlights" wurden bei dem letzten Arbeitstreffen vor dem 19. November 2024
detailliert behandelt und welche davon wurden am 19. November 2024 mit einer eigenen
Folie dem Ausschuss vorgestellt?
Zu 8.a:
Keine.
8.b Wie erfolgte diese Auswahl?
8.c Entsprach die Präsentation in der Ausschusssitzung am 19. November 2024 dem letzten
vollständigen Arbeitsstand vor der Ausschusssitzung? Wenn nein, warum nicht?
Zu 8.c:
Nein, die Arbeit beinhaltet eine umfangreiche Bestandserfassung und -analyse. Der gesamte Arbeitsstand hätte den zeitlichen Rahmen der Ausschusssitzung gesprengt
Zu 9:
Die §19 Vereinbarung legt die Information der BV fest, dies ist erfolgt. Eine frühzeitige Beteiligung ist nicht vorgeschrieben. Ergänzend zu der Information am 19.12.24 hätte die Verwaltung der BV das fertiggestellte Konzept zur Zustimmung oder Ablehnung vorgelegt
Das Freiraumkonzept (Entwurf) berührt ausschließlich Gestaltungsfragen, hier erschien ein einstufiges Verfahren mit anschließender Rückmeldung an die Öffentlichkeit zielführend. Konkrete räumliche Planungen zu defizitären Teilräumen sollten später abschnittsweise mit Befassung der BV, Fachstellen und erneuter Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen.
Zu 10:
Siehe hier Antwort zu 9.
Zu 11:
Siehe hier Antwort zu 10.
Zu 12:
Nein.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.