22-1097

Nur Konzeptstudie oder doch Arbeitsgrundlage? Der Weg zum Gutachten „Gestaltungs- und Maßnahmenkonzept Elbuferwanderweg in Altona“ Große Anfrage von Karsten Strasser, Yavuz Fersoglu, Julia Koppke, Andrea Benkert, Claudia Dyroff, Ricardo Bolaños Gonzáles (alle Fraktion DIE LINKE)

Große Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 26.06.2025 Bezirksversammlung Ö 6.1

Sachverhalt

Am 19. November 2024 wurde im Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport überraschend das Gutachten „Gestaltungs- und Maßnahmenkonzept Elbuferwanderweg in Altona“ als Sachstandsbericht präsentiert. Das von den Berliner Landschaftsarchitekten Topotek entwickelte Konzept wurde in der Sitzung mit einer 29-seitigen Präsentation vorgestellt, bei der der Fokus auf der Erschaffung von diversen neuen "Highlights" zur Aufwertung des Elbuferweges lag. Die nachfolgende, rein digitale Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 5. Dezember 2024 bis 9. Januar 2025 statt. Die Bürgervereine der Elbvororte brachten ihre Unzufriedenheit mit dem Konzept und der öffentlichen Beteiligung mit Eingaben zum Ausdruck, die in der Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport am 18. März 2025 behandelt wurden.

Laut Protokoll gab das Bezirksamt an: "Es sei nichts in Stein gemeißelt vor allem auch nicht das im Ausschuss vorgestellte Konzept. Jedoch sei die vorgestellte Analyse tiefgreifend gewesen und es seien Visionen für einzelne Orte vorgeschlagen worden. Hierdurch sei der falsche Eindruck einer Vorfestlegung vermittelt worden." Es handele sich um eine "Konzeptstudie".

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

  1. An wie viele Büros wurden wann Aufforderungen zur Angebotsabgabe verschickt?

Zu 1:

Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte per E-Mail am 25.05.2023 an fünf Büros.

2.a Zu welchem Termin ist der Architektenvertrag zwischen Topotek und dem Bezirksamt

Altona zur Erstellung eines Gutachtens Gestaltungs- und Maßnahmenkonzept

Elbuferwanderweg in Altona“ zustande gekommen?

Zu 2.a;

28.08.2023


2.b Welcher Termin wurde zur Fertigstellung des Gutachtens vereinbart?

Zu 2.b:

28.02.2024


2.c Wurde dieser Termin eingehalten? Wenn nein, warum nicht?


Zu 2.c:

Nein, aufgrund von Personalengpässen beim Auftragnehmer.


2.d Wann erfolgte die finale Fertigstellung des Gutachtens?

Zu 2.d:

Das Maßnahmenkonzept ist nicht abgeschlossen, es handelt sich um einen Arbeitsstand.

2.e Wer unterschrieb den Vertrag seitens des Bezirksamtes und welche Abteilung war

federführend?

Zu 2.e:

Unterschriften: Baudezernent und Fachamtsleiter Management des öffentlichen Raumes (MR), Federführung: Fachamt MR, Abteilung Stadtgrün

3.a Inwiefern war das Thema "Resilienz des Elbuferwanderweges bei Hochwasser/

Hochwasserschutz" Bestandteil des Architektenvertrages und Thema in den nachfolgenden

Arbeitstreffen?

Zu 3.a:

Hochwasserschäden am Elbuferweg waren ein Anlass die Konzeptstudie zu veranlassen. Dies betrifft u.a. die Art und Weise der Wegebefestigung.

3.b Warum spielt das Thema Hochwasserschutz keine Rolle bei der finalen Konzeptstudie?


Zu 3.b:

Hochwasserschutz ist im Rahmen einer solchen Konzeptstudie nicht zu lösen. Hierzu sind übergeordnete Klärungen seitens der Fachbehörden oder der Hamburg Port Authority (HPA) erforderlich. r Hochwasserschutz stehen im Bezirksamt keine Ressourcen und kein Fachverstand zur Verfügung und es wird hierfür auch keine Zuständigkeit im Bezirksamt gesehen.

  1. Welches Festhonorar und welche Stundensätze wurden in dem Vertrag vereinbart?

Zu 4:

Die im Vertrag vereinbarten Stundensätze betreffen unternehmensbezogene Informationen, die als Geschäftsgeheimnisse einzustufen sind. Die Offenlegung der vereinbarten Stundensätze könnte die berechtigten Interessen des Auftragnehmers am Schutz seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beeinträchtigen, sodass das Bezirksamt die gewünschte Information nicht erteilen kann.

5.a Welche Abteilungen des Bezirksamtes und welche Behörden wurden wann genau zu der

Planung hinzugezogen?

Zu 5.a:

Noch keine, da das Konzept sich, bis zum Beschluss der Bezirksversammlung (BV), der fordert die Weiterführung der Arbeiten mit dem Büro Topotek zu stoppen, lediglich als Arbeitsstand und noch nicht abgestimmt vorlag.


5.b Wann und wie erfolgte die Beteiligung der Abteilung "Gartendenkmalpflege"?

Zu 5.b:

Siehe Antwort 5.a.

6.a Wie viele Arbeitstreffen (auch online) zwischen Mitarbeiter:innen des Bezirksamtes und

Mitarbeiter:innen von Topotek und/oder Urbanista fanden ab der Vertragsunterzeichnung

bis zum 19. November 2024 statt und wie viele Arbeitsstunden und Mitarbeitende waren

involviert? Bitte mit Datum, Stundenzahl und Personenzahl auflisten.

Zu 6.a:

15.08.2023: 1,5 Std, 2 Personen Bezirksamt, Auftakt;

22.08.2023: 4 Std, 2 Personen Bezirksamt, Ortsbesichtigung;

24.10.2023: 2 Std, 2 Personen Bezirksamt, Abstimmung/Beteiligung;

23.02.2024: 2 Std, 2 Personen Bezirksamt, Abstimmung/ Arbeit;
06.03.2024: 1 Std, 2 Personen Bezirksamt, Abstimmung/ Arbeit;

15.05.2024: 2 Std, 1 Person Bezirksamt, Abstimmung/ Arbeit;

04.07.2024: 1 Std, 2 Personen Bezirksamt, Abstimmung/ Arbeit;

17.02.2025: 1,5 Std, 1 Person Bezirksamt, Beteiligung;

22.04.2024: 1,5 Std, 2 Personen Bezirksamt, Abstimmung/ Arbeit;

06.05.2025: 1 Std, 2 Personen Bezirksamt, Abstimmung/ Arbeit.

6.b Bei welchem dieser Treffen war die Bezirksamtsleitung anwesend?


Zu 6.b:

Keinem


6.c Wie viele Arbeitssachstände zum Gutachten wurden im Umlaufverfahren abgestimmt und

wann?


Zu 6.c:

Dies erfolgte noch nicht, da sich das Konzept im Arbeitsstand befindet und noch nicht abstimmungsreif war.

7.a Wurden bei den einzelnen Treffen in zunehmender Detailtiefe Planungen z.B. zum

Bodenbelag, Art der Leuchten, Banktypologien, Art der Mülleimer, Details zur zukünftigen

Bepflanzung und den Baumarten etc. diskutiert und festgelegt?

Zu 7.a:

Nein


7.b Wenn ja, welche dieser Details?
7.c Wenn ja, wie verträgt sich das mit der Aussage vom 18. März 2025, dass es sich lediglich

um eine "Konzeptstudie" gehandelt hat?

8.a Welche "Highlights" wurden bei dem letzten Arbeitstreffen vor dem 19. November 2024

detailliert behandelt und welche davon wurden am 19. November 2024 mit einer eigenen

Folie dem Ausschuss vorgestellt?

Zu 8.a:

Keine.


8.b Wie erfolgte diese Auswahl?


8.c Entsprach die Präsentation in der Ausschusssitzung am 19. November 2024 dem letzten

vollständigen Arbeitsstand vor der Ausschusssitzung? Wenn nein, warum nicht?

Zu 8.c:

Nein, die Arbeit beinhaltet eine umfangreiche Bestandserfassung und -analyse. Der gesamte Arbeitsstand hätte den zeitlichen Rahmen der Ausschusssitzung gesprengt

  1. Bei dem Vorhaben handelt es sich unzweifelhaft um "eine größere Planung von grundsätzlicher Bedeutung" für den Bezirk, über die das Amt nach der § 19 Abs. 1 BezVG - Vereinbarung die Bezirkspolitik frühzeitig zu informieren hat. Warum erfolgte die Information der Bezirkspolitik erst am 19. November 2024?

Zu 9:

Die §19 Vereinbarung legt die Information der BV fest, dies ist erfolgt. Eine frühzeitige Beteiligung ist nicht vorgeschrieben. Ergänzend zu der Information am 19.12.24 hätte die Verwaltung der BV das fertiggestellte Konzept zur Zustimmung oder Ablehnung vorgelegt


Das Freiraumkonzept (Entwurf) berührt ausschließlich Gestaltungsfragen, hier erschien ein einstufiges Verfahren mit anschließender Rückmeldung an die Öffentlichkeit zielführend. Konkrete räumliche Planungen zu defizitären Teilräumen sollten später abschnittsweise mit Befassung der BV, Fachstellen und erneuter Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen.

  1. Warum war von Anfang an nur eine online Bürgerbeteiligung vorgesehen?

Zu 10:

Siehe hier Antwort zu 9.

  1. Warum erfolgte die online Bürgerbeteiligung erst ab 5. Dezember 2024?

Zu 11:

Siehe hier Antwort zu 10.

  1. Gab es Planungen, die online Bürgerbeteiligung früher durchzuführen? Wenn ja: Welche Termine waren geplant?

Zu 12:

Nein.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
26.06.2025
Ö 6.1
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.