22-1184

Bezirkliche Straßenbäume Kleine Anfrage von Dr. Ulrike von Criegern (CDU-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Sachverhalt

Die Aufrechterhaltung und Pflege innerstädtischer Grünflächen ist eine Herausforderung von nicht nur urbaner, sondern auch unmittelbar globaler Relevanz. Das städtische Grün leistet einen immensen Beitrag zur Luft- und Lebensqualität im urbanen Bereich; vor dem Hintergrund des Klimawandels ist die Forderung nach dem nachhaltigen Umgang mit Stadtgrün in jeder Form zwingend geboten. Auch und gerade die Bedeutung des Grüns alsCo2-Speicher macht die sorgsame Grünpflege unerlässlich.

Aus den vorstehend genannten Gründen ist es notwendig, einen präzisen Überblick über den Grünbestand in Altona zu haben.

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:

  1. Wie definiert der Bezirk Straßenbäume? Hat es aufgrund der Definition in 2024 Umwidmungen von Straßenbäumen bzw. Bäumen gegeben? Wenn ja, in welchem Umfang?
  2. Welchen Straßenbaumbestand wies Altona in 2024 auf? Wie schneidet Altona bezüglich des Straßenbaumbestands im Vergleich zu den anderen Hamburger Bezirken bezogen auf die Größe seines Straßennetzes ab?
  3. Wie viele Straßenbäume wurden in 2024 in Altona real neu gepflanzt? Welcher Betrag wurde für Fällung und Ersatzpflanzungen in 2024 aufgewendet (in absoluten Zahlen und bezogen auf jeden einzelnen Baum)? Wie steht Altona diesbezüglich im Vergleich zu den anderen Bezirken in Hamburg dar? Ist vergaberechtlich eine Ausschreibung der Fällungen und Ersatzpflanzungen erforderlich? Sollte eine Ausschreibungspflicht bestehen: Erfolgt die Ausschreibung von Fällungen und Ersatzpflanzungen bezirksbezogen oder bezogen auf die gesamte Stadtfläche? Wenn die Ausschreibung die Ausschreibung bezirksbezogen erfolgt: Weshalb findet keine Bündelung bezogen auf die gesamte Stadtfläche statt, um die Kosten zu senken? Die vorstehenden Fragen stellen sich auch, wenn die Fällungen und Ersatzpflanzungen durch den Abschluss von nicht ausschreibungspflichtigen Verträgen erfolgt. Wie hoch war der Aufwand in 2024 für die Pflege der Straßenbäume (z. B. Bewässerung, Rückschnitt)?
  4. Ist bekannt, wie viele Straßenbäume in 2024 nicht angewachsen sind und nachgepflanzt werden mussten?
  5. Ist sichergestellt, dass der Lieferant der Bäume die Gewährleistung für das Anwachsen übernimmt?
  6. Könnten durch das Nachpflanzen jüngerer Bäume die Kosten gesenkt werden oder besteht dann ein höherer Pflegeaufwand, der die geringeren Anschaffungskosten aufhebt?
  7. Ist geprüft worden, wie durch den Einsatz von KI in Kombination mit dem Einsatz von Drohnen die Zählung von Bäumen, insbesondere auf Grünflächen, erleichtert werden kann?
  8. Wie viele Bäume wurden in den Jahren 2023 und 2024 auf Friedhöfen in Altona gefällt?
  9. Wie viele Ersatzpflanzungen erfolgten in den Jahren 2023 und 2024 auf Friedhöfen Altona?
  10. Wird nachgehalten, welche Art von Bäumen im Rahmen von Ersatzpflanzungen gesetzt werden?
  11. Soweit auf Grünflächen durch die Wegnahme von Bäumen der Wuchs anderer Bäume gefördert wird: Wird geprüft, ob Ersatzpflanzungen an anderen Stellen erfolgen können?
  12. Wenn nicht geprüft wird, ob die genehmigten Fällungen auf Privatgrundstücken durchgeführt wurden: wie wird indessen (s. Drucksache 22-0524.1B; Prüfung der Kontrolle durch externe Werkstudenten o.ä.) geprüft, ob die angeordneten Ersatzpflanzungen auf Privatgrundstücken vorgenommen wurden?
  13. Weshalb übersteigt die Anzahl der angeordneten Ersatzpflanzungen auf Privatgrundstücken die Anzahl der genehmigten Fällungen auf Privatgrundstücken?
  14. Wie lange werden frisch gepflanzte Bäume von dem Lieferanten nach der Pflanzung gepflegt?

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu 1:

Ein Straßenbaum ist ein Baum, der an einer innerstädtischen oder auch außerörtlichen Straße auf einem Straßenflurstück steht.

r 2024 wurden keine Umwidmungen durchgeführt, die nennenswerten Einfluss auf die Zahl der Straßenbäume hätte.

Zu 2:

Die Auswertung über den Straßenbaumstand wird zentral über die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) durchgeführt und für das Jahr 2024 liegen diese Zahlen noch nicht vor.

Eine Auswertung zum Verhältnis von Baumstückzahlen zu der Größe des Straßennetzes ist insbesondere für andere Bezirksämter nicht möglich. Diese Daten liegen dem Bezirksamt Altona nicht vor.

Zu 3:

2024 wurden in Altona 281 Straßenbäume neu gepflanzt, siehe auch Beantwortung Drucksache 22-0856.

Eine abschließende Kostenaufstellung ist nicht möglich, da wegen der laufenden Fertigstellungspflege die Aufträge noch nicht schlussgerechnet sind.

Vergleichszahlen zu anderen Bezirken liegen dem Bezirksamt Altona nicht vor.

Das Bezirksamt Altona führt die Vergabe von Baumpflanzungen und Fällungen an externe Auftragnehmer gemäß der geltenden Vergaberichtlinien (VOB - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und der Landeshaushaltsordnung) durch. Darin ist geregelt, dass diese Leistungen regelhaft ausgeschrieben werden müssen.

Da jeder Bezirk eigenständig seinen Baumbestand verwaltet, werden die Ausschreibung auch bezirksbezogen durchgeführt. Mit einer Kostensenkung durch Bündelung ist nicht zu rechnen, da die ortsansässigen Firmen nicht die Kapazität aufweisen, ein Auftragsvolumen Hamburg weit anzubieten.

Freihändige Vergaben finden in Altona für Fällungen und Ersatzpflanzungen nicht statt.

Im Jahr 2024 wurde für die notwendige Unterhaltung von Straßenbäumen 1.005.628,20 € ausgegeben.

Zu 4:

22 Bäume waren nicht angewachsen, diese wurden 2025 nachgepflanzt (im Rahmen der Gewährleistung).

Zu 5:

Die neu zu pflanzenden Straßenbäume werden regelhaft über externe Firmen im Rahmen einer Bauleistung gepflanzt. Diese Bauleistung beinhaltet auch die Lieferung der Pflanzen. In den hierzu angewendeten Vergabe-Richtlinien (VOB - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist die Gewährleistung geregelt.

Zu 6:

Die Hauptkosten bei einer Straßenbaumpflanzung entstehen durch die Bodenarbeiten und die ggf. notwendige Bodenentsorgung bzw. den Austausch sowie verkehrssichernde Arbeiten. Mit der Pflanzung jüngerer Bäume würden die Pflanzenkosten leicht sinken, aber die ersten Pflegemaßnahmen (z.B. für die Herstellung des Lichtraumprofils) würden früher anfallen.

Zu 7:

r eine reine Zählung ist ein KI Einsatz nicht geprüft worden. Die BUKEA hat aber den Einsatz von KI zur Bewertung von Bäumen (Digitaler Zwilling) getestet. Hier war die Fragestellung, ob durch einen Digitalen Zwilling eine Erleichterung der Baumkontrollen möglich wäre. Das Ergebnis hierzu ist, dass ein Einsatz derzeit keinen Mehrwert bringt.

Zu 8:

Das Bezirksamt Altona verwaltet selber nur den Hauptfriedhof Altona und kann somit nur hierzu Zahlen liefern.

llungen (Daten aus Meldungen an den Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport) 2023: 48 Bäume.

llungen (Daten aus Meldungen an den Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport) 2024: 28 Bäume.

Zu 9:

Das Bezirksamt Altona verwaltet selber nur den Hauptfriedhof Altona und kann somit nur hierzu Zahlen liefern.

Baumpflanzungen 2023: 17 Bäume.

Baumpflanzungen 2024: 1 Baum.

Zu 10:

Baumpflanzungen werden im Baumkataster erfasst, hierbei wird auch die Baumart angeben.

Zu 11:

Es wird bei jeder Fällung überprüft, ob Ersatzpflanzungen sinnvoll und möglich sind.

Zu 12:

Die Prüfung im Sinne der Fragestellung erfolgt im Rahmen der Terminüberwachung der Akten sowie anlassbezogen im gegebenen Einzelfall, z. B. im Zusammenhang mit Folgevorgängen auf den betreffenden Grundstücken, auf denen eine Ersatzpflanzverpflichtung besteht. Im Rahmen des Außendienstes erfolgen stichprobenartige Kontrollen oder anlassbezogene Prüfungen im Zuge laufender Sachbearbeitungen.

Zu 13:

Die Anzahl der Ersatzpflanzungen begründet sich nach den rechtlichen Regelungen der Baumschutzverordnung. Die im Rahmen des Vollzuges der Baumschutzverordnung anzuwendende Methodik zur Ermittlung des Ersatzbedarfes generiert im Verhältnis zur Bestandsminderung (Anzahl genehmigter Fällungen) in der Regel eine höhere Anzahl an Ersatzpflanzungen.

Zu 14:

In Altona werden Straßenbäume regelhaft 3 Jahre lang gepflegt (Fertigstellungspflege geregelt über VOB - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen).

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

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