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Krötentunnel Falkensteiner Ufer – Wie zielführend war die Maßnahme? Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 26.06.2025 Bezirksversammlung Ö 5.6

Sachverhalt

Im Jahr 2023 wurden am Falkensteiner Ufer in Hamburg-Blankenese vier Amphibientunnel sowie ca. 410 m Amphibien-Leitwände errichtet. Ziel war es, die über Jahrzehnte ehrenamtlich organisierte Krötenwanderhilfe durch eine dauerhafte bauliche Lösung abzulösen. Die Maßnahme wurde mit fast einer halben Million Euro öffentlich finanziert. Die Bauarbeiten wurden im Frühjahr 2023 abgeschlossen.

Nach Aussagen von Anwohnerinnen und Anwohnern scheint die Funktionstüchtigkeit der Tunnel inzwischen eingeschränkt zu sein. Es ist von starker Verschmutzung die Rede, die eine Nutzung durch Amphibien behindere. Zudem sei erneut eine Schrankenlösung am unteren Abschnitt des Falkensteiner Ufers eingerichtet worden offenbar als Reaktion auf die mangelnde Funktion der Tunnel.

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:

  1. Wie bewertet das Bezirksamt Altona die aktuelle Funktionstüchtigkeit der Amphibientunnel am Falkensteiner Ufer?

a) Gibt es regelmäßige technische oder biologische Kontrollen (z. B. Tierzählungen,

Kamerabeobachtungen, Sichtprüfungen)?
b) Liegen dem Bezirksamt Erkenntnisse über Verunreinigungen, Blockaden oder andere

Funktionsmängel vor?

  1. Welche Maßnahmen wurden seit der Inbetriebnahme der Tunnel im Frühjahr 2023 ergriffen, um deren Funktion langfristig sicherzustellen (z. B. Reinigung, Wartung, Monitoring)?

a) Wer ist derzeit für Reinigung und Pflege der Tunnel verantwortlich?
b) Mit welchem Aufwand (Personal/Stunden/Kosten) wurde seit Inbetriebnahme gearbeitet?

  1. Gab es Beschwerden oder Hinweise aus der Bevölkerung zur mangelnden Funktion oder zum Zustand der Anlage?

a) Wenn ja, wie wurde darauf reagiert?
b) Wurde Kontakt mit den ehrenamtlich engagierten Amphibienschützern (z. B. NABU)

aufgenommen oder aufrechterhalten?

  1. Trifft es z u, dass am Falkensteiner Ufer (Stand Frühjahr 2025) wieder eine

Schrankenregelung für den Autoverkehr genutzt wurde?

a) Wenn ja: Wer hat dies veranlasst, mit welcher Begründung und für welchen Zeitraum?
b)Ist diese Maßnahme als Reaktion auf eine eingeschränkte Wirksamkeit des

Amphibienschutzsystems zu verstehen?

  1. Wie bewertet das Bezirksamt heute – nach rund zwei Jahren Betrieb – die Zielerreichung der Maßnahme?

a) Sind die angestrebten ökologischen Ziele aus Sicht der Verwaltung erreicht worden?

b) Inwiefern hält das Bezirksamt die Investition nachträglich für sinnvoll und verhältnismäßig?

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu 1.a:

Die Amphibientunnel sind aus Stahlbeton und technisch praktisch wartungsfrei. Die Zählungen werden gemeinsam mit dem bzw. durch den NABU mit Kameras durchgeführt.

Zu 1.b:

Ja. Es gibt keine relevanten Verunreinigungen, Blockaden oder andere Funktionsmängel. Die Verunreinigungen in den Tunneln selbst sind text-align:justify;">

Zu 2:

a) Reinigung: Siehe hierzu Antwort zu 1.b.

b) Wartung: Siehe hierzu Antwort zu 1.b.

c) Monitoring: Siehe hierzu Antwort zu 1.a.

Zu 2.a:

Das Bezirksamt Altona, Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR).

Zu 2.b:

Bis heute 0,0 Euro und 0 Std Personaleinsatz, da NABU unterstützt.

Zu 3:

Nein.Es sind keine an das Fachamt MR gerichteten Beschwerden, oder Hinweise eingegangen.

Zu 3.a:

Siehe hierzu Antwort zu 3.

Zu 3.b:

Ja. MR und NABU arbeiten hier seit Beginn des Projektes sehr konstruktiv zusammen und stehen im regelhaften Informationsaustausch.

Zu 4:

Ja.

Zu 4.a:

Das Fachamt MR für die Zeit der Amphibienwanderung in Abstimmung mit dem NABU zum Schutz der Amphibien, die weiter östlich wandern.

Zu 4.b:

Nein, es war durch die Bestandserfassungen bekannt, dass man lediglich die westlichen Wanderungsströme mit dem Amphibientunnel erreichen kann, die östlichen nicht. Die durch die Schranke zeitlich gesperrte Strecke liegt östlich des neuen Amphibienleitsystems. Wenn man hier die Amphibienwanderung sichern und die Schrankensperrung überflüssig machen wollte, wären im Osten weitere bauliche Maßnahmen erforderlich. Alternativ könnte man prüfen, diesen Streckenabschnitt für den KFZ-Verkehr ganzjährig zu sperren.

Zu 5.a:

r eine langfristige ökologische Auswertung der Bestandszahlen ist es noch zu früh. Hierfür sollten die Zahlen über einen längeren Zeitraum erfasst und ausgewertet werden. Grundsätzlich wurde der Schutz der Amphibien jedoch deutlich verbessert.

Zu 5.b:

Siehe hierzu Antwort zu 5.a.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
26.06.2025
Ö 5.6
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Blankenese

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