Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Die Petentin ist anwesend.
Herr Ernst berichtet, die Straßenverkehrsbehörde werde das praktizierte Querparken zwischen den Hausnummern 27 und 45 legalisieren und entsprechend anordnen. Auf Nachfrage von Herrn Fischer ergänzt er, eine solche Regelung sei nicht überall im Gerichtsviertel umsetzbar.
Der Ausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Die Petentin ist anwesend.
Herr Ernst führt aus, der Straßenverkehrsbehörde liege für den in der Eingabe beschriebenen Abschnitt keine Beschwerdelage vor. Polizeiliche Maßnahmen müssten zunächst geprüft werden.
Herr Harders führt aus, die Pflasterung der Fußgängerzone ähnele einer Fahrbahn. Er regt an, die Altonaer Poststraße bis zu Bugdahnstraße für den Radverkehr freizugeben. Erst am Goetheplatz sei die Fußgängerzone notwendig. Er erkundigt sich, ob eine entsprechende Widmung der Altonaer Poststraße möglich sei.
Herr Fischer stellt fest, dass die Altonaer Poststraße nachts für Rad- und Lieferverkehr freigegeben sei. Der Fußweg sei zudem sehr breit. Er erkundigt sich, ob die Fußgängerzone ursprünglich eingerichtet worden sei, um möglichem Parkplatzsuchverkehr der IKEA-Filiale entgegenzuwirken.
Herr Schmidt merkt an, die Situation sei für alle erkennbar, besonders aufgrund des mit dem Beginn der Fußgängerzone wechselnden Straßenbelags. Er stimmt zu, bis zu den rot-weißen Pollern an der Ecke Bugdahnstraße solle die Altonaer Poststraße für den Radverkehr freigegeben werden.
Herr Portenbegrüßt den Vorschlag von Herrn Harders. Die entlang der Altonaer Poststraße aufgestellten Fahrradbügel lüden dazu ein, mit dem Fahrrad bis dorthin zu fahren. Es sei aussichtslos, den Radverkehr mit polizeilichen Kontrollen zu unterbinden.
Herr Strate gibt zu bedenken, ob die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches mit Tempo 20 möglich sei. In einer Fußgängerzone sei das Radfahren grundsätzlich nicht erlaubt.
Herr Hahn bestätigt, die Frage der straßenrechtlichen Widmung müsse geklärt werden. Eine bauliche Änderung sei wohl nicht notwendig. Er teile die Einschätzung der Ausschussmitglieder, dass die bauliche Situation nicht zur Verkehrsregelung passe.
[Nachtrag zu Protokoll:
Das Amt hat eine Änderung der Benutzbarkeit durchgeführt: Mit Verfügung vom 21.02.2022 wurde der Umfang der zuvor gültigen Widmung auf den Liefer- und Betriebsfahrzeugverkehr sowie den Rad- und Fußgängerverkehr reduziert.]
Der Ausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Eine Vertretung von ARGUS Stadt und Verkehr Partnerschaft mbB (ARGUS) erläutert die 1. Verschickung Fischereihafen Areal-West mithilfe einer Präsentation (Anlage) und hebt dabei auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder Folgendes hervor:
Herr Harders betont, die vorgesehene Tempo-20 Zone sei zu begrüßen. Vor dem Hintergrund der breiten Gehwege erkundigt er sich, ob weitere Grünflächen vorgesehen seien.
Herr Porten erläutert, es sei zu begrüßen, dass frühzeitig Tiefgaragen mitbedacht würden und regt eine Öffnung für die Öffentlichkeit an.
Herr Stünitz gibt zu bedenken, dass die Straße gerade sei und nicht davon ausgegangen werden könne, dass die Tempo-20 Ausweisung eingehalten werde. Er regtan, die Fahrbahn weiter einzuengen, damit Fahrradfahrer:innen nicht überholt werden könnten.
Eine Vertretung von ARGUS führt aus, im Rahmen der Verschickung seien bereits ähnliche Stellungnahmen eingegangen. Diese würden geprüft. Er:sie ergänzt, über den Mittelstreifen könne nicht überholt werden. Außerdem müsste eine lichte Breite von 4,5 Metern inklusive Überhang für den Schwerlastverkehr eingehalten werden.
Herr Hahn merkt an, die Entscheidung für eine Tempo-20Zone ohne eigene Fahrradwege hänge auch damit zusammen, dass im weiteren Straßenverlauf in Richtung Neumühlen kein getrennter Radweg vorhanden sei. Zudem werde in östlicher Richtung ab Van-der-Smissen-Straße der Gehweg in der Fahrbahnmitte geführt. Hier sei eine kontinuierliche Führung eines Radwegs schwer umzusetzen. Eine Lösung aus einem Guss sei vorzuziehen.
Herr Strate moniert, in den Verschickungsunterlagen (siehe TOP 3.1) liege ein Abwägungsfehler vor, da der Schwerlastverkehr von der A7 zum Fischmarkt nicht ausreichend beachtet worden sei. Eine ausreichende Straßenbreite für LKW müsse sichergestellt werden. Zudem sei die Einhaltung der Tempo-20 Ausweisung gerade nachts fraglich.
Eine Vertretung von ARGUS entgegnet, es sei eine verkehrstechnische Untersuchung durchgeführt worden. Der Schwerlastverkehr mache etwa vier Prozent des Verkehrsaufkommens aus und sei in diesem Maße unproblematisch.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Hahn stellt fest, das Amt wolle das Radverkehrskonzept zeitnah fertigstellen.
Herr Heyne merkt an, ein Beschluss über das Konzept sei auch nach der Sommerpause denkbar. Seine Fraktion wolle mögliche Konflikte zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern beraten.
Herr Fischer wirft ein, einige Maßnahmen seien aufgrund von Senatsbeschlüssen nicht umsetzbar. Es stelle sich die Frage, ob ein Votum abgegeben werden solle, in dem Wissen, dass das Konzept nicht in Gänze umsetzbar sei.
Herr Hahn gibt zu bedenken, dass sich die Einschätzung des Senats in Zukunft ändern könnte. Es sei abzuwarten, inwieweit das verhängte Parkplatzmoratorium in Zukunft Bestand habe. Auch die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende plane laufende Projekte wie gehabt weiter. Das Amt wolle mit dem Konzept ein Zielbild schaffen. Zuerst sollten die Maßnahmen angegangen werden, die ohne Konflikte umsetzbar sein. Die Umsetzung des gesamten Konzepts sei ohnehin eine Generationenaufgabe.
Frau Koch ergänzt, Maßnahmen mit potentiellen Zielkonflikten seien bewusst im Konzept aufgeführt. Das Amt wolle hier transparent kommunizieren. Der öffentliche Raum sei begrenzt und ggf. müssten im Konfliktfall verschiedene Belange abgewogen werden.
Herr Fischer erkundigt sich, ob die vorgesehene Priorisierung eingehalten werden könne, wenn es notwendig sei, konfliktfreie Maßnahmen vorzuziehen.
Frau Koch erläutert, dass die Priorisierung grundsätzlich beibehalten werden solle. Insbesondere würden Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit priorisiert, auch wenn diese Zielkonflikte beinhalten würden. Darüber hinaus sei die Priorisierung und Umsetzung des Konzepts eine Frage von Jahrzehnten.
Herr Stünitz betont, aktuell nicht umsetzbare Maßnahmen müssten Teil des Konzepts bleiben, da sich die Umstände in den nächsten Jahrzehnten verändern könnten.
Herr Strate führt aus, sollte wegen der Verlegung der Route vom Mechelnbusch auf den Wittenbergener Weg (siehe Seite 25 der Anlage zur Drucksache 22-1143) das Kopfsteinpflaster entfernt werden, sei mit Widerstand der Bevölkerung zu rechnen.
Frau Koch erklärt, die Route sei verlegt worden, da der Mechelnbusch eine Privatstraße sei und über dem Straßenraum ein denkmalgeschütztes Ensemble läge. Das Granit-Großpflaster im Wittenbergener Weg sei hingegen denkmalschutzrechtlich nicht geschützt.
Herr Strate entgegnet, diese sei die letzte Kopfsteinpflasterstraße in der Umgebung und ortsbildprägend.
Herr Hahn regt an, dass in solchen Fällen auf geschnittenes Großpflaster zurückgegriffen werden könne.
Herr Strasser stellt fest, das Konzept sei zu begrüßen. Die Umsetzung werde auch aufgrund der begrenzten Mittel Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Eine Erhöhung der Mittel für das Bezirksamt wäre zu begrüßen, gerade vor dem Hintergrund der größeren Mittelverfügbarkeit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) sowie des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer. Er regt an, die Beschlussempfehlungfür die Bezirksversammlung erst in der Sitzung des Ausschusses am 15.09.2025 zu fassen, sodass die Bezirksversammlung in ihrer Sitzung am 25.09.2025 das Konzept beschließen könne.
Frau Faust-Weik-Roßnagel gibt zu bedenken, ob das vorgeschlagene Zielkonzept zu einem späteren Zeitpunkt noch Veränderungen zulasse. Einige Straßen müssten nach Fertigstellung des Autobahndeckels erneut betrachtet werden.
Herr Strate führt aus, bezüglich einer Eingabe zu einer Radroute auf der Palmaille, die an die SPD-Fraktion gerichtet worden sei, habe die BVM zurückgemeldet, dass für die Palmaille keine Radroute vorgesehen sei. Diese sei aber im vorliegenden Konzept enthalten.
Frau Koch berichtet, die Palmaille sei wegen der parallel verlaufenden Route durch die Königstraße/ Bernadottestraße ursprünglich nicht berücksichtigt worden. Die BVM habe diese jedoch in das Konzept für die übergeordneten Radrouten aufgenommen. Daher sei der Abschnitt auch in der Form in das Radverkehrskonzept Altona übernommen worden. Insofern sei sie verwundert über die Rückmeldung der BVM zur Eingabe an die SPD-Fraktion.
Herr Harders ergänzt, die Bezirksversammlung habe 2019 einen Beschluss zur Schaffung eines Radfahrstreifens in der Palmaille gefasst. Die BVM habe damals zurückgemeldet, dass keine Planungen zur Palmaille betrieben würden (siehe Drs. 20-5891).
Auf Vorschlag von Herrn Strate einigt sich der Ausschuss einvernehmlich darauf, dass die Drucksache zwecks Beantwortung von Rückfragen zunächst in die Sitzung am 21.07.2025 vertagt wird. Die Beschlussfassung soll in der Sitzung am 15.09.2025 erfolgen.
Die Drucksache 22-1199 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen. Fortsetzung der Beratung vom 16.06.2025 (TOP 5).
Herr Schmidt merkt an, Ziffer 2 der Beschlussempfehlung könne missverstanden werden, da die Formulierung „vor Gastronomiebetrieben“ nicht weiter definiert sei.
Herr Heyne führt aus, die Ziffern 1 und 3 der Beschlussempfehlung seien das Ergebnis der vorangegangenen Ausschussberatung. Er regt an, die Formulierung von Ziffer 2 ohne den Begriff „Sperrzone“ auszuführen.
Herr Porten gibt zu bedenken, wie weiter verfahren werden solle, wenn die Prüfung des Fachamts Rechtsamt zu Ziffer 3 negativ ausfalle.
Herr Harders entgegnet, eine Änderung der Wertstufen stehe als Rückfalllinie zur Verfügung.
Herr Heyne pflichtet bei, es spreche nichts gegen einen Beschluss vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung. Er betont, es bestehe kein Rechtsanspruch auf Genehmigung eines Sondernutzungsantrages.
Auf Vorschlag von Herrn Heyne und Herrn Harders wird Ziffer 2 einvernehmlich wie folgt geändert:
„Vor Gastronomiebetrieben sind keine konsumfreien Sitzgelegenheiten vorzusehen.“
Die so geänderte Beschlussempfehlung wird einstimmig beschlossen.
Angemeldet von der SPD-Fraktion.
Herr Schmidt berichtet, nachdem weder die Beschlussempfehlung des Ausschusses noch ein Alternativantrag zum Thema in der Sitzung der Bezirksversammlung vom 26.06.2025 eine Mehrheit erhalten hätten, sei nun ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von GRÜNE, SPD und Volt (Anlage) für die Sitzung des Hauptausschusses am 10.07.2025 vorgesehen. Dieser müsse über die Aufhebung der Viermonatsfrist gemäß § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung beschließen.
[Nachtrag zu Protkoll:
Der Hauptausschuss hat den Antrag in seiner Sitzung vom 10.07.2025 (siehe TOP 6) mehrheitlich beschlossen.]
Anlagen
22-1200 Antrag Fahrradabstellmöglichkeiten SC Teutonia (10183 KB)
Angemeldet von der SPD-Fraktion.
Herr Strate berichtet, die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft habe der Bezirksversammlung zurückgemeldet, dass der letztjährige Beschluss zur Fortschreibung des Wegereinigungsverzeichnisses zu spät gefasst worden sei (siehe Drucksachen 22-0641 und 22-0881). Es gelte nun, vor der Sommerpause Vorschläge zu sammeln.
Der TOP wird in die nächste Sitzung am 21.07.2025 vertagt.
Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 26.06.2025 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung.
Herr Fischer stellt mit Bezug auf den Alternativantrag der Volt-Fraktion (siehe TOP 8.1) fest, der Bedarf an Kfz-Stellplätzen werde als Datengrundlage für entsprechende Planungen erhoben. Demnach müsse auch der Bedarf an Fahrradstellplätzen erfasst werden. Über die Regelmäßigkeit und den Umfang der Erhebung könne diskutiert werden.
Herr Strasser betont, eine Onlinebeteiligung zum Fahrradbügelbedarf habe 2024 stattgefunden. Die Auswertung des Amtes liege noch nicht vor. Er schlage vor, die Anträge bis dahin nicht abzustimmen. Er ergänzt, die Erstellung eines Konzepts, wie in Ziffer 1 des Antrages der Volt-Fraktion (siehe TOP 8.1) beschrieben, binde personelle Kapazitäten und könne nur in das Arbeitsprogramm Planung Straße und Mobilität aufgenommen werden.
Herr Schmidt stimmt Herrn Strassers Vorschlag zu. Nur ein Jahr nach der letzten Befragung ein weiteres Verfahren über die Beteiligungsplattform DIPAS zu beauftragen, sei nicht sinnvoll. Die Auswertung müsse abgewartet werden. Zudem lebe ein Konzept, wie im Antrag der Volt-Fraktion (siehe TOP 8.1) vorgeschlagen, von Schwerpunktsetzung und Priorisierungen. Hierzu müsse die Politik beteiligt werden.
Herr Fischer entgegnet, auch der Kfz-Stellplatzbedarf solle regelmäßig erhoben werden. Der Verkehr entwickele sich stetig.
Der Antrag von Herrn Strasser, die Drucksachen 22-1117 und 22-1117.1 zu vertagen, bis das Amt die Auswertung der Onlinebeteiligung „Fahrradparken Altona“ vorlegt, wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, FDP und DIE LINKE abgelehnt.
Herr Strate betont, die Auswertung der Onlinebeteiligung solle im Ausschuss beraten werden, sobald sie vorliege.
Herr Porten zieht die Ziffern 2, 3 und 4 des Antrages der FDP-Fraktion (Drs. 22-1117) zurück.
Herr Fischer streicht die Formulierung „ - wenigstens alle fünf Jahre - “ aus Ziffer 2 des Antrages der Volt-Fraktion (Drs. 22-1117.1).
Bei alternativer Abstimmung empfiehlt der Mobilitätsausschuss der Bezirksversammlung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von GRÜNE, SPD, CDU und AFD sowie bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, beide Anträge abzulehnen. Für den Antrag der FDP-Fraktion stimmt die FDP-Fraktion, für den Antrag der Volt-Fraktion die Volt-Fraktion.
Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 26.06.2025 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung.
Beratung und Abstimmung siehe TOP 8.
Herr Hahn berichtet, die Schlaglöcher im Hohenesch seien dem Amt bekannt und seien zwischenzeitlich ausgebessert worden. Dies sei eine von vielen betroffenen Straßen. Das Amt versuche, bekannte Missstände im Rahmen der personellen Möglichkeiten so gut wie möglich abzuarbeiten.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Strate berichtet, für die Sitzung am 21.07.2025 sei eine Eingabe zur Neufassung der Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen vorgesehen.
Der Ausschuss einigt sich einvernehmlich, Referierende der zuständigen Behörde für Inneres und Sport hinzuzuladen.
Herr Strate berichtetzudem, ein Unternehmen, dasvertikale Parksysteme vertreibe, habe angefragt, dem Ausschuss das System vorzustellen. Er bittet die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung, die der Anfrage beigefügte Präsentation zunächst den Sprecher:innen zur Verfügung zu stellen.
Herr Schmidtführt aus, die SPD-Fraktion habe eine Eingabe bezüglich der ringförmigen Parkstraßen im Kroonhorst erreicht. Es werde eine Einbahnstraßenregelung vorgeschlagen.
Herr Strateerklärt, dasThema werde für die Tagesordnung der nächsten Sitzung am 21.07.2025 vorgesehen.