22-1090

Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung Außengastronomie Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.04.2025

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 26.06.2025 Bezirksversammlung Ö 12.23

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 24.04.2025 anliegende Drucksache 22-0905B beschlossen.

Die Verkehrsdirektion (VD) der Polizei Hamburg hat mit Schreiben vom 07.05.2025 zu Punkt 4.1 wie folgt Stellung genommen:

Zu 4.1:

Die Beantwortung zu Suchtprävention liegt nicht in der Zuständigkeit der Polizei.

Darüber hinaus erhebt die Polizei, im Sinne der hier vorliegenden Empfehlung, keine Statistik zu Zeitpunkt und Ort des Erwerbes von im Vorfeld von polizeilich bekanntgewordenen Verkehrssachverhalten konsumierten Alkohols.

Teil der polizeilichen Erfahrung ist der Umstand, dass Menschen behördliche Einschränkungen des Artikelangebotes an bestimmten Orten, aufgrund ihres eigenen Willens zum Konsum eben dieser Artikel, durch selbstständiges Mitführen umgehen.

Weiterhin ist grundsätzlich festzuhalten, dass Verbote im Zusammenhang mit Rauschmitteln jeder Art, wie etwa bis vor kurzer Zeit Cannabis, deren Auftreten im Rahmen von Verkehrsdelikten in der Vergangenheit nicht verhindert haben.

Aus Sicht der Polizei besteht im Zusammenhang mit der Empfehlung daher keine Erforderlichkeit zur Unterstützung ihrer erfolgreichen und bewährten Verkehrssicherheitsarbeit.

Die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) hat mit Schreiben vom 21.05.2025 wie folgt Stellung genommen:

Zu 1 - 5:

Die von der Bezirksversammlung Altona angestoßene Thematik betrifft nicht nur das Bezirksamt Altona, sondern ganz Hamburg und bedarf einer grundlegenden Prüfung und Abstimmung im Zuständigkeitsbereich mehrerer Senatsbehörden. Im Rahmen dieser grundlegenden Prüfung wird die Empfehlung der Bezirksversammlung selbstverständlich mit einbezogen.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 06.06.2025 wie folgt Stellung genommen:

Zu 1-5:

Die von der Bezirksversammlung Altona hier angestoßene Thematik, u. A. der Vorgaben zu Restgehwegbreiten, betrifft nicht nur das Bezirksamt Altona, sondern ganz Hamburg und bedarf einer grundlegenden Prüfung und Abstimmung im Zuständigkeitsbereich mehrerer Fachbehörden und aller Bezirksämter. Im Rahmen dieser grundlegenden Prüfung wird die Empfehlung der Bezirksversammlung selbstverständlich mit einbezogen.

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat mit Mail vom 10.06.2025 mitgeteilt, dass sie sich der bereits übersandten Stellungnahme der BWI anschließt und vor diesem Hintergrund zunächst von einer inhaltlichen Stellungnahme absieht.

Die Behörde r Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat mit Schreiben vom 11.06.2025 nachfolgende Zwischennachricht übersandt:

Zu 1, 2 und 5:

Die von der Bezirksversammlung Altona angestoßene Thematik betrifft, wie die Behörde für Wirtschaft und Innovation bereits in Ihrer Stellungnahme zum o.g Beschluss mitgeteilt hat, nicht nur das Bezirksamt Altona, sondern ganz Hamburg und bedarf einer grundlegenden Prüfung und Abstimmung im Zuständigkeitsbereich mehrerer Senatsbehörden.

Vor dem Hintergrund eines grundlegenden Klärungsprozesses zum weiteren Umgang mit schalltechnischen Untersuchungen und mit der Außengastronomie sieht die BSW zunächst von einer inhaltlichen Stellungnahme zum o.g. Beschluss ab.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
26.06.2025
Ö 12.23
Lokalisation Beta

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