Parkplatz-Moratorium und Umsetzung der Verkehrsprojekte sowie Konsequenzen für die Bauleitplanung in Altona Große Anfrage der Volt-Fraktion
Letzte Beratung: 16.07.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 8.4
Mit dem “Masterplan Parken” möchte der Senat, laut Koalitionsvertrag, “die Zahl der privaten Kfz sowie die verfügbaren Stellplätze im öffentlichen und privaten Raum auf Stadtteilebene systematisch erfassen”. Bis die nötigen rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen sind,eine Erhebung tatsächlich stattgefunden hat und “strenge Kriterien” für “Stadtteile mit hohem Parkdruck” erarbeitet sind, “gilt ein grundsätzliches Moratorium für den Abbau von Parkplätzen im öffentlichen Raum, das von allen Behörden einschließlich der Bezirksämter beachtet wird.”
Alle aktuell laufenden Verkehrsprojekte sollen durch ein von einer Senatskommission festgelegtes Verfahren “im Hinblick auf den Umgang mit dem ruhenden Verkehr” überprüft werden. Sogar bereits abgeschlossene Planungen sollen dieser Überprüfung unterzogen werden.
In Altona befinden sich verschiedene Verkehrs- und Sanierungsprojekte in Planung, Umsetzung oder Abstimmung, die durch das Moratorium betroffen sein können. Dem Mobilitätsausschuss wurde zuletzt das “Arbeitsprogramm Planung: Straße und Mobilität 2025” zuletzt in der Sitzung am 17.03.2025 unter Drs. 22.0598.1 vorgestellt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Fehlanzeige. Die Rahmenbedingungen und Festlegungen des Parkplatzmoratoriums werden derzeit in Zusammenarbeit zwischen der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) und der Senatskanzlei entwickelt.
Daher kann das Bezirksamt erst nach Festlegung und Kommunikation durch die BVM Planungsstände prüfen und eine Aussage hinsichtlich etwaiger Betroffenheit der Projekte kommunizieren. Ein Zeithorizont hierfür ist derzeit nicht valide benennbar, da die Prüfungen der Betroffenheit dann voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen werden.
Es ist vorgesehen, das Prüfergebnis im Mobilitätsausschuss zu beraten.
Zu 2:
Fehlanzeige, siehe Antwort auf Frage 1.
Zu 3:
Fehlanzeige, siehe Antwort auf Frage 1.
Zu 4:
Nein. Das Bezirksamt verfügt über keine Datenlage. Die Zuständigkeit für Parkraummanagement liegt bei der BVM bzw. dem Landesbetrieb Verkehr (LBV), nach Auskunft der BVM liegt noch keine aktuelle Analyse des Parkdrucks vor. Die Arbeiten hieran laufen zurzeit.
Zu 5:
Da der Masterplan noch nicht vorliegt, gibt es auch noch keine Vorgaben zum Umgang damit.
In Bebauungsplanverfahren wird über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange die einzelnen Fachthemen erörtert.
Die Bzirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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