22-0950

Verkehrserziehung an Altonas Grundschulen – strukturelles Versäumnis der Fachbehörde? Auskunftsersuchen von Katarina Blume, Constantin Jebe, Rose Pauly und Kristina von Ehren (alle FDP-Fraktion)

Auskunftsersuchen

Letzte Beratung: 07.07.2025 Mobilitätsausschuss Ö 10.1

Sachverhalt

Der Bildungsplan Grundschule für das Aufgabengebiet Verkehrserziehung beinhaltet die Themenbereiche „Zu Fuß sicher unterwegs“ und „Sicher mit dem Fahrrad unterwegs“. Die Verkehrserziehung in der Grundschule findet in Zusammenarbeit mit den Verkehrsschullehrkräften der Polizei Hamburg statt. Seit geraumer Zeit wenden sich Elternräte und Familien an die Kommunalpolitik in den Bezirken mit zahlreichen Hinweisen, die ein zunehmend beunruhigendes Bild zeichnen: Verkehrserziehung und Fahrradprüfungen finden an Altonaer Grundschulen nicht statt, weil Verkehrslehrkräfte fehlen.

Eltern sind besorgt, wenn ihre Kinder sich morgens alleine auf den Weg machen.

Obwohl die strukturellen Probleme bekannt sind und seit Jahren eine personelle Unterbesetzung in der polizeilichen Verkehrserziehung herrscht, ist keine nachhaltige Verbesserung seitens der zuständigen Fachbehörde der Behörde für Inneres und Sport (BIS) erkennbar.

Angesichts der wachsenden Verkehrsbelastung in Altona, der stadtweit rückläufigen Zahl polizeilicher Verkehrslehrkräfte und der zunehmenden Verunsicherung bei Eltern ist es nicht nachvollziehbar, dass bislang keine systematische, ressortübergreifende Strategie zur flächendeckenden Sicherung der Verkehrserziehung erkennbar ist.

Hamburgs Polizei dokumentierte in den ersten Schulwochen 2024 über 1.000 Ahndungen von Verstößen durch sogenannte „Elterntaxis“ (v. a. Falschparken und Geschwindigkeitsüberschreitungen).

Vor diesem Hintergrund scheint die Situation auf Schulwegen trotz rückläufiger Unfallzahlen kritisch.

Wir bitten um Auskunft zu folgenden Punkten:

1. Bestandsaufnahme und Entwicklung

1.1 Fahrradprüfungen: Wie viele Fahrradprüfungen wurden in den Schuljahren 2019/20 bis 2024/25 an Altonaer Grundschulen durchgeführt (ggf. aufgeschlüsselt nach Jahr und Bezirk), und wie hat sich diese Zahl im Zeitverlauf verändert? Wie viele Schülerinnen und Schüler haben diese Prüfungen jeweils bestanden bzw. nicht bestanden?

1.2 Polizeiverkehrslehrkräfte: Laut Verkehrswacht Hamburg e. V. bestand 2023 „eine akute Personalnot im Bereich Verkehrserziehung bei der Polizei Hamburg“.

1.2.1 Wie viele Vollzeitäquivalente von Polizeiverkehrslehrerinnen und -lehrern waren in den Jahren 2019 bis 2024 insgesamt in Hamburg (und speziell in Altona) tätig? Wie viele dieser Stellen waren jeweils unbesetzt?

1.2.2 Welche Auswirkungen hatte dieser Rückgang an Polizeiverkehrslehrkräften konkret auf die Verkehrserziehung an Altonaer Schulen (insbesondere auf die Anzahl und Häufigkeit von Fahrradprüfungen, Fahrradschulungen wie „Fahrradfuchs“ oder andere Angebote)?

1.2.3 Aus welchen Gründen kam es zu der genannten Personalunterdeckung (z. B. Ruhestand, Stellenkürzungen, Personalmangel im öffentlichen Dienst)? Gab es Versuche, neue Verkehrslehrerinnen und -lehrer zu gewinnen oder umzuschulen?

1.3 Programm „Sicher zu Fuß“: Das Programm „Sicher zu Fuß“ist ein strukturiertes Lernangebot für die Klassenstufen 1 und 2, das Kindern ein sicheres, selbstständiges Verhalten im Straßenverkehr vermitteln soll.

1.3.1 Wie viele Grundschulen im Bezirk Altona konnten dieses Programm im Zeitraum 2020 bis 2024 vollständig und gemäß Vorgaben umsetzen?

1.3.2 An welchen Schulen konnte das Programm nicht oder nur verkürzt durchgeführt werden?

1.3.3 Welche konkreten Gründe wurden seitens der Schulen oder Polizei für den eingeschränkten Programmumfang benannt (z. b. Personalmangel, Terminüberschneidungen, fehlende Abstimmung)?

1.3.4 Gibt es Planungen, das Programm auch unabhängig von der Polizei schulisch oder durch Dritte dauerhaft zu sichern?

1.4 Unbesetzte Stellen: Wie viele weitere Stellen im Bereich „Verkehrserziehung“ (z. B. an Jugendverkehrsschulen, Schulweghelfer, Verkehrslotsen) sind aktuell in Altona oder ganz Hamburg unbesetzt? Welche Auswirkungen hat dies auf das Angebot für Altonaer Schulen?

2. Zuständigkeiten und Steuerung

2.1 Behördliche Zuständigkeit: Wie teilen sich die Behörde für Inneres und Sport, Landesbetrieb Verkehr, Polizei und die Behörde für Schule und Berufsbildung jeweils die Verantwortung für Verkehrserziehung an Grundschulen? Wer ist federführend für die Durchführung der Fahrradprüfungen, die Aufsicht auf Jugendverkehrsschulen und die Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien?

2.2 Koordination: Bestehen ressortübergreifende Arbeitsgruppen oder Konzepte zur Abstimmung der Verkehrserziehung? In einer Senatsantwort wurde 2019 ausgeführt, dass der Landesbetrieb Verkehr „geschäftsführend mit der Entwicklung von Aktionen innerhalb des Forums Verkehrssicherheit“ betraut sei. Wird dieses Forum noch aktiv genutzt und in welcher Form kooperieren Polizei und Schulbehörde dort? Gibt es weitere Gremien oder Vereine (z. B. Verkehrswacht, Elterninitiativen), die in Hamburg schulbezogene Verkehrserziehung koordinieren, und wie sind sie eingebunden?

2.3 Schulische Umsetzung: Welche Rolle spielt die Schulbehörde konkret (z. B. Einbindung von Verkehrserziehung in den Lehrplan, Bereitstellung von Ressourcen für Verkehrssicherheitsprojekte oder Schulwegparcours)? Gibt es verbindliche Vorgaben oder Empfehlungen für Altonaer Schulen zur Durchführung von Verkehrssicherheitstrainings und -projekten?

3. Maßnahmen und Zeitplanung

3.1 Ergriffene Maßnahmen seit 2023: Welche konkreten Maßnahmen und Projekte hat der Senat seit 2023 zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und -erziehung an Altonaer Grundschulen initiert oder unterstützt? Beispiele mögen sein: Erweiterung von Fahrradübungsplätzen, zusätzliche Radfahrausbildungskurse, Elterninformationen, Verkehrsberuhigungsmaßnahmen (z. B. Poller, Temposchwellen, Querungshilfen) vor Schulen. Seit Anfang 2025 liegt ein Leitfaden „Mehr Sicherheit auf dem Schulweg“ vor, der Elterntaxis als „drängendstes Problem“ benennt und konkrete Lösungen empfiehlt. Wurden diese Empfehlungen (z. B. ausgewiesene Bringen-Holwege, Geschwindigkeitskontrollen) bereits umgesetzt oder befinden sie sich in Planung?

3.2 Schulstraßen-Programm: Die Bürgerschaft hat Anfang 2024 einem Antrag von SPD und Grünen zugestimmt, der vorsieht, dass alle Schulen auf ihre Verkehrssicherheit überprüft und bei Bedarf nachgebessert werden sollen. Laut Presseberichten ist für 2025 zumindest an der Grundschule Wesperloh in Osdorf (Bezirk Altona) eine temporäre Schulstraße geplant.

3.2.1 Welche weiteren Hamburger Schulen (insbesondere in Altona) sind derzeit für Schulstraßen?

3.2.2 Welche rechtlichen bzw. verwaltungstechnischen Voraussetzungen wurden oder werden für die Einrichtung von (temporären) Schulstraßen geschaffen? Gibt es mittlerweile einen Erlass oder verbindliche Regelung (analog zum NRW-Erlass von Feb. 2024), um Schulstraßen unkomplizierter einzurichten?

3.3 Ressourcen Jugendverkehrsschule: Wie sind die Jugendverkehrsschulen personell und materiell ausgestattet (Anzahl Standorte, Personal, Anzahl einsatzbereiter Übungsfahrräder, Verkehrsmodelle, Übungsplätze)? Wurden seit 2023 zusätzliche Mittel (haushaltsseitig oder aus Förderprogrammen) zur Verfügung gestellt oder zusätzliche Schulungen und Materialien angeschafft? Gibt es Pläne, die Kapazität der Jugendverkehrsschulen auszuweiten (z.B. durch weitere mobile Verkehrsgärten oder digitale Angebote)?

4. Best-Practice

4.1 Erfahrungen anderer Städte: Welche Best-Practice“-Beispiele aus anderen Städten oder Ländern liegen dem Senat für Schulwegsicherheit vor? In vielen europäischen Städten sind temporäre oder permanente Schulstraßen bereits erprobt z.B. existieren in Paris über 200 „Rues aux écoles“, in London knapp 700 sogenannte „School Streets“ (Stand 2024), in Wien etwa zehn Schulstraßen (Stand 2024). Auch in Deutschland wurden seit 2018 Pilotprojekte in Städten wie Hannover, Köln oder Leipzig umgesetzt und 2024 der NRW-Erlass eingeführt. Welche dieser Beispiele hat der Senat ausgewertet? Welche Erkenntnisse aus Evaluierungen (z.B. Verringerung von Verkehrsbelastung vor Schulen, steigende Radfahranteile) sollen für Hamburg nutzbar gemacht werden?

4.2 Bisherige Pilotprojekte und Initiativen: Liegen Zwischenergebnisse oder Evaluationen zu bereits durchgeführten Hamburger Maßnahmen vor (z. B. Fahrrad-Sicherheitstage, „Bicibus“-Projekte, Verkehrssicherheitskampagnen)? Inwieweit fließen Rückmeldungen von Schulen oder Eltern (z. B. aus Beteiligungsworkshops oder Elternräten) in die weitere Planung ein? Sind derartige Erfahrungen, etwa aus dem Rahmenprogramm „Schulisches Mobilitätsmanagement“ (bei dem 118 von 150 Schulen Elterntaxis als Hauptproblem nannten), für den Senat verwertbar?

4.3 Petitionen und Initiativen: Vereine und Verbände wie ADFC, VCD und Parents for Future fordern seit 2024 die Einführung von Schulstraßen in Hamburg und verweisen dabei auf die bestehenden gesetzlichen Spielräume. Wurden diese Forderungen von der Behörde geprüft, und welche Schlussfolgerungen zieht der Senat daraus?

5. Perspektive und Verantwortung

5.1 Strategische Ausrichtung: Gibt es ein langfristiges Verkehrssicherheits- oder Mobilitätskonzept für Kinder und Jugendliche in Hamburg (z. B. festgelegt im Verkehrsentwicklungsplan oder Schulentwicklungskonzept)? Wenn ja, wie werden Ziele für eine altersgerechte Verkehrserziehung definiert (z. B. Sicherstellung eines gewissen Anteils Kinder, die den Schulweg selbstständig mit dem Rad oder zu Fuß zurücklegen)? Falls nicht, plant der Senat, eine solche Strategie zu entwickeln?

5.2 Rollenverteilung: Wie teilt der Senat die Verantwortung für künftige Schulwegsicherheit auf verschiedene Akteure auf? Welche Aufgaben sollen Polizei (z. B. fortgesetzte Verkehrskontrollen, Verkehrserziehungskampagnen), Schulbehörde/Schulen (z. B. Curriculum Entwicklung, Elternarbeit) und Eltern (z. B. als Vorbilder, Teilnahme an Verkehrsprojekten)übernehmen? Plant der Senat verstärkte Kooperationen mit Jugendverkehrsschulen, Verkehrswacht oder Verkehrsorganisationen, um ein umfassendes Präventionskonzept zu etablieren?

5.3 Elternarbeit und Begleitung: Wie werden Eltern gezielt eingebunden (z. B. in Sicherheitstrainings, Elterntaxi-Aufklärung, Verkehrslotsendienste)? Gibt es Pläne für zusätzliche Informationskampagnen oder Incentives, damit mehr Kinder zu Fuß oder mit dem Rad zur Schule kommen?

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu 3.1:

Siehe Drs. 22-0683.

Zu 3.2.1:

Die Zuständigkeit liegt bei den Bezirksämtern. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat keinen finalen Kenntnisstand.

Zu 3.2.2:

Siehe Drs. 22/17751.

Zu 4.1:

Die BVM hat sich intensiv mit Best-Practice-Beispielen aus anderen Städten und Ländern zur Schulwegsicherheit auseinandergesetzt und auch im Rahmen der Unterarbeitsgruppe Schulstraßen verschiedene Maßnahmen und Projekte analysiert. Dabei wurden unter anderem folgende Beispiele berücksichtigt (Auszug einiger Beispiele):

  • Nordrhein-Westfalen: verschiedene Pilotprojekte u.a. aus Essen, Dortmund und der NRW-Erlass von 2024
  • Schleswig-Holstein: Schulisches Mobilitätsmanagement Reallabor Südholstein / Hamburg
  • Baden-Württemberg: Movers
  • Wien: Schulstraßen (mehrere Pilotversuche)
  • Paris: Rue des Écoles (200 dauerhaft autofreie Schulstraßen)
  • Bergen: Hjertesone (Verkehrsberuhigung rund um Grundschulen)

Die gewonnenen Erkenntnisse, wie die Verringerung der Verkehrsbelastung vor Schulen, Unterstützung einer selbständigen Mobilität für Schülerinnen und Schüler sowie steigende Fuß- und Radfahranteile, sollen für Hamburg nutzbar gemacht werden, um die Schulwegsicherheit zu verbessern.

Zu 4.2:

Der Leitfaden Schulisches Mobilitätsmanagement ist im Rahmen des Leitprojekts "Mobilitätsmanagement / Kompetenzcentrum Mobilität“ der Metropolregion Hamburg entstanden. Das Projektgebiet war der Raum des Nachbarschaftsforums Südholstein / Hamburg. Die zusammengetragenen Ergebnisse zeigen u.a. den Ablauf, die rechtlichen Rahmenbedingungen und beispielhafte Maßnahmen im Schulischen Mobilitätsmanagement auf. Nach Einschätzung der BVM handelt es sich hierbei um eine exzellente Grundlage fürProjekte der Bezirke.

Zu 4.3:

Siehe Antwort zu 3.2.2

Zu 5.1:

Die Vereinbarung zum Bündnis für den Rad- und Fußverkehr enthält wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwege. Ein zentraler Baustein ist die Erarbeitung von Radverkehrskonzepten in den Hamburger Bezirken unter besonderer Berücksichtigung von Schulstandorten. Diese Konzepte zielen darauf ab, mindestens jede weiterführende Schule an das Radverkehrsnetz anzubinden, wodurch sie (auch) als Schulradwegnetze fungieren. Zusätzlich können Pilotprojekte für autoreduzierte Quartiere durchgeführt werden, um eine sicherere und lebenswertere Umgebung in Schulnähe zu schaffen.

Um das Sicherheitsgefühl von Kindern und Jugendlichen zu stärken, setzt Hamburg verstärkt auf baulich vom Kfz-Verkehr getrennte Radverkehrsanlagen. Diese Infrastruktur erhöht nicht nur das Sicherheitsempfinden, sondern fördert auch die Nutzung des Fahrrads als bevorzugtes Verkehrsmittel. Dabei hat sich Hamburg das ambitionierte Ziel gesetzt, dass 75 % der jährlichen Radverkehrsmaßnahmen baulich getrennt ausgeführt werden.

Zu 5.2:

Die BVM hat keine konkrete und abschließende Rollenverteilung für die künftige Schulwegsicherheit festgelegt.

Erfahrungen umgesetzter Pilotprojekte und Ergebnisse aus Workshops zeigen, dass ein Zusammenwirken der behördlichen Akteure sowie die aktive Beteiligung von Schule und Elternschaft erforderlich ist, um Maßnahmen zur Förderung der Schulmobilität erfolgreich umzusetzen. Darüber hinaus ist für die Umsetzung von Schulstraßen und Elternhaltestellen eine federführende Stelle mit engen Kontakten zu den Schulen erforderlich, die eine zentrale Koordinierungsfunktion übernimmt.

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu 1.1:

Statistiken im Sinne der Fragestellung wurden bei der Polizei bisher nicht geführt.

Eine detaillierte Erfassung erfolgt seit dem Schuljahr 2024/2025 und ist erst nach Abschluss des Schuljahres auswertbar.

Zu 1.2.1:

Jun 19

Dez 20

Dez 21

Dez 22

Dez 23

Dez 24

Stellen*

Be-setz-ung in VZÄ

DDP

Be-setz-ung in VZÄ

DDP

Be-setz-ung in VZÄ

DDP

Be-setz-ung in VZÄ

DDP

Be-setz-ung in VZÄ

DDP

Be-setz-ung in VZÄ

PK 21

1

1

1

1

1

1

1

1

0

0

1

0

PK 25

3

2

3

3,45

3

2

3

2

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2

3

1

PK 26

2

2

2

2

2

2

2

1,75

2

1

2

0

*Im Jahr 2019 liegt aufgrund von Systemumstellung auf KoPers ein valider Datenstand bis Juni vor. Mit der Umstellung des Personalverwaltungssystems erfolgt keine Auswertung mehr in „Stellen“. Stattdessen wird seither auf Dauerdienstposten (DDP) abgestellt.

Darüber hinaus erfolgt eine Betreuung von einzelnen Schulen im Bezirk Altona derzeit auch durch Polizeiverkehrslehrkräfte (PVKL) anderer PK sowie aus dem Bereich der PVKL für den Sonderschulbereich (insgesamt 6 MA). Zudem befindet sich aktuell eine Polizeibeamtin in der Ausbildung zur PVKL, welche im Anschluss im Bezirk Altona (PK 26) eingesetzt werden wird. Weitere Ausbildungen für diesen Bereich sind zeitnah geplant.

Im Übrigen siehe Drs. 23/334.

Zu 1.2.2:

In der Vergangenheit kam es an einigen Schulen zu Ausfällen von Unterrichtseinheiten.

Im Rahmen konzeptioneller Änderungen nutzt die Polizei bei unbetreuten Schulen jetzt verstärkt die flexiblen Einsatzmöglichkeiten der Jugendverkehrsschulen (JVS) unter Berücksichtigung personeller Ressourcen und der erforderlichen Prioritätensetzung, um Einschränkungen in der Fahrradausbildung möglichst gering zu halten.

Das Angebot des Verkehrsfuchses, einem in den Ferien durch die PVKL durchgeführten intensiven Fahrradtraining, sank im Bezirk Altona von drei Aktionen im Jahr 2023 auf zwei Aktionen in den Jahren 2024 und 2025. Hierbei ist die Anzahl der Aktionen in einzelnen Bezirken grundsätzlich nicht gleichbleibend, sondern richtet sich immer an personellen Kapazitäten aus. Dabei erfolgt der Einsatz von PVKL auch bezirksübergreifend. Die Teilnahme an diesen Aktionen ist nicht an den Wohnort, bzw. den Schulstandort gebunden. Die hamburgweit stattfindenden „Fahrradfuchs-Aktionen“ stehen allen Schülerinnen und Schülern (SuS) offen, so dass auch die Angebote in anderen Bezirken mitgenutzt werden können.

Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1.1.

Zu 1.2.3:

Aufgrund von Pensionierungen und Dienststellenwechseln konnten Dienstposten teilweise nicht sofort nachbesetzt werden.

Im Übrigen siehe Drs. 22/17300.

Zu 1.3:

Ein Programm „Sicher zu Fuß“ ist der BIS nicht bekannt. Bei der Beantwortung der Fragen wird unterstellt, dass damit der in der Einleitung erwähnte Themenbereich 1 „Zu Fuß sicher unterwegs“ des Aufgabengebiets der Verkehrserziehung aus dem Bildungsplan gemeint sein soll.

1.3.1 und 1.3.2:

Statistiken im Sinne der Fragestellung werden von der Polizei nicht geführt. Daneben wird nur ein Teil der Unterrichtsinhalte durch die PVKL vermittelt.

Zu 1.3.3:

Es kam an einigen Schulen zu Ausfällen von Unterrichtseinheiten, weil Dienstposten von PVKL unbesetzt waren.

Zu 1.3.4:

Keine Zuständigkeit BIS.

Zu 1.4:

Zum jetzigen Zeitpunkt sind alle Dienstposten im Bereich der fünf Jugendverkehrsschulen besetzt.

Im Bereich der Handpuppenspieler, welche für den hamburgweiten Einsatz des Polizeiverkehrskaspers vorgesehen sind, sind zurzeit fünf von sieben Dienstposten besetzt. Aufführungen in den Schulen im Bezirk Altona im vorgesehenen Rhythmus fanden in diesem Jahr bereits statt bzw. sind noch vorgesehen,sodass es hier zu keinen Einschränkungen kommt.

Die in der Fragestellung genannten weiteren Bereiche der Verkehrserziehung (Schulweghelfer, Schülerlotsen) liegen nicht in der Zuständigkeit der Polizei.

Zu 2.1:

Die schulische Verkehrs- und Mobilitätserziehung liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB). Sie findet sich als ein verbindlich zu unterrichtendes Aufgabengebiet in den Rahmenplänen der Bildungspläne der unterschiedlichen Schulformen wieder. Die kontinuierliche Umsetzung erfolgt durch die schulischen Lehrkräfte in Zusammenarbeit mit der Polizei Hamburg. Dabei unterstützen PVKL mit der Durchführung der polizeilichen Verkehrserziehung im Rahmen personeller Kapazitäten. Dabei erfolgt die Übernahme einzelner Unterrichtsinhalte in enger Abstimmung mit den Schulen. Inhalte der Fahrradprüfung sind hierbei Bestandteil des theoretischen Unterrichtes. Die Durchführung der praktischen Fahrradprüfung erfolgt durch die zuständige PVKL sowie durch die JVS. Die Dienstaufsicht für die JVS liegt bei der Verkehrsdirektion (VD) 6.

Das im Rahmen des Verkehrsunterrichtes genutzte Unterrichtsmaterial wird durch die BSB bereitgestellt. Die Inhalte werden in enger Zusammenarbeit mit der VD 6 abgestimmt. Die durch das Landesinstitutr Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) angebotene Fortbildung zur Vermittlung der Inhalte erfolgt in Kooperation mit der VD 6.

Im Übrigen siehe Drs. 22/16333.

Zu 2.2:

Das Forum Verkehrssicherheit Hamburg ist weiterhin aktiv und schafft einen Raum zum Austausch und der Koordination von Verkehrssicherheitsveranstaltungen. Die Geschäftsführung liegt aktuell beim Amt für Innere Verwaltung und Planung der Behörde für Inneres und Sport (BIS A 43). Im Rahmen der Kooperation optimieren und koordinieren mittlerweile über 30 Behörden, Vereine, Verbände und Unternehmen ihre Verkehrssicherheitsarbeit im Forum mit dem Ziel, die Zahl der Verkehrsunfälle auf Hamburgs Straßen weiter zu senken. Neben einem regelmäßigen Austausch der Mitglieder in zielgruppenorientierten Arbeitskreisen steht vor allem die gemeinsame Koordinierung und Planung von Präventionsmaßnahmen im Fokus des Forums. Dabei setzt sich insbesondere der Arbeitskreis „Kinder und Jugendliche“ mit Themen zur Stärkung der Verkehrssicherheit für Schülerinnen und Schüler, Kinder und Jugendliche ein. Die Polizei und die BSB sind aktive Mitglieder im Forum Verkehrssicherheit Hamburg und arbeiten eng und vertraut zusammen.

Beispielhaft dafür stehen die Aktionen „cksicht auf Kinder“, „Aktion Schultüte“, „Zu Fuß zur Schule“ und die „Fahrradkontrollwochen“, welche im Forum Verkehrssicherheit Hamburg vorbereitet und koordiniert werden. Neben der Vorbereitung der Aktionen bieten die Arbeitskreissitzungen Raum für aktuellen fachlichen Austausch.

Weiterhin erfolgt ein regelmäßiger Austausch zu verkehrserzieherischen Belangen zwischen der VD 6 und dem Fachreferenten für Mobilitätserziehung der Schulbehörde sowie der Beratungslehrkraft für Mobilitäts- und Verkehrserziehung am LI.

Um den Kindern die Gefahren des Straßenverkehrs nahe zu bringen, wurde 1966 der Plakatwettbewerb Polizei Hamburg e.V. der Polizei Hamburg gegründet. Dieser fördert mit seinen Verkehrsthemen das Gefahrenbewusstsein für Risiken im Straßenverkehr bei Schulkindern.

Neben dem polizeilichen Verkehrsunterricht erfolgen weitere Angebote der Verkehrssicherheitsarbeit durch externe Träger. Beispielhaft hierzu zählen die Unfallkasse Nord, der ADAC (Adacus) und die Verkehrswacht Hamburg e. V. Zum Umfang der Angebote kann keine Angabe gemacht werden.

Zu 2.3:

Keine Zuständigkeit BIS.

3.1:

Durch die Polizei werden verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an Altonaer Grundschulen vorgenommen. Dazu zählen u.a. Geschwindigkeitskontrollen im Umfeld besonders schützenswerter Einrichtungen wie Schulen und Kitas, Radfahrausbildungen in Zusammenarbeit mit der Polizei.

Die Verkehrsdirektion führt mobile Geschwindigkeitsmessungen durch, weiterhin werden Handlasermessungen durch die Polizeikommissariate durchgeführt. Eine Statistik zur Häufigkeit schulnaher Kontrollen wird nicht geführt. Der Leitfaden „Mehr Sicherheit auf dem Schulweg“ wird bei Planungen berücksichtigt.

Zusätzlich zur schulischen Verkehrserziehung erfolgt das Angebot von Fahrrad- und Fußngertrainings (Fahrradfuchs/Fußngerfuchs) in den Schulferien. Diese Aktionen stehen hamburgweit allen Schülerinnen und Schülern offen. Mit der Durchführung der Aktion Fahrradfuchs an der Theodor-Haubach-Schule findet diese auch im Bezirk Altona statt.

Zu 3.2.1 und 3.2.2:

Siehe Drs. 22/17751.

Zu 3.3:

Die Polizei setzt fünf JVS für die Fahrradausbildung ein. Die hamburgweit zuständigen JVS haben ihre Standorte in den Bezirken Altona (2), Wandsbek (1), Harburg (1) und Hamburg-Nord (1) und sind jeweils mit einem PVKL und einem technischen Angestellten besetzt. Für das Fahrradtraining stehen pro JVS 14 Fahrräder für Kinder, zwei bis drei Fahrräder für Erwachsene und Equipment für einen Fahrradparcours zur Verfügung. Seit 2023 wurden keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt. Die materielle Ausstattung der JVS wird aktuell als ausreichend betrachtet. Zurzeit liegen keine Pläne zur personellen Ausweitung der Kapazität der JVS vor.

Zu 4.1 und 4.2:

Aufgrund der Vielzahl von verschiedenen Maßnahmen ist eine isolierte Evaluation einzelner Verkehrssicherheitsaktionen oder -kampagnen kaum umzusetzen.

Im Übrigen siehe Drs. 23/334

Zu 4.3:

Siehe Antwort zu 3.2.

Zu 5.1:

Keine Zuständigkeit BIS.

Zu 5.2:

Die Polizei Hamburg übernimmt im Rahmen ihrer originären Aufgaben weiterhin Verantwortung für die Schulwegsicherheit, insbesondere durch präventive und repressive Maßnahmen. Hierzu zählen unter anderem regelmäßige Verkehrskontrollen im Umfeld von Schulen, die Unterstützung der schulischen Mobilitäts- und Verkehrserziehung durch PVKL sowie die Beteiligung an ressortübergreifenden Arbeitsgremien wie dem Forum Verkehrssicherheit. Darüber hinaus wirken Dienststellen der Polizei lage- und anlassbezogen an schulbezogenen Informationsveranstaltungen mit und bringensich in die Elternarbeit ein. Die Polizei versteht sich hierbei als Partner der Schulbehörde, der Eltern und weiterer Verkehrssicherheitsträger mit dem gemeinsamen Ziel, die Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr nachhaltig zu stärken.

Zu 5.3:

Es finden Veranstaltungen lageorientiert und z.B. im Rahmen der Verkehrssicherheitskampagne „Hamburg gibt Acht!“ statt. Dabei wird wiederholt das Thema „Elterntaxi“ in den Fokus gerückt und es werden entsprechende Gespräche mit direkt betroffenen Eltern geführt.

Daneben erfolgt die Elternarbeit an den Schulen auch durch die örtlich zuständigen PVKL. Hier wird z. B. anlassbezogen in persönlichen Gesprächen oder im Rahmen von Elternabenden zu Verkehrssicherheitsthemen informiert. Dabei wird insbesondere die Problematik „Elterntaxi“ thematisiert und für hierdurch entstehende Gefährdungen sensibilisiert.

Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 2.2.

Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:

Die Verkehrs- und Mobilitätserziehung ist als verbindlich zu unterrichtendes Aufgabengebiet im Rahmenplan Aufgabengebiete des Bildungsplans Grundschule verankert.

Aktionen zur Schulwegsicherheit werden schuljährlich zur Einschulung mit Schultüten-Flyern sowie in der dreiwöchigen „Zu Fuß zur Schule“-Aktion vor den Herbstferien angeboten. Schulen können sich hierzu Material zusenden lassen. Gemeinsam mit der Polizei Hamburg findet zudem am ersten Schultag nach den Frühjahrsferien die Aktion „Sicherer Schulweg ohne Elterntaxi“ statt.

Mit Blick auf die spätere Radfahrausbildung wurde das Programm „Hamburgs Kinder lernen sicher und souverän rollern“ entwickelt. Mittlerweile sind an 55 Hamburger Grundschulen die Roller erfolgreich im Sportunterricht der ersten beiden Klassen integriert. Pro Schuljahr erhalten weitere fünf Grundschulen die Möglichkeit, motorische Defizite der Kinder mithilfe der Nutzung hochwertiger Ballonroller zu bearbeiten.

Darüber hinaus stellt die für Bildung zuständige Behörde Unterrichtsmaterialien für die Verkehrs- und Mobilitätserziehung an Grundschulen wie folgt zur Verfügung:

Mein Schulweg Trainer“ ist das Schülerheft für die Jahrgangsstufen 1 und 2, „SICHER UNTERWEGS MIT MEINEM FAHRRAD“ das Arbeitsheft für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 3 und 4. Mit dem Arbeitsheft „Unterwegs im hvv“ und den dazugehörigen Arbeitsblättern werden den Kindern im dem Übergang in die weiterführende Schule vorangehenden Unterricht Kenntnisse über Fahrzeuge und Fahrpläne, über das Liniennetz und die Umweltverträglichkeit der Verkehrsmittel vermittelt. Dieses Material wird vom hvv zur Verfügung gestellt.

Die schulische Verkehrs- und Mobilitätserziehung ist ein Aufgabengebiet, das sich in seiner fächerübergreifenden unterrichtlichen Umsetzung bereits jetzt in erheblichem Maße auf die schulischen Lehrkräfte stützt; zugleich werden Teile der schulischen Verkehrserziehung von Polizeiverkehrslehrkräften (PVKL) übernommen. Dabei verständigen sich die in der Schule mit demUnterricht im Aufgabengebiet Verkehrs- und Mobilitätserziehung befassten Lehrkräfte und die unterstützenden Polizeiverkehrslehrkräfte in der Regel über Inhalt und Umfang der jeweils zu übernehmenden Unterrichts- bzw. Ausbildungsanteile. Planungen, ggf. auch die derzeit durch die PVKL übernommenen Anteile der schulischen Verkehrserziehung durch schulische Lehrkräfte zu ersetzen, bestehen seitens der BSB nicht.

Des Weiteren ist die Behörde r Schule und Berufsbildung durch Mitarbeit in den Arbeitskreisen „Kinder und Jugendliche“, „Radfahrer“, Fußnger“ sowie „Fahranfänger“ des Forums Verkehrssicherheit in die ressortübergreifende Verkehrserziehung eingebunden. Elternräte und Kreiselternräte werden auf Einladung zu Fragen von Schulwegsicherheit und Verkehrserziehung durch die für Bildung zuständige Behörde beraten.

Derzeit plant die Behörde für Schule und Berufsbildung; das „Schulexpress“-Konzept in Hamburg bekannter zu machen. Zudem ist eine neue Kampagne geplant, bei der die Selbstständigkeit der Kinder im Straßenverkehr zur Vermeidung von Elterntaxis im Mittelpunkt stehen soll. Details werden perspektivisch im Arbeitskreis „Kinder und Jugendliche“ des Forums Verkehrssicherheit präzisiert.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
07.07.2025
Ö 10.1
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Osdorf Osdorf

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