Protokoll
Sitzung des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude vom 14.11.2022

Ö 1

Bestätigung der Tagesordnung

Die Eingaben unter TOP 4.1 und TOP 4.2 werden gemeinsam diskutiert.

 

Die Eingabe unter TOP 4.3.wird mit dem Sachstandsbericht unter TOP 6.4 gemeinsam diskutiert.

 

Das Thema Sondersitzung wird unter Verschiedenes diskutiert.

 

Die Tischvorlage wird unter TOP 2 diskutiert.

Ö 2

Aktuelle Viertelstunde

Der Petent erläutert, dass der Gehwegbereich beidseits der Heilwigstraße, zwischen Isekai und Arnold-Heise-Straße, in einem untragbaren Zustand sei. Durch Baumwurzeln verursachte Unebenheiten beseitige die Verwaltung durch Herausnahme der Platten und anschließender Befüllung mit “Glensander“, einem Steinmehl. Das Steinmehl wasche sich nach Regenfällen heraus und verursache Stolperfallen. Eine “Nachbefüllung“ unterbleibe stellenweise.

 

Durch Baumwurzeln entstandene Stolperfallen würden oft durch Erhöhung des Gehweges beseitigt. Wo dies nicht gelänge, z.B. vor Hauseingängen, erfolge die Befüllung mit Steinmehl, so Herr Schmidt.

 

Frau Fromm ergänzt, dass sich Steinmehl nach einer gewissen Zeit auch absetze. Dadurch verursachte Wölbungen stellten ebenfalls eine Stolperfalle dar. Das Problem könne nur mittels Baumfällung gelöst werden.

 

Eine Lösung böte sich durch Verlegung kleinformatiger Platten um die Baumwurzeln herum an, so Herr Domres. Diese Variante sei teurer, jedoch nachhaltiger.

 

Der Vorsitzende bittet die Verwaltung um eine entsprechende Stellungnahme.

 

Protokollnotiz:

Glensanda-Flächen kommen dort zum Einsatz, wo eine herkömmliche Befestigung mit Gehwegplatten oder anderer Befestigungsarten (z.B. Asphaltbauweise) aufgrund hochwachsender Baumwurzeln nicht mehr möglich ist. Leider gibt es in diesen Fällen zur Glensanda-Bauweise, die zu einem höheren Unterhaltungsaufwand führt, keine Alternative.

 

Ö 3

Genehmigung der Niederschrift vom 26.09.2022

Die Genehmigung der Niederschrift vom 26.09.2022 wird vertagt.

 

Ö 4

Tagesordnungspunkte: Bürger-, Gäste- und Referentenbeteiligung

Ö 4.1 - 21-3751

Eingabe: Antrag für eine NEU-Aufstellung eines Fahrradhäuschens "Typ OTTENSEN" im öffentlichen Raum für die Belegenheit Goldbekplatz

Auf Grund der Einführung des Bewohnerparkens, werde es für Kunden umliegender Geschäfte kaum noch Parkmöglichkeiten geben, so der Petent. Daraus sei die Idee entstanden, in dem Quartier mehrere Fahrradhäuser aufzustellen. Vorgeschlagene Standorte für die Errichtung seien abgelehnt worden. Der Goldbekplatz, böte sich auf Grund der Größe an. Da das Fahrradhäuschen schwer erkennbar sei, habe die Verwaltung den Standort abgelehnt. Zudem sei die Ecke an der Schinkelstraße zu klein. Es gebe daher keine Ausweichmöglichkeit für die Errichtung.

 

Als geeignetste Lösung erscheint Herr Domres das Fahrradhäuschen am Spielplatzzaun aufzustellen.

 

Herr Dr. Franz weist darauf hin, dass es sich um einen Antrag auf Sondernutzung mit entsprechendem Verwaltungsverfahren handele. Es gebe eine ausführliche Korrespondenz zwischen der Verwaltung und dem Antragsteller, daher sei eine Besprechung im RegA-EWI nicht zielführend. Der Standort am Goldbekplatz sei bereits 2020/2021 von der Verwaltung abgelehnt worden, da der vorgeschlagene Standort den Sichtbereich für den Busverkehr einschränke und deswegen von der Polizei abgelehnt worden sei.

 

Der Petent widerspricht der Begründung der Ablehnung. Der Sichtbereich für den Busverkehr werde nicht eingeschränkt. Er begrüßt den Vorschlag von Herrn Domres, ein weiteres Fahrradhäuschen am Spielplatzzaun zu errichten.

 

Herr Domres weist darauf hin, dass Busse rechts abbögen, so dass ein linksseits aufgestelltes Fahrradhäuschen den Sichtbereich des Busverkehrs nicht behindern könne.

 

Herr Dr. Franz bittet um eine formelle Antragstellung, der die formalen und materiellen Voraussetzungen erfülle.

 

Auf Nachfrage von Herr Schmidt, teilt der Petent mit, dass der bereits formell gestellte Antrag abgelehnt worden sei, daher habe er sich auch an den Ausschuss gewandt.

 

Es handele sich um ein berechtigtes Anliegen eines Bürgers, so Herr von Sydow und stellt klar, dass ein Lösungsweg gefunden werden müsse.

 

Herr Dr. Franz weist erneut darauf hin, dass vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren. einzuhalten und Anträge zur Sondernutzung zu stellen seien.

 

Da die Debatte im Ausschuss nicht zielführend sei, werde bis zur nächsten Sitzung ein entsprechender Antrag formuliert, so Herr Domres.

 

Der Ausschuss nimmt von der Eingabe Kenntnis.

Ö 4.2 - 21-3751.1

Ergänzung der Eingabe: Antrag für eine NEU-Aufstellung eines Fahrradhäuschens "Typ OTTENSEN" im öffentlichen Raum für die Belegenheit Goldbekplatz

s. TOP 4.1

 

Ö 4.3 - 21-3898

Eingabe: Drucksachen-Nr. 21-1682, 21-1928, AZ 123.70-14 / Tempo 30 in der Heilwigstraße/Umfassende Verkehrsberuhigung

Der Petent bittet darum, von einem tiefgreifenden Umbau der Heilwigstraße abzusehen. Dieser sei nicht notwendig und koste viel Geld.

 

Herr Schmidt zeigt Verständnis, insbesondere nach der langen Baustellentätigkeit in der Heilwigstraße. Er erinnert aber auch an Eingaben der Vergangenheit, die sich für die Errichtung einer Tempo 30-Zone aussprachen. Daraus sei eine Initiative entstanden, die zum Umbauvorhaben geführt habe. Er gehe von einer erträglichen Baustellenaktivität aus. Der Umbau führe zur Begrenzung des LKW-Durchgangsverkehrs und die Fahrbahnverengung ermögliche die Errichtung von zusätzlichen Stellplätzen.

 

Herr Taheri spricht sich für eine Umwandlung in eine 30iger Strecke aus. Die Umsetzung sei mit geringem Aufwand durchführbar und führe zu einer merklichen Verbesserung der Wohnsituation.

 

Herr Wersich weist auf die Drucksache unter TOP 6.4 hin. Danach seien im 2. Quartal 2023 Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie zu erwarten. Die Ergebnisse seien zunächst abzuwarten.

 

Herr Bonfert ergänzt, dass eine Zuladung von Anwohnern sinnvoll sei.

 

Der Ausschuss nimmt von der Eingabe Kenntnis.

 

Ö 4.4 - 21-3923

Eingabe: Anwohnerparken Julius-Reincke-Stieg

Die Petentin trägt vor, dass in Eppendorf das Anwohnerparken eingeführt werde. Der Julius-Reincke-Stieg sei davon jedoch ausgenommen. Sie wünscht, vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes, dass für die Anwohner des Julius-Reincke-Stiegs auch das Anwohnerparken ermöglicht werde.

 

Herr Haffke hofft, dass der LBV (Landesbetrieb Verkehr) einlenken werde. Es müsse eine   für alle Anwohner praktikable Lösung gefunden werden.

 

Dem schließen sich Herr von Sydow und Frau Fromm an. Frau Fromm merkt an, dass ein Tiefgaragenstellplatz einen Stellplatz garantiere, wohingegen das Anwohnerparken nur die Möglichkeit des Parkens eröffne. 

 

Herr Dr. Franz sichert die Weitergabe des Anliegens an den LBV zu.

 

Herr Wersich weist darauf hin, dass der Julius-Reincke-Stieg möglicherweise vergessen wurde, da er nicht auf der Karte verzeichnet sei. Auch er halte es für wichtig, den LBV um Nachbesserung zu bitten und die Straße in das Anwohnerparken mit einzubeziehen.

 

Dieser Einschätzung schließt sich Herr Bonfert an und ergänzt, dass sich seine Fraktion gegen das Anwohnerparken ausgesprochen habe, da es Ungerechtigkeiten verursache. 

 

Herr Schmidt fügt an, dass das Parken im Julius-Reincke-Stieg auch künftig zulässig sei, jedoch müsse dafür mehr gezahlt werden.

 

Grundlage des LBV sei vermutlich ein bestimmter Zahlenschlüssel. Vorhandene Tiefgaragenstellplätze gingen in die Berechnung ein. Dies könne der Grund für den Ausschluss des Julius-Reincke-Stiegs sein, so Herr Michalski.

 

Die Petentin weist darauf hin, dass die Fahrzeuge der ansässigen Firmen offensichtlich nicht bei der Berechnung des LBV berücksichtigt worden seien.

 

Das Anliegen der Petentin sei nachvollziehbar und es gebe keinen Dissens im Ausschuss, so der Vorsitzende, jedoch sei die Einflussnahme auf Grund bestehender Regelungen begrenzt.

 

Herr Wersich, Herr Domres und Herr von Sydow stimmen darin überein, dass es wichtig sei, ein entsprechendes Signal an den LBV zu senden. Herr von Sydow ergänzt, dass der Ausschuss keine Lösung herbeiführen könne.

 

Da es sich um eine Maßnahme des LBVs handele und die Hintergründe unklar seien, möchte Herr Schmidt keinen Beschluss fassen und den TOP vertagen. Eine Empfehlung des Ausschusses an den LBV verhindere nicht, dass in kurzer Zeit das Anwohnerparken umgesetzt werde.

 

Die Petentin weist darauf hin, dass das Anwohnerparken am 21.11.2022 eingeführt werde.

 

Frau Fromm merkt an, dass das Anwohnerparken hier offenbar mehr Probleme schaffe, als sie zu lösen. An einer Rücksprache mit dem LBV komme der Ausschuss nicht vorbei.

 

Herr Haffke unterstützt die Auffassung, dass eine kurzfristige Veränderung der Verhältnisse nicht möglich sei und ein Antrag des Ausschusses lediglich als Appell an den LBV zu werten sei. Jedoch sei nicht nachvollziehbar, dass die Anwohner vom Anwohnerparken ausgeschlossen würden.

 

Eine Vertagung wird mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der DIE LINKE-Fraktion, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion bei Gegenstimmen der GRÜNEN-Fraktion abgelehnt.

 

Herr Taheri formuliert folgenden Antrag:

 

„Der Ausschuss empfiehlt dem LBV, das Bewohnerparken im Julius-Reincke-Stieg sofort mit umzusetzen.“

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen bei Enthaltung der SPD-Fraktion und der GRÜNE-Fraktion.

 

 

Protokollnotiz

 

Der LBV prüft die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes.

Wenn die Voraussetzungen im Julius-Reincke-Stieg nicht gegeben sind, kann der LBV kein Bewohnerparkgebiet einrichten, auch wenn die vorgebrachten Einwände der Bewohner schlüssig erscheinen.

Ö 4.5 - 21-3924

Eingabe: Fahrradbügel Bürgeranfrage Dulfs Burger

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Petent oder die Petentin nicht anwesend sei.

 

Herr Michalski erläutert, dass es auf Grund der aufgestellten Fahrradbügel vor dem Restaurant “Dulfs Burger“ an der Gertigstraße problematisch sei, die Straße zu überqueren. Zusätzlich werde der Lieferverkehr behindert. Es handele sich um eine Fahrradstraße, in der der Lieferverkehr nicht halten dürfe. Der Lieferverkehr habe die Möglichkeit, um die Ecke, ca. 20-30 m entfernt vom Restaurant zu halten.

 

Ein Bürger ergänzt, dass es sich um ein Neubaugebiet, mit sich in Kellern befindlichen Fahrradstellplätzen handele. Die aufgestellten Fahrradbügel würden daher nicht genutzt. Der Fußweg sei durch die Fahrradbügel sehr schmal. Der Lieferverkehr könne nur unter erschwerten Bedingungen anliefern. Eine Entfernung der Fahrradbügel sei daher sinnvoll.

 

Frau Fromm kann nicht bestätigen, dass die Fahrradbügel nicht genutzt würden. Kunden, die keine Anwohner seien, verfügten nicht über einen Garagenstellplatz und nutzten die Fahrradbügel. Die Gehwegabmessungen seien ausreichend. Bei Entfernung der Fahrradbügel sei davon auszugehen, dass verstärkt PKW´s s dort parkten würden..

 

Es sei verfrüht, bereits drei Wochen nach Beendigung der Umbaumaßnahmen Feststellungen zu treffen, dass die Fahrradbügel sinnlos seien, so Herr Haffke.

 

Herr Taheri weist darauf hin, dass vor Aufstellung der Fahrradbügel kein nennenswertes Parken von Autos festgestellt worden sei. Parkplätze seien vor dem Restaurant auch nicht verfügbar gewesen. Er begrüße die Fahrradstraße. Verkehr und Lärmbelästigung seien zurückgegangen. Jedoch sei die Positionierung der Fahrradbügel teilweise nicht sinnvoll. Er plädiere für eine Beobachtung der Situation und halte eine Entscheidung für verfrüht. Da die Fahrradbügel auf der Sonnenseite angebracht worden seien, sei eine erhöhte Fußgängerfrequenz zu beobachten.

 

Auch Herr Weinand spricht sich für eine Beobachtung der Situation aus, um zu klären, ob die Fahrradbügel tatsächlich nicht genutzt würden. Auch er sehe die Gefahr des Zuparkens, sofern die Fahrradbügel abgebaut würden.

 

Herr Taheri spricht sich für eine Optimierung aus und verdeutlicht, dass er nicht dafür plädiere alle Fahrradbügel auf dieser Straßenseite abzubauen. Zudem weist er auf das optische Erscheinungsbild der Gertigstraße hin. Es könne eine Überfrachtung von Metallbügeln festgestellt werden.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

Protokollnotiz

 

In der Sitzung hat sich Herr Michalski missverständlich bzw. falsch ausgedrückt.

Richtigstellung:

Das Halten in Fahrradstraßen ist nicht verboten, wenn die Straße für andere Verkehre zugelassen ist. In der Gertigstraße ist der Kraftfahrzeugverkehr zugelassen.

Um den Radverkehr nicht zu behindern bzw. zu gefährden, wurden in der Gertigstraße Ladezonen eingerichtet und für die Fahrbahn wurde durch VZ 283 (-10,20,30) ein Haltverbot angeordnet.

 

Ö 5

Anträge

Ö 5.1 - 21-3802

Neue Körbe und Renovierung des Basketballplatzes am HDJ Lattenkamp - Antrag der Fraktion DIE LINKE

Ein Bürger, der sich mit seinem Anliegen an die DIE-LINKE-Fraktion gewandt hat, trägt vor, dass der Basketballplatz am Haus der Jugend (HDJ) Lattenkamp in einem desolaten Zustand sei. In der Vergangenheit sei der Platz, trotz Asphaltbelag und diversen Löchern, gut besucht worden. Der Platz böte die Möglichkeit auf einem Ganzfeld zu spielen und er verfügte über Netze. Seit der Anbringung neuer Körbe werde der Platz kaum noch bespielt. Die neu angebrachten Körbe seien ungeeignet für ein vernünftiges Spiel. Der aus Metall bestehende Korbring sei so dick wie ein Oberarm und führe dazu, dass die Bälle aus dem Korb wieder heraussprängen. Sie verhinderten einen vernünftigen Spielfluss.

 

Herr Dr. Franz informiert über die bereits erfolgte Bestellung neuer Körbe. Es gebe jedoch noch keinen Liefer- und Montagetermin. Zur Prüfung der Tauglichkeit von Körben stehe MR 3 (Stadtgrün) zudem mit einer Basketballinitiative im Kontakt. 

 

Auf Nachfrage von Herrn Schmidt bestätigt Herr Dr. Franz, dass der Platz Absackungen habe. Es handele sich jedoch nicht um den schlechtesten Basketballplatz im Bezirk.

 

Herr Haffke begrüßt den Austausch der erst gerade neu angebrachten Körbe. Zur Renovierung des Platzes seien aber noch weitere Überlegungen erforderlich.

 

Zum Zustand des Platzes weist Herr Hosemann darauf hin, dass die Absackungen nicht nur für die Bespielbarkeit entscheidend seien, sondern, auch eine Unfallgefahr darstellten. Langfristig sei daher auch eine Sanierung des Platzes erforderlich. Dieser Einschätzung schließt sich auch Herr Domres an.

 

Herr Dr. Franz merkt an, dass der Antrag einen weitreichenden Austausch der Basketballkörbe beinhalte. Ein Austausch im gesamten Bezirk sei vor dem Hintergrund mangelnder Ressourcen nicht möglich.

 

Ein Bürger, der sich mit seinem Anliegen an die DIE-LINKE-Fraktion gewandt hat, trägt vor, dass der Basketballplatz am Haus der Jugend (HDJ) Lattenkamp in einem desolaten Zustand sei. In der Vergangenheit sei der Platz, trotz Asphaltbelag und diversen Löchern, gut besucht worden. Der Platz böte die Möglichkeit auf einem Ganzfeld zu spielen und er verfügte über Netze. Seit der Anbringung neuer Körbe werde der Platz kaum noch bespielt. Die neu angebrachten Körbe seien ungeeignet für ein vernünftiges Spiel. Der aus Metall bestehende Korbring sei so dick wie ein Oberarm und führe dazu, dass die Bälle aus dem Korb wieder heraussprängen. Sie verhinderten einen vernünftigen Spielfluss.

 

Herr Dr. Franz informiert über die bereits erfolgte Bestellung neuer Körbe. Es gebe jedoch noch keinen Liefer- und Montagetermin. Zur Prüfung der Tauglichkeit von Körben stehe MR 3 (Stadtgrün) zudem mit einer Basketballinitiative im Kontakt. 

 

Auf Nachfrage von Herrn Schmidt bestätigt Herr Dr. Franz, dass der Platz Absackungen habe. Es handele sich jedoch nicht um den schlechtesten Basketballplatz im Bezirk.

 

Herr Haffke begrüßt den Austausch der erst gerade neu angebrachten Körbe. Zur Renovierung des Platzes seien aber noch weitere Überlegungen erforderlich.

 

Zum Zustand des Platzes weist Herr Hosemann darauf hin, dass die Absackungen nicht nur für die Bespielbarkeit entscheidend seien, sondern, auch eine Unfallgefahr darstellten. Langfristig sei daher auch eine Sanierung des Platzes erforderlich. Dieser Einschätzung schließt sich auch Herr Domres an.

 

Herr Dr. Franz merkt an, dass der Antrag einen weitreichenden Austausch der Basketballkörbe beinhalte. Ein Austausch im gesamten Bezirk sei vor dem Hintergrund mangelnder Ressourcen nicht möglich.

 

Auf Nachfrage von Herrn Weinand, Herrn Schmidt und Herrn Hosemann ergänzt Herr Dr. Franz, dass die Entscheidungsgründe für die aktuellen Körbe und die Kosten unklar seien. Das aktuelle Modell sei auf vielen Plätzen verbaut worden. Ein Austausch sei nicht für alle Plätze vorgesehen.

 

Protokollnotiz:

 

Beschaffungskosten der aktuell montierten, bemängelten Körbe: 616,00 €/Stück (netto, zzgl. Lieferung).

Beschaffungskosten alternativer Körbe: 203,10 €/Stück (netto, zzgl. Lieferung)

Montagezeit für den Austausch: etwa 1h/Stück (inkl. vorbereitende Arbeiten, zzgl. Fahrtzeit).

Gründe zur Auswahl der aktuell verwendeten Körbe:

Erfahrungen der vergangenen Jahre mit dem Hauptgrund der missbräuchlichen Verwendung oder der mutwilligen Zerstörung.

Körbe mit Nylonnetze haben eine sehr kurze Lebensdauer im öffentlichen Raum. Die auf Grund der Witterung und leicht entstehenden Schäden am Netz (z.B. durch Vandalismus, übermäßiges Anhängen) oder auch Entwendung, da die Netze meist nur in offenen Ösen eingehängt sind.

Körbe mit Kettennetzen sind robuster und witterungsbeständiger und können nicht entwendet werden, da das Netz mit Ösen am Korbring fest verschweißt ist. Diese Ösen sind jedoch auch eine Schwachstelle und brechen bei Überbelastung durch z.B. Anhängen an das Netz.

Das aktuell verwendete Modell ist Nachfolger eines sich bewährten, verwendeten Modells aus Herkulestau mit Stahleinlage. Das neue Modell hat im Vergleich zum Vorgänger einen zweiten Korbring am unteren Ende des Netzes, was zusätzliche Stabilität verleiht.

Als alternativer Korb wurden Netze aus Herkulesseil mit Stahleinlage beschafft, welche durch ein im Korbring liegendes Stahldrahtseil befestigt sind, sodass ein schnelles Aushängen der Netze nicht möglich ist. Bei unsachgemäßem Gebrauch (z.B. Anhängen, Hochziehen am Netz) ist jedoch auch bei dieser Variante mit Beschädigungen zu rechnen.

Dieses Modell wird voraussichtlich am 5.12. an beiden Körben am HDJ Lattenkamp sowie am Korb im Johannes-Prassek-Park montiert. Die Eignung dieser Variante lässt sich jedoch erst nach einiger Zeit feststellen, sodass der Austausch aller Basketballkörbe des bemängelten Modells aktuell nicht vorgesehen ist.

 

 

Vor dem Hintergrund des Diskussionsverlaufs stellt der Vorsitzende fest, das sich der Ausschuss über eine Änderung der Formulierung des Petitums geeinigt habe.

 

Protokollnotiz:

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Eppendorf Winterhude der Bezirksversammlung Hamburg-Nord beschließen:

 

1. kurzfristig die neuen Körbe auf den Plätzen am Haus der Jugend Lattenkamp und überall anders durch ein bespielbares Modell zu ersetzeN

 

2.  langfristig den Platz am Haus der Jugend Lattenkamp zu sanieren.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.

 

Ö 5.2 - 21-3868

Hundewiese Eppendorfer Park - Antrag der CDU-Fraktion

Auf Nachfrage von Frau Bartling erläutert Herr Dr. Franz, dass der Denkmalschutz einer Umsetzung entgegenstehe. Ein Zaun als Begrenzung zur Martinistraße sei nicht wünschenswert, da diese Maßnahme den Rückschnitt der Bepflanzung zur Folge habe.

 

Herr Haffke weist darauf hin, dass auf der Karte die Hundewiese an anderer Stelle ausgewiesen werde und merkt an, dass sie dort auch besser aufgehoben sei. Denkmalsschutz müsse dort nicht beachtet werden. Ein barrierefreier Zugang und eine zusätzliche Bepflanzung seien möglich. Die Errichtung eines barrierefreien Zugangs an jetziger Stelle halte er nicht für umsetzbar.

 

Frau Bartling regt an, den Antrag zu vertagen und das Bezirksamt um Prüfung zu bitten, ob es einen anderen, besser geeigneten Platz für eine Hundewiese gebe, der auch barrierefrei zugänglich sei.

 

Herr Schmidt unterbreitet einen entsprechenden Textvorschlag.

 

Protokollnotiz:

 

Der Bezirksamtsleiter wird um Prüfung gebeten, die Hundewiese im Eppendorfer Park an einer anderen Stelle des Parks auszuweisen. Hierbei soll der Aspekt der Barrierefreiheit besondere Bedeutung haben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.

 

Ö 5.3 - 21-3869

Fußverkehrsstrategie Hoheluft-Ost: Alle Verkehrsteilnehmer berücksichtigen Alternativen zum generellen Längsparken in der Husumer Straße und im Abendrothsweg entwickeln - Antrag der CDU-Fraktion

Herr Wersich weist auf die Vereinbarung hin, dass bezüglich der Thematik eine Sondersitzung mit Beteiligung von Anwohnern erfolgen werde. Alternativen seien auch von Fachleuten zu beleuchten.

 

Frau Fromm erinnert an das vereinbarte Verfahren, wonach bis zu einem noch festzulegenden Stichtag Vorschläge und Anregungen der Bürger eingereicht werden könnten.

 

Vor dem Hintergrund, dass es eine Sondersitzung zur Thematik geben werde, spricht sich Herr Haffke für eine Vertagung des Antrags aus.

 

Auch Herr Schmidt verweist auf das Verfahren. und ergänzt, dass das Bezirksamt die Vorschläge im Hinblick auf die Umsetzungsmöglichkeit prüfen und in der Sondersitzung darlegen werde.

 

Der Antrag wird auf den 16.01.2023 vertagt.

 

Ö 5.4 - 21-3870

Hoheluft-Ost: Pläne im Rahmen der Fußverkehrsstrategie in den Straßenzügen Husumer Straße, Abendrothsweg und Neumünstersche Straße öffentlich machen und Beteiligungsmöglichkeiten anbieten - Antrag der CDU-Fraktion

Der Antrag sei in Vorbereitung auf die Sondersitzung am 16.01.2023 gestellt worden, so Herr Wersich.

 

Zum zweiten Petitumspunkt sei wichtig, auf die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung hinzuweisen, so Herr Schmidt.

 

Petitum:

 

Vor diesem Hintergrund bittet der Regionalausschuss Eppendorf/Winterhude den Bezirksamtsleiter,

 

1. die derzeitigen Pläne auf geeignete Art und Weise umgehend so zu veröffentlichen, dass Anwohner in Hoheluft-Ost barrierefrei informiert werden.

2. die Kontaktdaten zu veröffentlichen, an wen Eingaben und Vorschläge zu richten sind, die dann dem Regionalausschuss rechtzeitig vor der Sondersitzung zur Verfügung gestellt werden.

3. zwei Wochen vor der Sondersitzung Plakate im gesamten Stadtteil, mit Hinweis auf die öffentliche Sitzung unter Benennung des Vorhabens aufzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

1. Der erste Petitumspunkt wird mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU und der DIE LINKE-Fraktion, bei Enthaltung der FDP-Fraktion abgelehnt.

2. Der zweite Petitumspunkt wird einstimmig beschlossen.

3. Der dritte Petitumspunkt wird in geänderter Fassung einstimmig beschlossen.

 

Geändertes Petitum:

 

Vor diesem Hintergrund bittet der Regionalausschuss Eppendorf/Winterhude den Bezirksamtsleiter,

 

1. die Kontaktdaten zu veröffentlichen, an wen Eingaben und Vorschläge zu richten sind, die dann dem Regionalausschuss rechtzeitig vor der Sondersitzung zur Verfügung gestellt werden.

2. zehn Tage vor der Sondersitzung Plakate im gesamten Stadtteil, mit Hinweis auf die öffentliche Sitzung unter Benennung des Vorhabens aufzustellen.

 

Ö 6

Vorlagen der Bezirksamtsleitung

Ö 6.1

Mitteilungen über Baumfällungen und Fälllisten

Ö 6.1.1 - 21-3808

Fäll-Liste Grünanlagenbäume im Bereich des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude 2022/23

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 6.1.2 - 21-3809

Fäll-Liste Straßenbäume im Bereich des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude 2022/23

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 6.2 - 21-3820

Umbau von 6 Bushaltestellen in der Jarrestraße im Zuge der Metrobuslinie 17, Änderung zur Schlussverschickung

Herr Weinand merkt an, dass der Sachverhalt bereits 2019 auf der Tagesordnung gestanden habe. Er wundere sich, dass es noch Änderungen gebe und bisher keine Umsetzung erfolgt sei. Ursprünglich sei für den Umbau 750.000 EUR veranschlagt worden. Es sei zu klären mit welchen Kosten aktuell zu rechnen seien und warum mit erneuten Änderungen begonnen wurde.

 

Protokollnotiz:

 

Die Kostenberechnung weist nach derzeitigem Planungsstand Gesamtbaukosten in Höhe von 890.000 Euro aus. Aufgrund der derzeit schwankenden Stoffpreise sind weitere Kostenerhöhungen nicht auszuschließen.

Obwohl im Rahmen der Kenntnisnahmeschlussverschickung aus dem Jahre 2019 keine Vorbehalte gegen die bisherigen Haltestellenstandorte formuliert worden waren, wurden in einer späteren Verkehrsbesprechung zur Erteilung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung am 08.03.2022 drei der sechs Haltestellenstandorte durch die Verkehrsbehörde (VD52) in Frage gestellt. Nach intensiver Abwägung der Argumente wurde die Entscheidung getroffen, die Standorte von drei Haltestellen zu verändern und die Planung dementsprechend anzupassen.

Die Argumente für die veränderten Bushaltestellenstandorte sind im Einzelnen:

Bushaltestelle Jarrestraße (Kampnagel) (stadteinwärts)

- Sperrung Jolassestieg wird vermieden - Anfahrbarkeit Kindergarten bleibt erhalten

 Synergien: Abgesetzte Bordführung ermöglicht barrierefreie Bordansicht von 18 cm, erbreiterten Wartebereich und geradlinige Anfahrbarkeit der Haltestelle

 

Bushaltestelle Großheidestraße (stadtauswärts)

- Sichtbeeinträchtigungen der Lichtsignalanlage (LSA) durch haltende Busse entfällt

- Verringerung der Reisezeitverluste, da beim Anfahren keine Behinderung durch die LSA entsteht

- Verbesserung der Ein- und Ausfahrsituation der Einfahrten auf Höhe der Hausnummern 50 & 58

- Entfall der bauzeitlichen Sperrung (ca. 3 Wochen) einer Feuerwehrzufahrt (Hausnr. 50)

- Verzicht auf Betrieb einer provisorischen Lichtsignalanlage (Einsparung Kosten ca. 100.000 Euro)    

 Synergien: Abgesetzte Bordführung ermöglicht barrierefreie Bordansicht von 18 cm, verbreiterten Wartebereich und geradlinige Anfahrbarkeit der Haltestelle

 

Bushaltestelle U-Bahn Saarlandstraße (stadteinwärts)

- 3-wöchige Sperrung Groothoffgasse wird vermieden

- Sperrung der Tiefgaragenzufahrt westlich der Bestandshaltestelle wird vermieden

 Synergien: Abgesetzte Bordführung ermöglicht barrierefreie Bordansicht von 18 cm, verbreiterten Wartebereich und geradlinige Anfahrbarkeit der Haltestelle

 

Frau Fromm weist darauf hin, dass es viele Änderungen bei den neuerlichen Maßnahmen gebe, ohne dass eine Ankündigung erfolgt sei. Sie erkundigt sich, warum zwei Bushaltestellen gegenübergelegt worden seien. Der Aufenthaltsbereich habe sich reduziert, es sei keine Bank und kein Wartehäuschen mehr unterzubringen und der Abstand zur nächsten Haltestelle verringert. Dadurch habe sich die Situation für alle anderen Verkehrsteilnehmenden verschlechtert. Zudem wolle sie wissen, weshalb die Haltestelle Saarlandstraße stadtauswärts so errichtet worden sei. Hier sei nunmehr die Aufstellung eines Wartehäuschens nicht mehr möglich. Außerdem stelle sie sich die Frage, ob die Fahrradbügel, die vor und nach der Bushaltestelle geplant seien, nicht an anderer Stelle angebrachter seien. Der Bushaltebereich sei dadurch freier gehalten.

 

Protokollnotiz:

 

Die Verortung der Bushaltestelle Großheidestraße ist unter in der vorherigen Protokollnotiz begründet worden. Zwischen zwei zeitgleich an den Haltestellen haltenden Bussen bleibt eine Restfahrbahnbreite von 3,30 m. Dies reicht für ein Feuerwehrfahrzeug aus. Der MIV ist auf Grund der Gefährdung von Fahrgästen, welche die Fahrbahn kreuzen könnten, dazu angehalten Busse nicht zu überholen.

Der Aufenthaltsbereich wirkt an der vorhandenen Stelle großzügiger, da ein großer Anteil der nutzbaren Fläche öffentlich genutzte Privatfläche ist. Diese Nutzung ist nicht dauerhaft gesichert, da der/die Eigentümer:in seine Grundstücksfläche jederzeit der öffentlichen Nutzung entziehen kann.

Der öffentliche Straßenverkehrsraum ist ein Bereich, der allen Verkehrsteilnehmenden gleicher Maßen zur Verfügung stehen muss und auf die Nutzungsansprüche der Anwohner:innen reagiert. Da es hinsichtlich der Verkehrswende öffentlich gewünscht ist, den Radverkehr zu stärken, sind auch Abstellanlagen im öffentlichen Raum zu generieren. Fahrradbügel dienen den Fahrradfahrenden als Abstellanlage für Ihre Fahrzeuge und verhindern zusätzlich das verkehrswidrige Abstellen von Pkw auf den Nebenflächen. Die Bügel sind generell nicht im direkten Haltestellenbereich verortet, sodass die Fahrgäste durch diese nicht behindert werden. Lediglich die zwei geplanten Anlehnbügel an der Haltestelle „Jarrestraße (Kampnagel)“ (stadteinwärts) können den Ein- und Ausstieg an der hinteren Tür eines Gelenkbusses beeinträchtigen. Da diese Bügel zudem nur über den bereits sehr schmalen Gehweg erreichbar sind, werden diese im Rahmen der Ausführungsplanung vsl. entfallen. Da der Gegenstand dieser Planung lediglich den Umbau der Haltestellen betrifft, werden im Zuge dieser Baumaßnahme keine Fahrradbügelstandorte außerhalb der unmittelbaren Haltestellenbereiche geprüft.

Ö 6.3

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen

Ö 6.3.1 - 21-3828

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 27.09.2022 Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht im Kreuzungsbereich Otto-Wels-Straße / Hindenburgstraße

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

Ö 6.3.2 - 21-3835

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 27.09.2022 Öffnung für den Radverkehr entgegen VZ 267 StVO Sierichstraße / Rondeel

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

Ö 6.3.3 - 21-3876

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 19.10.2022 streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h Jarrestraße 75

Herr Blank stellt fest, dass die Anordnung durchdacht sei, sofern die Strecke den Bereich um das Epiphanienwohnheim betreffe, da dort abends gerast werde.

 

Frau Fromm ergänzt, dass die Raserei auch tagsüber stattfinde. Da es in der Jarrestraße mehrere Kitas gebe, sei es sinnvoll diese Bereiche mit einzubeziehen. Frau Fromm fragt, ob ob es möglich sei, die neu errichtete Geschwindigkeitsbegrenzende Zone mit weißer Farbe auf der Fahrbahn zu kennzeichnen, als Hinweis, dass es an dieser Stelle ein neues Verkehrszechen gebe.

 

Protokollnotiz

 

Vor Ort hat seinerzeit eine Begehung der StVB des PK 33 gemeinsam mit der VD 5 stattgefunden. Die KiTa in der Jarrestraße 59 wurde in den neuen Streckenabschnitt (beschränkt auf 30 km/h) eingeschlossen. Die beiden anderen KiTas haben keinen direkten Zugang zur Jarrestraße. Ein direkter Zugang besteht, wenn der Ausgang direkt auf die Straße führt. Hier liegt ein Ausgang hinter einer Tordurchfahrt und ein Ausgang führt auf einen Hof.

Gemäß HRVV wird in Hamburg von der Möglichkeit ein Piktogramm aufzubringen kein Gebrauch gemacht. Tempo 30 als streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung. Die HRVV sieht für eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 lediglich eine entsprechende Beschilderung vor. In Tempo 30 Zonen gilt: „Innerhalb einer Zone ist die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht zu wiederholen; auch nicht durch Bodenmarkierungen.

Die Möglichkeit einer Ausnahme bestünde lediglich, wenn

- überdurchschnittlich viele Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt werden

- an Unfallhäufungsstellen

- überdurchschnittlich viele Fahrbahnquerungen durch Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere durch Kinder und mobilitätseingeschränkte Personen an bestimmten Örtlichkeiten, dokumentiert wurden

 

Von daher sieht das PK 33 keine Möglichkeit ein Piktogramm auf der Fahrbahn der Jarrestraße aufzubringen.

 

Ö 6.3.4 - 21-3878

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 19.10.2022 streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h Ohlsdorfer Straße 30

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

Ö 6.3.5 - 21-3899

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 19.10.2022 streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h Maria-Louisen-Straße 30

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

Ö 6.3.6 - 21-3932

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 09.11.2022 Umbau eines allgemeinen Behindertenparkstandes Sierichstraße 102

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

Ö 6.3.7 - 21-3934

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 03.11.2022 Anbringen des Zusatzzeichens an den schon bestehenden VZ-Träger Sierichstraße 102

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

Ö 6.4 - 21-3900

Sachstandbericht zur Ausweitung der Tempo-30-Zone in Geffckenstraße und Heilwigstraße (Kellinghus-en-Quartier) zu Drs. 21-1956

s. TOP 4.3

 

Ö 7

Nachbetrachtung Eppendorfer Landstraßenfest

TOP 7 wird vertagt. Der Veranstalter wird zur nächsten Sitzung eingeladen.

 

Ö 8

Vorlagen des vorsitzenden Mitglieds der Bezirksversammlung

Ö 9

Verschiedenes

Herr Schmidt merkt an, dass in der letzten Sitzung beschlossen wurde eine Sondersitzung durchzuführen. Daher beantrage er die Sondersitzung am 16.01.2022 um 19:00 Uhr durchzuführen. Dies ermögliche die Teilnahme derer, die am vorherigen Bauausschuss teilnähmen. Als Frist für die Abgabe von Vorschlägen zur Fußverkehrsstrategie schlägt er den 11.12.2022 vor, was von Herrn Dr. Franz bestätigt wird.

 

Der Termin der Sondersitzung wird für den 16.01.2023 einstimmig beschlossen.

 

Herr Blank weist auf die herrenlosen Boote an der Heinz-Gärtner-Brücke hin. Er erkundigt sich nach einer möglichen Sondernutzung der herrenlosen Boote durch das Bezirksamt und nach der Zuständigkeit und der Rechtslage einer möglichen Sondernutzung im Bezirksamt.

Zudem wolle er wissen, wie das Bezirksamt mit den Brutgebieten und Uferbefestigungen umgehe, die durch die herrenlosen Boote gefährdet sein könnten.

 

Protokollnotiz:

Unerlaubt abgelegte Wasserfahrzeuge (Boote, SUP etc.) sind ein gesamtstädtisches Problem, zumal die Anzahl insbesondere in den letzten beiden Jahren stark zugenommen hat. Eine Sondernutzungserlaubnis wurde nicht erteilt und wird auch nicht erteilt.

 

Das Bezirksamt Hamburg Nord hat nicht die personelle und materielle Ausstattung, um alleine dieses Problem zu lösen.

Um eine tragfähige gesamtstädtische Lösung zu finden, wurde u.a. dieses Problem in der gegründeten AG Alsternutzung unter der Federführung der BUKEA aufgegriffen.

Derzeit sind noch nicht alle Problematiken und Fragen geklärt, sodass es noch einige Zeit dauern wird, bis eine adäquate und rechtssichere Lösung gefunden wurde, die dann in ganz Hamburg umgesetzt wird.

 

Wenn jedoch akute Gefährdungslagen vorliegen, wird selbstverständlich sofort gehandelt und eingegriffen.

 

Herr Dr. Franz erläutert, dass ca. 800 Wasserfahrzeuge unerlaubt abgelegt worden seien. Es gebe einen Austausch mit der BUKEA, da eine Lösung durch das Bezirksamt-Nord allein nicht erreicht werden könne. Da die Wasserfahrzeuge keinen Abfall im rechtlichen Sinne darstellten, gebe es rechtliche Probleme. Die Halter-, Eignerfeststellung sei nicht möglich. Eine direkte Entfernung sei nur in sehr wenigen Fällen rechtlich haltbar. Unerlaubte Bootslagerungen stellten ein gesamtstädtisches Problem dar.

 

Frau Bartling weist auf zahlreiche, neu im Bezirk aufgestellte Parkscheinautomaten hin. Eine Bezahlung sei nur mittels EC- oder Kreditkarte möglich sei. Sie möchte wissen, ob eine digitale Bedienung geplant sei.

 

Herr Dr. Franz verweist an den LBV.

 

Auf Nachfrage von Herrn Domres erläutert Herr Dr. Franz, dass es sich bei den aktuellen Baumaßnahmen an der Preystraße (zwischen Schinkelstraße und Forsmannstraße), um eine provisorische Maßnahme von Hamburg Wasser handele. Die eigentliche Umbaumaßnahme begänne voraussichtlich in 04.2023. Diesbezüglich werde es noch eine entsprechende Pressemitteilung geben.