Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 19.10.2022 streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h Jarrestraße 75
Letzte Beratung: 14.11.2022 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.3.3
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.