21-3876

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 19.10.2022 streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h Jarrestraße 75

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 14.11.2022 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.3.3

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die

streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta

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