Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen
Folgende straßenverkehrsbehördliche Anordnungen der Polizei werden zur Kenntnis gegeben:
Möllner Landstraße 266, Kindertagesstätte
Einrichtung einer Tempo 30 -Zone
Die Länge der streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung beträgt 250 Meter, sämtliche direkten Zugänge zur o.g. Einrichtung sind von der Regelung umfasst.
Sandkamp 35, Kindertagesstätte
Einrichtung einer Tempo 30 -Zone
Die Länge der streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung beträgt 150 Meter, sämtliche direkten Zugänge zur o.g. Einrichtung sind von der Regelung umfasst.
Um Kenntnisnahme wird gebeten