22-0624

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen

Mitteilung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
14.01.2020
Sachverhalt

Folgende straßenverkehrsbehördliche Anordnungen der Polizei werden zur Kenntnis gegeben:

 

 

Möllner Landstraße 266, Kindertagesstätte

Einrichtung einer Tempo 30 -Zone

Die Länge der streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung beträgt 250 Meter, sämtliche direkten Zugänge zur o.g. Einrichtung sind von der Regelung umfasst.

 

 

Sandkamp 35, Kindertagesstätte

Einrichtung einer Tempo 30 -Zone

Die Länge der streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung beträgt 150 Meter, sämtliche direkten Zugänge zur o.g. Einrichtung sind von der Regelung umfasst.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten