Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 19.10.2022 streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h Ohlsdorfer Straße 30
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz