21-3899

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 19.10.2022 streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h Maria-Louisen-Straße 30

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
14.11.2022
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die

streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

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