21-3899

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 19.10.2022 streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h Maria-Louisen-Straße 30

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 14.11.2022 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.3.5

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die

streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.