Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 03.11.2022 Anbringen des Zusatzzeichens an den schon bestehenden VZ-Träger Sierichstraße 102
Letzte Beratung: 14.11.2022 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.3.7
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das
Anbringen des Zusatzzeichens an den schon bestehenden VZ-Träger an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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