Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 26.03.2025: Heinrich-Hertz-Str. 33 vor dem Fußgängerüberweg
Letzte Beratung: 14.04.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.4
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Anbringen eineszusätzlichen VZ 350-10 an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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