22-0932

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 26.03.2025: Heinrich-Hertz-Str. 33 vor dem Fußgängerüberweg

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 14.04.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.4

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Anbringen eineszusätzlichen VZ 350-10 an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

- Anordnung

- Foto

Lokalisation Beta
Heinrich-Hertz-Straße

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